V16-Warnleuchte im Auto: In diesem Land ist sie schon Pflicht
Seit Anfang 2026 ist die V16 Warnleuchte in Spanien Pflicht. Wen die Regelung betrifft, worauf es zu achten gilt und ob das Warnlicht auch in Deutschland benutzt werden darf, erfährst du hier.
Auf einen Blick
Wo ist die V16-Warnleuchte Pflicht?
In Spanien zugelassen Fahrzeuge müssen in Spanien mit V16-Warnleuchte nach dem Standard DGT 3.0 ausgestattet sein.
Benötigen deutsche Urlauber in Spanien eine V16-Warnleuchte?
Fahrzeuge mit deutscher Zulassung benötigen keine V16-Warnleuchte an Bord. Wer jedoch mit einem spanischen Mietwagen in Spanien fährt, sollte sicherstellen, dass die Warnleuchte vorhanden ist.
Ist die V16-Warnleuchte in Deutschland erlaubt?
Die V16-Warnleuchte ist in Deutschland nur mit entsprechender Typengenehmigung erlaubt. Sie ersetzt das Warndreieck jedoch nicht. Dieses muss weiterhin mitgeführt und zur Absicherung von Unfallstellen aufgestellt werden.
Das Warndreieck ist den Spaniern nicht sicher genug
In Deutschland gehört das Warndreieck zur Pflichtausstattung. Im Falle einer Panne oder eines Unfalls, dient das Warndreieck der Absicherung der Unfallstelle. Außerdem gilt seit 2014 in Deutschland auch die Pflicht zum Mitführen von mindestens einer Warnweste.
Auch bei der Hauptuntersuchung oder der Fahrzeugprüfung achten die Prüfer auf die Notfallausrüstung. Warnweste und Warndreieck dürfen hier nicht fehlen.
Doch trotz zunehmender Homogenisierung gelten in anderen europäischen Ländern zum Teil andere Vorschriften. Spanien geht bei der Unfallabsicherung einen Schritt weiter. Hier ist ein spezielles 360-Grad-Blinklicht vorgeschrieben, das sich am Auto anbringen lässt. Der Grund ist simpel: Das Aufstellen des Warndreiecks ist mit hohen Risiken verbunden.
V16-Warnleuchte soll bis zu einem Kilometer leuchten
Der heutige Stand der Technik ermöglicht es, dass auch kleine, batteriebetriebene Lampen einen großen Effekt haben. Die in Spanien vorgeschriebene V16-Warnleuchte soll andere Verkehrsteilnehmer in bis zu einem Kilometer Distanz vor einem Unfall oder einer Panne warnen können. Sie ist gerade bei schlechteren Wetter- und Sichtverhältnissen deutlicher und eher sichtbar als ein Warndreieck.
Die kleine Warnleuchte ist in der Regel an der Unterseite mit einem Magneten oder Saugnapf versehen und kann unkompliziert auf dem Dach des Fahrzeugs platziert werden. Dabei müssen sich die Insassen nicht direkt den Gefahren des fließenden Verkehrs aussetzen, wie es beim Aufstellen des Warndreiecks der Fall ist.
Spezielle Warnleuchte erleichtert Lokalisierung von Fahrzeugen
Zusätzlich zur reinen Warnfunktion kann die V16-Warnleuchte den Rettungsdiensten außerdem bei der Lokalisierung von Unfallstellen helfen. Die in Spanien vorgeschriebenen Warnleuchten müssen laut DGT-3.0-Standard mit einer eSIM-Karte und einem GPS-Sender ausgestattet sein. Wird die Lampe aktiviert, sendet sie regelmäßig Positionsdaten an die spanische Verkehrsbehörde DGT.
Solange die Lampe aktiviert ist, kann der Rettungsdienst schnell die Unfallstellen ausmachen. Die Art des Unfalls oder andere Details abseits der Positionsdaten werden jedoch nicht übertragen.
Ausländische Fahrzeuge bisher nicht betroffen
Wer mit dem Auto in den Urlaub nach Spanien fährt, muss sich nicht zwangsläufig eine DGT-konforme Leuchte besorgen. Die Vorschrift zum Mitführen der V16-Warnleuchte gilt nur für Fahrzeuge, die in Spanien zugelassen wurden.
Entsprechend sollten Urlauber, die mit einem spanischen Mietwagen unterwegs sind, darauf achten, dass die V16-Warnleuchte vorhanden ist – und sie auch griffbereit haben. Eine kurze Einweisung durch den Vermieter kann helfen, die Lampe im Notfall schnell einzuschalten und anzubringen.
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V16-Warnleuchte in Deutschland: Erlaubt, aber keine Pflicht
Obwohl die V16-Warnleuchte definitiv ihre Vorteile hat, ist sie derzeit in Deutschland keine Vorschrift. Hierzulande reichen das Warndreieck und die Warnweste aus. Doch der Einsatz der V16-Warnleuchte ist nicht verboten.
Wer seine Unfallstelle auch bei schlechter Sicht gut absichern will, kann die Warnleuchte am Fahrzeug anbringen. Aber: Das Aufstellen des Warndreiecks ist weiterhin Pflicht – trotz der damit verbundenen Risiken.
Beim Kauf der Lampe sollte jedoch darauf geachtet werden, dass die Leuchte den Anforderungen von § 53a der StVZO entspricht, damit sie legal und sicher genutzt werden kann. Die Typengenehmigung durch das Kraftfahrt-Bundesamt wird durch eine Wellenlinie und den Buchstaben „K“ bestätigt. Diese ist direkt auf dem Gehäuse der Leuchte eingeprägt.
Warnleuchten können in der Flotte sinnvoll sein
Obwohl sie noch keine Pflicht sind, kann die Einführung der V16-Warnleuchten in der Flotte von Vorteil sein. Bei einem Unfall mit dem Dienstwagen kann sie die Sicherheit massiv erhöhen. Die Fahrer*innen können mit der Lampe bereits auf einen Unfall oder eine Panne aufmerksam machen, bevor sie das Warndreieck aufstellen.
Die Mitarbeiter*innen sollten für die beste Wirksamkeit kurz im Umgang mit der V16-Warnleuchte geschult werden, beispielsweise im Rahmen der UVV Unterweisung. Günstige Modelle ohne GPS sind bereits ab unter 20 Euro erhältlich.
