Nils Heininger
Freier Redakteur
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Grundlagen der UVV Fahrzeugprüfung

Die UVV-Fahrzeugprüfung gehört zu den rechtlichen Vorschriften im Fuhrpark des Unternehmens. In diesem Beitrag klären wir, warum die Fahrzeugprüfung nach DGUV Vorschrift 70 nötig ist und wie Sie die jährliche Prüfung ihres Fuhrparks am besten organisieren.
23. Mai 2022

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Nils Heininger

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Auf einen Blick

Welche Fahrzeuge müssen zur UVV Fahrzeugprüfung?

Jedes Fahrzeug des Betriebs muss jährlich auf Grundlage der UVV geprüft werden. Da das Unternehmen in der Regel als Fahrzeughalter gilt, trägt die Unternehmensleitung die Verantwortung für die regelmäßige Durchführung der UVV-Fahrzeugprüfung. In der Regel delegieren die Verantwortlichen die Aufgabe allerdings an das Fuhrparkmanagement.

Ersetzt die Hauptuntersuchung die UVV Fahrzeugprüfung?

Die Fahrzeugprüfung nach UVV ist in der regelmäßigen Haupt- und Abgasuntersuchung (umgangssprachlich: TÜV) nicht enthalten. Während bei der Hauptuntersuchung die Verkehrssicherheit geprüft wird, untersuchen die UVV-Prüfer die Fahrzeuge hinsichtlich der Betriebssicherheit.

Wie werden Fahrzeuge im Unternehmen geprüft?

Jedes Jahr müssen die Fahrzeuge des Unternehmens nach der DGUV Vorschrift 70 von einer sachkundigen Person auf ihre Betriebssicherheit geprüft werden. Zusätzlich müssen die FahrerInnen das Fahrzeug vor dem Fahrtantritt auf eventuell sichtbare Mängel überprüfen.

Text

Die UVV-Fahrzeugkontrolle überprüft die Betriebssicherheit

Bei vielen Fuhrparkverantwortlichen stößt die Verpflichtung zur Fahrzeugprüfung nach UVV unangenehm auf. Schließlich wird mit der Hauptuntersuchung bereits im Abstand von zwei Jahren die Verkehrssicherheit der Fahrzeuge auf Herz und Nieren geprüft. Doch für Betriebsmittel wie Fahrzeuge gelten im Unternehmen besondere Sicherheitsbestimmungen.

Während Fahrzeuge in privater Haltung lediglich auf ihre Verkehrssicherheit geprüft werden müssen, fordert der Gesetzgeber vom Unternehmen die Prüfung des Fuhrparks hinsichtlich der Betriebssicherheit. Dazu gehört neben der Verkehrssicherheit auch die Arbeitssicherheit, denn der Arbeitgeber muss für die Sicherheit seiner Angestellten sorgen.

In der Praxis führt das dazu, dass die Fahrzeuge jährlich von qualifizierten Fachkräften auf ihre Betriebssicherheit geprüft werden müssen. Die Verantwortung für die fristgerechte Umsetzung trägt die Unternehmensleitung. Diese kann die Halterpflichten jedoch auch an die Fuhrparkverantwortlichen delegieren – mitsamt der daraus resultierenden Halterhaftung.

Info

UVV-Vorschriften sind für alle Betriebe verpflichtend

Die Unfallverhütungsvorschriften (UVV) im Fuhrpark sind vor allem über die DGUV Vorschrift 70 geregelt. In dieser Vorschrift der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) geht es vorrangig um die Sicherheit von Fahrzeugen im Betrieb.

Neben der UVV Unterweisung findet sich hier ebenfalls die Vorschrift zur regelmäßigen Fahrzeugprüfung wieder. Aus § 1 der DGUV Vorschrift 70 geht hervor, dass alle Dienstfahrzeuge jährlich überprüft werden müssen, sofern das Unternehmen als Halter des Fahrzeugs gilt. Dies ist bei Dienstwagen und Poolfahrzeugen der Regelfall.

Lediglich wenn der oder die Angestellte auch als Halter des Fahrzeugs gilt, ist das Unternehmen nicht für die Einhaltung der UVV zuständig. Dies ist nur dann der Fall, wenn ein Mitarbeiter oder eine Mitarbeiterin den Privatwagen für geschäftliche Zwecke nutzt. In allen anderen Fällen trägt der Fahrzeughalter die Verantwortung.

Rechtliche Folgen bei verpasster Kontrolle

Der Verantwortung für die Durchführung der Fahrzeugprüfung nach DGUV Vorschrift 70 sollten Fuhrparkbeauftragte durchaus gründlich nachgehen. Bei Missachtung der Verpflichtung zur Fahrzeugprüfung drohen schließlich ernstzunehmende Konsequenzen.

Einerseits müssen die erfolgten Prüfungen im Schadensfall nachgewiesen werden, ansonsten kann es zu Ausfällen von Versicherungszahlungen kommen, auf denen das Unternehmen sitzen bleibt. Gerade gegenüber verletzten Fahrern oder Dritten, ist dies mit hohen Kosten verbunden.

Andererseits sieht der Gesetzgeber aber auch strafrechtliche Konsequenzen vor. Bußgelder von 2.500 bis 10.000 Euro sind für die Missachtung der Pflicht zur Fahrzeugprüfung fällig. Wurden die Halterpflichten ordnungsgemäß an die Fuhrparkleitung delegiert, ist diese von der teuren Strafe betroffen.

Nur sachkundige Personen dürfen prüfen

Die UVV Fahrzeugprüfung muss einmal im Jahr durch eine sachkundige Person erfolgen, kann bei Bedarf jedoch mehrfach durchgeführt werden. Als sachkundig gilt laut DGUV eine Person mit fachlicher Ausbildung und Erfahrung auf dem Gebiet der Fahrzeugtechnik. Zudem muss die Person auch Kenntnisse über die entsprechenden rechtlichen Anforderungen und Vorschriften haben.

Zur Prüfung der Arbeitssicherheit ist es ratsam, eine professionelle Werkstatt oder einen Gutachter hinzuzuziehen, bei deren Qualifikation keine Fragen offen bleiben. Nicht zuletzt geht es bei der UVV nicht nur um eine juristische Absicherung der Fuhrparkleitung, sondern auch um das Wohlergehen Ihrer MitarbeiterInnen.

Auch mit der sorgfältigen Dokumentation der Überprüfung kennen sich qualifizierte Prüfer aus. Der Name des Prüfers, das Prüfdatum, der Umfang der Prüfung und die Fahrzeugdaten gehören hier in jedem Fall dazu. Werden keine Mängel am Fahrzeug festgestellt, benötigt es keine konkrete Aufstellung der Prüfpunkte. Diese werden nur bei der Dokumentation konkreter Sicherheitsmängel und deren Behebung mit aufgenommen.

Halterhaftung im Fuhrpark: Das musst Du beachten

Im Fuhrpark ist die Halterhaftung eine unvermeidbare Aufgabe. Regelungen zu den Pflichten von Fahrzeughaltern finden sich im Gesetz an verschiedenen Stellen. Wir haben hier für dich die wichtigsten Informationen zur Halterhaftung zusammengeführt.

Das wird bei der Prüfung auf Betriebssicherheit geprüft

Steht mit der Fahrzeugprüfung nach UVV auch die Hauptuntersuchung des Fahrzeugs auf dem Programm, wird bei der Fahrzeugprüfung lediglich die Arbeitssicherheit überprüft. Ist die Hauptuntersuchung allerdings erst im nächsten Jahr fällig, wird das Fahrzeug bei der UVV-Prüfung auf Verkehrs- und Arbeitssicherheit geprüft.

Info

Das wird im Rahmen der Arbeitssicherheit geprüft:

  • Befestigung Sitzplätze (oder bei Spezialfahrzeugen Liegeplätze)
  • Trittflächen, Stufen, Haltegriffe
  • Schalter und andere Betätigungseinrichtungen
  • Sicherung gegen unbefugte Nutzung (Schlösser)
  • Ladungssicherung
  • Bewegliche Fahrzeugteile (Türen, Motoraube, Kofferraum)
  • Vorhandene Warnkleidung
  • Ersatzradunterbringung
  • Vorhandensein der Betriebsanleitung des Herstellers
  • Befestigung der Einbauten, wie Navigationsgerät
Info

Das wird im Rahmen der Verkehrssicherheit geprüft:

  • Warnleuchten, Warndreieck
  • Verbandskasten und Feuerlöscher
  • Batterie, Lichttechnik, Hupe
  • Scheibenwischer und Waschanlage
  • Brems- und Lenkanlage
  • Bereifung, Profil, Luftdruck
  • Fahrgestell und Motor
  • Aufbau und Führerhaus
  • Auspuff
  • Anhängerkupplung

Ein Blick auf das Fahrzeug im Vorfeld kann sich durchaus lohnen, damit offensichtliche Mängel (z.B. fehlende Warnkleidung oder Betriebsanleitung) schon vor der Prüfung beseitigt werden können. Dadurch lässt sich der Erhalt der UVV-Prüfplakette ohne Mängelschein erhöhen.

Die drei Säulen der Fahrzeugprüfung

Ohnehin gehört die Sichtprüfung fest zur Arbeitssicherheit im Fuhrpark. Artikel 36 der DGUV Vorschrift 70 nimmt FahrerInnen in die Pflicht, ein Firmenfahrzeug vor Fahrtantritt auf die Funktionstüchtigkeit zu überprüfen. Mängel und Schäden, welche während der Nutzung entstanden sind, müssen ebenfalls dokumentiert und an Halter sowie nachfolgende FahrerInnen weitergegeben werden.

Die Arbeitssicherheit der Fahrzeuge steht somit grundsätzlich auf drei Säulen: der zweijährlichen Hauptuntersuchung, der jährlichen UVV-Prüfung sowie der täglichen Prüfung vor Fahrtantritt durch die FahrerInnen. Weil keine dieser Säulen die anderen mit einschließen oder ersetzen kann, gilt es, den Überblick zu behalten und alle Kontrollen sorgfältig zu organisieren.

Digitale Lösungen erleichtern die Organisation der Fahrzeugprüfung

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