Kein Lappen hält ewig: Diesen Führerscheinen geht es 2026 an den Kragen
Bis zum Jahr 2033 müssen alle alten Führerscheine umgetauscht werden. Damit verliert der letzte Papierführerschein spätestens zum 19. Januar 2033 seine Gültigkeit. Aber auch die Kartenführerscheine bekommen ein Ablaufdatum. Wie der Umtausch abläuft und worauf Du dabei achten müssen, erfährst du hier.
Auf einen Blick
Welche Führerscheine müssen 2026 umgetauscht werden?
Die alten Papierführerscheine sind weg! Bis zum 19. Januar 2026 müssen nun die Führerscheine mit dem Ausstellungsdatum bis 2001 oder früher umgetauscht werden.
Muss mein Führerschein ohne Ablaufdatum umgetauscht werden?
Die Umtauschpflicht für Führerscheine trifft ausnahmslos jeden. Selbst Führerscheine, die bisher kein Ablaufdatum hatten, müssen irgendwann umgetauscht werden. Die Ablauffrist läuft gestaffelt ab. Die Fristen für den Umtausch Kartenführerscheinen richtet sich nach dem Ausstellungsdatum.
Wo tausche ich meinen Führerschein um?
In unterschiedlichen Verwaltungsbezirken ist die Ausstellung von Führerscheinen unterschiedlich geregelt. Dort, wo Führerscheine ausgestellt werden, findet auch der Umtausch statt. Das ist in der Regel das lokale Bürgeramt, die Führerscheinstelle oder die Fahrerlaubnisbehörde.
Der Führerschein-Umtausch kommt
Vor nicht allzu langer Zeit konnten die älteren FahrerInnen im Unternehmen die jüngeren noch hinsichtlich der Führerscheine belächeln. Geringere Auflagen, die großzügige Anerkennung ehemaliger Führerscheinklassen und die unbegrenzte Gültigkeit des Führerscheins zählten zu den Privilegien der frühen Fahrergeneration.
Mit letzterem ist nun leider Schluss, denn selbst für die alten Lappenbesitzer gibt es mittlerweile ein Ablaufdatum. Für das Fuhrparkmanagement sind die Ablaufdaten der Führerscheine von besonderer Bedeutung. Schließlich dürfen deine FahrerInnen nur mit gültiger Fahrerlaubnis die Fahrzeuge des Unternehmens führen. Der Umtausch hat für Fuhrparkverantwortliche jedoch auch Vorteile.
Wann findet der Umtausch des Führerscheins statt?
Seit Januar 2022 heißt es für immer mehr Führerscheinbesitzer, sich von ihrem geliebten Papierdokument zu verabschieden. Grund ist die EU-Richtlinie 2006/126/EG, welche für alle Mitgliedsstaaten eine maximale Gültigkeit der Führerscheine festlegt. Nach 15 Jahren muss das Dokument aktualisiert werden.
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Gestaffelter Umtausch der Führerscheine bis 2033
Zwar schreibt die EU den Mitgliedsstaaten nur vor, dass bis 2033 alle Führerscheine umgetauscht sein müssen, doch durch einen Bundesratsbeschluss vom 15.02.2019 steht fest, dass der Gang zur Zulassungsstelle für viele FahrerInnen schon früher fällig ist. Um den Organisationsaufwand möglichst gleichmäßig zu verteilen, erfolgt der Umtausch gestaffelt. Relevant ist das Datum, an dem der Führerschein ausgestellt wurde.
Wie lang sind die Papierführerscheine noch gültig?
Als erstes ging es beim großen Umtausch den Papierführerscheinen an den Kragen, die noch bis einschließlich 31. Dezember 1998 ausgestellt worden sind. Diese Dokumente müssen bereits umgetauscht worden sein. Einzige Ausnahme: Den Besitzern, die vor 1953 geboren sind, gibt man noch Zeit bis 2033. Alle anderen Papierführerscheine gelten bereits als abgelaufen. Wer sein Expemplar noch nicht umgetauscht hat, kann dies jedoch ohne Strafen oder Bußgelder weiterhin tun.
Da auf vielen der alten Lappen das Ausstellungsdatum nicht mehr erkennbar ist, müssen sich die BesitzerInnen beim Umtausch an ihrem eigenen Geburtsjahr orientieren. Die Fristen zum Umtausch der Papierführerscheine können der folgenden Tabelle entnommen werden:
| Geburtsjahr der FahrerInnen | Frist des Umtauschs |
| vor 1953 | 19. Januar 2033 |
| 1953 – 1958 | 19. Juli 2022 |
| 1959 – 1964 | 19. Januar 2023 |
| 1965 – 1970 | 19. Januar 2024 |
| ab 1971 | 19. Januar 2025 |
Wie lang ist mein Kartenführerschein gültig?
Selbst mit dem neuen EU-Kartenführerschein bleibt dir der Umtausch nicht erspart. Alle 15 Jahre ist der Gang zur Behörde für FahrerInnen nötig, die nach dem 18.01.2013 ihre Fahrerlaubnis erhalten haben. Für die Führerscheine, die zwischen 1999 und diesem Datum ausgestellt wurden, gelten zunächst folgende gestaffelte Umtauschfristen:
| Ausstellungsjahr des Führerscheins | Umtauschfrist |
| 1999 – 2001 | 19. Januar 2026 |
| 2002 – 2004 | 19. Januar 2024 |
| 2005 – 2007 | 19. Januar 2028 |
| 2008 | 19. Januar 2029 |
| 2009 | 19. Januar 2030 |
| 2010 | 19. Januar 2031 |
| 2011 | 19. Januar 2032 |
| 2012 – 18.01.2013 | 19. Januar 2033 |
Wer seinen Führerschein 2001 oder früher bekommen hat, sollte sich ranhalten: Der Umtausch sollte bis 19.01.2026 erfolgen. Aber auch Besitzer von Führerscheinen aus den Jahren 2002 bis 2004 sollten den Behördengang einplanen. Für sie gilt die Umtauschfrist bis zum 19.01.2027.
Welche Führerscheine sind vom Umtausch betroffen?
Jeder Führerschein muss irgendwann umgetauscht werden, sogar wenn auf dem bisherigen Dokument kein Ablaufdatum vermerkt ist. Die obigen Fristen gelten für alle Führerscheine, die vor dem 11.01.2013 ausgestellt wurden. Insgesamt betrifft das in Deutschland schätzungsweise über 40 Millionen Führerscheine.
Das Ausstellungsdatum deines eigenen Führerscheins findest du beim grauen Papierführerschein auf der Innenseite links handschriftlich eingetragen. Beim rosafarbenen Führerschein findest du das Ausstellungsdatum auf der Innenseite rechts per Hand hineingeschrieben. Da es auf vielen Dokumenten nicht mehr erkennbar ist, richten sich die Umtauschfristen nach dem Geburtsdatum der BesitzerInnen. Der Vermerk „unbefristet gültig“ wurde außerdem durch die neuen Bestimmungen entkräftet.
Am Führerschein im Kartenformat findest du das Ausstellungsdatum auf der Vorderseite unter Punkt 4a. Bei allen Führerscheinen, die nach dem 18.01.2013 ausgestellt wurden, findest du unter Punkt 4b schon jetzt ein Ablaufdatum. Nach dem Umtausch deines alten Führerscheins wird hier immer ein Datum stehen: 15 Jahre nach dem Ausstellungsdatum läuft jeder EU-Führerschein dann spätestens ab.
Der Führerschein läuft ab, die Fahrerlaubnis bleibt bestehen
Selbst ältere FahrerInnen brauchen allerdings keinen plötzlichen Führerscheinentzug befürchten. Die Verordnung hat lediglich zum Ziel, die Dokumente regelmäßig erneuern zu lassen. Die Fahrerlaubnis selbst bleibt bei den Klassen A und B unbetroffen. Das bedeutet ebenfalls: Selbst, wenn du nach der Umtauschfrist mit alten Dokumenten erwischt werden, droht nur ein geringes Bußgeld. Schließlich besteht die Fahrerlaubnis in diesem Fall auch ohne das gültige Dokument.
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Gültigkeit des LKW- und Bus-Führerscheins
Etwas komplizierter wird es da bei höheren Führerscheinklassen wie dem LKW- und Bus-Führerschein. Im Rahmen der großen Umtauschaktion werden die Führerscheine getauscht, doch durch Regelungen für Berufskraftfahrer ist hier ein häufigerer Gang zur Behörde nötig.
Die Führerscheinklassen C1 und C1E sind nur bis zum 50. Lebensjahr gültig, danach muss zur Verlängerung ein Gesundheitstest bestanden werden. Dieser besteht aus ärztlichem und augenärztlichem Gutachten. Nur wer bis zum 31.12.1998 die damalige Klasse 3 bescheinigt bekommen hat, kann die entsprechenden Fahrzeugklassen C1 und C1E weiterhin unbefristet fahren.
Für die LKW-Führerscheine C und CE, also die ehemalige Klasse 2, gilt das nicht. Genauso wie Busführerscheine müssen diese Klassen alle fünf Jahre erneuert werden.
Anlaufstellen für den Umtausch des Führerscheins
Zwar sind die Fristen zum Umtausch gestaffelt, doch die Führerscheine können schon früher umgetauscht werden. Wir empfehlen daher, sich frühzeitig um die Erneuerung zu kümmern. Am 18. Januar jeden Jahres ist der Andrang sicher größer als im April des Vorjahres.
Um den alten Führerschein umzutauschen, musst du lediglich einen Termin bei der entsprechenden Behörde anfragen und deinen alten Führerschein mitbringen. Je nach Bezirk ist entweder das lokale Bürgeramt, die Führerscheinstelle oder die Fahrerlaubnisbehörde zuständig.
Gründe für den Führerschein-Umtausch
Während die Beatles-Frisur oder der hippe Freddy-Mercury-Schnäuzer auf dem Führerscheinbild immer wieder für gute Lacher in der Belegschaft sorgen, sind alte Lichtbilder der Polizei ein Dorn im Auge.
Die Person auf dem verblassten Schülerfoto im 30-Jahre-alten Papierführerschein könnte schließlich jeder mit derselben Haarfarbe und passendem Alter sein. Zudem sind besonders beim alten Lappen nur wenige Sicherheitsmerkmale vorhanden, um einen Originalführerschein zu erkennen. Am EU-Führerschein fällt das wesentlich leichter.
Führerscheinumtausch erleichtert Arbeit im Fuhrpark
Unabhängig von den Zielen der Ordnungshüter bringt der Umtausch für Fuhrparkverantwortliche ebenfalls Vorteile: Die Vereinheitlichung der Dokumente erleichtert die regelmäßige Führerscheinkontrolle im Unternehmen ungemein. Bereits heute kann die elektronische Führerscheinkontrolle von DriversCheck über die Siegelkontrolle am Führerschein auch Papierexemplare rechts- und fälschungssicher kontrollieren.
Der einheitliche EU-Kartenführerschein ermöglicht jedoch noch mehr Effizienz. DriversCheck erkennt die optischen Sicherheitsmerkmale des Führerscheins ohne Bilddaten aufzunehmen und hebt sich mit seinen Vorkehrungen zum Datenschutz im Fuhrpark deutlich von anderen Anbietern ab.
FahrerInnen können somit die Pflicht der regelmäßigen Führerscheinkontrolle per App erledigen: überall und jederzeit. Das sorgt für höchste Sicherheit und spart dem Fuhrparkpersonal Zeit und Geld.
Neue Technologie steht allerdings nicht im Widerspruch zur Nostalgie: Damit die guten Erinnerungen und die Lacher im Fuhrpark erhalten bleiben, können deine FahrerInnen den alten Lappen behalten und weiterhin Vorführen. Er wird beim Umtausch durch die Behörde lediglich entwertet.
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