Der Personenbeförderungsschein ist Pflicht für alle FahrerInnen, welche gewerblich Personen befördern. Hierbei ist es irrelevant, ob sie für die Beförderung direkt vergütet werden oder ob die wirtschaftlichen Vorteile mittelbar entstehen.
Ein P-Schein ist demnach nötig für:
- TaxifahrerInnen
- MietwagenfahrerInnen
- BusfahrerInnen
- Chauffeure
- Krankentransporte (siehe Anmerkung unten)
- Schülertransporte
- Transport von Menschen mit Behinderung
Früher wurde zwischen dem kleinen P-Schein (für Mietwagen und Krankenwagen) und dem großen P-Schein (für Taxis) unterschieden. Heute gibt es diese Unterscheidung nicht mehr, dennoch gelten für die gewerblichen Fahrten mit Taxis und Krankenwagen zusätzliche Voraussetzungen.
Keine P-Schein-Pflicht für Rettungsdienst
Der P-Schein ist nur für Krankentransporte ohne medizinische Dienstleistungen nötig. Paragraph 1 des Personenbeförderungsgesetzes schließt ausdrücklich Krankenkraftwagen von der Vorschrift aus, „wenn damit kranke, verletzte oder sonstige hilfsbedürftige Personen befördert werden, die während der Fahrt einer medizinisch fachlichen Betreuung oder der besonderen Einrichtung des Krankenkraftwagens bedürfen oder bei denen solches auf Grund ihres Zustandes zu erwarten ist.“ FahrerInnen von Krankentransportwagen (KTW) und Rettungswagen (RTW) benötigen dementsprechend keinen P-Schein zur Ausübung ihrer Tätigkeit. Auch die Krankentransporte der Bundeswehr und des Katastrophenschutzes sind von der Regelung ausgeschlossen.