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Richtgeschwindigkeit: Freie Fahrt auf deutschen Autobahnen?

06. Oktober 2025 5 minutes Lesezeit
Nils Heininger
Nils Heininger Freier Redakteur
Richtgeschwindigkeit

Hinsichtlich Geschwindigkeitsempfehlungen geht Deutschland international seinen eigenen Weg: Die Richtgeschwindigkeit auf der Autobahn ist einzigartig – und wirft oft Fragen auf. Bei der Haftung bei Unfällen spielt die Empfehlung der Maximalgeschwindigkeit eine besondere Rolle.

Auf einen Blick

Welche Richtgeschwindigkeit gilt für PKW und Motorräder auf Autobahnen?

Auf Autobahnen und autobahnähnlichen Strecken gilt eine Richtgeschwindigkeit von 130 km/h sofern andere Verkehrszeichen oder Gesetze keine Höchstgeschwindigkeit vorgeben.

Wo gilt die Richtgeschwindigkeit in Deutschland?

Die Richtgeschwindigkeit gilt auf Autobahnen und auf Straßen außerorts, deren Spuren durch einen Mittelstreifen oder bauliche Einrichtungen getrennt sind.

Was passiert bei Überschreitung der Richtgeschwindigkeit?

Bei der Überschreitung der Richtgeschwindigkeit von 130 km/h drohen kein Bußgeld, Punkte oder Fahrverbote. Lediglich bei einem Unfall kann die Überschreitung als Mitschuld gewertet werden.

Richtgeschwindigkeit in Deutschland ist gesetzlich festgeschrieben

Deutschland: Das Land ohne Tempolimit – oder nicht? Wer ins Gesetz bzw. die entsprechenden Verordnungen schaut oder die Grenze überquert, wird auf die Richtgeschwindigkeit von 130 km/h für deutsche Autobahnen stoßen. Als Hinweis wird die Richtgeschwindigkeit in einem blauen Quadrat mit abgerundeten Ecken und der Zahl 130 in weißen Ziffern an der Grenze auf einer Infotafel dargestellt – doch abseits der Grenzübergänge sucht man weitere Erinnerungen vergebens.

Weitere Verkehrszeichen für die Richtgeschwindigkeit sind nicht nötig, denn das Gesetz legt in § 1 der Autobahn-Richtgeschwindigkeits-Verordnung fest, dass die Richtgeschwindigkeit auf allen Autobahnen und autobahnähnlichen Straßen gilt.

Bußgelder muss dennoch niemand befürchten, die Richtgeschwindigkeit ist keine vorgeschriebene Höchstgeschwindigkeit, sondern eine Empfehlung, um das Unfallrisiko zu senken. Sie ersetzt dabei nicht den Grundsatz der gegenseitigen Rücksichtnahme und der Anpassung der Geschwindigkeit an die Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnisse aus §3 Abs. 1 StVO.

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Hier werden die 130 km/h Höchstgeschwindigkeit empfohlen

Die Richtgeschwindigkeit von 130 km/h wird auf folgenden Straßen empfohlen, sofern keine Höchstgeschwindigkeit durch Verkehrsschilder angeordnet ist:

  • Autobahnen, die durch das blaue Autobahn-Schild gekennzeichnet sind
  • Straßen außerhalb geschlossener Ortschaften, die durch einen Mittelstreifen oder sonstige bauliche Einrichtungen getrennt sind.
  • Straßen außerhalb geschlossener Ortschaften mit jeweils mindestens zwei Spuren pro Richtung, die durch Leitlinien oder Markierungen getrennt sind.

Die Richtgeschwindigkeit gilt nicht mehr, wenn das Wetter, die Sicht-, Strecken- oder Verkehrsverhältnisse sie nicht zulassen.

Folgende Fahrzeuge sind von der Richtgeschwindigkeit ausgeschlossen, da für sie eine Höchstgeschwindigkeit vorgeschrieben ist:

  • LKW
  • Busse
  • Gespanne
  • Wohnmobile über 3,5 t

Entsprechend dieser Vorschriften gilt die Richtgeschwindigkeit hauptsächlich auf Autobahnen für PKW und Motorräder. Straßen mit entsprechender Trennung außerhalb geschlossener Ortschaften und ohne Geschwindigkeitsbegrenzung sind eher selten, kommen jedoch in der Praxis gelegentlich vor (z.B. einige Autobahnzubringer oder entsprechend ausgebaute Bundesstraßen).

Höchstgeschwindigkeit vs. Richtgeschwindigkeit

Die Richtgeschwindigkeit grenzt sich deutlich von der Höchstgeschwindigkeit ab, da man sich nur nach ihr richten sollte, es aber keine Pflicht ist. Wer der Empfehlung nicht folgt, hat kein Bußgeld zu befürchten. Bei der Höchstgeschwindigkeit sieht das ganz anders aus. Gibt ein Verkehrszeichen oder das Gesetz die Höchstgeschwindigkeit vor, droht bei Überschreiten ein Bußgeld – und gegebenenfalls Punkte in Flensburg sowie der Führerscheinverlust.

Folgende Regeln gelten auf deutschen Straßen, wenn kein Verkehrszeichen oder die Art des Fahrzeugs die Höchstgeschwindigkeit vorgibt:

  • Richtgeschwindigkeit 130 km/h: Autobahn oder autobahnähnliche Straßen (s.o.)
  • Höchstgeschwindigkeit 100 km/h: Außerhalb geschlossener Ortschaften (Landstraßen u.Ä.)
  • Höchstgeschwindigkeit 50 km/h: Innerhalb geschlossener Ortschaften

Jedoch gilt auch hier immer die Einschränkung der Bewertung der aktuellen Verkehrslage, der Sicht, des Wetters und der Streckenverhältnisse.

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Risiken bei Unfall mit überschrittener Richtgeschwindigkeit

Obwohl die Richtgeschwindigkeit nur eine Empfehlung ist und die Überschreitung keine Bußgelder zur Folge hat, kann sie konkrete Auswirkungen haben. Die Richtgeschwindigkeit ist in Deutschland schließlich für die Haftung bei Unfällen durchaus relevant. Bei einem Unfall kann die Überschreitung der Richtgeschwindigkeit zu einem Mitverschulden der FahrerInnen führen, sofern sie unfallursächlich oder unfallbegünstigend war.

Die Beweislast liegt im Streitfall bei der Person, welche die Richtgeschwindigkeit überschritten hat: Sie muss Beweise bringen, dass der Unfall auch ohne die überhöhte Geschwindigkeit geschehen wäre und die Überschreitung der Richtgeschwindigkeit damit keine Unfallursache war.

In der Praxis führt dies häufig dazu, dass FahrerInnen eine Mitschuld zugesprochen wird – auch wenn der andere Unfallbeteiligte einen Fehler (z.B. einen unachtsamen Spurwechsel) begangen hat. In vielen Fällen ist die Überschreitung der Richtgeschwindigkeit zumindest als unfallbegünstigend zu bewerten.

Aufgrund der Mitschuld ist es sogar möglich, dass Versicherungen die Leistungen kürzen und FahrerInnen am Schadensausgleich beteiligt werden. Wer mit dem Mietwagen mit sehr hoher Geschwindigkeit einen Unfall baut, kann ebenfalls zum Schadensersatz verpflichtet werden.

Die Richtgeschwindigkeit sollte man immer im Hinterkopf behalten

Häufig wird die Richtgeschwindigkeit in Deutschland ignoriert. Das Land der Autobahnen ohne Tempolimit bietet FahrerInnen jede Menge Freiheiten. Dies gilt jedoch nur so lange, bis es kracht: Dann kann einen das Überschreiten der Richtgeschwindigkeit teuer zu stehen kommen.

Strafen, Punkte in Flensburg oder Führerscheinentzug drohen jedoch nicht, sofern nicht andere Ordnungswidrigkeiten oder sogar strafrechtliche Vergehen wie Nötigung hinzukommen. Entsprechend lohnt es sich, die schnelle Fahrt auf der Autobahn in Maßen zu genießen – und nur, wenn die Begebenheiten es erlauben.

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