Fahrzeugkontrolle, Fahrzeugprüfung, Hauptuntersuchung?
Die Begrifflichkeiten der Kontrollen im Fuhrpark sind verwirrend: Fahrzeugprüfung, UVV, TÜV, HU? Wir bringen Licht ins Dunkel der verschiedenen Kontrolltypen und helfen dir mit der Organisation von Kontrollterminen. Besonders in umfangreichen Fuhrparks kann man leicht den Überblick über die verschiedenen Prüftermine verlieren.
Zweckgebundene Kontrollen & Fahrzeugprüfungen
Jeder Besitzer eines zugelassenen PKWs oder Motorrads wird sie kennen: die wiederkehrende Pflicht zur Haupt- und Abgasuntersuchung. Sie bildet eine der wichtigsten Routinen aller Fahrzeughalter – privat oder dienstlich. Bei der Hauptuntersuchung wird die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs getestet. Eine Prüfungsorganisation stellt fest, ob das Fahrzeug im Straßenverkehr eine Gefahr für FahrerInnen und andere Verkehrsteilnehmer darstellt. Somit betrifft die Hauptuntersuchung die Zulassung eines Fahrzeugs zum Straßenverkehr. Daher ist sie durch die Straßenverkehrszulassungsverordnung geregelt.
Als Halter von Dienstfahrzeugen reicht die Hauptuntersuchung allerdings nicht aus, um der Halterhaftung im Fuhrpark nachzukommen. Die Hauptuntersuchung ist nur ein Teil der notwendigen Kontrollen am Fahrzeug. Durch die ordnungsgemäße Fahrzeugprüfung nach UVV müssen sich Halter von Dienstfahrzeugen ergänzend absichern. Denn durch die Nutzung eines Fahrzeugs für den Betrieb entsteht ein weiteres Risiko: die Gefährdung der Angestellten und Dritter.
Ein Fahrzeug des Unternehmens muss neben der reinen Verkehrssicherheit die Bestimmungen der Betriebssicherheit erfüllen. Diese ergeben sich unter anderem aus den Grundsätzen des Arbeitsschutzgesetzes, durch welche Arbeitnehmer und Dritte vor Gefahren geschützt werden sollen. Das Ziel: Mögliche Gefahrenherde bereits an der Quelle zu bekämpfen. Das geschieht durch Aufklärung, Voraussicht und Überprüfungen.
Verkehrssicherheit und Betriebssicherheit haben zwar einige Überschneidungspunkte, werden vom Gesetzgeber jedoch getrennt behandelt. Dies führt in der Praxis der Halterverantwortung zu verschiedenen Pflichtkontrollen.
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Führerscheinkontrolle im Fuhrpark: Das gilt es zu beachten
Die Führerscheinkontrolle ist Teil des Alltags der Fuhrparkleitung. Im Unternehmen beugt die halbjährliche Kontrolle unerlaubten Fahrten mit den Dienstwagen vor, welche hohe Strafen oder Ausfälle von Versicherungsleistungen zur Folge haben können. In diesem Beitrag erfährst du, worauf du bei der Führerscheinkontrolle achten musst und welche einfachen Methoden es gibt, um dich vor rechtlichen Konsequenzen abzusichern.
Haupt- und Abgasuntersuchung
Die wichtigste externe Kontrolle der Verkehrssicherheit ist die regelmäßige Fahrt zur Hauptuntersuchung. Im gemeinen Volksmund wird diese oft als TÜV bezeichnet. Ein irreführender Begriff – denn der TÜV beschäftigt sich weder ausschließlich mit der Hauptuntersuchung noch ist er deren einziger Anbieter. So kann die Hauptuntersuchung ebenfalls von anderen Prüforganisationen wie beispielsweise der DEKRA, GTÜ oder KÜS durchgeführt werden.
Vor 2010 waren zwei verschiedene Prüfungen notwendig: die Hauptuntersuchung und die Abgasuntersuchung. Heute ist die Abgasuntersuchung allerdings Teil der Hauptuntersuchung. Die eigene Prüfplakette wurde abgeschafft.
Bei der Hauptuntersuchung wird von der Prüfungsorganisation die Vorschriftsmäßigkeit gemäß StVZO geprüft. Für alle PKW mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 3,5 Tonnen ist die Prüfung für zwei Jahre gültig. Nach der Erstzulassung haben Halter allerdings drei Jahre Zeit bis zur ersten Hauptuntersuchung.
Gesonderte Regelungen
- LKW unter 3,5 Tonnen: nach zwei Jahren alle zwei Jahre
- LKW über 3,5 Tonnen: nach einem Jahr jedes Jahr
- Anhänger bis 750 Kilogramm: nach drei Jahren alle zwei Jahre
- Anhängern bis 3,5 Tonnen bzw. Wohnanhänger: nach zwei Jahren alle zwei Jahre,
- Anhängern über 3,5 Tonnen: nach einem Jahr jedes Jahr
- LKW bis 3,5 Tonnen: nach zwei Jahren alle zwei Jahre
- LKW über 3,5 Tonnen: nach einem Jahr jedes Jahr
- Mietfahrzeuge und Fahrzeuge zur kommerziellen Personenbeförderung: nach einem Jahr jedes Jahr
- Busse mit über 8 Fahrgastplätzen: nach einem Jahr jedes Jahr
Fahrzeugkontrolle vor Fahrtbeginn
Mit der regelmäßigen Hauptuntersuchung ist jedoch nur ein Teilaspekt abgedeckt. Die Betriebssicherheit wird zusätzlich durch zwei Arten von Kontrollen ergänzt, die sich aus den Unfallverhütungsvorschriften (UVV) ergeben. Die Unfallverhütungsvorschriften werden nach § 15 des Sozialgesetzbuches VII durch die Bundesgenossenschaften als Träger der gesetzlichen Unfallversicherung formuliert. Sie gelten als autonomes Recht. Das bedeutet, dass die Vorschriften verpflichtend sind, obwohl sie nicht vom Parlament verabschiedet wurden.
Die Unfallverhütungsvorschriften fokussieren Regelungen zur Arbeitssicherheit und zum Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz. In der die DGUV Vorschrift 70 werden alle relevanten Unfallverhütungsvorschriften für Fahrzeuge festgehalten. So bildet bspw. die Kontrolle des Fahrzeugs vor Fahrtbeginn einen wichtigen Aspekt:
Gesetzestext
(1) Der Fahrzeugführer hat vor Beginn jeder Arbeitsschicht die Wirksamkeit der Betätigungs- und Sicherheitseinrichtungen zu prüfen und während der Arbeitsschicht den Zustand des Fahrzeuges auf augenfällige Mängel hin zu beobachten.
(2) Der Fahrzeugführer hat festgestellte Mängel dem zuständigen Aufsichtführenden, bei Wechsel des Fahrzeugführers auch dem Ablöser, mitzuteilen. Bei Mängeln, die die Betriebssicherheit gefährden, hat der Fahrzeugführer den Betrieb einzustellen.
– § 36 Zustandskontrolle, Mängel an Fahrzeugen
Dementsprechend muss jeder Fahrzeugführer das Fahrzeug vor Fahrtantritt prüfen, Mängel melden und gegebenenfalls die Fahrt unterlassen. Dabei wird kein erweiterter Sachverstand vorausgesetzt, vielmehr ist es ausreichend, wenn die grundsätzliche Funktionsweise des Fahrzeugs geprüft wird. Dazu gehören beispielsweise:
- Offensichtliche Beschädigungen
- Funktionierende Lichtanlage
- Benzin, Öl, Kühlflüssigkeit und Scheibenreinigungsflüssigkeit
- Luftdruck der Reifen
- Sicherheitsgurte
- Befestigung der Ladung
- Fahrzeugschein vorhanden?
Besonders bei Poolfahrzeugen spielt die ordnungsgemäße Schadensmeldung und Fahrzeugüberprüfung eine wichtige Rolle, da FahrerInnen des Fahrzeugs häufig wechseln und gegebenenfalls Beschädigungen und Mängel nicht registrieren. Damit FahrerInnen im sachgemäßen Umgang mit Fahrzeugen geschult bleiben, muss zusätzlich die jährliche UVV Unterweisung stattfinden.
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UVV Fahrzeugprüfung
Doch die Berufsgenossenschaften verlassen sich nicht allein auf die Prüfungen vor Fahrtantritt. Schließlich könnten dem ungeschulten Auge der FahrerInnen einige Mängel entgehen. Aus diesem Grund ist eine jährliche UVV Prüfung durch eine sachkundige Person obligatorisch. Diese wird im Artikel 57 der DGUV Vorschrift 70 festgehalten:
Gesetzestext
(1) Der Unternehmer hat Fahrzeuge bei Bedarf, mindestens jedoch einmal jährlich, durch einen Sachkundigen auf ihren betriebssicheren Zustand prüfen zu lassen.
(2) Die Ergebnisse der Prüfung nach Absatz 1 sind schriftlich niederzulegen und mindestens bis zur nächsten Prüfung aufzubewahren.
– § 57 Prüfung
Dabei ist wichtig, dass die sachkundige Person eine fachliche Ausbildung hat und die rechtlichen Anforderungen der UVV kennt. Um bei dieser etwas schwammigen Definition nicht in rechtliche Grauzonen abzudriften, verlassen sich die meisten Unternehmen auf qualifizierte Kfz-Werkstätten.
Die UVV Fahrzeugprüfung ergänzt somit die Kontrolle vor Fahrtantritt. Die Ergebnisse der Überprüfung müssen in jedem Fall dokumentiert und bei Rückfragen einsehbar sein. Aus diesem Grund bietet es sich an, den Prozess mit entsprechender Software zu automatisieren.
Im Zweifelsfall gilt: Als Teil der Halterverantwortlichkeit muss die jährliche UVV Fahrzeugprüfung vom Fahrzeughalter nachgewiesen werden können. Als Fahrzeughalter gilt in der Regel die Unternehmensleitung bzw. die Fuhrparkleitung, sofern die Halterhaftung ordnungsgemäß übertragen wurde. Kann die jährliche Fahrzeugprüfung nicht nachgewiesen werden, drohen Bußgelder.
Organisation von Kontrollterminen
Gerade in großen Fuhrparks verliert man schnell den Überblick über die verschiedenen Kontrolltermine. Insbesondere bei Poolfahrzeugen mit vielen NutzerInnen fehlen oft zentrale Ansprechpartner und so bleibt die Aufgabe bei der Fuhrparkleitung liegen – zusätzlich zu den weiteren Kontroll- und Präsenzterminen, die sich aus der Halterverantwortung ergeben.
Um trotz des erhöhten Volumens an Kontrollterminen den wachsenden Aufgaben gerecht zu werden, greifen mittlerweile immer mehr große Unternehmen und kleine Betriebe auf elektronische Lösungen zurück. DriversCheck, unsere Software zur regelmäßigen, ortsunabhängigen und elektronischen Führerscheinkontrolle, lässt sich beispielsweise um Module für die Organisation der UVV-Fahrzeugprüfung und der Fahrerunterweisung erweitern. Damit bekommst du eine kostengünstige Lösung an die Hand, um im Dschungel der Vorschriften für Betriebsfahrzeuge jederzeit den Durchblick zu behalten.
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