Rote Ampel überfahren? Das droht dir beim Rotlichtverstoß
Du bist bei Rot über die Ampel gefahren? Das kann nicht nur teuer werden, sondern auch den Führerschein kosten. Welche Unterschiede es beim Rotlichtverstoß gibt und welche Strafen drohen, wenn du eine rote Ampel überfahren hast, erfährst du hier.
Auf einen Blick
Was kostet der Rotlichtverstoß?
Je nach Schwere des Verstoßes zwischen 90 und 360 Euro. Wer die Ampel überquert, nachdem sie länger als eine Sekunde rot war, zahlt mindestens 200 Euro – zusätzlich drohen Punkte in Flensburg und ein Fahrverbot.
Muss man den Führerschein nach einem Rotlichtverstoß abgeben?
Bei fast allen Rotlichtverstößen, die mit einer Gefährdung oder einem Unfall verbunden sind, sowie bei jedem qualifizierten Rotlichtverstoß wird automatisch ein einmonatiges Fahrverbot ausgesprochen.
Was tun, wenn man vom Rotblitzer erwischt wurde?
Ein Einspruch ist möglich, hat aber oft geringe Erfolgsaussichten. Wer beruflich oder gesundheitlich auf seinen Führerschein angewiesen ist, sollte einen Anwalt hinzuziehen – Gerichte zeigen in solchen Fällen gelegentlich Kulanz beim Fahrverbot.
Rotlichtverstoß bringt hohes Bußgeld und Punkte mit sich
Ampeln gelten für alle Verkehrsteilnehmer gleichermaßen: Sowohl mit dem Auto als auch zu Fuß oder mit dem Rad musst du an einer roten Ampel stehen bleiben. Wenn du bei Rot die Ampel überquerst und erwischt wurdest, drohen dir Bußgelder, Punkte in Flensburg und sogar Fahrverbote.
Die Bußgelder für einen Rotlichtverstoß sind im Gegensatz zu anderen gängigen Ordnungswidrigkeiten wie das Handy am Steuer oder einem Parkverstoß sehr hoch. Es drohen mindestens 90 Euro Bußgeld und mindestens ein Punkt in Flensburg. In vielen Fällen wird ebenfalls ein einmonatiges Fahrverbot ausgesprochen.
Gestaffelte Strafen beim Überfahren einer roten Ampel
Wenn du bei einer gelben Ampel nicht abgebremst und kurz nach dem Wechsel auf das rote Licht die Ampel überquert hast, gilt dies meist als ein einfacher Rotlichtverstoß. Dieser liegt immer dann vor, wenn die Ampel maximal eine Sekunde rot war. Die Bußgelder beim einfachen Rotlichtverstoß sind gestaffelt:
- Einfacher Rotlichtverstoß: 90 Euro, 1 Punkt
- Einfacher Rotlichtverstoß mit Gefährdung: 200 Euro, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
- Einfacher Rotlichtverstoß mit Unfall: 240 Euro, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
War die Ampel länger als eine Sekunde rot, handelt es sich um einen qualifizierten Rotlichtverstoß und die Strafen sind deutlich höher:
- Qualifizierter Rotlichtverstoß: 200 Euro, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
- Qualifizierter Rotlichtverstoß mit Gefährdung: 320 Euro, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
- Qualifizierter Rotlichtverstoß mit Unfall: 360 Euro, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
Rotlichtverstoß mit dem Fahrrad und zu Fuß
Wenn du mit dem Fahrrad über Rot fährst, drohen dir geringere Bußgelder ab 60 Euro. Einen Punkt in Flensburg gibt es jedoch in jedem Fall – sofern du einen Führerschein besitzt. Fahrverbote drohen dir jedoch nicht. Wer einen Rotlichtverstoß zu Fuß begeht, riskiert hingegen ein mildes Verwarnungsgeld von 5 Euro bzw. ein Bußgeld von 10 Euro, wenn dadurch ein Unfall verursacht wurde.
Sowohl Fahrverbot als auch Führerscheinentzug möglich
Ein Fahrverbot ist kein Führerscheinentzug. Der Führerschein muss nur einen Monat bei den entsprechenden Behörden oder einer Polizeistelle abgegeben werden. Während dieser Zeit darfst du kein Kraftfahrzeug fahren. Eine Medizinisch-Psychologische-Untersuchung (MPU) ist nicht nötig, um nach einem Fahrverbot den Führerschein wieder zu bekommen.
Anders sieht es jedoch aus, wenn du bereits einige Punkte in Flensburg gesammelt hast: Ab acht Punkten droht der komplette Entzug des Führerscheins. Für die Ausstellung einer neuen Fahrerlaubnis gilt dann eine Führerscheinsperre über mindestens sechs Monate. Einen neuen Führerschein bekommst du außerdem nur nach erfolgreicher MPU ausgestellt.
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Ampelblitzer: Hier kann es noch teurer werden
Wer an der Ampel bei gelb noch mal schnell auf die Tube drückt, geht ein doppeltes Risiko ein. Einerseits kann es leicht zu einem Rotlichtverstoß kommen, andererseits steigt auch das Risiko, die erlaubte Höchstgeschwindigkeit zu überschreiten. Moderne Rotblitzer können sowohl Geschwindigkeitsüberschreitungen als auch Rotlichtverstöße feststellen.
Für die Bußgelder gilt Ähnliches, als wenn du mit dem Handy in der Hand geblitzt wirst: Dir droht nicht gleich die doppelte Strafe, sondern du zahlst in jedem Fall das höhere Bußgeld aus beiden Vergehen. Allerdings kann das Bußgeld durch die Behörden in angemessenem Maße erhöht werden, z.B. um die Hälfte des geringeren Bußgelds.
Haltelinienverstoß wird milder bestraft
Solltest du eine rote Ampel übersehen und zu spät gebremst haben, handelt es sich nicht immer um einen Rotlichtverstoß. Wenn du erst nach der vorgesehenen Haltelinie zum Stehen gekommen, aber noch nicht in die Kreuzung eingefahren bist, handelt es sich in der Regel um einen Haltelinienverstoß. Dabei drohen dir wesentlich geringere Bußgelder:
- Nicht an der Haltelinie gehalten, ohne Folgen für die Verkehrssicherheit: 10 Euro
- Nicht an der Haltelinie gehalten, mit Gefährdung anderer: 70 Euro, 1 Punkt
- Nicht an der Haltelinie gehalten und Unfall verursacht: 85 Euro, 1 Punkt
Haltelinienverstöße können ebenfalls von einem Rotblitzer erkannt werden. Du solltest also in der Gelbphase der Ampel immer bremsen, wenn es zumutbar ist. Wer bei gelb noch beschleunigt, riskiert ebenfalls ein Verwarnungsgeld von 10 Euro. Ampelblitzer lösen gelegentlich auch bei gelb aus, können jedoch nicht nachweisen, ob das Abbremsen noch zumutbar gewesen wäre.
Haltelinienverstoß am Grünpfeilschild
An Ampeln mit einem Schild mit grünem Pfeil nach rechts darf auch bei Rot rechts abgebogen werden, wenn der Querverkehr dadurch nicht gefährdet wird. Allerdings ist es vorher nötig, an der Haltelinie anzuhalten, ansonsten droht ein Bußgeld ab 70 Euro und ein Punkt in Flensburg. Bei Gefährdung des Verkehrs steigt das Bußgeld auf 100 Euro, bei einem Unfall auf 120 Euro.
Beim Rotlichtverstoß erwischt: Was kannst du tun?
Wenn du beim Rotlichtverstoß geblitzt oder von der Polizei beobachtet wurdest, hast du mäßige Aussichten auf einen erfolgreichen Einspruch. Gerade festinstallierte Rotblitzer werden regelmäßig gewartet und geeicht, sodass Einsprüche wegen technischer Fehlbarkeiten nicht immer Aussicht auf Erfolg haben.
Häufig ist es trotzdem möglich, zumindest gegen das Fahrverbot vorzugehen. Bist du beruflich oder gesundheitlich (z.B. regelmäßige Arztbesuche) auf deinen Führerschein angewiesen, zeigen Gerichte gelegentlich Verständnis.
Der Erfolg des Einspruchs hängt jedoch vom spezifischen Fall ab. Dementsprechend solltest du den Rat eines Anwalts suchen, wenn das Fahrverbot für dich langfristige negative Folgen haben sollte.
