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Halterhaftung

Rechtliche Vorschriften bilden in vielerlei Hinsicht die Grundlage für den Arbeitsalltag von FuhrparkmanagerInnen. Dabei spielen nicht nur Leasingverträge, Versicherungs- und Arbeitsrecht eine Rolle. Besonders umfassend ist das Thema der Halterhaftung. Als Fahrzeughalter tragen Sie die rechtliche Verantwortung für den gesamten Fuhrpark. Wer genau Fahrzeughalter ist, welche Verpflichtungen damit einhergehen und wie Sie sich mit geringstem Aufwand bestmöglich vor rechtlichen Konsequenzen der Halterhaftung schützen können, erfahren Sie in diesen Beiträgen.

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Lenkzeiten im Führerhaus

Regelungen für Lenk- und Ruhezeiten

Lenkzeiten, Ruhezeiten, Arbeitszeiten: Was ist der Unterschied und wie lange dürfen Angestellte den Dienstwagen bewegen? Hier klären wir die wichtigsten Fragen rund um die Einsatzzeit von FahrerInnen im Unternehmen.

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E-Ladestation

Volle Power für Ihren Fuhrpark: So versorgen Sie die E-Flotte

Um E-Dienstwagen mit ausreichend Strom zu versorgen, rüsten Unternehmen ihren Fuhrpark mit Ladesäulen aus. Vernetzte, flexible und kostensparende Ladestationen bringen ungeahnte Möglichkeiten. Hier erklären wir, wie der E-Fuhrpark von der richtigen Ladeinfrastruktur profitiert.

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Halterhaftung bei Unfall

Unfall mit dem Dienstwagen: Wer haftet?

Unfälle mit dem Dienstwagen sind immer ein Ärgernis. Aber wer zahlt den Schaden? Über die Haftung im Schadensfall entscheiden die Art des Unfalls, die Versicherung und der Überlassungsvertrag des Dienstfahrzeugs. Wir klären auf!

Halterhaftung

Falschparker im Unternehmen: So weit reicht die Halterhaftung

Trotz aller Schulungen und Unterweisungen: Im Fuhrpark geht hin und wieder etwas schief. Schließlich liegt die Einhaltung der Straßenverkehrsregeln außerhalb des Einflusses der Fuhrparkleitung. Doch wie sieht es mit der Haftung beim Falschparken aus? Kann der Fahrzeughalter im Rahmen der Halterhaftung bei Verstößen zur Verantwortung gezogen werden?

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Schlüsselübergabe Auto, Übertragung der Halterhaftung

Halterverantwortlichkeit rechtswirksam übertragen: So geht’s

Die Halterverantwortung für den Fuhrpark hat zunächst die Unternehmensleitung. Damit die Halterhaftung jedoch dort liegt, wo die KFZ des Unternehmens tatsächlich verwaltet werden, kann das Fuhrparkmanagement die Halterverantwortlichkeit übernehmen. Bei der Übertragung gibt es allerdings einiges zu beachten, damit sie rechtlich sicher ist.