Dafür stehen die Kennzahlen
Auf der Rückseite deines Führerscheins siehst du die unterschiedlichen Führerscheinklassen, die genau bestimmen, welche Fahrzeuge du im öffentlichen Straßenverkehr fahren darfst. In Spalte 9 findest du die Klassen, in Spalte 10 steht das Ausstellungsdatum und in Spalte 11 eventuell ein Ablaufdatum.
Doch dann gibt es auch noch die Spalte 12 mit den häufig unklaren Kennziffern. Sie gibt Raum für Einschränkungen, Auflagen oder Beschränkungen der jeweiligen Führerscheinklasse. Generelle Auflagen oder Beschränkungen finden sich zudem in der letzten Zeile unten auf dem Führerschein.
Auflagen können das Tragen einer Brille oder Prothese für die Fahrt sein, als Beschränkungen versteht man z.B. technische Anpassungen, die für Menschen mit Behinderungen erforderlich sind, um ein Fahrzeug zu führen.
Einige Kennziffern haben ihre Ursache außerdem im Besitzstandschutz. Vor allem, wenn bei der Umschreibung alter Führerscheine auf den neuen EU-Kartenführerschein Nachteile für den Besitzer oder die Besitzerin entstehen würden, können höhere Führerscheinklassen mit Beschränkungen erteilt werden.
Die häufigsten Schlüsselzahlen auf dem Führerschein
Doch was konkret bedeuten die Zahlen auf dem Führerschein? Um dich nicht mit langen Listen zu erschlagen, haben wir hier die am häufigsten nachgefragten Schlüsselzahlen aufgelistet. Einige der Kennziffern sind mit weiteren Unterschlüsselungen vermerkt. Eine vollständige Liste aller Schlüsselzahlen auf dem Führerschein findest du in Anlage 9 zur Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr.
Hier sind die am häufigsten nachgefragten Schlüsselziffern.
- Schlüsselzahl 01: Auflagen zur Korrektur des Sehvermögens oder Schutzes des Auges mit den Unterschlüsselungen 01.01 für Brillen und 01.02 für Kontaktlinsen sowie weiteren Bestimmungen.
- Schlüsselzahl 79.05: Erlaubt dir das Fahren der Klasse A1 ohne die Einschränkung der Leistungs-Gewichts-Begrenzung von 0,1 kW/kg
- Schlüsselzahl 79.06: Zusatz für die Klasse BE. Die zulässige Gesamtmasse deines Anhängers darf 3.500 kg überschreiten. Der Zusatz findet sich vor allem bei Fahrerinnen und Fahrern, welche die Klasse BE vor dem 19. Januar 2013 erworben haben.
- Schlüsselzahl 171: Zusätzlich zur Führerscheinklasse C1 darfst du auch Kraftfahrzeuge der Klasse D mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 7.500 kg fahren, sofern du keine Fahrgäste transportierst.
- Schlüsselzahl 172: Zusätzlich zur Klasse C darfst du auch Kraftfahrzeuge der Klasse D fahren, sofern du keine Fahrgäste transportierst.
- Schlüsselzahl 174: Du darfst mit der Führerscheinklasse L auch Zugmaschinen bis 40 km/h mit einachsigem Anhänger (wobei Achsen mit einem Abstand von weniger als 1 m voneinander als eine Achse gelten) fahren. Auch Kombinationen aus diesen Zugmaschinen und Anhängern können gefahren werden, sofern sie mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h geführt werden.
- Schlüsselzahl 175: Deine Führerscheinklasse L ist auch gültig zum Führen von Kraftfahrzeugen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h und zum Führen von Kraftfahrzeugen mit nicht mehr als 50 cm Ausgenommen davon sind die Zweirad-Klassen A, A1, A2 und AM.
- Schlüsselzahl 181: Hierdurch ist deine Führerscheinklasse T nur gültig für Kraftfahrzeuge der Klasse S. Das sind meist Quads, Mopeds oder Trikes bis zu 45 km/h. Die Regelung gilt seit dem 19.1.2013.
- Schlüsselzahl 184: Diese Schlüsselnummer findest du, wenn du den Führerschein ab 17 (BF17) gemacht hast. Bis zur Vollendung darfst du die auf der Prüfungsbescheinigung erwähnten Fahrzeugklassen (B und evtl. BE) nur in Begleitung nutzen. Deine Begleitung muss:
- in der Prüfungsbescheinigung nach Anlage 8b namentlich benannt sein,
- eine gültige Fahrerlaubnis der Klasse B mit sich führen,
- weniger als 0,25mg/l Alkohol in der Atemluft oder 0,5 Promille im Blut haben,
- frei vom Einfluss berauschender Mittel sein (nach Anlage zu § 24a des Straßenverkehrsgesetzes), sofern dies nicht als Arzneimittel für einen konkreten Krankheitsfall vorgeschrieben ist.
- Schlüsselzahl 185: Du darfst die Fahrzeugklassen C und CE bis zur Vollendung deines 21. Lebensjahrs nur in Deutschland und nur im Rahmen der Ausbildung zum Berufskraftfahrer/zur Berufskraftfahrerin, zur Fachkraft im Fahrbetrieb oder vergleichbaren, anerkannten Ausbildungen fahren. Die Auflagen entfallen auch vor der Altersbeschränkung, wenn du die Berufsausbildung abschließt.
- Schlüsselzahl 194: Mit der Klasse B und dieser Schlüsselzahl bist du berechtigt, im Inland zur Vollendung des 21. Lebensjahres dreirädrige Kraftfahrzeuge der Klasse A1 und anschließend dreirädrige Kraftfahrzeuge der Klasse A zu führen.
- Schlüsselzahl 195: Du darfst die Fahrzeugklasse AM bis zur Vollendung des 16. Lebensjahrs nur im Inland führen.
Die meisten der hier gelisteten Kennziffern gelten nur national. Sie haben drei Ziffern. Internationale Schlüsselziffern auf dem Führerschein sind zweistellig (ggf. mit weiteren Unterschlüsselungen).
Verstöße gegen Auflagen und Beschränkungen der Fahrerlaubnis
Verstöße gegen die Vorgaben auf dem Führerschein können verschiedene Konsequenzen nach sich ziehen. Diese reichen von einem kleinen Verwarnungsgeld, beispielsweise beim Fahren ohne Brille, bis hin zu Führerscheinentzug und einer Anzeige. Letzteres droht vor allem, wenn du Beschränkungen deiner Führerscheinklasse ignorierst und folglich nach §21 Straßenverkehrsgesetz ohne Fahrerlaubnis fährst.