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Unfall mit Fahrerflucht: Was du jetzt tun solltest

13. Oktober 2025 6 minutes Lesezeit
Nils Heininger Freier Redakteur
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Fahrerflucht ist kein Kavaliersdelikt, sondern eine Straftat. Hier erfährst du, welche Strafen es für das unerlaubte Entfernen von einer Unfallstelle gibt und was du tun kannst, wenn du davon betroffen bist – oder selbst nach einem Unfall weitergefahren bist und es nun bereust.

Auf einen Blick

Wann spricht man von Fahrerflucht?

Fahrerflucht – juristisch „unerlaubtes Entfernen vom Unfallort“ (§ 142 StGB) – liegt vor, wenn du dich nach einem Unfall entfernst, ohne die Feststellung deiner Person und Beteiligung zu ermöglichen.

Welche Strafen drohen bei Fahrerflucht?

Je nach Schwere des Falls drohen Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren, Fahrverbot oder Entzug der Fahrerlaubnis sowie Punkte in Flensburg. Auch die Versicherung kann dich bis zu 5.000 € in Regress nehmen.

Was solltest du bei einem Unfall tun?

Am Unfallort bleiben, sichern, warten (ca. 30 Minuten auf Parkplätzen), dann Polizei und Versicherung informieren. Wenn du dich aus Panik entfernt hast: schnellstmöglich selbst melden – das kann strafmildernd wirken.

Fahrerflucht ist eine Straftat

Als Fahrerflucht oder Unfallflucht versteht man umgangssprachlich das, was juristisch im §142 StGB (Strafgesetzbuch) als unerlaubtes Entfernen von der Unfallstelle bezeichnet wird.

Bei jedem Personen- und Sachschaden bist du dazu verpflichtet, den Unfallbeteiligten oder der Polizei deine Personalien mitzuteilen und zu erklären, in welcher Form du an dem Unfall beteiligt warst. Tust du dies nicht, handelt es sich um Fahrerflucht.

Beim Unfall mit dem Dienstwagen solltest du außerdem anschließend dem Fahrzeughalter Bescheid geben, damit dieser die Versicherung informieren kann.

Durch angemessene Wartezeit den Vorwurf der Unfallflucht vermeiden

Gerade bei kleinen Blechschäden – beispielsweise beim Ausparken – nehmen es Unfallverursacher mit dem Warten nicht ganz so ernst. Doch auch bei kleineren Schäden musst du laut Gesetz „eine angemessene Zeit“ warten, bis du dich vom Unfallort entfernen darfst.

Wie viel Zeit angemessen ist, hängt davon ab, ob eine baldige Rückkehr des Betroffenen absehbar ist (z.B. auf dem Supermarkt-Parkplatz) oder nicht. In der Regel ist eine halbe Stunde Wartezeit jedoch schon zumutbar – auch wenn andere Termine anstehen.

Sollte nach der Wartezeit jedoch kein Besitzer des geschädigten Fahrzeugs auftauchen, darfst du dich vom Unfallort entfernen – vorausgesetzt du meldest den Unfall unverzüglich der Polizei oder bei dem Unfallbeteiligten.

Ein Hinweis-Zettel mit deiner Anschrift unter dem Scheibenwischer zählt hier nicht! Dieser könnte ungesehen wegfliegen und der Geschädigte bleibt auf seinem Schaden sitzen.

Die Strafen für Fahrerflucht können sehr hoch sein

Fahrerflucht ist ein sehr großes Risiko. Laut Gesetz drohen hohe Geldstrafen und bis zu drei Jahre Haft. Diese Maximalstrafe wird jedoch eher bei hohen Sachschäden oder Personenschäden verhängt.

Zusätzlich kannst du nach §44 StGB für eine Straftat auch ein Fahrverbot bis zu 6 Monaten bekommen. Gerade im Zusammenhang mit Verkehrsdelikten ist dies nicht unwahrscheinlich. Obendrauf gibt es dann zwei Punkte in Flensburg. Bei Personenschäden und hohen Sachschäden drohen der Führerscheinentzug inklusive Sperre und drei Punkte in Flensburg. Wenn du in der Probezeit Fahrerflucht begehst, verlängert diese sich um zwei Jahre und du musst ein Aufbauseminar besuchen.

Nicht zuletzt kann deine Versicherung dich in Regress nehmen – sie zahlt zwar zunächst den Schaden am Fremdfahrzeug, fordert aber eventuell einen Teil der Zahlung von dir zurück. Die möglichen Regresszahlungen sind in der Regel bis 5.000 Euro gedeckelt.

Eine Blaupause für das Strafmaß gibt es entsprechend nicht. Die Strafe bei Fahrerflucht kann durch gewisse Umstände gemildert werden: Wurde der Schaden wahrgenommen, fand die Fahrerflucht ohne Vorsatz statt? Welche Umstände haben zur Fahrerflucht geführt (Panik?) und hast du dich selbst angezeigt, weil du die Fahrerflucht bereut hast?

Es lohnt es sich daher, möglichst schnell den Kontakt zur Polizei zu suchen und die Fahrerflucht aus Panik einzugestehen. Gerade bei schneller Nachmeldung von geringen Blechschäden kommen Unfallverursacher häufig glimpflich davon.

Das richtige Verhalten nach einem Unfall

So verhältst du dich bei einem verursachten Blechschaden richtig, um keine Fahrerflucht zu begehen:

  • Sichere die Unfallstelle ab, wenn nötig
  • Informiere die Polizei bei größeren Schäden oder wenn der Verkehrsfluss beeinträchtigt ist
  • Warte bei kleinen Schäden auf den Besitzer des Fahrzeugs (ca. 30 Minuten)
  • Teile dem Besitzer deine Kontaktdaten und dein Kennzeichen mit
  • Informiere die Polizei, wenn der Geschädigte nicht auftaucht
  • Informiere deine Versicherung über den Unfall

So verhältst du dich bei einem verursachten Personenschaden:

  • Anhalten und Warnblinker einschalten
  • Unfallstelle sichern (Warndreieck)
  • Rettungsdienst und Polizei verständigen
  • Erste Hilfe leisten
  • Am Unfallort bleiben

Beim Personenschaden ist das Verbleiben am Unfallort nicht nur rechtlich vorgeschrieben, sondern kann auch Menschenleben retten.

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Aktuell kein digitales Melderegister für Blechschäden

Solltest du Fahrerflucht begangen haben – aus welchen Gründen auch immer – ist es keine gute Idee, den Fall einfach auszusitzen. Einerseits schadest du anderen Personen, andererseits kannst du selbst große Probleme bekommen. Blechschäden können passieren und werden in der Regel von der Versicherung übernommen. Selbst Schäden im Zusammenhang mit Ordnungswidrigkeiten sind im Vergleich zum Strafbestand der Fahrerflucht das wesentlich geringere Übel.

Auch wenn der Vorwurf der Fahrerflucht im Raum steht, ist es besser, sich nachträglich bei der Polizei zu melden. Eine zeitnahe und glaubwürdige Erklärung, dass die Fahrerflucht eine Panikreaktion war, werden häufig als mildernde Umstände gewertet – im Gegensatz zum Aussitzen. Die Verjährungsfrist für Fahrerflucht dauert fünf Jahre.

Aktuell kein digitales Melderegister für Blechschäden

2024 hat das Verkehrsministerium den Vorschlag ins Gespräch gebracht, die Meldung von Blechschäden an eine Online-Meldestelle auszulagern und den Unfallverursachern mehr Zeit einzuräumen. So bekämen auch Fahrer, die in Panik den Unfallort verlassen haben, eine Chance, sich ohne den Vorwurf der Fahrerflucht nachträglich zu melden.

Das Vorhaben trat jedoch auch auf Widerstand und ist nach der Auflösung der Ampel-Koalition nicht wieder aufgenommen worden. Aktuell müssen Unfallverursacher weiter am Unfallort warten.

Fahrzeug beschädigt, aber kein Verursacher in Sicht

Du kommst zu deinem Fahrzeug und entdeckst einen deutlich sichtbaren Lackschaden am Kotflügel – leider passiert dies nicht selten, gerade auf engen Parkplätzen oder in Städten.

Von Fahrerflucht betroffen zu sein, ist ärgerlich, denn es bedeutet nicht nur Kosten, sondern auch Zeit. Bei Vollkaskoschutz hast du immerhin eine Aussicht auf Reparatur des Schadens. Dafür musst du den Unfall jedoch melden. Solltest du einen Schaden am Fahrzeug haben, aber kein Verursacher in Sicht sein, gehst du folgendermaßen vor:

  • Fotografiere alle Schäden zur Dokumentation
  • Halte nach Zeugen Ausschau und überprüfe, ob der Parkplatz kameraüberwacht ist
  • Melde den Unfall bei der Polizei – mit Kennzeichen des Verursachers oder als Anzeige gegen Unbekannt
  • Melde der Versicherung den Unfall

Im besten Fall hat sich der Unfallverursacher bereits bei der Polizei gemeldet. Im schlimmsten Fall bleibt er unbekannt. In der Regel gilt: Ohne Zeugen oder Kameraaufnahmen (Beispielsweise durch Parkraumüberwachung oder Dashcams) ist die Aufklärungsrate bei Fahrerflucht relativ gering. Für die Versicherung ist eine objektive Aufnahme des Schadens durch die Polizei dennoch wichtig.

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