Der GAP-Schutz mindert Risiken durch Totalschäden und Diebstähle bei Leasingwagen
Selbst mit dem Leasingwagen kann es Mal gehörig krachen. Die rein wirtschaftlichen Schäden sorgen hierzulande durch den umfassenden Versicherungsschutz in der Regel nicht für finanzielle Katastrophen. Doch nicht alle Risiken beim Leasing werden durch eine reine Kaskoversicherung abgedeckt.
Bei Totalschäden oder dem Diebstahl eines Leasingfahrzeugs orientiert sich die Versicherung am Wiederbeschaffungswert eines Fahrzeugs – also dem Preis, den ein vergleichbares Modell auf dem Markt kostet. Dem Leasinggeber bleibt man jedoch die übrigen Leasingraten und den Restwert des Fahrzeugs bei der geplanten Leasingrückgabe schuldig. Dieser Betrag liegt gerade bei neuen Fahrzeugen häufig über dem Wiederbeschaffungswert, den die Versicherung auszahlt.
Das liegt vor allem daran, dass Fahrzeuge gerade in den ersten Monaten nach der Erstzulassung verhältnismäßig stark an Wert verlieren. Dieses Ungleichgewicht ist in gleichbleibenden Leasingraten und einem festen Restwert am Ende der Vertragslaufzeit nicht abgebildet. Ohne Schluss dieser Versicherungslücke bleibt daher oft eine ungedeckte Forderung des Leasinggebers bestehen, welche der Leasingnehmer bezahlen muss – trotz Kaskoschutz, sofern dieser keine GAP-Deckung enthält.
Die GAP-Versicherung ergänzt den Kaskoschutz
Die GAP-Versicherung erhält ihren Namen nicht nur durch das englische Wort „gap“ für „Lücke“, sondern steht für Guaranteed Asset Protection, also einem garantierten Anlagenschutz, der die Differenz zwischen Wiederbeschaffungswert und Restwert plus ausstehender Leasingraten deckt.
In einigen Kaskoversicherungen und Leasingverträgen ist die GAP-Deckung bereits enthalten, doch gerade wer ein teures Fahrzeug least, sollte hier genau hinsehen. Schließlich verlieren gerade hoch- und mittelklassige Fahrzeugmodelle am Anfang stark an Wert. Außerdem macht es in der Kasse häufig einen starken Unterschied, ob die entstehende Differenz 2.000 Euro beträgt oder 6.000 Euro. Letztlich ist eine GAP-Versicherung nicht sehr teuer und schützt vor solchen plötzlichen Rissen im Budget.
Neuwertentschädigung enthält GAP-Deckung
Ein weiteres Modell, die Risiken durch frühe Totalschäden oder Diebstähle zu senken, ist die Neuwertentschädigung. Hierbei sichert die Kaskoversicherung dem Kunden über einen bestimmten Zeitpunkt die Erstattung des Neuwerts eines Fahrzeugs zu. Die Neuwertentschädigung macht die GAP-Deckung entsprechend obsolet – doch nicht für immer.
Die Neuwertentschädigung gilt in der Regel nicht länger als zwei Jahre, danach bleibt das Risiko bestehen. Hier hilft eine zusätzliche GAP-Versicherung für den restlichen Leasingzeitraum, denn diese kann frei zur Kaskoversicherung hinzugebucht werden. Läuft der Leasingvertrag jedoch in naher Zeit aus, lohnt sich die GAP-Versicherung nicht immer, da die Differenz zwischen Restwert plus Leasingraten und dem Wiederbeschaffungswert sich zunehmend angleichen.