Anlagekapital und Abschreibungen: Der Fuhrpark in der Bilanz

11. Dezember 2023 4 minutes Lesezeit
Nils Heininger Freier Redakteur

Viele Betriebe könnten ihre Geschäfte ohne den firmeneigenen Fuhrpark nicht durchführen. In einigen Unternehmen fließt eine Menge Kapital in die Flotte. Entsprechend ist der Fuhrpark im Rechnungswesen von hoher Relevanz. Hier erfährst du, wie der Fuhrpark in der Bilanz verbucht wird.

Auf einen Blick

Was gehört in die Bilanz des Fuhrparks?

Zum Fuhrpark gehören alle Fahrzeuge, welche das Unternehmen für den Betrieb nutzt. Die eigenen Fahrzeuge des Unternehmens werden als Anlagevermögen verbucht und abgeschrieben. Bei Leasingfahrzeugen ist dies nicht der Fall.

Gehören Dienstwagen zum Anlage- oder Umlaufvermögen?

PKW gehören nur dann zum Umlaufvermögen, wenn sie als Produkt an- oder verkauft werden, beispielsweise bei Autohändlern. Werden sie allerdings für den Betrieb genutzt, gehören sie zum Anlagevermögen. Leasingfahrzeuge werden allerdings nur beim Leasinggeber als Anlagevermögen verbucht, nicht beim Leasingnehmer.

Wie werden Fahrzeuge im Unternehmen abgeschrieben?

Zum Rechnungswesen im Fuhrpark gehört auch die Abschreibung von Fahrzeugen. Wie genau diese stattzufinden hat, wird in den aktuellen und für die Branche gültigen AfA-Tabellen geregelt. Für PKW gilt im Normalfall eine Abschreibung über sechs Jahre. Bei LKW sind es neun Jahre.

Definition des Fuhrparks spielt eine Rolle in der Bilanz

Allgemein wird der Fuhrpark von der Buchhaltung als Gesamtheit aller Fahrzeuge, die für den Betrieb genutzt werden, definiert. Dazu gehören Dienstwagen, Gabelstapler und LKW genauso wie Züge, Landmaschinen oder Motorroller für Kurierfahrten.

Auch das Personal, welches für die Instandhaltung der Fahrzeuge sowie für die Einhaltung der Halterpflichten verantwortlich ist, wird allgemein oft zum Fuhrpark gezählt. In der Buchhaltung gehört zum Fuhrpark allerdings nur das Anlagevermögen, also die Gegenstände, welche sich im Besitz des Unternehmens befinden.

Der Fuhrpark wird in der Regel als Anlagevermögen verbucht

In der Bilanz taucht der Fuhrpark als Konto im Anlagevermögen als materieller Vermögenswert auf, da er sich im langfristigen Besitz des Unternehmens befindet. Nur wenn Gewinn primär durch den An- und Verkauf der Fahrzeuge erzielt wird, gehören diese Fahrzeuge zum Umlaufvermögen. Genau genommen sind diese Fahrzeuge dann jedoch nicht Teil des Fuhrparks.

Gekaufte oder finanzierte Fahrzeuge gehören buchhalterisch zum beweglichen Vermögen. Sie sind materiell und abnutzbar – entsprechend werden sie in der Bilanz auch abgeschrieben. Beim Kauf eines Fahrzeugs wird dies im Fuhrpark zum Beispiel wie folgt verbucht: Als Vorgang „Fuhrpark an Bank“ wird der Kaufbetrag auf der Soll-Seite verbucht und taucht gleichsam auf der Haben-Seite auf.

Geleaste Fahrzeuge hingegen werden im Unternehmen lediglich auf der Passivseite des Eigenkapitals sowie in der Gewinn- und Verlustrechnung verbucht. Sie werden trotz der Nutzung im Unternehmen nur beim Leasinggeber als Anlagevermögen aufgeführt, da dieser juristisch und wirtschaftlich betrachtet der Eigentümer ist.

Abschreibungen im Fuhrpark

Ein wichtiger Aspekt bei der Buchhaltung im Fuhrpark sind die Abschreibungen. Als Abschreibungen bezeichnet man den Wertverlust, welcher in der Bilanz unter den Passiva verrechnet wird. In der Praxis sind fast alle Fahrzeuge im Unternehmensbesitz von den Abschreibungen betroffen.

Der Wertverlust wird jährlich verbucht, die entsprechende Methode der Abschreibung ist der aktuell gültigen AfA-Tabelle zu entnehmen. PKW werden im Unternehmen beispielsweise über sechs Jahre abgeschrieben, während der Wertverlust eines LKW über neun Jahre in der Buchhaltung verrechnet wird. Allerdings kann die Abschreibung auch branchenabhängige Unterschiede haben: Durch die besonders starke Abnutzung in der Personenbeförderung gelten hier beispielsweise kürzere Zeiträume für die Abschreibung.

Diese Kosten gehen außerdem in die Bilanz des Fuhrparks ein

Die Fahrzeuge des Fuhrparks werden unternehmerisch als Fixkosten angesehen. Die Häufigkeit der Nutzung spielt dabei keine Rolle. Anders ist dies bei den variablen Kosten wie Ausgaben für Kraftstoff oder Reparaturen an den Fahrzeugen.

Insgesamt gibt es viele Kosten im Fuhrpark, die vor allem für das Eigenkapital des Unternehmens eine Rolle spielen. Diese werden jedoch nicht als Anlagekapital gewertet, da sie im Unternehmen keinen entsprechenden Gegenwert haben.

Zu den Kosten im Fuhrpark gehören unter anderem:

  • Kraftstoffkosten
  • Reparaturen
  • Inspektion und Wartung
  • Versicherung, Steuern
  • Verwaltungskosten

Besonders die Verwaltung sorgt für viele versteckte Kosten. Werden beispielsweise Führerscheine im Unternehmen manuell kontrolliert, fallen Personalkosten sowohl im Fuhrpark als auch den Abteilungen der FahrerInnen an.

Gibt man die Aufgabe an Lösungen für eine  elektronische Führerscheinkontrolle ab, lassen sich die Kosten besser lokalisieren. Außerdem spart das Unternehmen Zeit und damit Geld, wenn es die Führerscheinkontrolle per App erledigen lässt. Auch die Fuhrparkleitung wird sich über die Entlastung freuen. So bieten Optimierungen in den Abläufen des Unternehmens häufig an mehreren Stellen deutliche Vorteile – nicht nur in der Bilanz.

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