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Intelligenter Fahrtenschreiber: Tachograph der 2. Generation ab Juli 2026 Vorschrift

03. Juli 2026 4 minutes Lesezeit
Nils Heininger
Nils Heininger Freier Redakteur
fahrtenschreiber

Bessere Erfassung von Grenzübertritten und Beladungen: Spätestens ab Juli 2026 müssen Tachographen in Nutzfahrzeugen auf den Standard der zweiten Generation gebracht werden. Was vorgeschrieben ist und welche Vorteile der digitale Fahrtenschreiber bringt, erfährst du hier.

Auf einen Blick

Wer muss den intelligenten Tachographen der 2. Generation nutzen?

Die Pflicht gilt für Fahrzeuge zur kommerziellen Güterbeförderung ab 3,5 t sowie für Fahrzeuge zur Personenbeförderung ab neun Personen. Im grenzüberschreitenden Güterverkehr gilt die Pflicht bereits ab 2,5 t.

Wann muss die Umrüstung abgeschlossen sein?

Die Einführung erfolgt gestaffelt und ist spätestens ab 1. Juli 2026 für alle betroffenen Fahrzeuge verpflichtend. Neufahrzeuge über 3,5 t müssen bereits seit August 2023 mit dem neuen Tachographen ausgestattet sein.

Welche Neuerungen bringt der neue Fahrtenschreiber?

Der intelligente Tachograph der 2. Generation erfasst erstmals automatisch Grenzübertritte sowie Be- und Entladezeiten und bietet einen stärkeren Manipulationsschutz. Für Unternehmen bedeutet das mehr Transparenz, Rechtssicherheit und eine einfachere Kontrolle durch Behörden.

Digitaler Tachograph für Güter- und Personentransport vorgeschrieben

Ab Juli 2026 müssen in der Europäischen Union sowohl neue Nutzfahrzeuge als auch Bestandsfahrzeuge mit dem intelligenten Tachographen der 2. Generation ausgestattet sein. Die Regelung betrifft allerdings nicht alle betrieblich genutzten Fahrzeuge.

Der digitale Fahrtenschreiber der zweiten Version ist für Fahrzeuge zur kommerziellen Güterbeförderung vorgeschrieben, deren zulässige Gesamtmasse (einschließlich Anhänger) 3,5 t übersteigt. Außerdem ist er Pflicht in Fahrzeugen zur Personenbeförderung, in denen einschließlich Fahrer mehr als neun Personen mitfahren können.

Für den grenzüberschreitenden Güterverkehr gelten sogar strengere Regeln. Hier ist ab 2,5 t der neue digitale Tachograph nötig.

Ausnahmen gibt es für Einsatzfahrzeuge, Linienfahrzeuge, deren Linie unter 50 km lang ist oder Fahrzeuge, deren maximale Geschwindigkeit unter 40 km/h liegt.

Handwerksbetriebe in der Regel nicht betroffen

Betriebe, welche Güter mit ihren Fahrzeugen transportieren, dies allerdings zur Durchführung einer anderen Hauptdienstleistung tun, sind von den Vorschriften in der Regel nicht betroffen. Wenn beispielsweise ein Handwerksbetrieb Materialien zur Baustelle transportiert, um es dort zu verarbeiten, gilt dies nicht als kommerzieller Güterverkehr. Ein digitaler Tachograph ist hier nicht vorgeschrieben.

Vorschrift für digitalen Tachographen gestaffelt eingeführt

Bereits seit 2005 sind Fahrtenschreiber für alle in der EU zugelassene LKW vorgeschrieben. Seit 2019 musste der intelligente Fahrtenschreiber 1 in neuen Fahrzeugen verbaut sein. Dieser erfasst neben Kilometern und Uhrzeiten, auch die Geschwindigkeit und Ruhezeiten der Fahrer.

Mit dem Mobilitätspaket 1 werden die Richtlinien der EU zur weiteren Vereinheitlichung und Verbesserungen der Kontrollmöglichkeiten umgesetzt. Die Umrüstung auf den neuen intelligenten Fahrtenschreiber lief gestaffelt ab und muss im Juli 2026 abgeschlossen sein:

  • ab 18. August 2023: 2. Generation der digitalen Fahrtenschreiber ist bei allen Neuzulassungen über 3,5 t Pflicht.
  • ab 31. Dezember 2024: Alle Nutzfahrzeuge über 3,5 t, die bisher keinen intelligenten Fahrtenschreiber verbaut hatten, müssen mit Smart Tacho 2 nachgerüstet werden, wenn sie grenzüberschreitend eingesetzt werden
  • ab 18. August 2025: 2. Generation der digitalen Tachographen ist bei allen zugelassenen Nutzfahrzeugen über 3,5 t Pflicht
  • ab 1. Juli 2026: Für alle Nutzfahrzeuge über 2,5 t, die im grenzüberschreitenden Güterverkehr eingesetzt werden, ist der Smart Tacho 2 ebenfalls Pflicht.

Das können intelligente Fahrtenschreiber der zweiten Generation

Durch den Einsatz der neuen Generation der Fahrtenschreiber erhofft sich die Politik eine Verbesserung bezüglich der Einhaltung der Lenk- und Ruhezeiten sowie der Umsetzung der Regelungen für den Kabotageverkehr.

Die neueste Generation der Fahrtenschreiber ermöglicht die genauere Kontrolle und Dokumentation der Fahrtaktivitäten, unter anderem ****durch Telematik. Diese Neuerungen gibt es:

  • Aufzeichnung der Be- und Entladezeiten
  • Registrierung von Grenzübertritten
  • Verstärkter Manipulationsschutz
  • Anhebung der Speicherungsdauer der Daten von 28 Tagen auf 56 Tagen

Für die Einhaltung der Kabotage-Vorschriften in EWR und EU sind besonders Be- und Entladezeiten sowie die Nachvollziehbarkeit von Grenzübertritten relevant. Ein stärkerer Manipulationsschutz und die verdoppelte Länge der Speicherung der Daten ermöglichen die bessere Kontrolle von Lenk- und Ruhezeiten.

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Umrüstung verursacht Kosten, bringt aber auch Vorteile

Die Umrüstung auf einen neuen digitalen Tachographen ist zunächst mit Kosten von deutlich über 1.000 Euro verbunden, teilweise zahlen Unternehmen sogar bis zu 2.000 Euro für einen neuen Fahrtenschreiber inklusive Einbau.

Dennoch bringt das Gerät auch Vorteile für den Fuhrpark. Der bessere Manipulationsschutz und die längere Speicherung von Daten sorgen auch beim Fuhrparkmanagement und in der Einsatzplanung für mehr Transparenz und Rechtssicherheit. Bei Kontrollen oder Nachfragen durch Behörden sind die Daten schnell verfügbar und leicht nachzuweisen.

Außerdem lassen sich viele Fahrtenschreiber mit der Software zum Flottenmanagement verbinden, sodass die Daten nicht manuell überprüft werden müssen, sondern im System verarbeitet werden. Zusammen mit der digitalen Fahrzeugakte ergibt sich hier ein nachvollziehbares Gesamtbild aus Fahrzeugzustand und -aktivitäten. Dabei gilt es allerdings immer, den Datenschutz im Fuhrpark nicht aus dem Auge zu verlieren.

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