Führerschein und Fahrerlaubnis – Was ist der Unterschied?

11. März 2025 6 minutes Lesezeit
Nils Heininger Freier Redakteur

Wer ein Auto fahren möchte, braucht einen Führerschein – oder doch eine Fahrerlaubnis? Die beiden Begriffe werden im Alltag oft synonym verwendet, obwohl sie rechtlich nicht dasselbe bedeuten. Doch worin liegt genau der Unterschied zwischen Führerschein und Fahrerlaubnis? Wir klären die rechtlichen Hintergründe.

Auf einen Blick

Was ist der Unterschied zwischen Führerschein und Fahrerlaubnis?

Die Fahrerlaubnis ist die behördliche Genehmigung, ein Kraftfahrzeug im Straßenverkehr zu führen. Der Führerschein hingegen ist das physische Dokument, das diese Erlaubnis nachweist und bei jeder Fahrt mitgeführt werden muss.

Bleibt die Fahrerlaubnis bestehen, wenn der Führerschein verloren geht?

Solange deine Fahrerlaubnis besteht, darfst du weiterhin fahren. Allerdings solltest du den Verlust schnellstmöglich bei der Behörde melden und einen Ersatzführerschein beantragen. Bei einer Kontrolle ohne Führerschein droht ein Verwarnungsgeld.

Wem gehört der Führerschein?

Du wirst rechtlich als Besitzer des Führerscheins angesehen, der Eigentümer ist jedoch die Bundesrepublik Deutschland. Dementsprechend können die Behörden deinen Führerschein auch einziehen.

Fahrerlaubnis: Ohne sie darfst du nicht am Verkehr teilnehmen

Der Unterschied zwischen Fahrerlaubnis und Führerschein ist ein theoretisches Konstrukt, das auf den ersten Blick etwas verwirren mag. Es hilft, das Feld von hinten aufzurollen. Wer ohne die entsprechende Genehmigung ein Fahrzeug führt, begeht nach §21 StVG eine Straftat: Fahren ohne Fahrerlaubnis. Schon hier wird deutlich, dass die Fahrerlaubnis der eigentliche Knackpunkt ist, nicht der Führerschein. Ohne die Fahrerlaubnis darfst du mit Kraftfahrzeugen nicht am Straßenverkehr teilnehmen.

Definition Fahrerlaubnis: Die Fahrerlaubnis ist die behördliche Genehmigung, ein bestimmtes Fahrzeug im Straßenverkehr führen zu dürfen.

Die Fahrerlaubnis in der entsprechenden Führerscheinklasse wird dir von deiner zuständigen Fahrerlaubnisbehörde erteilt, wenn du:

  • das Mindestalter für die jeweilige Fahrzeugklasse erreicht hast,
  • die nötigen Prüfungen (theoretisch und praktisch) bestanden hast,
  • gesundheitlich und charakterlich geeignet bis, ein Fahrzeug zu führen.

Die Fahrerlaubnis selbst ist jedoch kein physisches Dokument, sondern eine behördliche Entscheidung. Um bei einer Kontrolle nachweisen zu können, dass die Fahrerlaubnis besteht, musst du deinen Führerschein vorlegen.

Führerschein: Dein offizieller Nachweis der Fahrerlaubnis

Während die Fahrerlaubnis eine behördliche Entscheidung ist, die dich zum Führen eines Fahrzeugs berechtigt, ist der Führerschein das physische Dokument, das diese Erlaubnis nachweist. Du musst ihn bei jeder Fahrt im öffentlichen Straßenverkehr mitführen und auf Verlangen der Polizei oder anderer Kontrollorgane vorzeigen.

Auch wenn sich mittlerweile europaweit die EU-Kartenführerscheine durchgesetzt haben, kursieren immer noch einige Führerscheine im Papierformat. Seit dem Beschluss zum allgemeinen Ablaufdatum der Führerscheine geht es den alten „Lappen“ jedoch an den Kragen: Sie müssen nach und nach durch neue Kartenführerscheine ersetzt werden.

Der Führerschein ist mit verschiedenen Sicherheitsmerkmalen versehen. Diese dienen bei Kontrollen der Echtheitsprüfung. Auch die elektronische Führerscheinkontrolle von DriversCheck überprüft die Sicherheitsmerkmale, um die Echtheit auch bei ortsunabhängigen Kontrollen nachzuweisen.

Auf dem Führerschein finden sich folgende Informationen:

  • Persönliche Daten wie Name, Geburtsdatum und Geburtsort,
  • ein biometrisches Foto,
  • die Führerscheinnummer,
  • Informationen zur gültigen Fahrzeugklasse (z. B. B für Pkw, A für Motorräder), inklusive Schlüsselzahlen
  • das Ausstellungsdatum und die Gültigkeitsdauer.

Obwohl der Führerschein ein amtliches Dokument ist und ein Lichtbild enthält, ersetzt er weder den Personalausweis noch den Reisepass. In manchen Situationen wird er jedoch aus Kulanz als Identitätsnachweis akzeptiert – zum Beispiel als Altersnachweis in Clubs und Diskotheken oder beim Abholen von Paketen. Doch darauf solltest du dich nicht verlassen: Behörden und Banken akzeptieren den Führerschein in der Regel nicht als offiziellen Identitätsnachweis. Von Reisen nur mit dem Führerschein als Identitätsnachweis ist abzuraten.

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Fahren ohne Führerschein ist keine Straftat

Der Führerschein dient als Nachweis für die Fahrerlaubnis – doch was passiert eigentlich, wenn nur das Dokument verloren geht? Und welche Konsequenzen hat es, wenn die Fahrerlaubnis entzogen wird?

Hast du deinen Führerschein verloren oder wurde er gestohlen, bleibt deine Fahrerlaubnis grundsätzlich bestehen. Das ist gerade bei einem Unfall relevant: Da deine Fahrerlaubnis trotz Führerscheinverlust weiterhin besteht, durftest du das Fahrzeug fahren. Die Versicherung zahlt und du begehst keine Straftat.

Allerdings droht dir ein Verwarnungsgeld von 10 Euro, wenn du bei einer Kontrolle deinen Führerschein nicht vorzeigen kannst.

Entzug der Fahrerlaubnis hat weitreichende Folgen

Anders sieht es aus, wenn dir die Fahrerlaubnis entzogen wird. In diesem Fall darfst du kein fahrerlaubnispflichtiges Fahrzeug mehr führen – egal, ob du den Führerschein physisch besitzt oder nicht. Gründe für den Entzug können sein:

  • Schwere Verkehrsverstöße (z. B. Alkohol- oder Drogendelikte am Steuer),
  • Erreichen von 8 Punkten im Fahreignungsregister,
  • Medizinische oder psychologische Bedenken bezüglich der Fahreignung.

Nach dem Entzug muss die Fahrerlaubnis neu beantragt werden. Hierfür gilt eine Sperrfrist von mindestens sechs Monaten. In vielen Fällen ist eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) erforderlich, bevor sie wieder erteilt wird.

Interessant zu wissen: Der Führerschein gehört nicht dir

Dass dein Führerschein dir von den Behörden abgenommen werden kann, liegt darin begründet, dass er rechtlich gesehen nicht dir gehört. In Deutschland ist der Führerschein Eigentum der Bundesrepublik, du wirst lediglich als Besitzer angesehen.

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Fahrverbot – kein genereller Entzug der Fahrerlaubnis

Weniger drastisch ist hingegen das Fahrverbot. Hierbei wird dir die Fahrerlaubnis nur für einen kurzen Zeitraum entzogen und du musst deinen Führerschein je nach Vergehen für ein bis drei Monate bei einer Behörde abgeben.

Nach Ablauf des Fahrverbots bekommst du deinen Führerschein wieder. Ein Antrag oder Ähnliches ist nicht nötig. Du gehst einfach zur Behörde oder Polizeiwache und holst deinen Führerschein wieder ab.

Führerschein und Fahrerlaubnis – zwei Begriffe, ein großer Unterschied

Auch wenn die Begriffe oft synonym verwendet werden, gibt es zwischen Führerschein und Fahrerlaubnis also einen entscheidenden Unterschied: Ohne Fahrerlaubnis darfst du nicht fahren – egal, ob du einen Führerschein hast oder nicht. Der Führerschein ist lediglich der Nachweis für diese Erlaubnis und muss bei jeder Fahrt mitgeführt werden. Wurde dir die Fahrerlaubnis entzogen und du besitzt den Führerschein noch, ist er entsprechend wertlos.

Wenn du deinen Führerschein nur verlierst musst du ihn ersetzen lassen, darfst aber weiterhin fahren. Wird dir die Fahrerlaubnis entzogen, ist es mit dem Autofahren jedoch erstmal vorbei – oft für lange Zeit. Besonders im Job kann das verheerende Auswirkungen haben, wenn deine Hauptaufgabe das Fahren ist.

Den Entzug der Fahrerlaubnis oder auch ein Fahrverbot zu verschweigen ist jedoch ebenfalls nicht ratsam. Erstens sind die rechtlichen Konsequenzen für das Fahren ohne Fahrerlaubnis recht schwerwiegend, zweitens finden Arbeitgeber bei der vorgeschriebenen regelmäßigen Führerscheinkontrolle im Fuhrpark ohnehin heraus, wenn dir die Fahrerlaubnis entzogen wurde. Besser ist es, in einem solchen Fall mit offenen Karten zu spielen und auf eine gemeinsame Lösung zu bauen.

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