Überführungskosten: Diese Aufschläge erheben Händler auf Neufahrzeuge
Autos sind eine langfristige Anschaffung und damit teuer. Doch auch kurzfristig entstehen teilweise sehr hohe Kosten. Das beginnt schon mit der Überführung. Teilweise erheben Händler hier Gebühren im vierstelligen Bereich. Was dahinter steckt und wie du als Autokäufer mit den Überführungskosten umgehen kannst, erfährst du hier.
Auf einen Blick
Was sind Überführungskosten?
Überführungskosten entstehen durch den Transport eines Neufahrzeugs vom Werk zum Händler. Der Händler gibt diese Kosten oft in Form einer Pauschale an den Kunden weiter.
Muss ich Überführungskosten zahlen?
Kaum ein Autohändler wird die Überführungskosten komplett erstatten. Allerdings ist es gelegentlich möglich, sich die Kosten aufschlüsseln zu lassen und Rabatte oder andere Entgegenkommen auszuhandeln.
Kann man Fahrzeuge vom Werk abholen, um Kosten zu sparen?
Einige Hersteller senken die Überführungskosten, wenn du das Fahrzeug direkt am Werk abholst. Andere erlauben die Selbstabholung nicht einmal.
Überführungskosten nicht immer transparent
Einen Neuwagen bekommst du in der Regel ohne, dass er im Straßenverkehr genutzt wurde. Doch irgendwie muss das Fahrzeug vom Werk zum Abholort, meist deinem Autohändler, gelangen. Für den Transport fallen dabei natürlich Kosten an. Kosten, die der Autohändler an dich weitergibt. Zwischen 400 und 1000 Euro Aufschlag, seltener auch etwas darüber hinaus, werden für die Überführung fällig.
Die Überführungskosten sind damit eine Art Servicegebühr, in der einige Kostenstellen mit einbezogen werden.
- Der Transport vom Werk zum Händler
- Die Versicherung des Fahrzeugs beim Transport
- Endmontage von Einzelteilen und Nacharbeiten
- Innen- und Außenreinigung
- Inspektion und Auffüllen von Öl, Bremsflüssigkeit und Kühlwasser)
- Benzin für den Start
Damit sind die tatsächlichen Überführungskosten abhängig von der Distanz des Händlers zum Werk und dem Wert des Fahrzeugs. Allerdings tauchen sie auf der Rechnung nur selten einzeln aufgeschlüsselt auf, sondern als ein gemeinsamer, oft pauschaler Posten.
Kritik an Überführungskosten
Das Konzept der Überführungskosten wird von vielen Seiten kritisiert. Ein häufiger Kritikpunkt ist, dass sie nahezu ausschließlich in der Automobilbranche anfallen. Waschmaschinen oder andere Geräte werden hingegen oft frei Haus geliefert. Eines lässt sich jedoch nicht abstreiten: Auch für den Händler ist die Fahrzeugbereitstellung teuer. Über Schiene, mit dem Autotransporter oder sogar per Schiff: Für den Transport ist ein spezialisiertes Logistikunternehmen nötig.
Störender ist für Verbraucher aber sicherlich, wenn Überführungskosten überraschend auftauchen. Laut einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs im Jahr 2016 ist dies jedoch im Regelfall nicht erlaubt. Im Sinne des fairen Wettbewerbs nach der Richtlinie UGP-RL 2005/29/EG müssen alle unvermeidbaren und unvorhergesehenen Kosten im Endpreis mit angegeben werden, somit auch die Überführungskosten. Eine Ausnahme sind nicht vorhersehbare Kosten oder Angebote, bei denen den Kunden ausdrücklich die Wahl zwischen Lieferung und Abholung gelassen wird.
Bis heute ist es jedoch häufig Realität, dass in der Autowerbung nicht immer mit größter Transparenz gehandelt wird. Viele Preise für Fahrzeuge z.B. auf Werbeplakaten enthalten die Überführungskosten nicht auf den ersten Blick – sondern nennen diese im Kleingedruckten in einer Ecke des Plakats. Auf der Rechnung bzw. dem Kaufangebot sollten sie jedoch angegeben sein. Ansonsten solltest du nachfragen, damit du nicht nachträglich Probleme mit Zusatzzahlungen bekommst.
So machst du das Beste aus den Aufschlägen
Letztlich wird dir beim Autokauf nicht viel mehr übrigbleiben, als den Aufschlag zu akzeptieren – oder darüber zu verhandeln. Ein kompletter Wegfall der Überführungskosten ist nicht wahrscheinlich. Doch wer sich die Pauschale vom Autohändler aufschlüsseln lässt, kann hier vielleicht nachverhandeln oder sich ein kleines Entgegenkommen wie Gummi-Fußmatten, einen gefüllten Tank, eine kostenfreie Inspektion oder ähnliches sichern.
Im Unternehmensfuhrpark werden die Überführungskosten zwar auch fällig, doch hier kannst du sie wie das Fahrzeug selbst als Betriebsausgabe absetzen. Das gilt auch für Leasingfahrzeuge, denn auch diese sind in der Regel neu und müssen zum Händler transportiert werden, wo sie die Arbeitnehmer oder Fuhrparkbeauftragten dann abholen können. Beim Leasing werden die Überführungskosten jedoch nur selten gesondert fällig, sondern finden sich in den Leasingraten wieder.
Autos vom Werk abholen um zu sparen?
Wer beim Autokauf sparen möchte, kann das Fahrzeug bei einigen Herstellern auch direkt vom Werk abholen. Besonders bekannt ist hier der Service von Mercedes, der einzige bekannte Hersteller, der bei Selbstabholung des Neuwagens die Überführungskosten komplett streicht – und noch dazu eine Werksführung anbietet.
Bei anderen Automarken wird auch bei der Abholung von Werk eine, allerdings meist geringere, Gebühr fällig. Manche Herstellern ermöglichen die Abholung hingegen erst gar nicht.
Bei Gebrauchtwagen fällt keine Überführungsgebühr an
Gebrauchtwagen sind in der Regel vom Verkäufer zum Händler gefahren worden. Da der Wagen ohnehin schon gebraucht ist, kann er auch ohne Wertminderung im geringen Rahmen eigenständig bewegt werden. Dementsprechend fällt hier für die Überführung keine hohe Gebühr an, außer eventuelle Kosten für ein Kurzzeitkennzeichen zur Anmeldung.
Zu den Gebrauchtwagen gehören ebenso Vorführfahrzeuge, Jahreswagen und Tageszulassungen. Auch diese wurden einst überführt und haben den Händler etwas gekostet. Doch die Kosten verstecken sich hierbei meist direkt im Kaufpreis.