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Handy am Steuer: Diese Strafen und Risiken gibt es

13. Mai 2026 6 minutes Lesezeit
Nils Heininger
Nils Heininger Freier Redakteur

Zwei Sekunden weggeschaut – und schon kracht es. Der Blick aufs Smartphone kann die Reaktionszeit um einige Sekunden verlängern und verursacht jährlich etliche Todesfälle. Trotzdem nutzen viele AutofahrerInnen das Gerät während der Fahrt. Welche Strafen dafür drohen und was erlaubt oder nicht erlaubt ist, klären wir hier.

Auf einen Blick

Welche Strafen gibt es für das Handy am Steuer?

Wer unerlaubt elektronische Geräte bedient, wird mit einem Bußgeld von mindestens 100 Euro sowie einem Punkt in Flensburg bestraft. Die Strafe kann sich erhöhen, wenn dabei eine Gefährdung oder Sachbeschädigung vorlag.

Wann ist das Handy am Steuer erlaubt

Das Smartphone darf genutzt werden, sofern es dafür nicht aufgehoben wird. Es muss sich also in einer Halterung befinden. Auch dann ist nur eine kurze Bedienung erlaubt.

Welche Geräte sind während der Fahrt nicht erlaubt

Alle elektronischen Geräte, die per Hand bedient werden, dürfen nur in Verbindung mit Halterungen kurz genutzt werden. Dazu zählen Tablets, Laptops, Smart Watches und weitere Geräte

Hohe Bußgelder für Handy am Steuer

Jeder hat es schon einmal erlebt: Das Auto vor einem fährt Schlangenlinien, schleicht trotz Rechtsfahrgebot auf der Mittelspur oder bremst an der roten Ampel in letzter Sekunde. Oft sind die FahrerInnen abgelenkt vom Smartphone. Neben den Risiken im Straßenverkehr drohen für die unerlaubte Nutzung elektrischer Geräte Bußgelder, Punkte in Flensburg und Fahrverbote.

Die Rechtsgrundlage hierfür bildet § 23 Absatz 1a der Straßenverkehrsordnung (StVO):

Die vorgesehenen Bußgelder sind hoch – und werden immer mit mindestens einem Punkt in Flensburg verhängt. Bereits bei 8 Punkten kommt es zum Führerscheinentzug mit Führerscheinsperre, entsprechend riskant ist der Verstoß auch langfristig. Die Bußgelder für die verbotene Nutzung von elektronischen Geräten sind wie folgt gestaffelt:

  • Ohne Gefährdung: 100 Euro, 1 Punkt
  • Mit Gefährdung: 150 Euro, 2 Punkte, ein Monat Fahrverbot
  • Mit Sachbeschädigung: 200 Euro, 2 Punkte, ein Monat Fahrverbot

Zusätzlich ist mit einer Bearbeitungsgebühr von 25 bis 30 Euro zu rechnen. Gerade für jüngere FahrerInnen ist das Handy am Steuer besonders riskant: Werden sie erwischt, verlängert sich die Probezeit von zwei auf vier Jahre und es ist ein kostenpflichtiges Aufbauseminar nötig. Die finanziellen Einschränkungen können junge Menschen hart treffen – und das bei den ohnehin hohen Führerscheinkosten.

Nicht nur im Auto ist die Bedienung der Geräte tabu: Beim Radfahren mit Handy am Ohr oder in der Hand droht ein Bußgeld von 55 Euro.

Nutzung der Geräte unter bestimmten Bedingungen erlaubt

Das Smartphone darf mit angeschaltetem Motor nur kurz genutzt werden, wenn es sich in einer Halterung befindet. Was genau „kurz“ bedeutet, ist jedoch nicht festgeschrieben und eine Auslegung des Gerichtes.

Einen Anruf anzunehmen, dürfte in den kurzen Kulanzraum fallen. Wer eine neue Adresse in das Navi eintippt, ein Foto schießt oder Nachrichten liest, muss jedoch mit Strafen rechnen. Sicher sind FahrerInnen, die lediglich die Sprachsteuerung nutzen, denn dies ist laut Gesetz nicht verboten.

In der Zukunft könnte es ebenfalls weitere Ausnahmen geben. Autonomes Fahren kann die risikofreie Nutzung von elektrischen Geräten möglich machen. Rechtlich ist die autonome Fahrt auf ausgewählten Strecken bereits möglich, in der Praxis spielt es derzeit jedoch noch keine Rolle.

Infobox: Smartphones, Tablets, Smartwatches: Rechtlich ein und dasselbe

Das Verbot zur Nutzung elektronischer Geräte gilt nicht nur für Smartphones. E-Book-Reader, Tablets, Laptops, Navigationsgeräte und sogar die Smartwatch fallen unter die Regelung – also alle Geräte, die bedient werden müssen und den Blick vom Straßenverkehr ablenken.

Mit Handy geblitzt: höheres Bußgeld zu erwarten

Wer mit dem Handy geblitzt wird, muss sowohl für die Nutzung elektronischer Geräte als auch für die höhere Geschwindigkeit zahlen. Jedoch wird für das geringere Bußgeld nicht der komplette Betrag fällig, sondern in der Regel nur die Hälfte.

Punkte und Fahrverbote werden jedoch aus beiden Verstößen addiert. So kann das schnelle Fahren innerorts mit 20 km/h zu schnell und Handy am Steuer mit einem Bußgeld von 135 Euro bestraft werden:

  • Handy am Steuer: 100 Euro, 1 Punkt
  • Innerorts 20 km/h zu schnell: 70 Euro
  • Gesamt: 100 Euro + 35 Euro = 135 Euro, 1 Punkt

Bei Geschwindigkeitsverstößen über 21 km/h innerorts oder außerorts droht außerdem entsprechend des Bußgeldkatalogs ein weiterer Punkt.

Start-Stopp-Automatik: Handynutzung weiter verboten

Das Smartphone und alle weiteren elektrischen Geräte dürfen nur genutzt werden, wenn der Motor voll abgeschaltet ist. An der Ampel oder im Stau bei aktivierter Start-Stopp-Automatik muss das Smartphone jedoch weiter in der Tasche oder Ablage liegen bleiben.

Wer an der Ampel die Zündung ausschaltet, dürfte jedoch zumindest theoretisch zum Smartphone greifen. Ratsam ist dies nicht, da man so gegebenenfalls verpasst, wenn der Verkehr wieder fließt.

Strafen für Handy am Steuer im Ausland

Wer im Ausland mit Handy am Steuer erwischt wird, muss mit teilweise wesentlich höheren Strafen rechnen. So günstig wie in Deutschland kommt man nicht überall davon. In den Niederlanden gelten Strafen von über 400 Euro und Luxemburg verlangt 250 Euro für das Handy am Steuer. In Frankreich starten die Bußgelder hingegen bei 135 Euro und in Belgien bei 115 Euro.

In unseren südlichen und östlichen Nachbarländern kostet das Vergehen ähnlich viel wie in Deutschland: In der Schweiz werden ab 105 Euro fällig, in Österreich und Tschechien ab 100 Euro und in Polen 125 Euro. Dänemark bestraft Handysünder hingegen mit 270 Euro.

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Smartphone während der Fahrt verursacht Todesfälle

Laut einer repräsentativen Umfrage von Bitkom haben 56 Prozent der Deutschen ihr Handy schon einmal während der Fahrt genutzt. Doch nicht immer geht es glimpflich aus: Laut Deutschem Verkehrssicherheitsratsind 2023 offiziell 977 Unfälle mit Personenschaden im Zusammenhang mit der Nutzung elektronischer Geräte verzeichnet worden. Darunter gab es 20 Unfälle mit Todesfolge.

Die Dunkelziffer wird jedoch weitaus größer sein, da nicht immer nachweisbar ist, dass der Unfallverursacher das Smartphone genutzt hat. Ähnlich schwer ist der Nachweis der Handynutzung während der Fahrt. Selbst auf Fotos ist nicht immer erkennbar, ob das Smartphone nur gehalten oder genutzt wird.

100 Meter Blindflug: So gefährlich ist das Handy

Im städtischen Verkehr können Sekundenbruchteile über Leben und Tod entscheiden – oder zumindest zu erheblichen Blechschäden führen. Selbst auf der vermeintlich freien Autobahn hat die Handynutzung weitreichende Folgen.

Wer mit 100 km/h fährt, legt in der Sekunde knapp 28 Meter zurück. Wer nur kurz eine Nachricht tippt, nimmt dementsprechend leicht 100 Meter blinde Fahrt in Kauf – und das meist mehrfach hintereinander.

Die Schweizerische Beratungsstelle für Unfallverhütung (BFU) bemisst das erhöhte Unfallrisiko bei der Handynutzung um den Faktor 3,6. Die Bedienung von Navi, Radio und Co. erhöht das Risiko um den Faktor 2,5. Am riskantesten ist es, beim Fahren nach Gegenständen zu greifen. Wer auf der Rückbank herumwühlt, setzt sich einem 9,1-fachen Unfallrisiko aus.

Erwischt zu werden und eine Strafe zu zahlen, ist hinsichtlich der Risiken durch die Handynutzung wohl das kleinste Übel. Entsprechend ratsam ist es, sich mehr Zeit zu nehmen und den nächsten Rastplatz anzufahren, anstatt dringende Gespräche oder Ähnliches während der Fahrt zu erledigen.

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