Auf einen Blick
Wie berechnet sich die Kfz-Steuer?
Bei Pkw mit Verbrennungsmotor hängt die Steuer insbesondere von Erstzulassung, Antriebsart, Hubraum und CO₂-Ausstoß ab. Für Fahrzeuge mit Erstzulassung ab 2021 gilt ein gestaffelter CO₂-Tarif.
Wie lange sind Elektroautos von der Steuer befreit?
Reine Elektrofahrzeuge mit Erstzulassung bis Ende 2030 können bis zu zehn Jahre steuerfrei sein – maximal bis zum 31. Dezember 2035. Anschließend richtet sich die Kfz-Steuer nach dem zulässigen Gesamtgewicht und ist um 50 % ermäßigt.
Muss die Kfz-Steuer einmal im Jahr bezahlt werden?
Nicht unbedingt. Im Regelfall wird sie jährlich im Voraus bezahlt. Bei einer Jahressteuer von über 500 Euro ist eine halbjährliche, bei über 1.000 Euro auch eine vierteljährliche Zahlung möglich – jeweils gegen Aufschlag.
Was sich zuletzt bei der Kfz-Steuer geändert hat
Zwei Änderungen sind für die Kfz-Steuer 2026 besonders relevant:
- Elektroautos: Die Steuerbefreiung gilt seit der Gesetzesänderung im Dezember 2025 für Erstzulassungen bis Ende 2030 und läuft spätestens Ende 2035 aus.
- Sparsame Verbrenner: Der Steuerrabatt von bis zu 30 Euro jährlich (§ 10b Kraftfahrzeugsteuergesetz, KraftStG) ist Ende 2025 ausgelaufen. Betroffen sind Benziner und Diesel mit höchstens 95 g CO₂ pro Kilometer, die zwischen dem 12. Juni 2020 und dem 31. Dezember 2024 erstmals zugelassen wurden.
An der grundsätzlichen Berechnung der Kfz-Steuer für Verbrenner hat sich dadurch nichts geändert.
Wie berechnet sich die Kfz-Steuer für Pkw?
Vereinfacht gesagt: Für Pkw mit hohen Schadstoff- oder CO₂-Emissionen ist die Kfz-Steuer höher, für schadstoffarme Fahrzeuge niedriger.
Folgende Faktoren beeinflussen die Steuerhöhe:
- Antriebsart: Diesel, Benzin, (Plug-in-)Hybrid oder Elektro
- Erstzulassung: vor Juli 2009, zwischen Juli 2009 und Ende 2020, ab 2021
- Hubraum: Hubvolumen des Motors in cm³
- CO₂-Ausstoß: Emissionen in g/km
- Schadstoffklasse: Abgasnorm – bei Erstzulassung vor Juli 2009 relevant
Für neuere Verbrenner zählen vor allem Hubraum und CO₂-Ausstoß. Beide Angaben findest du in der Zulassungsbescheinigung Teil I in den Feldern P.1 und V.7.
Für Pkw mit Verbrennungsmotor gelten je nach Erstzulassung folgende Sätze:
| Erstzulassung |
Bemessungsgrundlage (Grundregel) |
| vor 1. Juli 2009 |
Hubraum und Schadstoffklasse |
| 1. Juli 2009 bis Ende 2020 |
Hubraum + 2 Euro pro Gramm CO₂ über dem Freibetrag |
| ab 1. Januar 2021 |
Hubraum + gestaffelter CO₂-Betrag über 95 g/km |
Bei Pkw mit Erstzulassung vor Juli 2009 richtet sich die Steuer grundsätzlich nach Hubraum und emissionsbezogener Einstufung.
Für Erstzulassungen ab Juli 2009 beträgt der Hubraumanteil bei Benzinern 2 Euro und bei Dieseln 9,50 Euro je angefangene 100 cm³. Bei Erstzulassungen bis Ende 2020 kommt ein CO₂-Anteil von 2 Euro je Gramm über dem Freibetrag hinzu (120 g/km bis 2011, 110 g/km in 2012/2013 oder 95 g/km ab 2014).
Seit September 2018 werden bei neu zugelassenen Pkw grundsätzlich die CO₂-Werte nach dem WLTP-Prüfverfahren (Worldwide Harmonized Light Vehicles Test Procedure) herangezogen. Diese liegen meist höher als die früheren NEFZ-Werte (Neuer Europäischer Fahrzyklus) und können sich entsprechend auf die Steuer auswirken.
Welche Regeln gelten für Fahrzeuge ab Erstzulassung 2021?
Für Erstzulassungen ab Januar 2021 gilt beim CO₂-Anteil ein Stufenmodell: Je höher der Ausstoß, desto teurer jedes zusätzliche Gramm. Bei Benzinern und Dieseln ist ein Ausstoß bis 95 g CO₂ je km steuerfrei. Die Hubraumsteuer fällt unabhängig davon an.
| CO₂-Ausstoß je km |
Steuer je Gramm |
| bis 95 g |
0,00 € |
| 96 bis 115 g |
2,00 € |
| 116 bis 135 g |
2,20 € |
| 136 bis 155 g |
2,50 € |
| 156 bis 175 g |
2,90 € |
| 176 bis 195 g |
3,40 € |
| über 195 g |
4,00 € |
Der Satz einer Stufe gilt jeweils nur für die Gramm innerhalb dieser Stufe – die Stufen werden also nacheinander berechnet und addiert.
Rechenbeispiel: Ein Diesel-Dienstwagen mit 1.968 cm³ Hubraum und 140 g CO₂-Emissionen/km wurde 2023 erstmals zugelassen.
- Hubraum: 20 × 9,50 € = 190 Euro
- CO₂: 20 g × 2,00 € + 20 g × 2,20 € + 5 g × 2,50 € = 96,50 Euro
- Jahressteuer: 286,50 Euro, abgerundet auf 286 Euro (§ 11 Abs. 5 KraftStG)
Bei 50 vergleichbaren Fahrzeugen fallen im Fuhrpark pro Jahr 14.300 Euro Kfz-Steuer an – ein fester Posten in der Total Cost of Ownership von Dienstwagen.
DriversCheck Blog
Kosten im Fuhrpark: So rechnet sich die Flotte
Der Fuhrpark eines Unternehmens spielt bei der Kostenkalkulation im Unternehmen eine besondere Rolle. Obwohl die Unternehmensflotte in den meisten Branchen nicht das Kerngeschäft ausmacht, sondern unterstützend für andere Teilbereiche tätig ist, entstehen hier hohe Kosten. Welche Kosten im Flottenmanagement eine Rolle spielen, haben wir dir hier aufgelistet.
Kfz-Steuer offiziell berechnen
Die anfallende Jahressteuer lässt sich mit dem Kfz-Steuer-Rechner des Bundesfinanzministeriums zuverlässig ermitteln. Für Pkw in der Eingabemaske einfach Erstzulassung, Antriebsart, Hubraum, CO₂-Wert aus der Zulassungsbescheinigung Teil I eingeben und ggf. Saisonkennzeichen auswählen – fertig.
Im Fuhrparkmanagement lohnt es sich, die Kfz-Steuer je Fahrzeug zu dokumentieren – sowohl für den Kostenvergleich bei Neuanschaffungen als auch zur Planung auslaufender Steuerbefreiungen. Weitere Ausgaben erläutert unser Beitrag zu den Kosten für Firmenwagen.
Wann wird die Kfz-Steuer fällig?
Die Steuerpflicht beginnt grundsätzlich mit der Zulassung. Erhoben wird die Kfz-Steuer im Regelfall für ein Jahr im Voraus. Das zuständige Hauptzollamt setzt sie fest und bucht sie üblicherweise per SEPA-Lastschrift ab. Den Abbuchungstermin findest du im ersten Steuerbescheid nach der Zulassung. Abgebucht wird dann jährlich zum selben Termin. Wird die Steuer nicht rechtzeitig bezahlt, können Säumniszuschläge anfallen.
Für Fuhrparks interessant: Wer die Steuer für mehrere Fahrzeuge schuldet, kann beim Hauptzollamt einen einheitlichen Fälligkeitstag für mindestens zwei Fahrzeuge beantragen. Dafür wird die Steuer übergangsweise tageweise berechnet (§ 11 Abs. 4 KraftStG). Das vereinfacht Planung und Buchhaltung.
Und wer zahlt – Eigentümer oder Halter? Steuerschuldner ist bei einem inländischen Fahrzeug die Person, für die es zugelassen ist (§ 7 KraftStG). Bei Firmenwagen ist das häufig das Unternehmen. Wie sich Fahrer, Halter und Eigentümer unterscheiden, erläutern wir in einem eigenen Beitrag.
Kfz-Steuer in Raten zahlen: Was ist möglich?
Eine Kfz-Steuer-Neuregelung, die ausschließlich jährliche Zahlungen vorschreibt, hat es auch mit der Gesetzesänderung vom Dezember 2025 nicht gegeben. Eine Ratenzahlung bleibt nach § 11 KraftStG bei entsprechend hoher Jahressteuer möglich – halb- oder vierteljährlich und gegen einen Aufschlag:
| Zahlungsweise |
Voraussetzung |
Aufschlag |
| jährlich |
Regelfall |
– |
| halbjährlich |
Jahressteuer über 500 Euro |
3 % |
| vierteljährlich |
Jahressteuer über 1.000 Euro |
6 % |
Rechenbeispiel: Bei 600 Euro Jahressteuer kostet die halbjährliche Zahlung zweimal 309 Euro. Das ergibt 618 Euro jährlich – also 18 Euro mehr als bei einmaliger Zahlung.
Den Wechsel des Entrichtungszeitraums musst du dem Hauptzollamt schriftlich mitteilen, spätestens zur Fälligkeit der nächsten Steuer.
Elektroautos: Wann sind sie von der Kfz-Steuer befreit?
Reine Elektroautos sind bis zu zehn Jahre von der Kfz-Steuer befreit, wenn sie zwischen dem 18. Mai 2011 und dem 31. Dezember 2030 erstmalig zugelassen werden. Spätestens am 31. Dezember 2035 endet die Befreiung laut § 3d KraftStG. Unter bestimmten Voraussetzungen profitieren auch nachträglich auf Elektroantrieb umgerüstete Fahrzeuge. Bis zur Gesetzesänderung im Dezember 2025 galt die Befreiung nur für Erstzulassungen bis Ende 2025 und lief spätestens Ende 2030 aus.
Wichtig für die Planung: Bei Erstzulassungen ab 2026 verkürzt die Höchstgrenze Ende 2035 die mögliche Befreiung. Ein Ende 2028 zugelassenes E-Auto ist beispielsweise nur rund sieben Jahre steuerfrei. Das Ablaufdatum sollte deshalb im Fuhrparksystem hinterlegt werden, damit die Steuer rechtzeitig in der Budgetplanung auftaucht.
Bei einem Halterwechsel geht die restliche Befreiung auf den neuen Halter über, verlängert wird sie aber nicht. Nach ihrem Ablauf richtet sich die Steuer nach dem zulässigen Gesamtgewicht und ist um 50 Prozent ermäßigt – ein möglicher Kostenvorteil für E-Autos im Fuhrpark.
Plug-in-Hybride fallen übrigens nicht unter die Steuerbefreiung. Sie werden wie Verbrenner nach Hubraum und CO₂-Ausstoß besteuert, profitieren aber oft von niedrigen CO₂-Werten.
Kfz-Steuer vs. CO₂-Preis: Zwei unterschiedliche Kostenfaktoren
Neben der Kfz-Steuer beeinflusst auch der CO₂-Preis auf Kraftstoffe die Fahrzeugkosten. Während die Kfz-Steuer unabhängig von der tatsächlichen Fahrleistung anfällt, wirkt sich der CO₂-Preis über die Kraftstoffkosten aus. Eine Tankkarte für Firmen kann die zentrale Erfassung dieser Ausgaben im Fuhrpark erleichtern.
Für Fuhrparkverantwortliche zählt deshalb die Gesamtkostenbetrachtung: Wer Kfz-Steuer, Kraftstoffverbrauch, Wartung, Versicherung und mögliche Befreiungen berücksichtigt, kann Fahrzeuge wirtschaftlich besser vergleichen und die langfristigen Fuhrparkkosten präziser planen.