Personenbeförderungsschein: Voraussetzungen, Antrag und Strafen

20. August 2024 5 minutes Lesezeit
Nils Heininger Freier Redakteur
Personenbeförderungsschein

Für den gewerblichen Transport von Fahrgästen benötigen FahrerInnen einen Personenbeförderungsschein (P-Schein). Hier erfährst du, wer einen P-Schein benötigt, welche Voraussetzungen es dafür gibt und welche Strafen bei Verstößen drohen.

Auf einen Blick

Was ist der Personenbeförderungsschein?

Der Personenbeförderungsschein (P-Schein) erlaubt dir, gewerbliche Personentransporte durchzuführen.

Wer braucht einen Personenbeförderungsschein?

Den P-Schein benötigst du unter anderem als Taxi-, Bus oder MietwagenfahrerIn, ChauffeurIn, im Krankentransport (nicht im Rettungsdienst) oder zum Transport von Schülern oder Menschen mit Behinderung.

Wie bekommt man einen Personenbeförderungsschein?

Den P-Schein kannst du bei der zuständigen Behörde beantragen. Zusätzlich zur Fahrerlaubnis (min. seit zwei Jahren) sind Nachweise über deine psychische und körperliche Eignung nötig sowie ein Polizeiliches Führungszeugnis.

Diese Berufsgruppen benötigen einen Personenbeförderungsschein

Der Personenbeförderungsschein ist Pflicht für alle FahrerInnen, welche gewerblich Personen befördern. Hierbei ist es irrelevant, ob sie für die Beförderung direkt vergütet werden oder ob die wirtschaftlichen Vorteile mittelbar entstehen.

Ein P-Schein ist demnach nötig für:

  • TaxifahrerInnen
  • MietwagenfahrerInnen
  • BusfahrerInnen
  • Chauffeure
  • Krankentransporte (siehe Anmerkung unten)
  • Schülertransporte
  • Transport von Menschen mit Behinderung

Früher wurde zwischen dem kleinen P-Schein (für Mietwagen und Krankenwagen) und dem großen P-Schein (für Taxis) unterschieden. Heute gibt es diese Unterscheidung nicht mehr, dennoch gelten für die gewerblichen Fahrten mit Taxis und Krankenwagen zusätzliche Voraussetzungen.

Keine P-Schein-Pflicht für Rettungsdienst

Der P-Schein ist nur für Krankentransporte ohne medizinische Dienstleistungen nötig. Paragraph 1 des Personenbeförderungsgesetzes schließt ausdrücklich Krankenkraftwagen von der Vorschrift aus, „wenn damit kranke, verletzte oder sonstige hilfsbedürftige Personen befördert werden, die während der Fahrt einer medizinisch fachlichen Betreuung oder der besonderen Einrichtung des Krankenkraftwagens bedürfen oder bei denen solches auf Grund ihres Zustandes zu erwarten ist.“ FahrerInnen von Krankentransportwagen (KTW) und Rettungswagen (RTW) benötigen dementsprechend keinen P-Schein zur Ausübung ihrer Tätigkeit. Auch die Krankentransporte der Bundeswehr und des Katastrophenschutzes sind von der Regelung ausgeschlossen.

So bekommst du den P-Schein

Möchtest du oder einer deiner MitarbeiterInnen gewerblich Personen befördern, kannst du den P-Schein beantragen. Die Bestimmungen dafür sind im Artikel 48 der Fahrerlaubnis-Verordnung aufgelistet.

Für den Erwerb eines P-Scheines musst du:

  • mindestens 21 Jahre alt sein (19 Jahre für Krankentransporte)
  • einen gültigen Reisepass oder Personalausweis haben
  • seit mindestens zwei Jahren den Führerschein der Klasse B (oder einen gleichwertigen ausländischen EU-Führerschein) besitzen
  • ein ärztliches Zeugnis vorlegen, welches deine geistige und körperliche Eignung bestätigt
  • ein augenfachärztliches Gutachten vorlegen
  • einen Nachweis über die Teilnahme an einem Erste-Hilfe-Kurs (nur für Krankenkraftwagen) vorlegen
  • eine Fachkundeprüfung (nur für Taxis) nachweisen
  • ein Polizeiliches Führungszeugnis der Belegart „O“ (Behördenführungszeugnis) vorlegen

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Der P-Schein wird bei der Fahrerlaubnisbehörde beantragt

Um deinen Personenbeförderungsschein zu beantragen, ist es notwendig, dass du persönlich bei der Fahrerlaubnisbehörde, also dem Ort, wo du auch deinen Führerschein erhältst, erscheinst. In vielen Behörden ist für die Beantragung ein Termin nötig.

Insgesamt dauert die Überprüfung deines Antrags und die Ausstellung des P-Scheins etwa 4-6 Wochen. Nach dem vollständigen Antrag überprüft die Behörde die Anzahl deiner Punkte in Flensburg. Zwar gibt es keine offizielle Grenze, doch ab fünf Punkten wird die Ausstellung deines P-Scheins eher unwahrscheinlich. Du solltest also vor dem Antrag kontrollieren, wie viele Punkte du hast, denn der Antrag kostet dich zwischen 40 und 50 Euro. Mit allen Bescheinigungen (Führungszeugnis, ärztliche Gutachten) kann es insgesamt recht teuer werden.

Bußgeld für Fahrten ohne P-Schein

Ebenso ist auch die gewerbliche Beförderung von Fahrgästen ohne P-Schein nicht gerade günstig. Wirst du dabei erwischt, musst du mit einem Bußgeld von 75 Euro rechnen. Zusätzlich droht dir ein Punkt in Flensburg.

Gleiches gilt für den Fahrzeughalter. Wenn du ein Unternehmen führst und deine MitarbeiterInnen beim gewerblichen Transport von Personen mit dem Dienstwagen ohne P-Schein erwischt werden, sind die Konsequenzen für dich dieselben. Die Kontrolle der Personenbeförderungsscheine gehört ebenso zu deinen Pflichten wie die halbjährliche Führerscheinkontrolle im Fuhrpark oder die jährliche UVV Unterweisung.

Etwas milder sieht die Strafe aus, wenn du im Besitz eines P-Scheins bist und diesen lediglich vergessen hast. Dann musst du nur 10 Euro Verwarnungsgeld zahlen und die Bescheinigung nachreichen.

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So lange ist der P-Schein gültig

Der P-Schein wird für eine Dauer von 5 Jahren ausgestellt. Für die Verlängerung benötigst du allerdings nicht alle Unterlagen, welche du für den ersten Antrag vorlegen musstest. Es reicht ein bestandener Sehtest und das Führungszeugnis. Ab dem 60. Lebensjahr kommen zudem das betriebs- und arbeitsmedizinische Gutachten hinzu. Verlängerst du den P-Schein nicht, darfst du nach dem Ablaufdatum gewerblichen Personentransporte mehr durchführen.

Selbstverständlich verliert auch dein Personenbeförderungsschein seine Gültigkeit, sobald du deinen Führerschein wegen Verkehrsdelikten oder als Strafe für andere Vergehen abgeben musstest. In diesem Fall musst du deinen Personenbeförderungsschein zusammen mit deinem Führerschein abgeben. Ansonsten droht dir ein Verwarnungsgeld von 25 Euro.

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