Führerscheinsperre: Dauer und wie du sie verkürzen kannst
Nicht jeder, der den Führerschein abgenommen bekommt, erhält ihn wieder zurück. Bei einer Führerscheinsperre kann die Fahrerlaubnis erst nach einer gewissen Zeit neu beantragt werden. Wann die Führerscheinsperre verhängt wird, wie lange sie dauert und wie man seine Fahrerlaubnis wiedererhält, erfährst du hier.
Auf einen Blick
Wann droht eine Führerscheinsperre?
Eine Führerscheinsperre droht im Zusammenhang mit Straftaten im Straßenverkehr, Erreichen von acht Punkten in Flensburg oder der Einschätzung der Justiz, dass die körperliche oder psychische Eignung zum Führen eines Kraftfahrzeugs nicht gegeben ist.
Wie lange dauert die Sperrfrist für den Führerschein?
Die Führerscheinsperre dauert mindestens sechs Monate und maximal fünf Jahre. In extremen Fällen kann sie jedoch auch lebenslänglich verhängt werden.
Wie bekommt man den Führerschein nach der Sperrfrist zurück?
Deinen Führerschein bekommst du nach einer Sperre nicht zurück. Stattdessen musst du eine neue Fahrerlaubnis bei den Behörden beantragen. Den Antrag kannst du in der Regel drei oder sechs Monate vorher stellen.
Führerscheinsperre dauert mindestens sechs Monate
Wenn du im Straßenverkehr durch Regelbrüche auffällst, drohen dir je nach Vergehen Bußgelder, Punkte in Flensburg, Fahrverbote oder sogar der Entzug der Fahrerlaubnis. Im Gegensatz zu einem kurzzeitigen Fahrverbot wird dir beim Führerscheinentzug die Fahrerlaubnis komplett entzogen – nicht nur vorübergehend.
Es ist jedoch möglich, dass du die Fahrerlaubnis nach einer Sperrfrist wieder beantragen kannst. Laut § 69a StGB sind dies mindestens sechs Monate und maximal fünf Jahre. Den Antrag kannst du drei Monate vor Ablauf der Frist stellen, bei stark ausgelasteten Behörden auch sechs Monate zuvor. Deine zuständige Behörde gibt dir hierüber Auskunft.
„Entzieht das Gericht die Fahrerlaubnis, so bestimmt es zugleich, daß für die Dauer von sechs Monaten bis zu fünf Jahren keine neue Fahrerlaubnis erteilt werden darf (Sperre). Die Sperre kann für immer angeordnet werden, wenn zu erwarten ist, daß die gesetzliche Höchstfrist zur Abwehr der von dem Täter drohenden Gefahr nicht ausreicht. Hat der Täter keine Fahrerlaubnis, so wird nur die Sperre angeordnet.“ – § 69a Absatz 1 StGB
In sehr drastischen Fällen kann ein Gericht sogar entscheiden, dass die Führerscheinsperre für immer gilt. Ein solcher lebenslanger Führerscheinentzug erfolgt, wenn die physische oder psychische Eignung der betroffenen Person angezweifelt wird und dadurch eine Gefahr für die Allgemeinheit entsteht.
Straftaten im Straßenverkehr führen häufig zur Führerscheinsperre
Eine Führerscheinsperre wird von einem Gericht angeordnet. Sie droht im Zusammenhang mit Straftaten, häufig betrifft dies:
- Gefährdungen des Straßenverkehrs (Rasen mit hoher Gefährdung, illegale Rennen, etc.)
- Alkohol und Drogen am Steuer
- Fahrerflucht
Auch ein volles Konto mit acht Punkten in Flensburg kann zu einem Entzug der Fahrerlaubnis mit Sperrung führen – häufig für sechs Monate.
Außerdem ist es möglich, dass auch ohne einen direkten Verkehrsverstoß die Fahrerlaubnis entzogen und eine Führerscheinsperre verhängt wird. Sollte das Gericht im Zusammenhang mit einer Straftat feststellen, dass ein Fahrer nicht zum Führen eines Kraftfahrzeugs geeignet scheint, gibt es ebenfalls einen Führerscheinentzug mit Sperre.
Häufig ist eine erfolgreiche MPU nötig
Wer nach § 69a StGB den Führerschein entzogen bekommt, muss bei der erneuten Beantragung der Fahrerlaubnis keine neue Führerscheinprüfung ablegen. Die Behörden können jedoch eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) als Auflage vorschreiben.
Musst du eine MPU bestehen, um den Führerschein zurückzuerhalten, kann dies länger dauern als die Führerscheinsperre selbst. Im Zusammenhang mit Drogen- oder Alkoholdelikten können Abstinenznachweise gefordert werden. Diese müssen über sechs oder sogar zwölf Monate nachgewiesen werden.
Nicht jeder besteht die MPU beim ersten Mal. Nachprüfungen und die Vorbereitung auf ein MPU-Gutachten kosten dich Zeit. Dies kann den Führerscheinentzug ebenfalls über die Sperrfrist hinaus in die Länge ziehen.
Sperrfrist verkürzen mit verkehrspsychologischer Nachschulung
In einigen Fällen ist es möglich, deine Sperrfrist zu verkürzen. Abhängig vom Bundesland musst du die Verkürzung der Sperrfrist beim zuständigen Gericht beantragen. In der Regel ist dies das Gericht, das die Sperre verhängt hat. Allerdings braucht es eine gute Ausgangslage und überzeugende Argumente.
Wer einmalig mit Alkohol am Steuer erwischt wurde, hat eventuell Chancen auf eine Verkürzung. Wer mehrfach negativ im Straßenverkehr aufgefallen ist, eher nicht. Durch die Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Nachschulung kannst du deinen guten Willen zur Änderung deines Verhaltens zeigen. Die Sperrfristverkürzung beträgt meist zwei bis drei Monate.
Führerscheinsperre und trotzdem fahren: Keine gute Idee
Für viele Betroffene bedeutet die Sperrfrist neben hohen finanziellen Ausgaben für die Wiedererlangung der Fahrerlaubnis auch massive Einschnitte in die Lebensqualität. Nicht zuletzt kann ein Führerscheinverlust auch berufliche Einschränkungen verursachen, besonders wenn für die Ausübung der Tätigkeit ein Firmenfahrzeug genutzt wird.
Dem Arbeitgeber den Entzug der Fahrerlaubnis zu verheimlichen ist keine gute Idee. Aufgrund der vorgeschriebenen, halbjährlichen Führerscheinkontrolle im Fuhrpark fällt die Sperrfrist früher oder später ohnehin auf. Wer trotzdem fährt, dem drohen arbeitsrechtliche Konsequenzen.
Nicht zuletzt gilt das Fahren während der Sperrfrist als Fahren ohne Fahrerlaubnis und ist damit eine Straftat. Wer hierbei erwischt wird, kann mit Freiheitsstrafen von bis zu einem Jahr belangt werden. Die Führerscheinsperre kann ebenfalls verlängert werden.
Entsprechend lohnt es sich, offen mit der Strafe umzugehen und seine Mühen in die Verkürzung der Sperrfrist und die Vorbereitung auf die MPU zu investieren.
