Nils Heininger
Freier Redakteur
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Sicher im Fuhrpark: Diese ausländischen Führerscheine müssen umgeschrieben werden

In Deutschland ohne gültige Fahrerlaubnis zu fahren ist strafbar. Doch nicht nur FahrerInnen können für die unerlaubten Fahrten belangt werden, auch die Verantwortlichen im Fuhrpark müssen sicherstellen, dass Fahrten nur mit bestehender Fahrerlaubnis angeordnet werden. Ansonsten drohen zivil- und strafrechtliche Folgen. Das gilt auch, wenn MitarbeiterInnen mit ausländischen Führerscheinen die Fahrzeuge des Unternehmens führen. Wir klären, wer mit ausländischem Führerschein fahren darf und wann die Umschreibung einer ausländischen Fahrerlaubnis nötig ist.
15. Februar 2022

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Nils Heininger

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Auf einen Blick

Welche Führerscheine sind in Deutschland gültig?

Führerscheine, die in der EU oder dem Europäischen Wirtschaftsraum ausgestellt wurden, sind in Deutschland bis zu ihrem Ablaufdatum gültig. Ausnahmen sind die LKW- und Busführerscheinklassen, die in Deutschland regelmäßig erneuert werden. Alle anderen ausländischen Führerscheine sind hierzulande in der Regel ein halbes Jahr gültig, benötigen jedoch unter Umständen eine amtliche oder beglaubigte Übersetzung.

Wie lange dürfen MitarbeiterInnen mit ausländischem Führerschein in Deutschland fahren?

Mit einem Führerschein, der außerhalb der europäischen Union oder dem Europäischen Wirtschaftsraum ausgestellt wurde, dürfen Personen in Deutschland nur 185 Tage fahren. Danach müssen die FahrerInnen den ausländischen Führerschein umschreiben lassen. Mit ausdrücklicher Zustimmung der Fahrerlaubnisbehörde ist auch eine Nutzung des Führerscheins bis zu einem Jahr zulässig.

Kann man einen ausländischen Führerschein umschreiben?

Ein Führerschein, der außerhalb der EU oder des EWR ausgestellt wurde, muss nach spätestens 185 Tagen umgeschrieben werden. Hierfür sind alle nötigen Dokumente und Prüfungen wie bei der Erstausstellung eines deutschen Führerscheins nötig. Bei der Umschreibung von Führerscheinen aus bestimmten Ländern entfallen jedoch gegebenenfalls die Prüfungen.

Text

EU-Führerscheine mit Ausnahmen bis Ablauf gültig

Generell gibt es für Betroffene eine positive Nachricht: Führerscheine, die in der Europäischen Union oder dem Europäischen Wirtschaftsraum ausgestellt wurden, sind in Deutschland bis zu ihrem Ablaufdatum gültig.

Allerdings gibt es mittlerweile ein Ablaufdatum für Führerscheine, auch für die Dokumente, bei denen kein Ablaufdatum eingetragen ist. Die deutschen Fristen für den Umtausch des Führerscheins sind nach Erstellungsdatum der Führerscheine gestaffelt.

Info

Führerscheine aus diesen Ländern sind in Deutschland bis zu ihrem Ablaufdatum gültig:

Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, die Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, die Slowakei, Slowenien, Spanien, die Tschechische Republik, Ungarn, Zypern

Deutsche Bestimmungen sind einzuhalten

Eine zusätzliche Voraussetzung für das Führen von Fahrzeugen in Deutschland kann das entsprechende Mindestalter sein. Hier hat das deutsche Gesetz Vorrang, auch wenn bestimmte Fahrzeuge im Ausland unter Umständen schon von jüngeren VerkehrsteilnehmerInnen gefahren werden dürfen.

Vorsicht ist außerdem bei den Fristen für die LKW- und Busführerscheinklassen (C-Klassen und D-Klassen) geboten. In Deutschland sind diese Führerscheinklassen nur fünf Jahre gültig und müssen mit entsprechenden Nachweisen regelmäßig erneuert werden. Dies ist nicht überall in der EU der Fall. Ausschlaggebend für die Fünf-Jahres-Frist ist das Ausstellungsdatum des ausländischen Führerscheins. Liegt dies mehr als fünf Jahre zurück, ist der Führerschein für die entsprechenden Klassen in Deutschland lediglich sechs Monate gültig. Danach muss die Fahrerlaubnis nach deutschen Vorgaben aufgefrischt werden. Die genauen Regelungen für die Auffrischung haben wir in einem Beitrag über die Führerscheinklassen zusammengefasst.

Weitere, oft sehr spezielle Ausnahmen finden sich in §28 der Fahrerlaubnisverordnung (FeV)

Info

Führerschein-Tourismus funktioniert nicht mehr

Mit dem Entzug der Fahrerlaubnis kommen auf Betroffene in Deutschland oft einige kostspielige Maßnahmen zu, allen voran die Medizinisch Psychologische Untersuchung (MPU). Einige FahrerInnen versuchten in der Vergangenheit, die Maßnahmen zu umgehen, indem sie beim sogenannten „Führerschein-Tourismus“ die Fahrerlaubnis im Ausland neu erwarben. Heute steht fest: Hatte der oder die Fahrerin zum Zeitpunkt der Ausstellung des Führerscheins einen Wohnsitz in Deutschland, so ist der Führerschein in Deutschland ungültig. In wieweit dies für Fuhrparkverantwortliche nachprüfbar ist, bleibt jedoch fraglich.

Fahrerunterweisung nach UVV: Gründe, Regeln & Tipps

Die UVV-Fahrzeugprüfung gehört zu den rechtlichen Vorschriften im Fuhrpark des Unternehmens. In diesem Beitrag klären wir, warum die Fahrzeugprüfung nach DGUV Vorschrift 70 nötig ist und wie Sie die jährliche Prüfung ihres Fuhrparks am besten organisieren.

Vorübergehend in Deutschland mit ausländischem Führerschein fahren

Für FahrerInnen, die ihren Führerschein im Ausland erhalten haben, gilt der bestehende Führerschein befristet. Im Fuhrpark bedeutet das: Personal aus dem Ausland oder kurzfristig Dienstreisende müssen nicht gleich eine Führerscheinprüfung in Deutschland ablegen, um mit dem Dienstwagen zu fahren.

Ausländische Führerscheine behalten in Deutschland ihre Gültigkeit, sofern die Besitzer nicht länger als 185 Tage im Land verweilen und dementsprechend ihren Wohnsitz anmelden müssen. Allerdings ist nicht jeder Führerschein ohne Weiteres gültig. Schließlich müssen Kontrolleure bei Verkehrskontrollen oder der Führerscheinkontrolle im Fuhrpark verstehen, welche Fahrzeugklassen der Führerschein einschließt. Dementsprechend benötigen die FahrerInnen in vielen Fällen eine Übersetzung des Führerscheins

Eine Übersetzung ist nicht nötig, wenn:

  • der Führerschein innerhalb der EU oder des Europäischen Wirtschaftraums (EWR) ausgestellt wurde oder
  • der Führerschein in Andorra, Hongkong, Monaco, Neuseeland, San Marino, der Schweiz oder dem Senegal ausgestellt wurde oder
  • ein gültiger, Internationaler Führerschein vorliegt.

Mitarbeiter mit Wohnsitz in Deutschland müssen ausländischen Führerschein ummelden

Bleiben die ausländischen MitarbeiterInnen eines Unternehmens jedoch über längere Zeit in Deutschland, ändern sich die Regelungen zur Gültigkeit ausländischer Führerscheine. Mit einem geplanten Aufenthalt über 185 Tagen müssen ausländische Personen in Deutschland einen ordentlichen Wohnsitz anmelden. Gleichzeitig erlischt die Gültigkeit des ausländischen Führerscheins nach sechs Aufenthaltsmonaten in Deutschland, sofern er nicht aus der EU oder dem EWR stammt. Die Angestellten müssen ihren Führerschein anerkennen lassen und eine Umschreibung auf den EU-Kartenführerschein vornehmen.

Eine Ausnahme besteht, wenn die MitarbeiterInnen der Fahrerlaubnisbehörde glaubhaft machen können, dass sie weniger als ein Jahr in Deutschland verbringen werden, beispielsweise durch einen entsprechenden befristeten Arbeitsvertrag. In diesem Fall kann die Behörde die Gültigkeit des Führerscheins um ein weiteres halbes Jahr verlängern.

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Führerschein umschreiben lassen

Für alle FahrerInnen, die ihren Führerschein nicht in der EU oder dem EWR erworben haben, gilt nach einem halben Jahr die Pflicht zur Umschreibung des Führerscheins, sofern sie weiter Fahrzeuge auf deutschen Straßen bewegen möchten.

Die Umschreibung des ausländischen Führerscheins erfolgt ja nach Herkunftsland nach unterschiedlichen Kriterien. Grundsätzlich sind dieselben Voraussetzungen nötig wie zu der Erstausstellung des Führerscheins.

Dazu gehören beispielsweise der Sehtest, ein Erste-Hilfe-Kurs sowie die theoretische und praktische Prüfung. Für manche Führerscheine sind die Prüfungen jedoch nicht nötig. Dies müssen die FahrerInnen für ihren individuellen Fall bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde anfragen. Auch die Kosten, die beim Umschreiben des Führerscheins entstehen hängen stark von den Anforderungen ab.

Umschreibung des ausländischen Fahrerlaubnis reicht für Dienstwagen nicht aus

Die Umschreibung des ausländischen Führerscheins allein nicht zur Fahrt mit den Fahrzeugen des Unternehmens. Unabhängig vom Führerschein müssen die Beschäftigten ebenfalls im Umgang mit dem Dienstfahrzeug geschult sein. Eine UVV Unterweisung ist zwingend notwendig, wenn die Fahrzeuge des Unternehmens im Rahmen der Arbeit genutzt werden.

Für die Fuhrparkleitung beginnt spätestens nach der Umschreibung des Führerscheins auch die Pflicht zur regelmäßigen Führerscheinkontrolle durch den Arbeitgeber. Mit der elektronischen Führerscheinkontrolle DriversCheck benötigt es allerdings keine persönliche Sichtung der Führerscheine mehr. Die Ersterfassung der Führerscheindaten wird einfach per VideoIdent-Verfahren abgeschlossen und die halbjährlich vorgeschriebenen Anschlusskontrollen erledigen die FahrerInnen einfach per Smartphone-Kamera. Einfach, schnell und rechtlich sicher.

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