Nils Heininger
Freier Redakteur
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E-Dienstwagen: Wie Ihre MitarbeiterInnen profitieren

Wir nehmen den E-Dienstwagen in den Blick, denn gerade für Ihre MitarbeiterInnnen springen erhebliche Vorteile heraus. Saubere Luft, ruhige Städte und vor allem: mehr Geld am Monatsende – hier finden Sie alle Vorteile im Überblick.
15. Oktober 2021

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Nils Heininger

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Die Mobilitätwende ist im vollen Gange

Maßnahmen zum Ausbau der Ladeinfrastruktur und Förderungen für E-Fahrzeuge machen die Elektromobilität für Unternehmen immer attraktiver. Warum sich die unternehmenseigene E-Flotte lohnen kann und was es zu beachten gibt, klären wir in einer Beitragsserie zum E-Fuhrpark.

In diesem Beitrag schauen wir auf die Basis Ihres Unternehmens, denn gerade für Ihre MitarbeiterInnnen springen durch den E-Dienstwagen erhebliche Vorteile heraus. Saubere Luft, ruhige Städte und vor allem: mehr Geld am Monatsende – hier finden Sie alle Vorteile im Überblick.

E-Zulassungen sind auf Rekordhoch

Knapp 200.000 E-Autos wurden laut Statista im Jahr 2020 neu zugelassen. Das sind etwa dreimal so viele wie im Vorjahr, trotz des generellen Rückgangs an PKW-Neuzulassungen. Auch 2021 sieht es laut der Statistik für die E-Mobilität rosig aus: Schon im August überschritten die Zulassungen die Anzahl des gesamten Vorjahres.

Als mögliche Gründe für den Boom gibt es mehrere Erklärungen. Erstens erfuhr der Individualverkehr trotz verringerter Neuzulassungen aufgrund der Pandemie wieder massiv Zulauf. Weniger Menschen griffen in den letzten Jahren auf Shared Mobility und ÖPNV zu. Das Bewusstsein für eine Änderung des Mobilitätsverhaltens ist jedoch weiterhin gegeben.

Zweitens wurde die Nachfrage durch eine hohe Steigerung des Angebots elektrisch betriebener Fahrzeuge gestützt. Immer mehr Autohersteller verabschieden sich in naher Zukunft vom Verbrenner. Mittlerweile gibt es vom kleinen City-Flitzer bis hin zum Lieferwagen für fast jeden Einsatzzweck auch eine elektrische Alternative.

Ebenso wird der gesellschaftliche Diskurs an den meisten FahrerInnen nicht spurenlos vorübergegangen sein. Werden E-Autos mit Ökostrom geladen, sind sie unbestreitbar nachhaltiger als vergleichbare Modelle mit Verbrennungsmotor – trotz des Aufwands zur Gewinnung von Lithium und der benötigten Energiegemenge.

Deshalb unterstützt die Bundesregierung die Anschaffung von E-Autos auch mit ordentlichen Summen. Die Verdopplung der Fördersumme pro Elektroauto im Jahr 2020 ist sicher auch einer der entscheidenden Faktoren für den Boom.

Der E-Dienstwagen tut allen gut

Das E-Auto ist also voll im Trend – und das mit gutem Grund. Die Emissionswerte durch Produktion und Betrieb eines modernen E-Fahrzeug liegen gemessen an dessen Lebensdauer deutlich unter den Werten von Verbrennern.

Doch nicht nur für das Klima sind die Emissionssenkungen relevant. Vor allem der Mangel an lokal ausgestoßenen Schadstoffen, wie die gesundheitsschädlichen Stickstoffoxide, verbessert das Wohlbefinden gerade im urbanen Raum.

Hinzu kommt die Ruhe: Elektrofahrzeuge fahren flüsterleise. Kein Brummen bei der Parkplatzsuche, keine aufbrausenden Motoren bei der grünen Ampel. Der Verkehr der Zukunft entlastet die Städte und ihre Bewohner gewaltig. Genauso wie das Portemonnaie.

Wartungsaufwand ist beim E-Auto geringer

Dreckiger Ölfilter, verschlissener Zahnriemen, korrodierte Zündkerzen, ausgelutschte Kupplung oder verrosteter Auspuff: All das gibt es beim E-Auto nicht mehr. Die Entwicklung zur E-Motorisierung hat den Antrieb des Fahrzeugs zumindest mechanisch gesehen stark vereinfacht. Das wirkt sich entsprechend stark auf den Wartungsaufwand aus.

Selbst die Bremsen werden durch die Rekuperation des Motors etwas geschont und Ölwechsel gehören der Vergangenheit an. Interessant ist auch die Zukunftsvision der mobilen Wartung: Durch smarte Vernetzung müssen sie Ihren Wagen dann nicht mehr zwangsläufig in die Werkstatt fahren – eine kleine Inspektion kann auch durch Prüfung „Over-the-air“ stattfinden. Bei einigen Herstellern, wie zum Beispiel Tesla, ist die Fernwartung bereits Standard.

Für die FahrerInnen ist die Kostenersparnis für Wartungen und Inspektionen nicht ganz so relevant, wenn sie ohnehin vom Fahrzeughalter, also dem Unternehmen, getragen werden. Der Aufwand für regelmäßige Werkstattbesuche oder die Ausfallzeiten durch etwaige Reparaturen sinken dennoch auch für sie drastisch.

Allerdings sind E-Fahrzeuge nicht von den Halterpflichten der jährlichen Fahrzeugprüfung nach UVV befreit. Diese ist jedoch mit der richtigen Organisation einer UVV Prüfung von Firmenwagen  schnell erledigt. Genau wie beim Verbrenner müssen Fuhrparkbeauftragte Ihre MitarbeiterInnen jährlich einer UVV Unterweisung in der Bedienung der Dienstfahrzeuge unterziehen.

Auch das geht mittlerweile recht einfach: Dank beliebter E-Learning-Angebote sparen sich Ihre MitarbeiterInnen die Präsenzschulung und suchen sich den Zeitpunkt der Unterweisung selbst aus. Damit die Umstellung auf das E-Auto keine Schwierigkeiten bringt, gibt es mittlerweile sogar spezielle UVV Prüfung für LKWs und E-Fahrzeuge.

Verbrauch und Kosten rechnen sich in der Lebensdauer

Der erste Einsparungsfaktor, an den die meisten Menschen denken, ist jedoch ein anderer: Kilometerkosten. Hier zeigt sich der Unterschied der Stromer mit jeder Ladung. Besonders bei den derzeit sehr hohen Benzinpreisen.

Abhängig vom Fahrzeug und den Alternativen sind die Ersparnisse dementsprechend deutlich am Kontostand spürbar. Wer beispielsweise seine Dienst- und Privatfahrten mit dem BMW i3 fährt, verbraucht laut ADAC-Test auf 100 Kilometer nur 17,9 Kilowattstunden (kWh). Bei einem Strompreis von ca. 32 Cent pro kWh sind das günstige 5,73 Euro für 100 Kilometer.

Selbst ein sparsamer Diesel wie der VW Golf TDI sieht mit einem Verbrauch von 4,8 Litern bei einem Dieselpreis von 144,4 Cent pro Liter dagegen ziemlich alt aus. 6,93 Euro kosten dort die 100 Kilometer Fahrt – knapp 20 Prozent mehr. Bei einer Fahrleistung von 250.000 Kilometern sind das zwar „nur“ 3.000 Euro, doch der geringere Verbrauch ist eben nur ein Teil der Ersparnisse an laufenden Kosten.

Abhängig ist das natürlich von der Modellwahl. Ein Porsche Taycan mit über 23 kWh Verbrauch wird sich nicht mit dem VW Golf TDI messen können. Bei Fahrzeugen der gleichen Klasse steht jedoch für gewöhnlich der Stromer deutlich besser da als der Verbrenner.

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Die Steuervergünstigungen machen den größten Unterschied

Die wohl bedeutendsten Ersparnisse für Ihre MitarbeiterInnen entstehen beim privat genutzten E-Dienstwagen jedoch durch die aktuellen Steuer-Vergünstigungen. FuhrparkmanagerInnen wird die 1-Prozent-Regel ein Begriff sein: Die private Nutzung des Firmenwagens wird monatlich mit einem Prozent des Bruttolistenpreises des Fahrzeugs versteuert.

Bei E-Fahrzeugen wird diese Regelung de facto zu einer 0,25-Prozent-Regelung: Ihre MitarbeiterInnen sparen also ein Viertel der anfallenden Steuern – jeden Monat.

Zurück zum BMW i3: Mit einem Preis von ca. 39.000 müssen Ihre Mitarbeiter monatlich 97,50 Euro für die private Nutzung des Dienstwagens als geldwerten Vorteil versteuern. Der VW Golf 8 TDI ist mit ca. 28.000 Euro wesentlich günstiger zu haben. Dennoch kostet er Ihre MitarbeiterInnen aufgrund der 1-Prozent-Regel wesentlich mehr: Monatlich müssen sie 280 Euro als geldwerten Vorteil versteuern. Bei einem Steuersatz von 40 Prozent wären das 73 Euro Netto-Ersparnis im Monat.

Selbst der Arbeitsweg wird steuerlich begünstigt

Weitere Einsparungen bringt der Arbeitsweg. Wenn ein E-Fahrzeug an mehr als 47 Tagen im Jahr für die Fahrt zur Arbeit genutzt wird, fallen für die Strecke zwischen Arbeit und Wohnung der MitarbeiterInnen zusätzliche Kosten an.

Der Gesetzgeber veranschlagt hierfür beim Verbrenner 0,03 Prozent des Bruttolistenpreises pro Kilometer als geldwerten Vorteil auf das Einkommen; beim Stromer beträgt der zu versteuernde Anteil nur 0,0075 Prozent pro Kilometer Arbeitsweg. Weniger als ein Drittel.

Abhängig vom Listenpreis und dem Arbeitsweg können MitarbeiterInnen so gut und gerne 1.000 Euro pro Jahr durch vergünstigte Steuerbedingungen am E-Auto sparen.

Strom statt Sprit: Steuerfrei nachladen

Ein weiterer erheblicher finanzieller Vorteil ist die Ladung auf Kosten des Arbeitgebers: Lässt dieser seine MitarbeiterInnen vergünstigt oder kostenfrei an den eigenen Ladestationen laden, geschieht dies steuerfrei. Ebenfalls ist es möglich, die Ladungen des Dienstwagens an der heimischen Wallbox der FahrerInnen über den Arbeitgeber abzurechnen. Dazu wird die Wallbox mit dem Ladesystem des Unternehmens vernetzt.

Anhand des Stromtarifs der MitarbeiterInnen können Unternehmen ihren FahrerInnen dann die Kosten für den Betrieb des Dienstwagens einfach rückerstatten. Ein Gewinn für beide Seiten, denn es spart Kosten und Aufwand.

Durch Förderungen derzeit auch geringe Anschaffungspreise der Ladeinfrastruktur

Während die Förderung für den Kauf von E-Autos wohl eher den Arbeitgeber als letztlichen Fahrzeugeigentümer und Fahrzeughalter interessiert, profitieren die FahrerInnen von Vergünstigungen bei der eigenen Ladestation.

Derzeit gibt es viele Förderangebote, beispielsweise die Förderung einer Ladestation zu Hause. Egal ob am Parkplatz der Mietwohnung oder in der Garage des Eigenheims: Hier bezuschusst die KfW als derzeit größter Förderer 900 Euro pro Ladepunkt. Im Rahmen der Umstellung auf die E-Flotte können Unternehmen beim Hersteller von Ladesäulen zudem für Ihre MitarbeiterInnen mit Dienstwagen oft einen gehörigen Rabatt aushandeln.

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Für alle springt etwas heraus

Die finanziellen Vorteile für Ihre MitarbeiterInnen sind deutlich spürbar. Weniger Aufwand, grünere Mobilität und günstige steuerliche Bedingungen sprechen allesamt für den Einsatz von E-Autos als Dienstwagen.

Dass für den Arbeitgeber durch die Umstellung auf die E-Flotte einiges herausspringt, klang bereits an der ein oder anderen Stelle an. Wie und wann die Vorteile der E-Mobilität die Nachteile (z.B. höhere Anschaffungskosten oder geringere Reichweiten) ausgleichen können, klären wir im zweiten Teil unserer Serie zum E-Fuhrpark.

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