Nils Heininger
Freier Redakteur
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Führerscheinverlust – Was bedeutet das für den Arbeitgeber?

Was tun bei Führerscheinverlust von MitarbeiterInnen? Hier erfahren Sie, welche Maßnahmen Sie ergreifen müssen und wie Sie eventuellen Strafen vorbeugen können.
13. März 2023

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Nils Heininger

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Auf einen Blick

Was ist der Unterschied zwischen Fahrverbot und Entzug der Fahrerlaubnis?

Ein Fahrverbot kann im Rahmen einer Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr verhängt werden oder sogar als Strafen für andere Vergehen. Die Maßnahme ist jedoch zeitlich begrenzt. Anders ist dies beim Entzug der Fahrerlaubnis. Zu viele Punkte in Flensburg oder die fehlende charakterliche Eignung können dazu führen, dass die Fahrerlaubnis bis zu einem genehmigten Neuantrag komplett entzogen wird.

Wie kann man dem Fahren ohne Fahrerlaubnis im Unternehmen vorbeugen?

Fahren MitarbeiterInnen trotz Fahrverbot oder Entzug der Fahrerlaubnis mit dem Dienstwagen, ist dies ein Verstoß gegen das Gesetz. Die Fuhrparkleitung kann ihre Augen jedoch nicht überall haben. Daher reicht laut Gesetz eine regelmäßige Führerscheinkontrolle aus, um dem unerlaubten Fahren vorzubeugen. Der Vorgang muss allerdings genaustens dokumentiert werden, um rechtlichen Überprüfungen standzuhalten.

Was tun, wenn der Führerschein der Mitarbeiter entzogen wurde?

Führerscheinentzug oder Fahrverbot innerhalb des Unternehmens sind für alle Seiten unangenehm. Grundsätzlich muss die Fuhrparkleitung in diesem Fall sicherzustellen, dass die Dienstfahrzeuge nicht genutzt werden. Zudem sollte eine Lösung für die Übergangszeit gesucht werden, da Kündigungen oft rechtlich anfechtbar sind. Im Zweifel ist eine Rechtsberatung nötig.

Text

Führerscheinverlust, -entzug & Fahrverbot

Dass Fahren ohne Führerschein eine Straftat darstellt, ist weitestgehend bekannt. Weniger bekannt ist allerdings, dass der Fahrzeughalter – und damit die Fuhrparkleitung – ebenfalls für solche Vergehen belangt werden kann, wenn FahrerInnen im Unternehmen trotz entzogener Fahrerlaubnis Dienstwagen oder Poolfahrzeuge nutzen.

Allein im Jahr 2018 erteilten deutsche Gerichte knapp 460.000 Fahrverbote. Bei Fuhrparkflotten mit mehreren Tausend FahrerInnen kann dies schnell zu einem unkalkulierbaren Risiko werden.

Es gibt verschiedene Gründe, warum MitarbeiterInnen temporär oder dauerhaft nicht im Besitz des Führerscheins sind. Sie reichen von einem einmaligen Gläschen Alkohol zu viel bis zum notorischen Rasen und gewagten Überholmanövern. Ebenso unterscheidet sich die Strafe für die Vergehen essenziell. Für die Fuhrparkleitung ist die Unterscheidung zwischen Führerscheinverlust, Fahrverbot und Führerscheinentzug wichtig.

Info

Führerscheinverlust

Hat ein Fahrer oder eine Fahrerin lediglich den Führerschein verloren – oder wurde er gestohlen – hat dies in der Regel keine Folgen für dich als Fuhrparkleitung. Du solltest dich jedoch absichern und fahrlässigem Handeln vorbeugen: Die entsprechende Person sollte bei der zuständigen Behörde umgehend einen neuen Führerschein beantragen und dir zeitnah das Übergangsdokument vorlegen. Nur so kannst du sichergehen, dass kein Fahrverbot besteht. Liegt keine Bestätigung vor, musst du leider davon ausgehen, dass die Fahrt mit dem Dienstwagen eine Straftat nach § 21 StVG darstellt, für die du ebenfalls belangt werden kannst.

Info

Fahrverbot

Ein Fahrverbot wird auf zwei Wegen wirksam: Von einem Gericht oder der Verwaltungsbehörde kann es nach § 25 StVG als Konsequenz von Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr verhängt werden. Nach § 44 StGB kann es sogar als Strafe auf Verbrechen erfolgen, die nicht im direkten Zusammenhang mit Verstößen im Straßenverkehr stehen.

In jedem Falle wird der Führerschein in amtliche Verwahrung gegeben: für ein bis sechs Monate. Die Fahrerlaubnis – ein abstraktes Rechtskonstrukt – bleibt der entsprechenden Person jedoch erhalten. Es wird ihr lediglich für den festgelegten Zeitraum verboten, von der Fahrerlaubnis Gebrauch zu machen.

Info

Führerscheinentzug bzw. Entzug der Fahrerlaubnis

Anders sieht dies beim Entzug der Fahrerlaubnis aus: Der Führerschein wird unbrauchbar gemacht. Es besteht eine Sperre von mindestens sechs Monaten. Danach kann die betroffene Person die Fahrerlaubnis neu beantragen. Oft ist hierfür eine vorherige medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) Grundvoraussetzung. Auf die MPU sollten sich deine MitarbeiterInnen frühzeitig vorbereiten, da es dort hohe Durchfallquoten gibt. Wird der Antrag akzeptiert, stellt die entsprechende Behörde einen neuen Führerschein aus.

Die Fahrerlaubnis kann aus zwei verschiedenen Gründen entzogen werden: Zum einen kann es bei gesundheitlichen und geistigen Einschränkungen nach § 2 Abs. 4 StVG möglich sein, dass die Fahreignung nicht (mehr) besteht. Zum anderen ist für den fortbestand der Fahrerlaubnis auch eine charakterliche Eignung nötig. Wer mehr als acht Punkte in Flensburg hat oder durch Drogenkonsum und Alkoholmissbrauch im Straßenverkehr auffällt, hat dementsprechend mit Führerscheinentzug zu rechnen. Genauso trifft es gelegentlich Menschen, die durch unpassendes Verhalten wie ein erhöhtes Aggressionspotenzial auffallen.

Unerlaubtem Fahren im Unternehmen vorbeugen

Egal ob Fahrverbot, Entzug oder Führerscheinverlust: Der Fahrzeughalter muss dafür Sorge tragen, dass die betroffene Person das Dienstfahrzeug nicht gebraucht. Als Fahrzeughalter gilt diejenige Person, welche aus dem Betrieb des Fahrzeugs Nutzen zieht und die Kosten dafür bestreitet. In erster Linie gilt demnach die Unternehmensleitung als Fahrzeughalter, in vielen Fällen wird die Halterhaftung allerdings an die Fuhrparkleitung delegiert.

Mit der Übertragung der Halterhaftung gehen verschiedene Pflichten hinsichtlich der  Halterhaftung im Fuhrpark einher. Eine der Pflichten ist die regelmäßige Führerscheinkontrolle. Selbst wenn deine FahrerInnen dir den Verlust des Führerscheins bewusst vorenthalten und dich somit getäuscht haben: Nur die ordnungsgemäße Kontrolle der Führerscheine kann dich auch im Rechtsstreit absichern.

Du musst allerdings nicht vor jeder Fahrt die Führerscheine kontrollieren. Zur Vorbeugung des Fahrens ohne Fahrerlaubnis ist deine Führerscheinkontrolle vom Arbeitgeber mit einer regelmäßigen, halbjährlichen Kontrolle in der Regel erfüllt. Es sei denn, du hast den konkreten Verdacht oder Hinweis auf ein Fahrverbot innerhalb des Unternehmens. In diesen Fällen, solltest du dem Verdacht durch eine zusätzliche Kontrolle nachgehen.

Halterhaftung im Fuhrpark: Das musst Du beachten

Im Fuhrpark ist die Halterhaftung eine unvermeidbare Aufgabe. Regelungen zu den Pflichten von Fahrzeughaltern finden sich im Gesetz an verschiedenen Stellen. Wir haben hier für dich die wichtigsten Informationen zur Halterhaftung zusammengeführt.

Folgen des Führerscheinentzugs bei MitarbeiterInnen mit Dienstwagen

Wird infolge der Führerscheinkontrolle oder auf Hinweise anderer MitarbeiterInnen ein Fahrverbot oder Führerscheinentzug festgestellt, gilt eine Regel sofort: Die Fahrt mit dem Dienstwagen ist ausdrücklich zu untersagen. Schließlich kannst du als Fahrzeughalter (bzw. mit den Halterpflichten beauftragte Person) bei Zuwiderhandlungen sogar privat haftbar gemacht werden. Außerdem erlischt der Versicherungsschutz.

Wird ein Fahrzeug rein dienstlich genutzt, ist es in der Regel kein Problem, das entsprechende Fahrzeug einzuziehen oder den Zugriff auf das Fahrzeug zu untersagen. Der Widerruf der Fahrzeugüberlassung gestaltet sich unproblematisch.

Anders sieht es bei Dienstwagen aus, die auch privat genutzt werden: Diese stellen eine Sachleistung dar, welche der angestellten Person laut Dienstvertrag zusteht. Der Entzug des Dienstwagens ist folglich einer Gehaltskürzung gleichzusetzen.

Eine gute Vorsorge kann dir aus der Bredouille helfen: Lege am besten gleich zu Beginn des Arbeitsverhältnisses im Überlassungsvertrag des Dienstwagens eine Möglichkeit zum Wiederruf fest.

Kündigung bei Führerscheinentzug

Ein leidiges Thema für beide Seiten ist die Kündigung aufgrund des Entzugs der Fahrerlaubnis. In so manchen Fällen bedeutet der Verlust der Fahrerlaubnis für das Unternehmen schließlich die eingeschränkte Einsatzfähigkeit eines Mitarbeiters oder einer Mitarbeiterin – bis hin zur Untauglichkeit. Was ist zu tun, wenn die Person ohne Führerschein ihren Job nicht mehr ausführen kann?

Da die Kündigung an einige Bedingungen gebunden ist, kann eine Entscheidung nur unter genauer Betrachtung des konkreten Falls getroffen werden. So muss nach einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 14.02.1991 (2 AZR 525/90) das Führen eines Kraftfahrzeugs wesentlicher Bestandteil der Verpflichtungen des Arbeitnehmers sein, um eine fristlose Kündigung aufgrund des Führerscheinentzugs zu rechtfertigen.

Insofern der Mitarbeiter oder die Mitarbeiterin ohne Fahrerlaubnis der bisherigen Tätigkeit nicht nachgehen kann, ist außerdem zu prüfen, ob eine alternative Einsatzmöglichkeit innerhalb des Unternehmens möglich ist. Nicht relevant ist hingegen, ob der Führerscheinentzug in Verbindung mit der beruflichen Tätigkeit oder einer Privatfahrt steht.

Im Fall der Fälle lohnt sich die Rücksprache mit Anwälten aus dem Verkehrs- und Arbeitsrecht, denn ein Rechtsstreit ist bei der Kündigung aufgrund von Führerscheinentzug keine Seltenheit.

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Vorsicht und Kontrollpflicht

Niemandem bereitet der Führerscheinverlust der MitarbeiterInnen Freude. Insbesondere nicht, wenn die Fuhrparkleitung selbst mit rechtlichen Konsequenzen rechnen muss. Doch den schlimmsten Überraschungen kannst du durch Vorbeugung und Kontrollen aus dem Weg gehen.

Selbst wenn es einen kleinen Mehraufwand bedeutet: Nur die ordnungsgemäße Durchführung der Führerscheinkontrolle sichert dich gegen strafrechtliche und zivilrechtliche Konsequenzen ab. Bereits eine Lücke in der Dokumentation kann dich gegebenenfalls in Erklärungsnot bringen.

Allerdings geht Führerscheinkontrolle auch einfach und unkompliziert: Mit DriversCheck kontrollieren deine MitarbeiterInnen ihre Führerscheinkontrolle eigenständig mit dem Smartphone. Dir als Fuhrparkmanager hilft das rechtssichere System, dass den Datenschutz im Fuhrpark berücksichtigt und die rechtlichen Fallstricke aus dem Weg zu räumt. Deinem Unternehmen spart die Führerscheinkontrolle per App sogar Kosten.

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