Führerscheinklassen in der EU
Es gibt viele Regelungen, welche die Arbeit mit Kraftfahrzeugen verkomplizieren. Gesetzliche Bestimmungen reichen von Fragen über die Pflichten des Fahrzeughalters über die jährliche Fahrerunterweisung nach UVV bis hin zur Feststellung, welcher Fahrer eigentlich welche Fahrzeuge führen darf. Schließlich ist das Führen eines Fahrzeugs ohne passenden Führerschein kein Kavaliersdelikt, sondern eine Straftat. Im Rahmen der regelmäßigen Führerscheinkontrolle müssen Fuhrparkleiter den Durchblick über die verschiedenen Führerscheinklassen in Deutschland, bzw. der EU behalten. Ordnest du eine Fahrt ohne genaue Prüfung der nötigen Führerscheinklasse an, drohen dir erhebliche Bußgelder und sogar Freiheitsstrafen.
Falls du immer noch die Führerscheinklassen 1-5 im Kopf hast, solltest du dein Wissen auf den neuesten Stand bringen. Seit dem 19. Januar 2013 gibt es nunmehr 16 Führerscheinklassen in der Europäischen Union. Das hört sich zunächst relativ kompliziert an, dient aber der internationalen Vereinheitlichung der Führerscheine. Damit du den Überblick über die zahlreichen Führerscheinklassen in Deutschland behältst, haben wir hier für dich die 16 Führerscheinklassen übersichtlich zusammengefasst.
Führerscheinklassen für den PKW in der Übersicht
Der gängigste Führerschein in Deutschland ist der PKW-Führerschein. Die meisten vierrädrigen Kraftfahrzeuge mit einer Masse von bis zu 3,5 Tonnen fallen unter diese Kategorie. Dennoch gibt es einiges zu beachten. Vor allem die Fahrt mit schweren Anhängern ist nur mit einer zusätzlichen Führerscheinklasse erlaubt.
Einige Schlüsselzahlen auf dem Führerschein geben zusätzliche Besonderheiten der Qualifikation der FahrerInnen an. Die Schlüsselzahl B69 entstand beispielsweise aus dem alten „Wohnmobilführerschein“. Mit Eintrag dieser Schlüsselzahl darfst du einen Anhänger über 750 kg an dein Auto hängen, sofern die zulässige Gesamtmasse 4,25 Tonnen nicht überschreitet – 750 kg mehr als es der „gewöhnliche“ B-Führerschein erlaubt. Die Schlüsselzahl 196 erlaubt dir die Fahrt mit Krafträdern der Klasse A1. Allerdings gilt dies nur im Inland.
Eine weitere Besonderheit ist das Fahren mit 17 Jahren. Die „Führerscheinklasse“ BF17 erlaubt es jungen FahrerInnen schon in Begleitung von Erwachsenen mit der Führerscheinklasse B, einen PKW der Klasse B zu führen.
Führerscheinklassen für das Motorrad
Auch für das Führen von Motorrädern hat sich einiges geändert. Viele Fahrzeugklassen wurden zusammengefasst, aufgeteilt und durch neue Bestimmungen erweitert.
Führerscheinklassen für LKW
Auch die Führerscheinklassen für den LKW unterscheiden sich maßgeblich hinsichtlich der erlaubten zulässigen Gesamtmasse der Fahrzeuge und der erlaubten Anhänger. Generell können die Führerscheine für LKW nur erworben werden, wenn bereits ein Führerschein Klasse B vorliegt. Mit allen LKW-Führerscheinen dürfen FahrerInnen genau wie beim PKW-Führerschein, maximal acht zusätzliche Personen mitnehmen. Auch Zweiräder und Trikes fallen nicht unter die LKW-Klassen.
Ein weiterer Zusatz der C-Klassen ist die befristete Gültigkeit. Ab dem 50. Lebensjahr muss der Führerschein alle fünf Jahre erneuert werden. Dies ist nur in Verbindung mit einer ärztlichen Untersuchung und unter Vorlage eines aktuellen augenärztlichen Gutachtens möglich – schließlich stellen die schweren Lastkraftwagen besondere Anforderungen an die FahrerInnen.
Führerscheinklassen für Busse
Auch wenn Busse meist nicht so schwer sind wie LKW und die technische Einweisung sich einfacher gestaltet, gibt es hier besondere Voraussetzungen. Diese resultieren aus der erhöhten Verantwortung, welche der Personentransport mit sich bringt. Alle Busführerscheine können nur nach betriebs- und arbeitsmedizinischem Gutachten, bzw. medizinisch-psychologischem Gutachten ausgestellt werden. Auch ein augenärztliches Gutachten ist von Nöten. Außerdem werden die Busführerscheine nur für 5 Jahre erteilt. Zur Erneuerung musst du erneut die aktuellen Gutachten vorlegen. Die Busführerscheine können in der Regel im Rahmen einer Berufsausbildung auch mit 18 Jahren erworben werden. Besonders beim Führerschein Klasse D gibt es hier jedoch die Bestimmungen des § 2 Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz zu beachten.
Führerscheinklassen für landwirtschaftliche Nutzung
Obwohl sie eher selten anzutreffen sind, sollen zwei letzte Führerscheinklassen hier noch erwähnt werden. Dabei handelt es sich um die Klassen für Kraftfahrzeuge mit ausschließlichem Zwecke des land- und forstwirtschaftlichen Betriebs.