C1-Führerschein: Das musst du über den kleinen LKW-Führerschein wissen

20. Januar 2025 5 minutes Lesezeit
Nils Heininger Freier Redakteur

Beim Autoführerschein ist bei 3.500 kg zulässiger Gesamtmasse Schluss. Willst du LKW mit etwas mehr Gewicht fahren, benötigst du den entsprechenden Führerschein dafür. Der C1-Führerschein gilt als „kleiner LKW-Führerschein“ und erlaubt dir Fahrten mit Fahrzeugen von bis zu 7,5 Tonnen. Die Führerscheinklasse C1E geht darüber sogar noch hinaus.

Auf einen Blick

Ab wann braucht man einen LKW-Führerschein?

Einen LKW-Führerschein benötigst du für die Fahrt mit Fahrzeugen über 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht.

Was ist der „kleine LKW-Führerschein“?

Der Führerschein der Klasse C1 gilt als der „kleine LKW-Führerschein“, da er die geringste zulässige Gesamtmasse unter den LKW-Führerscheinen erlaubt. Mit ihm darfst du Fahrzeuge bis zu 7,5 Tonnen und einen zusätzlichen Anhänger von bis zu 750 Kilogramm fahren.

Was darf ich mit C1E fahren?

Der Führerschein C1E erlaubt dir die Fahrt mit LKW bis zu 7,5 Tonnen und einem zusätzlichen Anhänger, wobei die zulässige Gesamtmasse des Zugs 12 Tonnen nicht übersteigen darf.

Das erlaubt der C1-Führerschein

Innerhalb der Führerscheinklassen ist der Führerschein der Klasse C1 der LKW-Führerschein mit der geringsten Grenze der zulässigen Gesamtmasse. Daher wird er auch oft der „kleine LKW-Führerschein“ genannt. Mit dem C1-Führerschein darfst du Fahrzeuge über 3.500 kg bis hin zu einer zulässigen Gesamtmasse von 7.500 kg fahren.

Allerdings gibt es Einschränkungen: Es sind höchstens 8 Sitze plus den Fahrersitz erlaubt und das Fahrzeug darf nicht primär der Personenbeförderung dienen. Ausgenommen sind hier Fahrten, die der technischen Überprüfung dienen und ohne Passagiere stattfinden. Außerdem darfst du nur Anhänger bis maximal 750 kg zulässigem Gesamtgewicht ziehen. Für gewerbliche Fahrten als Berufskraftfahrer ist ebenfalls eine zusätzliche Qualifikation nötig.

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Sonderformen des kleinen LKW-Führerscheins

Der Führerschein C1 erlaubt dir die Fahrt von bis zu 7,5-Tonnern, doch es gibt auch Erweiterungen und ergänzende Qualifikationen, die eine Rolle spielen.

Führerschein C1: Befähigungsnachweis für Berufskraftfahrer nötig

Als Berufskraftfahrer benötigst du für die Fahrt mit dem LKW seit 2006 den Nachweis der Grundqualifikation. Diesen Befähigungsnachweis kannst du durch eine theoretische und praktische Prüfung bei der Industrie- und Handelskammer erwerben. Die schriftliche Prüfung dauert etwa vier Stunden. Bereits vor dem Erwerb des C1-Führerscheins darfst du die praktische Prüfung des Befähigungsnachweises ablegen.

Zusätzlich zur Prüfung ist alle fünf Jahre der Nachweis einer Fortbildung nötig. Diese besteht aus 35 Ausbildungseinheiten zu jeweils 60 Minuten, bei der mindestens 7 Ausbildungseinheiten pro Lehrgang erforderlich sind. Die jährlich fällige UVV-Unterweisung kannst du dir entsprechend nicht anrechnen lassen.

Früher diente die Schlüsselnummer 95 als Eintrag im Führerschein als Befähigungsnachweis. Nach aktuellem Stand ist jedoch das Mitführen des Befähigungsnachweises nötig.

Führerschein C1E: Züge bis zu 12 Tonnen fahren

Die Führerscheinklasse C1E erlaubt dir die Fahrt mit LKW bis zu 7,5 Tonnen und einem zusätzlichen Anhänger mit mehr als 750 kg Gewicht. Insgesamt darf die Kombination aus LKW und Anhänger jedoch 12 Tonnen nicht überschreiten.

Für den Erwerb des Führerscheins C1E benötigst du keine zusätzliche Theorie, sofern du den Führerschein der Klasse C1 besitzt, wohl aber Praxiseinheiten und eine Prüfung.

Führerschein C1 mit Schlüsselnummer 171

Die Führerscheinklasse C1 mit der Schlüsselnummer 171 erlaubt den Besitzern, auch Fahrzeuge zu bewegen, die bis zu 7.500 kg wiegen und eigentlich der Personenbeförderung dienen. Die einzige Bedingung ist, dass für die Fahrt keine Personen in dem Fahrzeug befördert werden. Hierfür wäre die Führerscheinklasse D nötig. Die Schlüsselnummer 171 gibt es nur auf Führerscheinen, bei der die entsprechende Fahrerlaubnis vor dem 31.12.1998 erteilt wurde.

Führerschein Klasse 3

Auch der alte Führerschein der Klasse 3 berechtigt dich zum Fahren von LKW bis 7,5 Tonnen inklusive schwerer Anhänger, wobei die Gesamtmasse des Zugs 12 Tonnen nicht überschreiten darf. Der Umtausch ist dementsprechend zur Klasse C1E möglich. Gut zu wissen: Aufgrund des Ablaufdatums für Führerscheine, ist der Umtausch für dich ohnehin Pflicht. Betroffen sind alle Führerscheine. Auch solche, die ursprünglich unbefristet ausgestellt wurden.

Voraussetzungen Führerscheinklasse C1

Die Führerscheinklasse C1 kannst du bereits ab 18 Jahren erlangen. Berufskraftfahrer können im Rahmen ihrer Ausbildung sogar vor 18 Jahren mit dem C1-Führerschein fahren, allerdings nur innerhalb Deutschlands. Für den Beginn der Ausbildung zur C1-Fahrerlaubnis musst du außerdem mindestens die praktische Prüfung der Führerscheinklasse B („Autoführerschein“) abgeschlossen haben.

Weitere Voraussetzungen des kleinen LKW-Führerscheins sind ein Sehtest, der nicht älter als zwei Jahre sein darf sowie ein Gutachten eines Arztes über deine geistige und körperliche Eignung, das nicht älter als ein Jahr ist.

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LKW-Führerscheine müssen aufgefrischt werden

Die Fahrerlaubnis für einen LKW-Führerschein wird nur befristet ausgestellt. Dementsprechend musst du deinen Führerschein der Klasse C1 oder C1E nach spätestens 5 Jahren auffrischen. Dieses Auffrischung muss unabhängig von der Fortbildung für Berufskraftfahrer stattfinden.

Hierfür ist die Vorlage eines neuen ärztlichen Gutachtens sowie der Ergebnisse eines aktuellen Sehtests nötig. Verpasst du die Fünf-Jahres-Frist, erlischt die Fahrerlaubnis. Fährst du dennoch weiter mit dem LKW, handelt es sich um eine Straftat.

Allerdings kannst du auch nach Überziehung der Frist deinen Führerschein auffrischen, ohne das zusätzliche Bedingungen daran geknüpft sind. Erst wenn du die Auffrischung über einen langen Zeitraum hinaus herausgezögert hast, kann die Fahrerlaubnisbehörde den erneuten Erwerb der Fahrerlaubnis fordern.

Für den lückenlosen Erhalt der Fahrerlaubnis gibt es ein relativ kleines Zeitfenster. Der Antrag für die Verlängerung sollte frühestens sechs Monate vor Ablauf der Frist erfolgen. Der Gang zu der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde solltest du jedoch auch nicht bis zum letzten Tag hinauszögern. vorgenommen werden. Mitunter kann die Erteilung der neuen Fahrerlaubnis acht bis zehn Wochen dauern.

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