Führerscheinentzug: Wann droht er und wie bekommst du die Fahrerlaubnis wieder?

16. Dezember 2024 10 minutes Lesezeit
Nils Heininger Freier Redakteur

Beim sogenannten Führerscheinentzug handelt es sich rechtlich gesehen nicht nur um die Abgabe des Führerscheins, sondern um einen Entzug der Fahrerlaubnis. Hier erfährst du, wann dir die Fahrerlaubnis entzogen werden kann und welche Folgen dies für dich hat.

Auf einen Blick

Wann wird der Führerschein entzogen?

Der Entzug der Fahrerlaubnis droht bei Alkohol und Drogen am Steuer, bei mehr als acht Punkten in Flensburg und bei Straftaten, vor allem im Zusammenhang mit der Teilnahme am Straßenverkehr (Nötigung, unterlassene Hilfeleistung, Unfallflucht, etc.)

Wie lange wird die Fahrerlaubnis entzogen?

Während ein Fahrverbot bis zu sechs Monaten verhängt wird, dauert die Sperrfrist beim Führerscheinentzug sechs Monate bis zu fünf Jahre. Bei andauerndem Gefährdungspotenzial kann sie für immer verhängt werden.

Wann kann man den Führerschein wieder beantragen?

Die Wiederbeantragung des Führerscheins bei der Fahrerlaubnisbehörde kann sechs Monate vor Ende der Sperrfrist vorgenommen werden. Ein frühzeitiger Antrag ist empfehlenswert, um rechtzeitig zu erfahren, ob Maßnahmen wie eine MPU nötig sind.

Das bedeutet der Führerscheinentzug

Im Gegensatz zu einem Fahrverbot ist der Führerscheinentzug vorerst endgültig. Denn dein Führerschein wird nicht nur kassiert und irgendwann zurückgegeben, sondern deine Fahrerlaubnis wird dir komplett entzogen und aberkannt. Du erlangst sie nur auf Antrag nach einer Sperrfrist wieder und musst zusätzlich häufig zusätzliche Bedingungen erfüllen.

Während Fahrverbote nach spätestens sechs Monaten enden und du dir deinen Führerschein bei der Behörde wieder zurückholen kannst, gilt ein halbes Jahr als die minimale Sperrfrist beim Führerscheinentzug. Sie kann laut Paragraf 69a des Strafgesetzbuches bis zu fünf Jahre andauern und wird in seltenen Fällen sogar für immer verhängt.

Gesetzestext

„Entzieht das Gericht die Fahrerlaubnis, so bestimmt es zugleich, dass für die Dauer von sechs Monaten bis zu fünf Jahren keine neue Fahrerlaubnis erteilt werden darf (Sperre). Die Sperre kann für immer angeordnet werden, wenn zu erwarten ist, dass die gesetzliche Höchstfrist zur Abwehr der von dem Täter drohenden Gefahr nicht ausreicht. Hat der Täter keine Fahrerlaubnis, so wird nur die Sperre angeordnet.“ – § 69a Abs. 1 StGB

Wann ist der Führerschein weg?

Der Führerscheinentzug ist die wohl härteste Maßnahme, die das Gesetz bei Verkehrsdelikten kennt. Damit die Behörden dir den Führerscheinentziehen, müssen daher entweder sehr schwere Vergehen vorliegen oder viele Wiederholungstaten.

Führerscheinentzug durch Drogen und Alkohol

Eine der wohl häufigsten Gründe für den Führerscheinentzug sind Alkohol und Drogen am Steuer. Wer unter dem Einfluss von Alkohol fährt, begibt sich bereits bei kleinen Mengen in einen gewissen Risikobereich, denn bereits mit 0,3 Promille im Blut ist die Fahrerlaubnis gefährdet, sofern es zu Unfällen oder Gefährdungen im Straßenverkehr kommt.

  • Ab 0,3 Promille mit Gefährdung droht ein Fahrverbot und unter Umständen auch ein Führerscheinentzug
  • Ab 0,5 Promille, selbst ohne Gefährdung, droht ein Fahrverbot und unter Umständen auch ein Führerscheinentzug
  • Ab 1,1 Promille droht der Führerscheinentzug

Im Falle von Drogen ist der Sachverhalt komplexer. Hier kommt es auf die Fahrtüchtigkeit und die Umstände sowie Auffälligkeiten und Gefährdungen an. Doch bereits der Besitz von Drogen kann für die Behörden ein Verdacht bedeuten, dass die Fahreignung nicht gegeben ist. Folglich ist bereits beim Mitführen von Drogen während der Fahrt mit einem Führerscheinentzug zu rechnen.

Führerscheinentzug durch Punkte in Flensburg

Für verschiedene kleinere und größere Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung gibt es ein bis drei Punkte in Flensburg.

  • Maßnahmenstufe 1: Ab vier bis fünf Punkten schickt das Kraftfahrbundesamt eine schriftliche Ermahnung aus.
  • Maßnahmenstufe 2: Bei sechs oder sieben Punkten erhalten FahrerInnen eine Verwarnung mit der Androhung des Entzugs der Fahrerlaubnis. #
  • Maßnahmenstufe 3: Ab acht Punkten wird die Fahrerlaubnis entzogen, sofern die Ermahnung und Verwarnung zuvor versendet wurden.

In der Regel wird beim Führerscheinentzug durch zu viele Punkte in Flensburg auch eine MPU zur Wiedererlangung fällig.

Führerscheinentzug bei Straftaten

Bei vielen Verstößen im Straßenverkehr kommt man noch mit einem blauen Auge in Form von einem Bußgeld und Punkten in Flensburg davon. Anders sieht es bei Straftaten im Zusammenhang mit der Teilnahme im Straßenverkehr aus. Das Strafmaß wird hier meist vor einem Gericht verhandelt. Zu den möglichen Strafen gehört auch der Entzug der Fahrerlaubnis. Straftaten in diesem Zusammenhang können sein:

  • Illegale Autorennen
  • Unfallflucht (insbesondere mit hohem Sachschaden oder Verletzung/Tod)
  • Gefährdung anderer durch rücksichtslose und/oder verkehrswidrige Fahrweise
  • Nötigung (insbesondere mit Gefährdung)
  • Unterlassene Hilfeleistung
  • Fahren ohne Fahrerlaubnis (z.B. bei vorübergehendem Fahrverbot)

Auch für andere Straftaten kann ein Gericht den Entzug der Fahrerlaubnis beschließen, wenn die psychologische Eignung des Täters oder der Täterin zur Teilnahme am Straßenverkehr anzuzweifeln ist.

Führerscheinentzug durch zu hohe Geschwindigkeit

Einen Entzug der Fahrerlaubnis durch Geschwindigkeitsüberschreitungen gibt es nicht. Hier sieht die Straßenverkehrsordnung lediglich Fahrverbote bis zu sechs Monate vor. Allerdings können wiederholte Verstöße durch die angesammelten Punkte in Flensburg zu einem Problem für die Fahrerlaubnis werden – oder wenn die Überschreitung der Geschwindigkeit in Zusammenhängen mit anderen Straftaten steht.

Führerscheinentzug in der Probezeit

Einen Sonderfall für den Entzug der Fahrerlaubnis stellen Verstöße in der zweijährigen Probezeit von Fahranfängern dar.

  • Nach einem A-Verstoß oder zwei B-Verstößen wird die Probezeit um zwei Jahre verlängert und ein Aufbauseminar ist fällig
  • Nimmt ein Fahrer oder eine Fahrerin nicht fristgerecht am Aufbauseminar teil, wird die Fahrerlaubnis entzogen
  • Nach einem weiteren A-Verstoß oder zwei weiteren B-Verstößen wird eine schriftliche Ermahnung versandt und zu einer freiwilligen verkehrspsychologischen Beratung geraden
  • Nach einem weiteren A-Verstoß oder zwei weiteren B-Verstößen wird die Fahrerlaubnis entzogen

A-Verstöße sind schwerwiegendere Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung wie Geschwindigkeitsüberschreitung von über 21 km/h, Rotlichtverstöße Handynutzung am Steuer oder Straftaten. B-Verstöße sind weniger schwerwiegende Vergehen wie das Fahren mit abgenutzten Reifen oder eine Überschreitung der Fristen für AU/HU um mehr als acht Monate.

Der Führerschein kann bereits vorläufig entzogen werden

Es gibt drei Möglichkeiten, wie der Führerschein eingezogen wird. Bei konkreten Vergehen wird die Polizei aller Voraussicht nach bereits den Führerschein vorläufig einkassieren. Dies ist den Beamten möglich, wenn sie Gefahr im Verzug sehen. So müssen FahrerInnen bei Fahrt mit Alkohol am Steuer den Führerschein meist sofort abgeben.

Im Zusammenhang mit Straftaten kann das Gericht den Entzug der Fahrerlaubnis anordnen. Diese ist bereits gültig bevor der Führerschein einkassiert wurde. Der Führerschein kann dementsprechend nicht mehr genutzt werden. Obwohl FahrerInnen noch im Besitz des Dokuments sein können, gilt jede weitere Fahrt als Fahren ohne Fahrerlaubnis, sobald das Urteil rechtskräftig ist.

Ist das Punktekonto in Flensburg mit über acht Punkten gefüllt, wird der Entzug der Fahrerlaubnis von der entsprechenden Behörde angeordnet. In der Regel muss der Führerschein dann bei der entsprechenden Fahrerlaubnisbehörde abgegeben werden.

Führerschein entzogen – was passiert dann?

Je nach Schwere der Vergehen wird der Führerschein für sechs Monate bis fünf Jahre entzogen. Sechs Monate vor Ablauf der Sperrfrist kann der Führerschein neu beantragt werden. Häufig bekommen FahrerInnen den Führerschein jedoch nur mit Auflagen zurück. Eine übliche Auflage kann das Bestehen einer Medizinisch Psychologischen Untersuchung (MPU) sein.

Die MPU benötigt häufig eine längere Vorbereitungszeit, daher sollten Betroffene mit dem Antrag auf Wiedererteilung nicht allzu lange warten. Die Bedingung der MPU wird erst nach dem Erhalt des Antrages von der Fahrerlaubnisbehörde mitgeteilt, weshalb ein Antrag drei Monate vor Ablauf der Sperrfrist zu empfehlen ist. Es ist jedoch auch möglich, im Vorfeld nachzufragen, ob eine MPU nötig sein wird, sodass man sich hierauf vorbereiten kann.

Bei einem sehr langen Entzug der Fahrerlaubnis, beispielsweise auch durch eine späte Wiederbeantragung, kann die Behörde ebenfalls eine erneute Fahrprüfung oder ähnliche Maßnahmen anordnen, da nicht mehr sicher davon auszugehen ist, dass die Person nach langer Zeit ohne Fahrerlaubnis noch ausreichend sicher am Verkehr teilnehmen kann.

Tipp: Die Sperrfrist lässt sich unter Umständen auch verkürzen, zum Beispiel durch Programme, Nachschulungen, Fahreignungsseminare oder Therapien. Dabei kommt es jedoch auf den Zusammenhang mit dem eigentlichen Vergehen an.

Und wenn man trotzdem fährt?

Es gibt unbelehrbare FahrerInnen, die den Entzug der Fahrerlaubnis nicht ernst nehmen und dennoch weiter Auto fahren. Hierbei handelt es sich um kein Kavaliersdelikt mehr, weshalb das Gesetz Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr und eine Geldstrafe von bis zu 360 Tagessätzen vorsieht. Besonders heikel wird es, wenn Schäden oder Verletzungen bei Fahrten ohne Fahrerlaubnis entstehen. Schließlich greift auch die Versicherung nicht mehr.

Wer im Rahmen der Arbeit ohne Fahrerlaubnis fährt, gefährdet seinen Job noch stärker als durch das Eingeständnis des Führerscheinentzugs. Schließlich ist der Arbeitgeber im Rahmen der Halterhaftung im Fuhrpark zur regelmäßigen Führerscheinkontrolle verpflichtet. Beim Entzug der Fahrerlaubnis kann in einigen Fällen ein Kompromiss im Rahmen einer Positionierung an einer anderen Stelle im Unternehmen gefunden werden. Eine fristlose Kündigung für Berufskraftfahrer ist jedoch auch hier in den vielen Fällen zulässig.

Wird dem Arbeitgeber der Führerscheinverlust verschwiegen, ist dies ein ernstzunehmender Vertragsbruch, der zu einem schwerwiegenden Zerwürfnis mit dem Arbeitgeber führen kann. Eine Einstellung in einem anderen Arbeitsbereich aufgrund des Mangels an Vertrauen ist hier eher unwahrscheinlich.

Gibt es Ausnahmen vom Entzug der Fahrerlaubnis?

In sehr seltenen Ausnahmefällen kann das Gericht bestimmte Arten von Kraftfahrzeugen, bzw. bestimmte Führerscheinklassen, sowohl vom Fahrverbot als auch von der Sperrfrist ausnehmen. Beim Führerscheinentzug bedeutet dies jedoch, dass zunächst die Fahrerlaubnis komplett entzogen wird und nur die Sperrfrist für entsprechende Arten von Kraftfahrzeugen aufgehoben wird.

Betroffene können anschließend eine Erteilung der eingeschränkten Fahrerlaubnis beantragen. Dennoch obliegt es der entsprechenden Fahrerlaubnisbehörde, ob sie die Fahrerlaubnis erteilen.

Generell sollte die von der Sperrfrist ausgenommene Führerscheinklasse nicht im Zusammenhang mit der eigentlichen Tat stehen. Da TaxifahrerInnen auf die Führerscheinklasse B für PKW angewiesen sind, gibt es hier entsprechend nur wenig Chancen auf Erfolg.

Hauptanwendungsfall der Ausnahme von der Sperrfrist sind landwirtschaftliche Kraftfahrzeuge, die unter die Führerscheinklasse T oder L fallen, sofern die Vergehen nicht mit einem entsprechenden Fahrzeug begangen wurden. Gelegentlich werden jedoch auch Ausnahmen von der Sperrfrist für LKW ausgesprochen, obgleich sich dies der Logik der erhöhten Gefährdung im Straßenverkehr entzieht.

Der Entzug der Fahrerlaubnis hat weitreichende Folgen

Wer es mit den Regeln und Gesetzen im Straßenverkehr zu locker hält, wird hart bestraft. Der Entzug der Fahrerlaubnis bedeutet für viele Menschen schließlich nicht nur weniger flexible Mobilität, sondern auch die Bedrohung der eigenen Existenz und einen stark eingeschränkten Lebensstil.

Außerdem kommt der Führerscheinentzug nur selten allein. Oft sind zusätzlich hohe Bußgelder und Strafen fällig. Hinzu kommen die nicht zu unterschätzenden Kosten für die MPU und die entsprechende Vorbereitung. Bei Straftaten fallen zusätzlich Anwalts- und Gerichtskosten an. Die Kosten der eigentlichen Wiederbeantragung des Führerscheins sind hier entsprechend das geringste Übel.

Klug handeln entsprechend diejenigen, die sich an die Regeln im Straßenverkehr halten und besonnen Fahren. Besonders die Fahrt unter Alkohol- und Drogeneinfluss sowie aggressives Verhalten im Straßenverkehr können schnell zum Führerscheinentzug führen und das eigene Leben auf den Kopf stellen.

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