Parkraumüberwachung: Möglichkeiten und rechtliche Vorgaben
Parkplätze sind vor allem in Zentrumsnähe und Ballungsgebieten sehr begehrt. Systeme zur Parkraumüberwachung helfen, die Parkflächen des Unternehmens zu kontrollieren und sie so vor unbefugtem Zugang zu bewahren. Welche Möglichkeiten es zur Überwachung und was legal ist, erfährst du hier.
Auf einen Blick
Was bedeutet Parkraumüberwachung?
Unter dem Begriff der Parkraumüberwachung versteht man alle Maßnahmen zur Überwachung des Unternehmensparkplatzes, vor allem hinsichtlich der Zugangsbegrenzung und Sicherheitsüberwachung.
Welche Maßnahmen zur Überwachung von Parkplätzen gibt es?
Parkplätze können per Kamera, mit Hilfe von Personal oder durch digitale und physische Schranken überwacht werden – je nach Umfang und Zweck der Überwachung.
Ist die Parkplatzüberwachung legal?
Werden die Regelungen des Datenschutzes eingehalten, ist die Parkraumüberwachung legal. Auch Strafzettel und Abschleppen sind legitime Mittel, sofern sie verhältnismäßig sind.
Warum Parkraumüberwachung?
Auf dem Parkplatz des Unternehmens wird nur selten direkt Umsatz generiert, trotzdem ist er für das Geschäft von hoher Bedeutung. Einerseits dient er den Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen als Parkfläche, sodass diese pünktlich und stressfrei auf der Arbeit erscheinen. Andererseits erfüllt er in vielen Betrieben denselben Zweck für die Kundschaft und hat damit direkten Einfluss auf das funktionierende Geschäft.
Kritisch wird es in beiden Fällen, sobald unautorisierte Fremdparker die Parkflächen belegen. Daher ist die Zugangskontrolle zu Parkflächen einer der Hauptaspekte der Parkraumüberwachung.
Darüber hinaus kann die Videoüberwachung der Parkflächen auch vor Vandalismus und Diebstahl schützen und die allgemeine Sicherheit erhöhen. Unfälle, bei denen Unternehmens- oder Kundenfahrzeuge beschädigt werden können, ebenfalls aufgeklärt werden.
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Unterschiedliche Möglichkeiten zur Parkraumüberwachung
Je nach Zweck der Parkraumüberwachung bieten sich unterschiedliche Systeme an.
Videoüberwachung
Die Videoüberwachung des Parkplatzes hilft, im Nachhinein Unfälle, Beschädigungen oder Verbrechen aufzuklären. Allerdings gibt es auch moderne Systeme, die bei unbefugtem Zugriff Alarm schlagen und Eindringlinge abschrecken. Falschparker per Videoüberwachung ausfindig zu machen und die Vergehen zu ahnden ist jedoch sehr aufwendig.
Personalüberwachung
Immer häufiger sieht man auf Parkplätzen von Supermärkten oder Baumärkten Hinweise, dass Fahrzeuge eine Parkscheibe oder einen Parkschein benötigen und es bei Überschreitung der Maximalparkzeit zu Strafen oder ggf. sogar Abschleppen kommen kann. Die Kontrolle der Regelungen wird durch Personal durchgeführt, das entweder vom Unternehmen selbst oder durch einen Dienstleister gestellt wird, der unter Umständen die Parkflächen pachtet.
Physische Schranke
Vor allem größere Unternehmen und Konzerne setzen auf eine physische Zugangsbeschränkung. Hierbei wird die Zufahrt zum Parkplatz über eine Schranke, Pöller, eine Pforte oder eine Rezeption organisiert. Die Zufahrt kann über einen RFID-Chip, eine Kamera zur Registrierung des Kennzeichens oder einen Pförtner bzw. eine Pförtnerin geregelt werden. Der Vorteil ist, dass nicht autorisierte Fahrzeuge hier gar nicht erst auf das Gelände gelangen. Bei häufig wechselnder Kundschaft ist dies jedoch problematisch.
Digitale Schranke
Im Gegensatz zu physischen Beschränkungen setzt die digitale Schranke auf freien physischen Zugang, der jedoch bestimmten Bedingungen unterliegt. Deutlich sichtbare Hinweisschilder weisen auf die Vertragsbedingungen hin. Die Fahrzeuge werden inklusive der Parkzeit und -dauer über Kennzeichenerfassung, Bodensensoren und anderen technischen Hilfen erfasst. Bei Verstößen können Strafen erhoben werden. Häufig wirkt die Beschilderung jedoch bereits abschreckend auf Fremdparker.
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Überwachung von Parkplätzen unterliegt rechtlichen Vorgaben
Der Unternehmensparkplatz ist ein Privatgrundstück, dementsprechend sind dort weder das Ordnungsamt noch andere Behörden verantwortlich für die Einhaltung der Regularien. Die Parkraumbewirtschaftung liegt beim Unternehmen. Häufig übernimmt das Fuhrparkmanagement die Aufgabe.
Die Regelungen zur Parkplatznutzung sind dementsprechend nicht durch die Straßenverkehrsordnung definiert. Stattdessen kommt bei der Nutzung des privaten Parkplatzes ein Vertrag zwischen Autofahrer und Besitzer oder Pächter des Parkplatzes zustande. Entsprechend wichtig ist, dass grundsätzliche Regeln bei der Parkraumüberwachung eingehalten werden:
- Videoüberwachung ist nur zweckbedingt auf dem Privatgrundstück zulässig: Es dürfen keine öffentlichen Straßen oder Nachbargrundstücke gefilmt werden. Außerdem müssen sichtbare Hinweisschilder über die Überwachung informieren. Nur autorisierte Personen dürften Zugang zu den Aufnahmen bzw. der Übertragung haben. Die Einsicht darf nur zweckgebunden stattfinden.
- Digitale Überwachung erfordert deutliche Hinweise: Um Parkplätze digital zu überwachen, benötigt es deutliche Hinweise. Außerdem muss Autofahrern innerhalb einer Karenzzeit erlaubt sein, den Parkplatz straffrei zu verlassen. Die Daten müssen spätestens zum Ende des Tages gelöscht werden.
- Strafen müssen angekündigt werden und angemessen sein: Auch auf Privatgrundstücken sind Strafzettel gültig, sofern die Schilder über Strafen bei Vertragsbruch aufklären. Die Strafen dürfen nicht im Kleingedruckten untergehen, sondern müssen nachvollziehbar sein. Sie dürfen höher als im öffentlichen Raum sein, jedoch angemessen bleiben.
- Abschleppkosten dürfen nicht zu hoch sein: Auch das Abschleppen von Fahrzeugen ist erlaubt, sofern andere Mittel wie das Versetzen des Fahrzeugs nicht möglich sind und der Parkplatz voll belegt ist. Die Kosten dürfen jedoch nicht zu hoch ausfallen. Etwa 175 Euro sind laut eines Urteils des Bundesgerichtshofs noch angemessen.
- Erstmalige Zahlungsaufforderungen dürfen keine Mahngebühr enthalten: Ein Strafzettel gilt nicht als wirksame Zustellung des Strafbescheids. Erst ein Brief an den Fahrzeughalter gilt als „wirksamer Zugang“. Dementsprechend darf im ersten Brief auch keine Mahngebühr erhoben werden.
- Kosten für Anfrage beim Kraftfahrtbundesamt dürfen nicht auf Falschparker umgelagert werden: Um herauszufinden, auf wen ein Fahrzeug angemeldet ist, muss eine Anfrage beim Kraftfahrtbundesamt gestellt werden. Die Kosten hierfür dürfen nicht dem Falschparker in Rechnung gestellt werden.
Durch die Erhebung potenziell sensibler persönlicher Daten, gelten entsprechende Pflichten zur Löschung, Aufbewahrung und Nutzung bei der Parkraumüberwachung.
Parkraum selber überwachen oder Dienstleister
Selbst die digitale Parkraumüberwachung ist mit Arbeitsaufwand verbunden. Schließlich müssen zur Durchsetzung der Vertragsstrafen Anfragen beim Kraftfahrtbundesamt gemacht und die Fahrzeughalter angeschrieben werden. Viele Betreiber von Parkplätzen setzen daher mittlerweile auf Unternehmen, die sich um die gesamte Überwachung und Durchsetzung der Regelungen kümmern.
Ob sich die Kosten und der Aufwand der Überwachung rentieren, ist von Branche zu Branche stark unterschiedlich. Für große Konzerne mit viel Betrieb lohnt sich häufig eine Pforte, die die Ein- und Ausfahrt regelt und für die Sicherheit des Parkplatzes zuständig ist. Viele zentral gelegene Supermärkte setzen mittlerweile hingegen auf digitale Überwachung oder sogar Personal zur stichprobenartigen Kontrolle der Parkzeiten per Parkscheibe.