Nils Heininger
Freier Redakteur
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Arbeitsschutz im Fuhrpark: Rundum sicher arbeiten

Gesunde und zufriedene MitarbeiterInnen sind die Basis eines gut funktionierenden Betriebs und der Wirtschaft insgesamt. Damit Sicherheit und Gesundheit der Angestellten dauerhaft gewährleistet werden, geben verschiedene Gesetze Vorschriften zum Arbeitsschutz vor. Der Fuhrpark und insbesondere der Umgang mit Fahrzeugen im Unternehmen sind vom Arbeitsschutz zu einem hohen Maße betroffen. Hier stellen wir deshalb die verschiedenen Aspekte des Arbeitsschutzes im Fuhrpark vor.
12. September 2022

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Nils Heininger

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Auf einen Blick

Welche Gesetze regeln den Arbeitsschutz im Fuhrpark?

Der Arbeitsschutz im Fuhrpark ist nicht durch ein einziges Gesetz geregelt, sondern findet sich in vielen verschiedenen Gesetzesbüchern. Von den Vorschriften zur Arbeitszeit bis hin zum Umgang mit Fahrzeugen gibt es einiges zu beachten.

Wer ist für den Arbeitsschutz im Fuhrpark zuständig?

Für die Einhaltung des Arbeitsschutzes ist im Unternehmen immer die Unternehmensleitung zuständig. Diese kann verschiedene Aufgaben jedoch an die passenden Stellen delegieren. Daher ist beispielsweise für die Fahrzeugkontrolle nach UVV im Regelfall die Fuhrparkleitung zuständig.

Welche Vorschriften zum Arbeitsschutz gibt es im Fuhrpark?

Im Fuhrpark gilt es, unterschiedliche Regelungen zum Arbeitsschutz im Blick zu halten. Neben generellen Vorschriften wie die Arbeitszeitregelungen, können das auch spezifische Aufgaben sein. Darunter fällt vor allem die Einhaltung der Unfallverhütungsvorschriften für Fahrzeuge, die in der DGUV Vorschrift 70 spezifiziert sind.

Text

Der Arbeitsschutz im Unternehmen blickt auf eine lange Geschichte zurück

Obwohl manche Betriebe den Arbeitsschutz recht stiefmütterlich behandeln, dienen die verschiedenen Vorschriften nicht nur den MitarbeiterInnen selbst, sondern auch dem Geschäft. Schon im 18. Jahrhundert haben die Menschen erkannt, dass die Arbeit mit Maschinen eine Gefährdung für die Belegschaft und das Funktionieren der Gesellschaft bedeutete.

Während der industriellen Revolution waren es die berstenden Kessel der Dampfmaschinen, die den Fabriken ihre Arbeitskräfte und dem Heer die Rekruten raubten und so zu den ersten Erlässen von Arbeitsschutzgesetzen führten. Heute dient der Arbeitsschutz aber vor allem den Angestellten selbst, schließlich hat jeder ein Recht auf psychisches und körperliches Wohlergehen.

Doch auch für die Betriebe zahlen sich Investitionen in den Arbeitsschutz aus. Eine gesunde und zufriedene Belegschaft arbeitet produktiver und bedeutet für den Arbeitgeber weniger Kosten durch Arbeitsausfälle.

Gesetze zum Arbeitsschutz finden sich in verschiedenen Gesetzbüchern

Das allumfassende Gesetzbuch zum Arbeitsschutz gibt es nicht. Vielmehr finden sich die verschiedenen Vorschriften an unterschiedlichen Stellen im Gesetz wieder. Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) allein klärt somit nicht alle Fragen zum Arbeitsschutz, sondern setzt den Rahmen für den sicheren Betrieb im Unternehmen. Daneben bestehen relevante Richtlinien an vielen anderen Stellen im Gesetz.

Info

Relevant für die Arbeit im Fuhrpark sind unter anderem

  • Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG)
  • Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV)
  • Arbeitszeitgesetz (ArbZG)
  • Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
  • Berufskrankheitenverordnung (BKV)
  • Sozialgesetzbuch VII (SGB VII)

Seit 1993 basieren die Gesetze zum Arbeitsschutz in Deutschland außerdem auf den Richtlinien der EU. Zur Vereinheitlichung des Arbeitsschutzes definiert die EU Standards, welche die Mitgliedsstaaten in geltendes Recht übernehmen müssen, sodass in der ganzen Europäischen Union ein Mindeststandard der Arbeitssicherheit herrscht.

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Arbeitsschutz im Fuhrpark liegt in der Verantwortung der Unternehmensleitung

So komplex und verwoben die Vorgaben zum Arbeitsschutz oft erscheinen mögen, so prägnant und klar ist die Verantwortung für die Einhaltung der Richtlinien beschrieben. Gleich an mehreren Stellen finden sich Gesetze, welche die Zuständigkeit klar definieren:

Info

Verantwortung der Unternehmensleitung

„Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die erforderlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes unter Berücksichtigung der Umstände zu treffen, die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten bei der Arbeit beeinflussen“ – §3 Abs. 1 Arbeitsschutzgesetz.

„Der Unternehmer ist für die Durchführung der Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten und für die Verhütung von arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren verantwortlich“ – §21 Abs. 1 Sozialgesetzbuch VII.

Unternehmen sind unter anderem dazu verpflichtet, eine Gefährdungsbeurteilung am Arbeitsplatz durchzuführen und können bei Bedarf ein entsprechendes Arbeitsschutzmanagement einführen.

Die Unternehmensleitung ist dabei in der Lage, die Verpflichtungen zum Arbeitsschutz an die passende Stellen zu delegieren. Die rechtlichen Bestimmungen zur Arbeitszeit werden so beispielsweise von der Personalabteilung überwacht und die Gefahren, welche durch die Nutzung von Fahrzeugen im Unternehmen ausgeht, müssen meist von der Fuhrparkleitung beseitigt oder zumindest weitestgehend gemindert werden. Dies geschieht zum Beispiel durch die jährliche UVV Prüfung im Unternehmen.

Doch nicht nur die Unternehmensleitung ist in der Verantwortung, auch die MitarbeiterInnen müssen die Vorschriften des Arbeitsschutzes einhalten, schließlich entstehen potenzielle Gefahren erst durch die Nutzung von Arbeitsgeräten, wie z.B. Fahrzeuge.

Damit die Fahrerinnen und Fahrer Arbeitsgeräte nutzen können, benötigen sie laut Gesetz eine Einweisung und Anleitung zur ordnungsgemäßen Nutzung. Dementsprechend gibt es im Fuhrpark die Pflicht zur jährlichen UVV Unterweisung. Nur so kann sicher gestellt werden, dass die Angestellten auch fähig sind, Vorschriften zur Arbeitssicherheit umzusetzen. Im weitesten Sinne gehört dazu im Fuhrpark auch die regelmäßige Führerscheinkontrolle, schließlich müssen die FahrerInnen auch die entsprechenden Fahrzeuge führen dürfen.

Gefahrenvermeidung im Unternehmen ist eine zunehmend komplexe Aufgabe

Kesselexplosionen sind heute eher selten, dafür ist die Bandbreite an potenziellen Gefahren für die Sicherheit und Gesundheit der MitarbeiterInnen durch den technischen Fortschritt enorm gestiegen. Durch unterschiedliche, hochspezialisierte Geräte und einer Vielzahl an Regelungen ist die Einhaltung der Vorschriften an vielen Stellen sehr komplex geworden. Im Fuhrpark hält sich die Komplexität allerdings in Grenzen.

Als relevantestes Regelwerk für die Sicherheit im Umgang mit Fahrzeugen gelten die Unfallverhütungsvorschriften (UVV), die von der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) erlassen werden. In der DGUV Vorschrift 70 werden alle relevanten Vorschriften zum Umgang mit Fahrzeugen konkretisiert.

Zusätzlich zur Arbeitssicherheit gelten für Fahrzeuge im Unternehmen aber auch die Vorschriften zur Verkehrssicherheit. Auch der TÜV als einer der großen Anbieter der Haupt- und Abgasuntersuchung von Fahrzeugen hat seinen Ursprung im Arbeitsschutz. Ursprünglich unter dem Namen „Gesellschaft zur Überwachung und Versicherung von Dampfkesseln“, überprüfte die Organisation zunächst die Sicherheit von Dampfkesseln in Fabriken und weitete stetig ihr Angebot aus. Seit 1936 ist sie als „Technische Überwachungsvereine“ in Deutschland bekannt und gilt mit Prüforganisationen wie der DEKRA und KÜS als größter Anbieter der Überprüfung von Fahrzeugen.

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Die Zukunft des Arbeitsschutzes im Fuhrpark

Ein Großteil der Vorschriften und Organisationen aus dem Bereich Arbeitsschutz hatten ihren Ursprung in den Zeiten der industriellen Revolution und haben sich seitdem stetig weiterentwickelt. Während früher tragische Arbeitsunfälle zum Alltag gehörten, ist es heute möglich, gesundheitliche Risiken für Arbeitnehmer an vielen Stellen zu minimieren. Darunter fällt heute auch das Ziel, langfristige Schäden, bspw. durch schlechte Sitzposition am Arbeitsplatz oder durch dauerhafte Unterforderung zu vermeiden. Somit hat sich das Ziel des Arbeitsschutzes von der Vermeidung konkreter Unfallschäden bis hin zum Erhalt langfristiger körperlicher und psychischer Gesundheit erweitert.

Obwohl die Vorschriften zur Arbeitssicherheit und Unfallverhütung im Fuhrpark dementsprechend ebenfalls komplexer geworden sind, vereinfachen heute digitale Lösungen die Einhaltung der Vorschriften, allen voran der UVV. Mit DriversCheck behalten FuhrparkmanagerInnen den Überblick über die jährliche Fahrzeugprüfung nach UVV und erledigen die Fahrerunterweisung ohne lästige Präsenztermine und kraftraubende Extraarbeit.

Allen voran sorgt die elektronische Führerscheinkontrolle für allgemeine Entlastung bei gleichzeitiger rechtlicher Sicherheit im Fuhrpark. Denn neben dem Schutz der Gesundheit am Arbeitsplatz spielt auch der rechtliche Schutz vor Strafen für das Wohlergehen der Fuhrparkverantwortlichen eine wichtige Rolle. Die smarten Lösungen von DriversCheck führen hier mit innovativen Ideen und unkomplizierter Handhabung die Einhaltung rechtlicher Vorschriften im Fuhrpark ins digitale Zeitalter. Mehr Schutz mit weniger Aufwand: Das ist die Zukunft der Arbeitssicherheit im Fuhrpark.

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