Haltelinienverstoß: Alles über den Rotlichtverstoß
Du bist an der Ampel zu spät zum Halten gekommen und es blitzt, obwohl du noch nicht in die Kreuzung gefahren bist? Dann handelt es sich wahrscheinlich „nur“ um einen Haltelinienverstoß. Was genau einen Haltelinienverstoß ausmacht und welche Strafen dir drohen, klären wir hier.
Auf einen Blick
Was ist ein Haltelinienverstoß?
Ein Haltelinienverstoß tritt ein, wenn du die Haltelinie an einer Ampel oder anderen Zeichen überfährst, ohne jedoch in den „Gefahrenbereich“ einzufahren.
Welche Strafen gibt es bei einem Haltelinienverstoß?
Ein Haltelinienverstoß hat abhängig von der Schwere des Verstoßes ein Bußgeld von 10 bis 85 Euro zur Folge und gegebenenfalls einen Punkt in Flensburg.
Wann darf ich eine Haltelinie überfahren?
Eine Haltelinie darf überfahren werden, wenn die ergänzenden Zeichen (Stoppschild, Ampel, Schranke, etc.) es erlauben oder die Fahrbahn für ein Einsatzfahrzeug mit Blaulicht geräumt werden muss.
Haltelinienverstöße gibt es in unterschiedlicher Form
Die Haltelinie an sich ist im Straßenverkehr kein Hindernis – erst in Kombination mit anderen Vorschriften erhält sie ihre Berechtigung. In der Straßenverkehrsordnung wird die Haltelinie in der Anlage 2 zu Abs. 1 §41 StVO als Markierung definiert, die ein Halte- oder Wartegebot anderer Verkehrszeichen konkretisiert. Haltelinien müssen daher mit Ampeln, Schranken, Stoppschildern oder anderen Zeichen kombiniert werden und stehen nicht für sich allein.
Ein Haltelinienverstoß liegt immer dann vor, wenn du die Verkehrszeichen zwar beachtet hast, aber eben erst zu spät – nach Überfahren der Haltelinie. Dies ist auch dann schon der Fall, wenn nur ein Teil deiner Motorhaube über die Linie ragt.
Haltelinienverstoß ist kein Rotlichtverstoß
Der Haltelinienverstoß grenzt sich vom Rotlichtverstoß ab. Letzterer liegt erst vor, wenn das Fahrzeug in den sogenannten „Gefahrenbereich“ geraten ist – wenn du also beispielsweise an einer Kreuzung in die Spur des Querverkehrs einfährst.
Häufig hört man auch von der sogenannten Sichtlinie. Diese ist jedoch nur eine gedachte Markierung, bei der du die Kreuzung einsehen kannst. Ein Halt ist hier nur bei Bedarf nötig. Einen „Sichtlinienverstoß“ gibt es nicht.
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Doppelte Haltelinie: Wo musst du wirklich halten?
Mündet kurz vor einer Kreuzung eine weitere Straße in deine Straße, findest du gelegentlich zwei Haltelinien vor. Was nun? Darfst du bis zur Haltelinie direkt vor der Ampel vorfahren oder bist du verpflichtet bereits an der ersten Haltelinie vor der einmündenden Straße zu halten? Tatsächlich ist letzteres der Fall. Die erste Haltelinie gilt bereits für die Ampel und darf nur bei Grün überfahren werden. Der Grund ist leicht erklärbar: Fahrzeuge aus der einmündenden Straße haben es gelegentlich schwer, auf die Straße zu kommen, wenn sie vom fließenden Verkehr oder haltenden Autos blockiert wird.
Fährst du bis an die zweite Haltelinie vor, ist es sogar ein Rotlichtverstoß, da du in den Gefahrenbereich der einmündenden Straße gefahren bist. Siehst du allerdings nur ein Schild mit dem Hinweis „Bei Rot hier halten“, ohne dass eine Haltelinie vorhanden ist, kannst du an der Sichtlinie halten, musst es aber nicht tun. Das Schild ohne Haltelinie gilt als Empfehlung.
Doppelte Haltelinien gibt es auch direkt vor Kreuzungen. Hier gilt: Die erste Haltelinie ist für mehrspurige Fahrzeuge (Autos, LKW, etc.) gedacht und die zweite Haltelinie für einspurige Fahrzeuge (Motorräder, Fahrräder, Roller, etc.). Überfährst du diese Linie bei Rot mit dem Auto und hältst an der zweiten Linie, handelt es sich ebenfalls um einen Haltelinienverstoß.
Blitzer Haltelinienverstoß
Ein Haltelinienverstoß kann entweder direkt durch die Behörden festgestellt werden oder durch einen Blitzer. Der „Ampelblitzer“ oder „Rotlichtblitzer“ stellt nämlich auch Haltelinienverstöße fest. Dementsprechend blitzt er auch zweimal: das erste Mal beim Überfahren der Haltelinie und beim zweiten Mal beim Einfahren in den Gefahrenbereich.
Somit kannst du auch dann geblitzt werden, wenn du nicht über rot gefahren bist, sondern eben nur über die Haltelinie. Daher solltest du nach einem Haltelinienverstoß in keinem Fall einfach über die Kreuzung pesen, weil du dir denkst „Sei’s drum, ich wurde ja schon geblitzt“. Erstens ist das sehr riskant, zweitens wird dann aus deinem Haltelinienverstoß ein Rotlichtverstoß. Und dieser zieht wesentlich höhere Strafen nach sich.
Strafen beim Haltelinienverstoß
Ein Haltelinienverstoß hat keinen Führerscheinentzug zur Folge, sondern lediglich ein Bußgeld und gegebenenfalls einen Punkt in Flensburg, abhängig von der Schwere des Verstoßes:
- Nicht an der Haltelinie gehalten, ohne Folgen für die Verkehrssicherheit: 10 Euro
- Nicht an der Haltelinie gehalten, mit Gefährdung anderer: 70 Euro, 1 Punkt
- Nicht an der Haltelinie gehalten und Unfall verursacht: 85 Euro, 1 Punkt
In der Probezeit wird der Haltelinienverstoß – im Gegensatz zum Rotlichtverstoß – nur als B-Verstoß gewertet und führt damit nicht direkt zur Anordnung eines Aufbauseminars für Fahranfänger.
Die einzige Möglichkeit, einen Haltelinienverstoß zu rechtfertigen, liegt im Zusammenhang mit der Räumung der Wege für Einsatzfahrzeuge. Nähert sich ein Fahrzeug mit Martinshorn und/oder Blaulicht, musst du ihm Platz machen. An der Ampel ist dies häufig nur durch das Überfahren der Haltelinie möglich. Da die Räumung der Straße in Notfällen Vorrang hat, ist ein Haltelinienverstoß in diesem Fall erlaubt.