Halterverantwortlichkeit rechtswirksam übertragen: So geht’s
Die Halterverantwortung für den Fuhrpark hat zunächst die Unternehmensleitung. Damit die Halterhaftung jedoch dort liegt, wo die KFZ des Unternehmens tatsächlich verwaltet werden, kann das Fuhrparkmanagement die Halterverantwortlichkeit übernehmen. Bei der Übertragung gibt es allerdings einiges zu beachten, damit sie rechtlich sicher ist.