DriversCheck Blog
  1. Blog
  2. Fahrerunterweisung
  3. Führerschein Klasse B 4250 kg

Führerschein Klasse B 4250 kg

02. Dezember 2024 4 minutes Lesezeit
Nils Heininger Freier Redakteur
Führerschein Klasse B 4250 kg

Mit der Führerscheinklasse B kannst du viele Wohnmobile bewegen – allerdings nur bis zu einer zulässigen Gesamtmasse von 3,5 Tonnen. Doch das könnte sich mit einem neuen Führerscheingesetz bald ändern.

Auf einen Blick

Wie viele Tonnen darf man mit Führerschein B fahren?

Der Führerschein der Klasse B erlaubt Fahrten mit Kraftfahrzeugen mit einer zulässigen Gesamtmasse von 3,5 Tonnen. Bei Fahrzeugen mit alternativen Antrieben sind 4,25 Tonnen erlaubt.

Welchen Führerschein braucht man für Wohnmobile?

Ein Wohnmobil benötigt in vielen Fällen keinen LKW-Führerschein. Leichtere Wohnmobile mit 3,5 Tonnen zulässiger Gesamtmasse darf man aktuell mit dem Führerscheinklasse B fahren. In Zukunft könnte diese auf 4,25 Tonnen angehoben werden.

Wann darf man mit der Führerscheinklasse B Wohnmobile bis 4.250 Kilogramm fahren?

Aktuell steht in der EU eine Richtlinie zur Debatte, welche es BesitzerInnen der Führerscheinklasse B erlauben soll, Einsatzfahrzeuge und Wohnmobile mit einer Gesamtmasse von bis zu 4,25 Tonnen zu fahren. Wann genau die Richtlinie verabschiedet und umgesetzt wird, ist aktuell nicht bekannt.

Erste Schritte für neue Führerscheinregel getan

Die Vereinheitlichung aller Führerscheine innerhalb der EU hat in den vergangenen Jahren für viele Änderungen bei den Führerscheinklassen gesorgt. Doch neben der Vereinheitlichung arbeitet die EU auch an der allgemeinen Sicherheit und sogar teilweise an Lockerungen der gültigen Vorschriften, welche einigen FahrerInnen zugutekommen könnten.

Im Februar wurde ein Richtlinien-Paket in der ersten Lesung im EU-Parlament besprochen, durch welche Camper schon bald mehr Freiheit bei der Auswahl des Wohnmobils haben könnten.

DriversCheck Blog

Fahrerunterweisung nach UVV: Gründe, Regeln & Tipps

Die Fahrerunterweisung nach UVV ist eine jährliche Pflicht in Unternehmen mit Fuhrparks. Jedoch muss die Erfüllung der UVV nicht mit hohem Aufwand verbunden sein. Erfahre hier, worauf du achten musst, damit dir keine rechtlichen Konsequenzen drohen.

Führerschein Klasse B für manche Fahrzeuge bis 4.250 Kilogramm

Für Camper könnte die 4. Führerscheinrichtlinie ein Befreiungsschlag sein. Wird die Richtlinie verabschiedet, dürfen BesitzerInnen der Führerscheinklasse B künftig Wohnmobile mit 4.250 Kilogramm zulässigem Gesamtgewicht bewegen. Auch Krankenwagen, andere Sonderfahrzeuge und Fahrzeuge mit alternativen Antrieben werden EU-weit in der Regel mit eingeschlossen.

Während viele Camper bisher auf Kastenwagen ausweichen mussten, um sich nicht erneut durch die Strapazen in der Fahrschule zu quälen, sind jetzt auch schwerere Wohnmobile erlaubt – bzw. solche, die mehr Zuladung erlauben. Denn bei der zulässigen Gesamtmasse geht es nicht um das tatsächliche Gewicht des Fahrzeugs, sondern auch um die mögliche Beladung.

Bisher ist das Bewegen von 4.250 Kilogramm zulässigen Gesamtgewichts bereits unter anderen Umständen ohne einen LKW-Führerschein erlaubt: FahrerInnen im Besitz einer Fahrerlaubnis Klasse B mit Eintragung der Schlüsselziffer B96 dürfen ein Fahrzeug mit einer zulässigen Gesamtmasse von 3.500 Kilogramm fahren und zusätzlich einen Hänger mit 750 Kilogramm ziehen. Die Eintragung der Schüsselziffer B96 erfolgt durch eine entsprechende Fahrerschulung nach Anlage 7a der Fahrerlaubnisverordnung. Diese Erweiterung würde durch das neue Führerscheingesetz unnötig.

Auch für Fahrzeuge, die mit Strom, Wasserstoff oder Gas betrieben werden gilt aktuell ein erhöhtes Limit der zulässigen Gesamtmasse von 4.250 Kilogramm.

Wann wird die Klasse B zum Wohnmobil-Führerschein?

Aktuell lässt die Entscheidung der EU noch auf sich warten. Schließlich enthält das neue Führerscheingesetz viele weitreichende Änderungen. Vorstöße hin zum digitalen Führerschein sowie Anpassungen zum begleitenden Fahren und einheitliche Vorschriften zur Probezeit gehören ebenfalls dazu.

Hinzu kommt, dass die Verabschiedung von Richtlinien in der EU nicht allein durch das Parlament geschieht. Es braucht eine gemeinsame Position aus Kommission, Ministerrat und Parlament. Als am 28. Februar 2024 das EU-Parlament den Entwurf der neuen Richtlinie ausgearbeitet hat, wurde der Herbst 2024 als voraussichtliches Datum einer Kompromissfindung genannt. Es dürfte also bald zu einer Entscheidung kommen. Es ist aber auch möglich, dass der Entwurf erst erneut überarbeitet werden muss.

Doch auch danach werden die Änderungen erst allmählich greifen: Die Richtlinie muss in jedem Mitgliedsstaat in nationales Recht umgesetzt werden. Wer also schon nächsten Sommer mit dem schweren Camper in den Urlaub fahren will, sollte sich vielleicht zur Sicherheit in der Fahrschule anmelden.

DriversCheck Blog

Führerscheinkontrolle per App – spart das Handy Kosten?

Gute Softwarelösungen müssen teuer sein – ein häufiger Irrglaube. Wir verraten dir, wie du mit der elektronischen Führerscheinkontrolle DriversCheck dein Fuhrparkmanagement entlasten und ganz nebenbei versteckte Kosten aufdecken und einsparen kannst.

Die neuesten Beiträge von DriversCheck

13. Januar 2026 4 minutes Lesezeit
Sonntagsfahrverbot für LKW: Regelungen und Ausnahmen Sonntags sind die Autobahnen größtenteils frei von LKW. Für die meisten gewerblichen Transporte gilt das Sonntagsfahrverbot. Allerdings gibt es in diesem Gesetz auch Ausnahmen. Welche das sind und wann du mit welchen LKW nicht fahren darfst, erfährst du hier.
22. Dezember 2025 5 minutes Lesezeit
Wartung statt Stillstand: Diese Arbeiten sollten regelmäßig durchgeführt werden Zur Fahrzeugwartung gehören alle Arbeiten, welche die Sicherheit und Funktionstüchtigkeit prüfen und wiederherstellen. Regelmäßige Wartung sollte sowohl privat als auch im Fuhrparkmanagement fest eingeplant werden. Langfristig spart die auf Herz und Nieren geprüfte Flotte dem Unternehmen Kosten. Hier betrachten wir, welche Arbeiten nötig sind.
Pendlerpauschale mit Firmenwagen
15. Dezember 2025 6 minutes Lesezeit
Pendlerpauschale mit Firmenwagen: Das kannst du dir zurückholen Drei Begriffe mit mächtiger Steuerersparnis: Als Pendlerpauschale, Entfernungspauschale und Kilometerpauschale bezeichnet man den pauschalisierten steuerlichen Abzug der Kosten des Arbeitswegs. Dieser gilt auch bei der Nutzung von Firmenwagen. Welche Regelungen zu beachten sind, wie du die Pendlerpauschale berechnen kannst und welche Sonderregelungen es gibt, erfährst du hier.
Zurück zur Übersicht