Führerschein Klasse B 4250 kg
Mit der Führerscheinklasse B kannst du viele Wohnmobile bewegen – allerdings nur bis zu einer zulässigen Gesamtmasse von 3,5 Tonnen. Doch das könnte sich mit einem neuen Führerscheingesetz bald ändern.
Auf einen Blick
Wie viele Tonnen darf man mit Führerschein B fahren?
Der Führerschein der Klasse B erlaubt Fahrten mit Kraftfahrzeugen mit einer zulässigen Gesamtmasse von 3,5 Tonnen. Bei Fahrzeugen mit alternativen Antrieben sind 4,25 Tonnen erlaubt.
Welchen Führerschein braucht man für Wohnmobile?
Ein Wohnmobil benötigt in vielen Fällen keinen LKW-Führerschein. Leichtere Wohnmobile mit 3,5 Tonnen zulässiger Gesamtmasse darf man aktuell mit dem Führerscheinklasse B fahren. In Zukunft könnte diese auf 4,25 Tonnen angehoben werden.
Wann darf man mit der Führerscheinklasse B Wohnmobile bis 4.250 Kilogramm fahren?
Aktuell steht in der EU eine Richtlinie zur Debatte, welche es BesitzerInnen der Führerscheinklasse B erlauben soll, Einsatzfahrzeuge und Wohnmobile mit einer Gesamtmasse von bis zu 4,25 Tonnen zu fahren. Wann genau die Richtlinie verabschiedet und umgesetzt wird, ist aktuell nicht bekannt.
Erste Schritte für neue Führerscheinregel getan
Die Vereinheitlichung aller Führerscheine innerhalb der EU hat in den vergangenen Jahren für viele Änderungen bei den Führerscheinklassen gesorgt. Doch neben der Vereinheitlichung arbeitet die EU auch an der allgemeinen Sicherheit und sogar teilweise an Lockerungen der gültigen Vorschriften, welche einigen FahrerInnen zugutekommen könnten.
Im Februar wurde ein Richtlinien-Paket in der ersten Lesung im EU-Parlament besprochen, durch welche Camper schon bald mehr Freiheit bei der Auswahl des Wohnmobils haben könnten.
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Führerschein Klasse B 4250 kg
Mit der Führerscheinklasse B kannst du viele Wohnmobile bewegen - allerdings nur bis zu einer zulässigen Gesamtmasse von 3,5 Tonnen. Doch das könnte sich mit einem neuen Führerscheingesetz bald ändern.
Führerschein Klasse B für manche Fahrzeuge bis 4.250 Kilogramm
Für Camper könnte die 4. Führerscheinrichtlinie ein Befreiungsschlag sein. Wird die Richtlinie verabschiedet, dürfen BesitzerInnen der Führerscheinklasse B künftig Wohnmobile mit 4.250 Kilogramm zulässigem Gesamtgewicht bewegen. Auch Krankenwagen, andere Sonderfahrzeuge und Fahrzeuge mit alternativen Antrieben werden EU-weit in der Regel mit eingeschlossen.
Während viele Camper bisher auf Kastenwagen ausweichen mussten, um sich nicht erneut durch die Strapazen in der Fahrschule zu quälen, sind jetzt auch schwerere Wohnmobile erlaubt – bzw. solche, die mehr Zuladung erlauben. Denn bei der zulässigen Gesamtmasse geht es nicht um das tatsächliche Gewicht des Fahrzeugs, sondern auch um die mögliche Beladung.
Bisher ist das Bewegen von 4.250 Kilogramm zulässigen Gesamtgewichts bereits unter anderen Umständen ohne einen LKW-Führerschein erlaubt: FahrerInnen im Besitz einer Fahrerlaubnis Klasse B mit Eintragung der Schlüsselziffer B96 dürfen ein Fahrzeug mit einer zulässigen Gesamtmasse von 3.500 Kilogramm fahren und zusätzlich einen Hänger mit 750 Kilogramm ziehen. Die Eintragung der Schüsselziffer B96 erfolgt durch eine entsprechende Fahrerschulung nach Anlage 7a der Fahrerlaubnisverordnung. Diese Erweiterung würde durch das neue Führerscheingesetz unnötig.
Auch für Fahrzeuge, die mit Strom, Wasserstoff oder Gas betrieben werden gilt aktuell ein erhöhtes Limit der zulässigen Gesamtmasse von 4.250 Kilogramm.
Wann wird die Klasse B zum Wohnmobil-Führerschein?
Aktuell lässt die Entscheidung der EU noch auf sich warten. Schließlich enthält das neue Führerscheingesetz viele weitreichende Änderungen. Vorstöße hin zum digitalen Führerschein sowie Anpassungen zum begleitenden Fahren und einheitliche Vorschriften zur Probezeit gehören ebenfalls dazu.
Hinzu kommt, dass die Verabschiedung von Richtlinien in der EU nicht allein durch das Parlament geschieht. Es braucht eine gemeinsame Position aus Kommission, Ministerrat und Parlament. Als am 28. Februar 2024 das EU-Parlament den Entwurf der neuen Richtlinie ausgearbeitet hat, wurde der Herbst 2024 als voraussichtliches Datum einer Kompromissfindung genannt. Es dürfte also bald zu einer Entscheidung kommen. Es ist aber auch möglich, dass der Entwurf erst erneut überarbeitet werden muss.
Doch auch danach werden die Änderungen erst allmählich greifen: Die Richtlinie muss in jedem Mitgliedsstaat in nationales Recht umgesetzt werden. Wer also schon nächsten Sommer mit dem schweren Camper in den Urlaub fahren will, sollte sich vielleicht zur Sicherheit in der Fahrschule anmelden.
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