UVV bei Elektrofahrzeugen: Prüfung und Unterweisung

08. Juli 2024 5 minutes Lesezeit
Nils Heininger Freier Redakteur

Wenn du in deinem Fuhrpark auf Elektrofahrzeuge setzt, musst du wie bei herkömmlichen Fahrzeugen die Vorgaben der UVV einhalten. Die Bestimmungen für E-Autos sind den Vorschriften für herkömmliche Fahrzeuge zwar sehr ähnlich, durch die spezifischen Eigenschaften von Elektrofahrzeugen gibt es jedoch ein paar Dinge zu beachten.

Auf einen Blick

Welche UVV gilt für Elektrofahrzeuge?

Genau wie für Verbrenner gilt für E-Autos die DGUV Vorschrift 70. Im Rahmen der UVV müssen die E-Autos des Unternehmens jedes Jahr zur UVV-Fahrzeugprüfung. Außerdem müssen FahrerInnen jährlich im Umgang mit Elektrofahrzeugen unterwiesen werden.

Welche Unterschiede gibt es bei der UVV für E-Autos?

Da durch die Ladevorrichtung zusätzliches Gefährdungspotenzial für deine Mitarbeiter besteht, muss das Ladekabel auf Betriebssicherheit überprüft werden. Die Sicherheit beim Laden wird auch bei einer speziellen Fahrerunterweisung für E-Autos berücksichtigt.

Wer darf E-Autos nach UVV prüfen?

Für die UVV-Fahrzeugprüfung ist eine sachkundige Person nötig. Im Falle von E-Autos qualifizieren entsprechende Berufsausbildungen und Fortbildungen sowie entsprechende Berufserfahrung zur Prüfung nach UVV.

Die Einhaltung der UVV gilt auch für Elektrofahrzeuge

Im Rahmen der Halterhaftung im Fuhrpark muss das Unternehmen Betriebssicherheit seiner Fahrzeuge aufrechterhalten und diese regelmäßig prüfen. Außerdem muss das Unternehmen durch die jährliche UVV Unterweisung sicherstellen, dass die MitarbeiterInnen im Umgang mit den Fahrzeugen geschult sind.

Häufig wird die Fuhrparkleitung durch eine Übertragung der Halterverantwortlichkeit mit der Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften beauftragt. Bei Nichterfüllung der Pflichten drohen daher sogar Strafen. Die Pflicht zur UVV-Prüfung gilt sowohl für rein gewerblich genutzte Fahrzeuge des Unternehmens als auch für Dienstwagen, welche deine FahrerInnen größtenteils privat nutzen.

Spezielle Fahrerunterweisungen für E-Autos

Bei vielen FahrerInnen sind die Erfahrungen mit E-Autos noch sehr beschränkt. Setzt du also Elektrofahrzeuge als Firmenwagen ein, versteht es sich beinahe von selbst, dass die jährlich vorgeschriebene Fahrerunterweisung nach UVV auch an den Umgang mit E-Autos angepasst werden muss.

Schließlich ist das Fahrverhalten bei Elektrofahrzeugen aufgrund des durch das Akkusystem veränderten Schwerpunkts für viele FahrerInnen ungewohnt. Auch die Unfallsicherung gestaltet sich durch die elektrischen Komponenten gegebenenfalls anders als beim Verbrenner.

Durch zusätzliche Komponenten wie die elektrische Ladeeinrichtung entsteht ein verändertes Gefährdungspotenzial im Vergleich zu den konventionellen Firmenwagen mit Verbrennungsmotoren. Dementsprechend müssen Sicherheitsmaßnahmen und der ordnungsgemäße Umgang mit Ladeeinrichtungen und Kabeln auch in die Fahrerunterweisung mit aufgenommen werden.

Fahrerunterweisung nach UVV für Elektrofahrzeuge

Innerhalb unseres DriversCheck-Moduls „Fahrerunterweisung“ bieten unsere Partner der DEKRA bereits eine auf E-Autos angepasste Fahrerunterweisung an. Dadurch genießt du die Vorteile der zeit- und ortsunabhängigen Schulung durch E-Learning und bist gleichzeitig für die Ansprüche des modernen Fuhrparks gewappnet.

Unser System erinnert deine FahrerInnen automatisch an die Pflicht zur Fahrerunterweisung und dokumentiert diese nach erfolgreichem Abschluss im System.

Angebot

Testzugang

Du willst deine Strukturen, Aufgaben und Kontrollen in deinem Fuhrpark vereinfachen? Dann setze auf unseren umfassenden Service im Rahmen der Halterhaftung und sichere dir noch heute deinen kostenlosen Testzugang zu unseren DriversCheck-Modulen!

Auch die Ladekabel müssen nach UVV geprüft werden

Im Rahmen der Unfallverhütungsvorschriften (UVV) musst du außerdem die Dienstwagen und Poolfahrzeuge des Unternehmens von einer sachkundigen Person prüfen lassen. Diese UVV-Prüfung ist jährlich vorgeschrieben. Die entsprechenden Regelungen finden sich in der DGUV Vorschrift 70, welche sich der Sicherheit von gewerblichen Fahrzeugen widmet. Selbst die Haupt- und Abgasuntersuchung befreit dich nicht von der Pflicht der Fahrzeugprüfung nach UVV, da sie lediglich die Verkehrssicherheit, nicht aber die Betriebssicherheit überprüft.

Während Sicherheitsgurte, Lichtanlage und Co. gleichermaßen bei Elektrofahrzeugen und Verbrennern kontrolliert werden, benötigt die Elektronik bei E-Autos besondere Aufmerksamkeit. Das gilt besonders für die Kontrolle der Ladeeinrichtung. Da die E-Flotte in der Regel durch MitarbeiterInnen des Unternehmens geladen werden, muss auch die Ladevorrichtung im Rahmen der Unfallverhütungsvorschriften geprüft werden.

Obwohl die Reparatur und Kontrolle von E-Fahrzeugen mittlerweile in vielen Werkstätten durchgeführt wird, kannst du nicht blind davon ausgehen, dass jede Werkstatt auch E-Autos im Rahmen der Fahrzeugprüfung nach DGUV Vorschrift 70 durchführen kann. Die Prüfer müssen mit dem Ladekabel des Fahrzeugs und mit E-Fahrzeugen generell vertraut sein. Immerhin sind die Standards der Ladekabel mittlerweile weitestgehend vereinheitlicht, sodass nicht jedes Fahrzeug eine eigene Einweisung oder Fortbildung benötigt.

Die UVV-Fahrzeugprüfung für E-Autos benötigt zusätzliche Qualifikationen

Hast du die Fahrzeugprüfung bisher durch eine sachkundige Person in deinem Unternehmen vornehmen lassen, solltest du überprüfen, ob diese auch die nötigen Kenntnisse für Prüfungen von E-Fahrzeugen hat oder er eine Fortbildung benötigt. Leider ist die Definition der sachkundigen Person in den DGUV Vorschrift 70 zunächst eher schwammig definiert. Allerdings erläutert der DGUV Grundsatz 314-003 zur Prüfung von Fahrzeugen auf Betriebssicherheit recht genau, welche Ausbildung zur Prüfung berechtigt.

„Die zur Prüfung befähigte Person für die Prüfung von elektrischen Hochvolt-Komponenten an Elektro- oder Hybrid-Fahrzeugen muss über eine abgeschlossene technische Berufsausbildung verfügen, in der vorzugsweise Grundkenntnisse über die Arbeiten an elektrischen Hochvolt-Komponenten vermittelt werden, z. B. Kfz-Mechaniker, -in, Kfz-Mechatroniker, -in oder Landmaschinen-Mechatroniker, -in. Kenntnisse über die erforderlichen Schutzmaßnahmen und die Anforderungen an elektrischen Hochvolt-Komponenten sind bedarfsweise zu ergänzen oder zu aktualisieren, z. B. durch Teilnahme an Schulungen der Fahrzeughersteller und Teilnahme an einer Qualifizierung nach der DGUV Information 209-093“ -DGUV Grundsatz 314-003, Abschnitt 5.2 Berufsausbildung

 

Im Idealfall lässt du deine Fahrzeuge also von Kfz-MechanikerInnen oder -MechatronikerInnen mit entsprechender Fortbildung prüfen. Aber auch eine einjährige Berufserfahrung im Zusammenbau oder in der Instandhaltung von E-Fahrzeugen qualifiziert unter Umständen zur UVV-Fahrzeugprüfung von E-Autos.

Fahrerunterweisung nach UVV

Gib die Unterweisungspflicht an Experten ab. Keine zeitintensiven Präsenzschulungen mehr mit dem Zusatzmodul Fahrerunterweisung.

UVV-Fahrzeugprüfung für E-Autos digital organisieren

Auf Nummer sicher gehst du in Fachwerkstätten oder bei Prüfgesellschaften. DriversCheck hilft dir bei der Organisation und Verwaltung der Termine zur UVV-Fahrzeugprüfung – für E-Autos und Verbrenner. Unser Modul UVV-Fahrzeugprüfung erinnert dich zeitig an anstehende Prüfungen, erleichtert die Beauftragung der entsprechenden FahrerInnen und den Kontakt Werkstätte.

Das rechtssichere System erlaubt dir eine digitale und lückenlose Dokumentation der durchgeführten Prüfungen in Echtzeit. Das bringt dir spürbar weniger Aufwand für Routineaufgaben und mehr Zeit für andere Aufgaben im Fuhrpark. Teste unseren smarten Service noch heute!

Kontakt: Weitere Fragen zum Thema?

Wir freuen uns über Deinen Beitrag zum Thema. Egal ob Rückfrage, Ergänzung oder Kommentar – unser Marketing Team freut sich über Deine Nachricht. Du möchtest über neue Beiträge zum Thema Führerscheinkontrolle, Halterhaftung und DriversCheck informiert werden? Dann folge uns auf LinkedIn oder über unseren Newsletter.

Die neuesten Beiträge von DriversCheck

21. Oktober 2024 3 minutes Lesezeit
GAP-Versicherung: Mehr als nur ein Lückenfüller beim Leasing? Autodiebstähle und Totalschäden müssen mit Kaskoversicherung keinen wirtschaftliches Untergang bedeuten – möchte man meinen. Mit einem Leasingfahrzeug kann es jedoch problematisch werden. Damit die Lücke zwischen Restwert und Wiederbeschaffungswert im Fall der Fälle gedeckt ist, braucht es eine GAP-Versicherung.
14. Oktober 2024 5 minutes Lesezeit
Legale GPS-Überwachung von Firmenwagen: Darauf musst du achten GPS im Firmenwagen ist für viele Fuhrparks eine große Hilfe. Ob für die effiziente Zuordnung von Fahrten oder zum Zwecke des Diebstahlschutz: Beim GPS-Tracking deiner Flotte darfst du die Vorgaben des Datenschutzes nicht außer Acht lassen. Wir klären, welche Bestimmungen es gibt und wie du die Technik legal nutzen kannst.
07. Oktober 2024 5 minutes Lesezeit
Digitaler Fahrtenschreiber: Vorschriften für LKW und PKW Die Vorgaben für Fahrtenschreiber verändern sich laufend. Wann ein digitaler Fahrtenschreiber nötig ist und welche Vorschriften es beim Tachographen gibt, erfährst du hier.
Zurück zur Übersicht