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Kabotageverkehr erklärt: Definition und Beispiele

08. Dezember 2025 7 minutes Lesezeit
Nils Heininger Freier Redakteur
Kabotageverkehr erklärt

Nicht nur inländische Unternehmen dürfen Waren innerhalb von Deutschland transportieren. Im Rahmen des gesetzlich erlaubten Kabotageverkehrs fahren auch ausländische Logistikbetriebe innerhalb von Deutschland Waren von A nach B. Wie Kabotage funktioniert und welche Limitierungen in Deutschland und der EU gelten, erfährst du hier.

Auf einen Blick

Was ist Kabotage?

Kabotage bezeichnet den Güter- oder Personentransport innerhalb eines Landes durch ein Unternehmen, das in einem anderen Staat ansässig ist. In der EU ist dies unter engen gesetzlichen Bedingungen erlaubt.

Wie viele Kabotagefahrten sind in der EU erlaubt?

Nach einer internationalen Beförderung sind bis zu drei Kabotagefahrten innerhalb von sieben Tagen möglich. Außerdem kann unter bestimmten Bedingungen eine einzelne Kabotagefahrt nach unbeladener Einfahrt (1-in-3-Regel) durchgeführt werden.

Warum gibt es Kabotageregeln?

Die EU begrenzt Kabotage, um fairen Wettbewerb sicherzustellen, Sozial- und Steuerdumping zu verhindern. Durch die bedingte Erlaubnis zur Kabotage können Leerfahrten vermieden werden. Dies kann Vorteile für Effizienz und Umweltschutz haben.

Kabotageverkehr: Wenn ausländische Unternehmen im Inland Güter transportieren

In Deutschland rollen etliche ausländische LKW über den Asphalt. Einige liefern Waren über die Landesgrenzen hinaus, andere durchfahren das Land, um ihre Ladung woanders abzuliefern – doch einige transportieren Waren und Güter innerhalb des Landes.

Obwohl der gewerbliche Waren- und Gütertransport zunächst ein Privileg der inländisch ansässigen Logistikunternehmen ist, gibt es auch den Kabotageverkehr. Bestimmte Regelungen erlauben den Waren-, Güter- und Personentransport auch durch ausländische Unternehmen ohne Niederlassung im Inland.

Definition Kabotage

Unter Kabotage versteht man den Güter- und Personentransport innerhalb von Staaten, in denen das Unternehmen keine Niederlassung hat. Dies gilt für Transporte in der Luft, auf dem Wasser und an Land.

Beispiele für Kabotage

Ein Beispiel für Kabotage wäre ein LKW aus einem französischen Unternehmen, welches Waren in Berlin abliefert und anschließend einen weiteren Logistikauftrag von Berlin nach Frankfurt durchführt. Der Transport innerhalb der zwei Städte in Deutschland wird dann als Kabotageverkehr bezeichnet.

Kabotage kann jedoch auch im Personenverkehr eine Rolle spielen. Ein Beispiel wäre ein deutsches Busunternehmen, das deutsche Passagiere in Italien abliefert und dort eine weitere Reisegruppe aufnimmt, welches es nach Kroatien fährt.

In diesen Beispielen zum Kabotageverkehr versteckt sich eine weitere Besonderheit: Kabotage kann innerhalb eines Landes oder mehrerer Mitgliedsstaaten der EU erfolgen. Allgemein unterscheidet man zwischen großer und kleiner Kabotage:

  • Kleine Kabotage: Transporte innerhalb eines ausländischen Staates
  • Große Kabotage: Transporte von einem ausländischen EU-Mitgliedsstaat in einen anderen

Regelungen der EU für Kabotage im Straßengüterverkehr

Der Kabotageverkehr für den Güterverkehr innerhalb der EU ist stark und relativ klar reglementiert. Seit dem 14. Mai 2010 herrschen einheitliche Regelungen. Nur EU-Mitgliedsstaaten und Mitgliedsstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) dürfen in der EU Kabotagefahrten durchführen – unter bestimmten Einschränkungen.

Artikel 8 der EU-Verordnung NR 1072/2009 erlaubt den Kabotageverkehr nach folgenden Regeln:

  • 3-in-7-Regelung für Anschlussfahrten: Es sind nach einer grenzüberschreitenden Beförderung (vollständige Entladung nötig) drei Kabotagebeförderungen innerhalb von sieben Tagen erlaubt. Gezählt wird ab der Entladung im Zielland bis zur letzten Entladung im Mitgliedsstaat/Drittstaat.
  • 1-in-3-Regelung für unbeladene Einfahrten: Bei einer Einfahrt ohne Waren in einen Mitgliedsstaat ist eine Kabotagefahrt innerhalb von drei Tagen erlaubt, sofern zuvor ein grenzüberschreitender Transport in einen anderen Mitgliedsstaat stattfand. Gezählt wird ab der Einfahrt in den Mitgliedsstaat der Kabotagefahrt. Die 3-in-7-Regelung darf nicht überschritten sein.

Wurden eine Kabotageperiode abgeschlossen, gilt laut EU-Verordnung 2020/1055 eine viertägige „Abkühlzeit“, innerhalb der Kabotageverkehr nicht erlaubt ist. Die ebenfalls beschlossene Regelung, dass jedes Fahrzeug nach spätestens acht Wochen wieder in eine Betriebsstätte im Land des Unternehmenssitzes zurückkehren muss, wurde nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs am 4. Oktober 2024 aufgehoben.

Beispiele zu erlaubten Kabotagefahrten in der EU

Ein LKW eines deutschen Unternehmens bringt Waren von Berlin nach Amsterdam (internationaler Güterverkehr). Ab der Entladung gilt die Limitierung von drei Fahrten und sieben Tagen. In Amsterdam kann der LKW nun neue Waren aufnehmen, die er nach Den Haag fährt (kleine Kabotage, 3-in-7-Regelung). Dort könnte der LKW erneut Waren aufnehmen und sie zum Beispiel nach Brüssel fahren (große Kabotage, 3-in-7-Regelung).

Von Brüssel kann er sogar ohne Beladung nach Lille in Frankreich fahren und dort Waren aufnehmen, um sie nach Paris zu liefern (kleine Kabotage, 1-in-3-Regelung und 3-in-7-Regelung), sofern die sieben Tage seit der Warenaufnahme in Amsterdam nicht überschritten werden.

Anschließend ist die Berechtigung zur Kabotage in diesem Mitgliedsstaat (Frankreich) kurzfristig erloschen. Der LKW muss vier Tage „abkühlen“, bevor er dort wieder eine Kabotagefahrt durchführen kann. Er könnte jedoch auch Waren von Frankreich nach Deutschland fahren, da dies nicht unter die Kabotageregelungen fällt, sondern durch die Regeln des internationalen Güterverkehrs gedeckt ist.

Kabotage erfordert genaue Dokumentation und Nachweise

Damit ein Unternehmen innerhalb der EU Kabotagefahrten durchführen darf ist zunächst die Gemeinschaftslizenz notwendig. Einige Mitgliedsstaaten verlangen weitere Nachweise zur Güterkraftverkehrslizenz oder erfordern die vorherige Anmeldung von Kabotagefahrten (z.B. Österreich).

Wie bei jedem internationalen Transport ist auch bei der Kabotage ein Frachtbrief vorgeschrieben. Da Kabotageverkehr an vorherige Transporte in einen Mitgliedsstaat gebunden sind, ist ebenfalls der Nachweis über die entsprechenden vorhergegangenen Transporte und Entladungen nötig. Dies geschieht in der Regel über den CMR-Frachtbrief für internationale Transporte. Alle getätigten Kabotagetransporte müssen nachgehalten werden, da diese durch die Kabotage-Verordnungen begrenzt sind.

Die Frachtbriefe müssen mindestens die folgenden Informationen enthalten:

  • Name, Anschrift und Unterschrift des Absenders
  • Name, Anschrift und Unterschrift des Güterkraftverkehrsunternehmers
  • Name und Anschrift des Empfängers sowie nach erfolgter Entladung die Unterschrift des Empfängers mit Datum der Entladung
  • Ort und Datum der Übernahme der Ware sowie die Anschrift der Entladestelle
  • die übliche Beschreibung der Art der Ware und ihrer Verpackung
  • das Bruttogewicht der Güter oder eine sonstige Mengenangabe
  • amtliches Kennzeichen des Kraftfahrzeugs oder Aufliegers

Die Pflicht gilt für alle Warentransporte, auch mit Fahrzeugen unter 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht.

Diese Vorteile bringen die Regelungen

Mit den Verordnungen zum Kabotageverkehr versucht die EU, Konkurrenzdruck von nationalen Unternehmen zu nehmen und einen Preiskampf durch günstige Anbieter zu vermeiden, aber gleichzeitig mehr Flexibilität und Effizienz zu ermöglichen.

Fremde Flotten eines anderen Mitgliedsstaates sollen sich durch die Vorschriften nicht dauerhaft im Inland bewegen können, ohne die entsprechenden sozialen Standards einzuhalten oder im Inland Steuern zu zahlen. Dadurch wird ein Preisdumping vermieden.

Andererseits können Logistikunternehmen nach Fahrten in Mitgliedsstaaten weitere Aufträge annehmen und fahren im Idealfall nicht leer in Richtung Heimatland. Die Limitierungen auf drei Fahrten in sieben Tagen sorgt dafür, dass ein dauerhafter Aufenthalt im Mitgliedsstaat bestenfalls nicht lukrativ ist, sondern Kabotagefahrten möglichst für effiziente Fahrtplanung eingesetzt werden. Das sorgt auch für weniger Emissionen durch den Waren- und Güterverkehr und kann sich finanziell für Anbieter und Kunden der Logistik auszahlen.

In Deutschland gibt es besonders viel Kabotageverkehr - auch illegal

Als zentral gelegenes Flächenland innerhalb der EU ist Deutschland mit Ausnahme von Luxemburg Spitzenreiter für Kabotagefahrten. 2024 waren 10,4 Prozent der inländischen Logistik auf der Straße laut Daten von Eurostat Kabotagefahrten. 25,6 Milliarden Tonnenkilometer sollen pro Jahr allein in Deutschland auf die Kabotage entfallen. Ein Großteil davon (63,8 %) wurde durch polnische Dienstleister durchgeführt. Auf Platz zwei und drei stehen litauische (11 %) und niederländische (4,2 %) Logistik-Dienstleister.

Doch nicht jede Kabotagefahrt wird auch als solche registriert – oder die entsprechenden Vorgaben werden nicht eingehalten. Bei einer Schwerpunktkontrolle zum Kabotageverkehr im Oktober 2025 wurden durch das Bundesamt für Logistik und Mobilität 1.333 Kontrollen durchgeführt. 52 Beanstandungen mit 110 Verstößen. Ebenfalls wurden viele Verstöße gegen die Bestimmungen zur Lenk- und Ruhezeiten festgestellt.

Die Verletzung der Bestimmungen zum Kabotageverkehr kostet deutschen Unternehmen potenzielle Aufträge: Durch die von ausländischen Unternehmen illegal angenommenen Transporte innerhalb Deutschlands entgehen deutschen Unternehmen Schätzungen zufolge Aufträge in der Summe eines hohen dreistelligen Millionenbetrags.

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