Workshop zum Thema Halterhaftung
Anklage Halterhaftung – Freispruch für digitale Lösungen
Nach deutschem Recht fällt die Halterhaftung im Fuhrpark unter die Gefährdungshaftung. Im Kern bedeutet dies, dass der Halter im Schadensfall – unabhängig ob schuldhaft oder nicht – für den verursachten Schaden haftet. Für Fuhrparkmanager bedeutet dies, dass Schadenfälle, die mit einer Missachtung der Haltervorschriften einhergehen, weitreichende juristische Konsequenzen haben können. Trotz dieser Umstände scheint bei vielen Unternehmen nach wie vor Unsicherheit im Umgang mit dem Thema Halterhaftung im Fuhrpark zu bestehen.
Um diesem Missstand zu begegnen, bieten wir auf dem 23. Verbandsmeeting des Bundesverbands Fuhrparkmanagement einen Best-Practice Workshop an. Im Zentrum steht dabei die Aufarbeitung der rechtlichen Halterbestimmungen, die für das Fuhrparkmanagement von tragender Bedeutung sind.
Inhalte des Workshops
Den Kursteilnehmern sollen dadurch wichtige Kenntnisse vermittelt werden, die für eine ordnungsgemäße Umsetzung der Halterhaftung im Fuhrpark unabdingbar sind. In einer gemeinsamen Diskussion sollen individuelle Probleme und Optimierungspotenziale aufgezeigt werden – damit auch Ihr Fuhrpark in Zukunft gegen alle Belange der Halterhaftung bestens abgesichert ist.
Wir freuen uns sehr, im Zuge des Verbandsmeetings am 08. und 09.10.2019 einen Beitrag zur rechtlichen Absicherung Ihres Unternehmens leisten zu dürfen und hoffen sehr, Sie als Teilnehmenden unseres Workshops „Anklage Halterhaftung – Freispruch für digitale Lösungen“ begrüßen zu dürfen.
Hinweis: Weitere Informationen zum anstehenden Verbandsmeeting und der Arbeit des Bundesverbands Fuhrparkmanagement finden Sie hier.
Unsere neusten Beiträge:
- Jahresrückblick 2020: ein bewegtes Jahr
- Kein Lappen hält ewig: der regelmäßige Führerschein-Umtausch kommt
- Einen Original Führerschein erkennen
Paul Becht
Manager Marketing & Kommunikation
pb@wollnik-gandlau.systems
Paul Becht
Manager Marketing & Kommunikation
pb@wollnik-gandlau.systems