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Fuhrpark: Definition, Organisation und Aufgaben

15. Januar 2024 4 minutes Lesezeit
Nils Heininger
Nils Heininger Freier Redakteur
Fuhrpark

Im Unternehmen, in Behörden und im Militär spielt der Fuhrpark eine wichtige Rolle. Was ein Fuhrpark ist und welche Bedeutung er für die Organisation im Unternehmen hat, beleuchten wir in diesem Beitrag.

Auf einen Blick

Was bedeutet Fuhrpark?

Als Fuhrpark bezeichnet man die Gesamtheit aller Fahrzeuge eines Unternehmens, einer Behörde oder einer militärischen Einheit.

Welche Fahrzeuge gehören zum Fuhrpark?

Zum Fuhrpark gehören meist PKW, Busse und LKW. Branchenabhängig gehören jedoch auch Baumaschinen, Land- und Forstwirtschaftsfahrzeuge, Motorräder und sogar Schienenfahrzeuge dazu.

Welche Aufgaben fallen im Fuhrpark an?

Fuhrparkverantwortliche sorgen für die Instandhaltung der Fahrzeuge des Unternehmens und übernehmen die rechtlichen Pflichten des Fahrzeughalters, wie z.B. die regelmäßige Führerscheinkontrolle der MitarbeiterInnen.

Definition Fuhrpark

Wenn von dem Fuhrpark die Rede ist, meint man für gewöhnlich die Gesamtheit aller Fahrzeuge eines Unternehmens, einer Behörde oder einer militärischen Einheit. Der Fuhrpark kann aus völlig unterschiedlichen Fahrzeugen bestehen. Neben PKW, Bussen und LKW gehören dazu auch Anhänger, Baufahrzeuge, Land- und Forstwirtschaftsfahrzeuge, Motorräder oder spezielle Einsatzfahrzeuge. Sogar die Bahn spricht bei ihren Schienenfahrzeugen vom Fuhrpark.

Häufig fällt als Synonym zum Fuhrpark auch der Begriff der Fahrzeugflotte oder nur „Flotte“, deren Definitionen sich jedoch überschneiden.

Was gehört zum Fuhrpark im Unternehmen?

Im Unternehmen gehören alle Fahrzeuge, welche im Besitz des Unternehmens stehen, zum Fuhrpark. Dabei ist es zunächst egal, ob die Fahrzeuge gekauft oder geleast sind. Lediglich in der Buchhaltung des Fuhrparks besteht hier ein Unterschied, da der Fuhrpark in der Bilanz im Anlagevermögen des Unternehmens auftauchen, wohingegen dies bei Leasingfahrzeugen nicht der Fall ist.

Dienstwagen sind ebenso Teil des Fuhrparks des Unternehmens wie die Poolfahrzeuge. MitarbeiterInnen, welche ihren Dienstwagen privat nutzen können, haben zwar im Alltag erhebliche Freiheiten über die Nutzung des Fahrzeugs, letztlich liegt die Entscheidungsgewalt über das Fahrzeug jedoch bei dem Unternehmen. Dementsprechend gilt die Unternehmensleitung hier, wie auch bei den von mehreren MitarbeiterInnen genutzten Poolfahrzeugen, als Fahrzeughalter.

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Halterhaftung im Fuhrpark: Das müssen Fuhrparkleiter beachten

In Ihrem Fuhrpark ist die Halterhaftung ein unvermeidbares Thema. Regelungen zu den Pflichten von Fahrzeughaltern finden sich im Gesetz an verschiedenen Stellen. Wir haben hier für Sie die wichtigsten Informationen zur Halterhaftung zusammengeführt.

Aufgaben im Fuhrpark

Da das Unternehmen als Fahrzeughalter für alle Poolfahrzeuge und Dienstwagen im Unternehmen gilt, bietet sich in der Organisation ein einheitliches Management an. Schließlich ist die Halterhaftung in Deutschland recht umfassend geregelt und beinhaltet neben der Beschaffung und Verwaltung von Verträgen für die Flotte eine Reihe wiederkehrender Halterpflichten für den Fahrzeughalter. Dazu gehören die regelmäßige Führerscheinkontrolle, die jährliche Fahrerunterweisung sowie die UVV Prüfung.

Der Unternehmensleitung ist es möglich, die Halterpflichten an die Fuhrparkleitung zu übertragen. Offiziell gibt es keine Berufsausbildung zum Fuhrparkleiter oder zur Fuhrparkleiterin, dementsprechend ist es wichtig, eine fachkundige Person mit den Aufgaben zu beauftragen. In jüngster Zeit fällt im Zusammenhang mit den Tätigkeiten der Fuhrparkleitung auch der Titel „Mobilitäts-Manager“ bzw. „Mobilitäts-Managerin“, welcher synonym gebraucht wird, jedoch auf die wachsenden Aufgaben bei der Organisation der Mobilität im Unternehmen aufmerksam macht.

Zu den weiteren Aufgaben im Fuhrpark gehören beispielsweise:

  • Verwaltung der Fahrzeuge und Führung von Fahrzeugakten
  • Schlüsselmanagement
  • Instandhaltung der Fahrzeuge
  • Verteilung und Management von Poolfahrzeugen
  • Organisation der Betankung und Ladung (E-Fahrzeuge)
  • Sicherheitskontrollen
  • Organisation von Wartung und Reparatur
  • Fahrtenschreiber auslesen
  • Zahlung von Steuern, Versicherungsbeiträgen und Leasingraten

Der Fuhrpark heute

Viele Unternehmen haben heute einen Fuhrpark. Dieser kann von wenigen Fahrzeugen für Außendienstmitarbeiter bis hin zu Fahrzeugflotten mit tausenden Fahrzeugen gehören. Besonders umfangreich können Fuhrparks auch dort ausfallen, wo die Mobilität das Kerngeschäft bildet. Dies ist bei Verkehrsbetrieben, Speditionen, Lieferdiensten oder Autovermietungen der Fall.

Aber auch Konzerne, welche ihren Angestellten einen Dienstwagen zur Verfügung stellen, haben unter Umständen Fuhrparks, welche von mehreren Fuhrparkverantwortlichen an verschiedenen Standorten organisiert werden. In einigen Fällen handelt es sich heute aufgrund spezifischer Anforderungen oder Wünsche der Mitarbeiter um inhomogene Fuhrparks, bei denen mehrere Fahrzeugtypen und -modelle im Fuhrpark genutzt werden. Für die Verwaltung bedeutet dies meist zusätzlichen Aufwand, da Ansprechpartner und Vertragsbedingungen voneinander abweichen.

Dementsprechend greifen heute die meisten Fuhrparks auf digitale Unterstützung für die Bewältigung der Aufgaben zurück. Darunter fällt ganz allgemein das Management der Fahrzeugflotte, aber auch die Erleichterung spezifischer Aufgaben. So kann beispielsweise die elektronische Führerscheinkontrolle ohne das Eingreifen der Fuhrparkleitung geschehen oder die Fahrerunterweisung ortsunabhängig über E-Learning organisiert werden.

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