Tankbetrug: Haftet der Halter bei verpasster Zahlung?

Im Stress des Arbeitsalltags kann es den Angestellten der Firma schon einmal passieren: Der Wagen wurde getankt, doch die Zahlung unterbleibt. Wann es sich um Tankbetrug handelt und ob in solchen Fällen eine Halterhaftung greift, erfährst du in diesem Beitrag.
Auf einen Blick
Ist Tankbetrug Diebstahl?
Nein – an Tankstellen wird das Benzin mit Einverständnis entnommen. Daher handelt es sich meist nicht um Diebstahl, sondern um versuchten Betrug nach § 263 StGB.
Gilt beim Tankbetrug die Halterhaftung?
Nein – für strafbare Handlungen von Angestellten haftet der Halter nicht strafrechtlich. Die Halterverantwortung beschränkt sich auf die Mitwirkung bei der Aufklärung.
Was tun bei versehentlich unterlassener Zahlung?
Umgehend bei der Tankstelle melden. So lässt sich zeigen, dass keine Täuschungsabsicht vorlag – und die Zahlung kann unkompliziert nachträglich abgewickelt werden.
Tankbetrug ist meist kein Diebstahl
Wenn Mitarbeitende das Dienstfahrzeug tanken, aber nicht zahlen, handelt es sich juristisch in der Regel nicht um Diebstahl. Denn Diebstahl setzt voraus, dass der Täter ohne oder gegen den Willen des Eigentümers eine Sache wegnimmt.
An Tankstellen besteht jedoch grundsätzlich ein Einverständnis, dass Kraftstoff entnommen wird – gegen Zahlung. Nur wenn die Entscheidung, nicht zu bezahlen, erst während des Tankvorgangs fällt, könnte ausnahmsweise ein Diebstahl vorliegen.
Häufiger wird jedoch nach § 263 StGB (Betrug) geurteilt – meist als versuchter Betrug, da der Tankvorgang oft unbeobachtet geschieht. Einen eigenen Straftatbestand „Tankbetrug“ gibt es im deutschen Recht nicht.
Geestzestext
„Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.“ – §263 StGB
Das bedeutet: Betrug liegt nur vor, wenn durch Täuschung ein Irrtum erzeugt wird, der zu einem Vermögensschaden führt. Beim Tanken wird also eine Zahlungsbereitschaft vorgetäuscht, die dann nicht eingelöst wird.
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Halterhaftung im Fuhrpark: Das müssen Fuhrparkleiter beachten
In Ihrem Fuhrpark ist die Halterhaftung ein unvermeidbares Thema. Regelungen zu den Pflichten von Fahrzeughaltern finden sich im Gesetz an verschiedenen Stellen. Wir haben hier für Sie die wichtigsten Informationen zur Halterhaftung zusammengeführt.
Versuchter Betrug trotz erfolgreicher Flucht
Höhere Strafen im Zusammenhang mit Betrugsfällen gibt es, wenn es sich um organisiertes Verbrechen handelt. Eine mildere Strafe gilt jedoch für versuchten Betrug, unter den die meisten Fälle von „Tankbetrug“ fallen. Doch warum versuchter Betrug, wenn dieser mit der Abfahrt ohne Zahlung doch eigentlich vollendet sein sollte?
Der entscheidende Punkt ist die Täuschungshandlung. Sie muss bewusst jemanden täuschen – in diesem Fall das Tankstellenpersonal. Dieses bemerkt den Tankvorgang oft jedoch nicht direkt, sodass erst gar kein Irrtum entstehen kann. Auch eine Videoüberwachung reicht nicht aus, wenn sie nicht aktiv beobachtet wird.
Viermal getankt, trotzdem nur versuchter Betrug
Der Bundesgerichtshof (BGH) kippte Anfang 2025 ein Urteil zum vollendeten Betrug: Ein Mann tankte viermal mit dem Auto seiner Freundin, zahlte jedoch nie. Laut BGH konnte nicht bewiesen werden, dass das Personal durch seine Handlungen getäuscht wurde – der Tankvorgang war nicht beobachtet worden. Aus dem vollendeten Betrug wurde ein versuchter Betrug mit milderer Strafe.
Tankbetrug im Rahmen der Halterhaftung nicht strafbar
Die gute Nachricht für Unternehmen: Weder beim versuchten noch beim vollendeten Betrug haftet der Fahrzeughalter strafrechtlich. Die sogenannte Halterhaftung im Fuhrpark greift beim Tankbetrug nicht, da sie sich in der Regel nur auf ordnungswidriges Verhalten (z. B. Falschparken) oder bestimmte Pflichtverstöße bezieht.
Ausnahmen von der Regel sind z.B. das Fahren ohne Fahrerlaubnis. Hier sieht das Gesetz den Fahrzeughalter, oder die Person, an welche die Halterverantwortlichkeit übertragen wurde, in der Kontrollpflicht. Entsprechend muss die Führerscheinkontrolle vom Arbeitgeber regelmäßig durchgeführt werden.
Wenn Mitarbeitende aus Versehen nicht gezahlt haben
Zur Halterverantwortung gehört jedoch die Mithilfe bei der Aufklärung von Straftaten. Wurde ein versuchter Tankbetrug von der Tankstelle auf Video aufgenommen und das Kennzeichen des Fahrzeugs dem Unternehmen zugeordnet, wird zunächst der Halter kontaktiert, welcher helfen muss, den Fahrer oder die Fahrerin ausfindig zu machen.
In vielen Fällen geschieht der „Tankbetrug“ aus Versehen. In diesem Fall handelt der „Täter“ fahrlässig. Zum Tatbestand des Betrugs gehört jedoch der Vorsatz des Täters, sodass dieser in diesem Fall strafrechtlich nicht haltbar ist. Dennoch wird es wahrscheinlich eine zivilrechtliche Forderung geben, denn der Tankstellenbetreiber möchte nicht auf seinen Kosten sitzen bleiben.
Tipp: Wer versehentlich nicht gezahlt hat, sollte sich unverzüglich bei der Tankstelle melden. So kann der Fall ohne Strafanzeige geklärt und der Vorsatz ausgeschlossen werden.
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Fahrerunterweisung nach UVV: Gründe, Regeln & Tipps
Die Fahrerunterweisung nach UVV ist eine jährliche Pflicht in Unternehmen mit Fuhrparks. Jedoch muss die Erfüllung der UVV nicht mit hohem Aufwand verbunden sein. Erfahre hier, worauf du achten musst, damit dir keine rechtlichen Konsequenzen drohen.
Halterhaftung bei Tankbetrug mit gestohlenem Nummernschild relevant
Sollten Nummernschilder von einem Firmenfahrzeug gestohlen worden sein, ist das Unternehmen im Rahmen der Halterhaftung verpflichtet, diesen Diebstahl bzw. einen Verlust umgehend der Polizei zu melden.
Falls mit den gestohlenen Nummernschildern eine Straftat wie der Tankbetrug begangen wird, ist sofort klar, dass es sich nicht um den Firmenwagen handelt. In diesem Fall kommt zum versuchten Betrug noch der Tatbestand der Urkundenunterdrückung nach §274 Abs. 1 Nr. 1 StGB sowie der Urkundenfälschung nach § 267 Abs. 1 StGB hinzu. Denn das Nummernschild gilt in Kombination mit einem Fahrzeug als Urkunde über die Zulassung des Fahrzeugs.
Für Tankbetrug haften Halter generell nicht
Tankbetrug ist in Deutschland kein eigener Straftatbestand – meist handelt es sich um versuchten Betrug, der milder bestraft wird als ein Betrug für den Haft- und Geldstrafen vorgesehen sind.
Für Unternehmen gilt: Keine Halterhaftung, aber dennoch Mitwirkungspflicht bei der Aufklärung. Entscheidend ist stets die Frage, ob ein vorsätzlicher Betrug oder nur ein Versehen vorliegt
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