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Führerscheinkontrolle nach längerer Krankheit: Was gilt?

Krankgeschrieben und die Fahrerlaubnis muss kontrolliert werden: Eine Führerscheinkontrolle nach längerer Krankheit wirft im Fuhrpark einige Fragen auf. Muss die Kontrolle trotzdem stattfinden? Darf der Firmenwagen weiter privat genutzt werden? Und was passiert, wenn die Krankheit länger dauert? Wir klären die wichtigsten Fälle.

28. September 2026 6 Minuten Lesezeit
krankschreibung führerschein

Auf einen Blick

Muss der Führerschein trotz längerer Krankheit kontrolliert werden?

Wird der Firmenwagen auch während der Krankheit weiter genutzt, grundsätzlich ja. Steht das Fahrzeug dagegen nachweislich still, kann es je nach Umständen vertretbar sein, die Kontrolle zu verschieben. Vor der nächsten Fahrt sollte sie nachgeholt werden.

Darf der Firmenwagen während der Krankheit privat genutzt werden?

Ja – sofern die Privatnutzung Teil der Vergütung ist. Während der Entgeltfortzahlung besteht der Nutzungsanspruch grundsätzlich weiter. Mit dem anschließenden Bezug von Krankengeld kann er entfallen – entscheidend ist der Arbeits- und Dienstwagenvertrag.

Müssen Mitarbeitende wegen der Führerscheinkontrolle in den Betrieb kommen?

Nicht bei Krankschreibung. Bei längerer Arbeitsunfähigkeit ist eine Kontrolle am Wohnort der Mitarbeitenden eine Lösung. Deutlich praktikabler sind digitale Kontrollen, die ortsunabhängig erfolgen können.

Führerscheinkontrolle trotz Krankheit: Die Halterpflicht bleibt

Wer Firmenfahrzeuge überlässt, muss sicherstellen, dass Fahrer und Fahrerinnen eine gültige Fahrerlaubnis besitzen. § 21 Abs. 1 Nr. 2 Straßenverkehrsgesetz (StVG) macht deutlich, warum: Strafbar macht sich auch der Halter, der „anordnet oder zulässt, dass jemand das Fahrzeug führt“, obwohl die erforderliche Fahrerlaubnis fehlt oder das Führen des Fahrzeugs verboten ist. Es drohen Geld- oder Freiheitsstrafen von bis zu einem Jahr.

Die Halterhaftung im Fuhrpark gilt auch bei Krankheit. Das bedeutet allerdings nicht, dass länger erkrankte Mitarbeitende allein für eine Führerscheinkontrolle in den Betrieb kommen müssen.

Steht der Dienstwagen während der Arbeitsunfähigkeit tatsächlich still, kann es vertretbar sein, eine fällige Kontrolle zu verschieben. Darf das Fahrzeug dagegen weiterhin privat genutzt werden, besteht auch das Halterrisiko fort. Dann sollte die Führerscheinkontrolle regulär erfolgen.

Praxis-Tipp: Dokumentiere bei einer verspäteten Führerscheinkontrolle den Grund und stelle sicher, dass die Kontrolle spätestens vor der nächsten Fahrzeugnutzung erfolgt.

Kontrolle verpasst: Was sollte der Fuhrpark tun?

Gesetzlich festgelegte Kontrollintervalle gibt es nicht. In der Fuhrparkpraxis werden zwei Führerscheinkontrollen pro Jahr empfohlen.

Bei konkreten Anhaltspunkten für einen Entzug der Fahrerlaubnis können zusätzliche Kontrollen notwendig sein. Zum Beispiel, wenn ein Mitarbeiter oder eine Mitarbeiterin nach einem Verkehrsunfall arbeitsunfähig ist und es Hinweise darauf gibt, dass Alkohol im Spiel war oder ein Fahrverbot droht.

Wird ein Termin wegen längerer Krankheit verpasst, sollte das Fuhrparkmanagement klären:

  •       Darf die betroffene Person den Firmenwagen weiterhin nutzen?
  •       Ist sichergestellt, dass das Fahrzeug tatsächlich nicht bewegt wird?
  •       Wann wird die ausstehende Kontrolle nachgeholt?

Und ein Hausbesuch? Der kann im Einzelfall eine Lösung sein. Im Fuhrparkalltag dürfte eine Kontrolle am Wohnort aber eher selten vorkommen. Gerade bei großen Flotten ist eine ortsunabhängige Kontrollmethode meist einfacher zu organisieren.

Praxis-Tipp: Ein klarer elektronischer Prozess für längere Abwesenheiten verhindert, dass eine verschobene Kontrolle irgendwann ganz untergeht.

Firmenwagennutzung während der Krankheit: Was gilt?

Arbeitsunfähig heißt nicht automatisch fahruntauglich. Eine Krankschreibung bedeutet zunächst nur, dass Mitarbeitende ihre Arbeitsleistung krankheitsbedingt nicht erbringen können. Ein generelles Fahrverbot folgt daraus nicht.

Wurde der Dienstwagen auch zur privaten Nutzung überlassen, ist dieser Vorteil ein Gehaltsbestandteil: Das Bundesarbeitsgericht ordnet die private Dienstwagennutzung als Sachbezug und Teil der Arbeitsvergütung ein. Während der gesetzlichen Entgeltfortzahlung von bis zu sechs Wochen besteht das Recht auf eine Firmenwagennutzung während der Krankheit grundsätzlich weiter.

Mit dem Ende der Entgeltfortzahlung und dem anschließenden Bezug von Krankengeld kann sich das ändern: Da der Arbeitgeber in dieser Zeit keinen Lohn mehr zahlt, entfällt in der Regel auch der Anspruch auf private Nutzung des Firmenwagens. Abweichende Vereinbarungen sind natürlich möglich.

Ob und wann der Wagen tatsächlich zurückzugeben ist, sollte anhand des Arbeits- oder Dienstwagenvertrags geprüft werden. Im besten Fall beantworten diese schon vorab, was passiert, wenn aus einigen Krankheitstagen mehrere Wochen oder Monate werden.

Dienstwagen bei Krankheit zurückgeben: Wo ist der Rückgabeort?

Muss der Firmenwagen zurückgegeben werden, kommt schnell die nächste Frage auf: Sind arbeitsunfähige Mitarbeitende denn verpflichtet, den Wagen selbst zum Unternehmen zu bringen?

Nein – das LAG Berlin-Brandenburg entschied in einem solchen Fall, dass eine arbeitsunfähige Arbeitnehmerin ihren Dienstwagen nicht im Betrieb zurückgeben musste. Für diesen Fall sollte das Unternehmen eine praktikable Übergabe oder Abholung am Wohnort der betroffenen Mitarbeitenden organisieren.

Praxis-Tipp: Am besten werden Rückgabeprozess und Rückgabeort des Dienstwagens bei Krankheit bereits in der Dienstwagenvereinbarung geregelt. Das erspart Diskussionen genau dann, wenn sie niemand gebrauchen kann.

Was gilt bei Fahrverbot oder Entzug der Fahrerlaubnis?

Eine längere Krankheit bedeutet nicht automatisch, dass die Fahrerlaubnis eingeschränkt wird. Wurde sie jedoch tatsächlich entzogen oder besteht ein Fahrverbot, darf die betroffene Person das Firmenfahrzeug nicht führen. Lässt der Halter eine solche Fahrt trotzdem zu, drohen strafrechtliche Konsequenzen.

Eine Führerscheinkontrolle durch den Arbeitgeber schafft hier Klarheit über den aktuellen Status der Fahrerlaubnis und dokumentiert das Ergebnis nachvollziehbar.

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Betriebliche Kontrolle vs. behördliche Prüfung der Fahreignung

Eine längere oder psychische Erkrankung bedeutet nicht automatisch, dass jemand fahruntauglich ist oder seine Fahrerlaubnis verliert.

Für die Fahreignung müssen die notwendigen geistigen und körperlichen Anforderungen erfüllt sein. Die Fahrerlaubnis-Verordnung unterscheidet dabei nach Art und Schwere einer Erkrankung. Anlage 4 FeV enthält Erkrankungen und Beeinträchtigungen, die die Fahreignung längerfristig einschränken oder ausschließen können. Kurzzeitige Erkrankungen wie ein grippaler Infekt sind nicht gemeint.

Bestehen bei der Fahrerlaubnisbehörde konkrete Zweifel an der körperlichen oder geistigen Fahreignung, kann sie nach § 11 FeV ein ärztliches Gutachten verlangen. Unter bestimmten Voraussetzungen kann zusätzlich ein medizinisch-psychologisches Gutachten (MPU) angeordnet werden.

Das ist jedoch ein behördliches Verfahren – und etwas völlig anderes als die Führerscheinkontrolle im Unternehmen.

Für den Fuhrpark bedeutet das: Die betriebliche Kontrolle soll feststellen, ob eine gültige Fahrerlaubnis vorliegt – nicht, woran jemand erkrankt ist. Diagnosen oder Details aus Gesprächen mit dem behandelnden Arzt muss das Fuhrparkmanagement dafür nicht kennen. Ärzte und Ärztinnen unterliegen zudem grundsätzlich der ärztlichen Schweigepflicht.

Länger krank? So gelingt die Führerscheinkontrolle zuverlässig

Bei manuellen Kontrollen wird eine längere Krankheit schnell zum organisatorischen Problem: Mitarbeitende und Original-Führerschein sind nicht vor Ort, der Kontrolltermin verstreicht und das Fuhrparkmanagement muss hinterhertelefonieren.

Eine digitale Führerscheinkontrolle kann diesen Prozess deutlich vereinfachen. Bei einer ortsunabhängigen Lösung lässt sich die Kontrolle auch außerhalb des Unternehmens durchführen und automatisch dokumentieren. So muss niemand allein für einen Kontrolltermin in den Betrieb kommen.

Das entbindet den Fuhrpark nicht von seiner Verantwortung. Es macht es aber deutlich leichter, Führerscheinkontrollen nach längerer Krankheit, Homeoffice oder anderen Abwesenheiten sauber abzubilden.

Julia Appelmann
Julia Appelmann Freier Redakteurin

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