Telematiksysteme: Möglichkeiten und Grenzen im Fuhrpark

30. September 2024 5 minutes Lesezeit
Nils Heininger Freier Redakteur

Telekommunikation und Informatik, kurz Telematik, ist vor allem im Mobilitätssektor ein Thema. Telematiksysteme kommen häufig in Flotten zum Einsatz und bieten viele Möglichkeiten zur Effizienzsteigerung des Fuhrparks. Doch aufgepasst: Gerade beim Datenschutz gibt es einiges zu beachten.

Auf einen Blick

Was ist Telematik?

Telematiksysteme verbinden die Fahrzeugflotte mit einem zentralen System. Dort können Fahrzeugschäden frühzeitig erkannt, Aufträge effizient zugeteilt und Fahrtdaten analysiert werden.

Wo wird Telematik angewendet?

Im Rahmen des GPS-Tracking ist Telematik bereits in vielen Fuhrparks im Einsatz. Doch auch einige Versicherer greifen auf Telematikdaten zu, um vorsichtigen FahrerInnen günstigere Tarife anzubieten.

Sind Telematiksysteme im Fuhrpark legal?

Nicht alles, was möglich ist, ist auch erlaubt. Beim Einsatz von Telematiksystemen werden häufig personenbezogene Daten ausgewertet, wodurch der Datenschutz berührt wird. Ob dies erlaubt ist, hängt vom konkreten Fall ab.

Telematik verbindet deine Flotte in einem System

Es ist verlockend, den eigenen Fuhrpark mit Telematiksystemen auszustatten. Die zentrale Auswertung der Fahrtdaten bietet zahlreiche Möglichkeiten, den Betrieb der Flotte wirtschaftlich zu optimieren und die Sicherheit der FahrerInnen zu steigern.

Das Prinzip ist relativ einfach: Sämtliche Fahrtdaten der Fahrzeuge werden an eine zentrale Stelle übermittelt und dort ausgewertet. Vom Zustand der Fahrzeuge über die Performance bis hin zu Empfehlungen zu fahrerbezogenen Fortbildungen für effizientere und sicherere Fahrweise sind die Anwendungsmöglichkeiten vielfältig. Selbst Versicherungen bieten Vergünstigungen bei entsprechender Auswertung der Telematik-Daten.

Telematiksysteme werten die Fahrzeugdaten an einem zentralen Ort aus

Damit Daten an eine zentrale Stelle übermittelt werden können, müssen Fahrzeuge zunächst mit dem entsprechenden Telematikmodul, oft Blackbox genannt, ausgestattet werden. Dieses wird in der Regel an den OBD-Stecker oder den CAN-BUS-Anschluss angeschlossen. Die Datenübertragung geschieht über ein On-Board-Modem mit entsprechender SIM-Karte. Im privaten Gebrauch kann die Blackbox ebenfalls mit dem Smartphone verbunden werden.

Moderne Fahrzeuge erheben eine Menge Daten, die sich über diese Schnittstelle auslesen lassen. Standort, Geschwindigkeit, Beschleunigung und Bremsverhalten sowie Kraftstoffverbrauch, Fahrzeugstörungen und sogar die Nutzung des Sicherheitsgurtes gehören dazu. Ein zentrales System kann diese Daten nicht nur auswerten, sondern auch Handlungsempfehlungen geben, etwa wenn ein Fahrzeug zur Werkstatt gebracht werden sollte oder der Spritverbrauch durch einen aggressiven Fahrstil zu hoch ist.

Telematik im Praxiseinsatz

Die wohl bekannteste Form von Telematiksystemen ist das GPS-Tracking. In vielen Unternehmen erlaubt die Standortverfolgung die effiziente Zuteilung von Fahrtzielen und Aufgaben im unmittelbaren Umfeld des Fahrzeugs. Doch auch der Diebstahlschutz mittels Geofencing gehört zu den Anwendungsgebieten der Telematik. Hierbei schlagen zentrale Systeme einen Alarm, wenn Fahrzeuge außerhalb eines definierten (Zeit-)Raumes bewegt werden.

Beim Einsatz von LKW können digitale Fahrtenschreiber mit Telematik ebenfalls dazu genutzt werden, die Lenk- und Ruhezeiten zentral abzuspeichern und für etwaige Kontrollen rechts- und fälschungssicher zu dokumentieren.

Mittlerweile nutzen sogar Versicherer Telematiksysteme. Dahinter steckt die Idee eines Belohnungssystems: Wer vorsichtig und vorzugsweise außerhalb der Stoßzeiten mit hohem Verkehrsaufkommen fährt, reduziert die Wahrscheinlichkeit von Unfällen reduziert. Dafür reduzieren einige Versicherer die Versicherungsraten um bis zu 30 Prozent.

Sicherheitsschulungen durch Fahrtanalysen

Darüber hinaus können Telematikmodule auch Fahrzeugfehler ans Fuhrparkmanagement übermitteln, sodass dieses Mängel beseitigen lässt, noch bevor Schäden entstehen. Ebenfalls ist es denkbar, dass der Kraftstoffverbrauch und andere Kosten wie Wartung und Reparaturen mit den Telematikdaten kombiniert werden und so ein umfassendes Bild über die Rentabilität von Fahrzeugen geben. So können Fuhrparkverantwortliche leicht herausfinden, an welchen Stellen ein Ersatzfahrzeug wirtschaftlicher wäre.

Auch über das Fahrverhalten der FahrerInnen des Unternehmens können Telematiksysteme Aufschluss geben. So sind beispielsweise personenbezogene Sicherheitsschulungen bei auffälligem Beschleunigungs- und Bremsverhalten oder häufigem Überschreiten der Geschwindigkeitsbegrenzung denkbar.

Telematik ist nicht immer mit Datenschutz vereinbar

Gerade die personenbezogene Auswertung von Telematikdaten ist in Europa jedoch schwer vorstellbar, da die übermittelten Daten als sensibel gelten. Sobald die Telematikdaten einem bestimmten Fahrzeugführer zugeordnet werden können, greift daher die DSGVO. Besonders heikel wird es, wenn Mitarbeiter ihre Dienstwagen auch privat nutzen.

Die Erhebung von Daten, die auf das Fahrverhalten einzelner FahrerInnen schließen lassen, ist allerdings auch während der Dienstzeit hierzulande nur in äußersten Ausnahmefällen denkbar. Kilometerstände, Kraftstoffverbrauch, Bremsverhalten – all das darf nicht personenbezogen ausgewertet werden.

Allerdings gibt es in einigen Fällen auch Möglichkeiten, Telematik zu nutzen, ohne personenbezogene Daten zu übermitteln. Versicherungen lösen die Herausforderungen der DSGVO beispielsweise, indem sie die sensiblen Fahrtdaten lokal im Fahrzeug erheben und sie auch dort analysieren. Lediglich die vergünstigten Versicherungsraten übermittelt die Blackbox an das zentrale System. Auf die Daten, auf welchen diese Raten basieren, haben die Versicherungen keinen Zugriff.

Rechtmäßigkeit hängt vom konkreten Fall ab

Trotz der Herausforderungen des Datenschutzes, sind Telematiksysteme heute in einigen Fuhrparks fest etabliert. Beim Einsatz kommt es auf eine genaue Abwägung der Interessen an – und als wie sensibel die übermittelten Daten bewertet werden. Viele Logistiksysteme arbeiten beispielsweise mit GPS-Tracking, wenn das wirtschaftliche Interesse den Schutz der Standortdaten der Fahrer überwiegt. Für solche Entscheidungen lohnt es sich jedoch, ExpertInnen im Bereich des Datenschutzes zu Rate zu ziehen.

An die Nutzung der Systeme sind in jedem Fall viele Bedingungen geknüpft: Der Zweck der Nutzung des Systems muss klar definiert sein, genau wie der Rahmen der Auswertung. Es dürfen immer nur die Daten erhoben werden, welche dem Zweck entsprechen. Außerdem muss der Zugriff auf die Rohdaten auf die MitarbeiterInnen auf das nötigste Minimum beschränkt sein. Zusätzlich muss sichergestellt werden, dass die Daten verschlüsselt übermittelt werden und die Server innerhalb der EU stehen.

Auch DriversCheck hat sich bei der Entwicklung seiner digitalen Führerscheinkontrolle diese Fragen gestellt und adäquate Lösungen gefunden. Anstatt sensible Daten wie Fotos des Führerscheins an Server zu übertragen, findet die Führerscheinkontrolle „On-Device“ statt. Lediglich die Bestätigung der erfolgten Kontrolle sowie die nötigen Daten zur Zuordnung überträgt die App verschlüsselt auf die zentralen Server.

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