Dashcams in Deutschland: Sind sie erlaubt?

02. Januar 2025 5 minutes Lesezeit
Nils Heininger Freier Redakteur

Dashcams zur Überwachung der Autofahrt werden zunehmend beliebter. Ein Trend, der jedoch Fragen aufwirft: Ist das Filmen der Autofahrt legal und sind die Aufzeichnungen im Streitfall überhaupt vor Gericht verwendbar? Wir klären auf.

Auf einen Blick

Sind Dashcams legal?

Dashcams, die dauerhaft die Fahrt filmen, verletzen die Vorschriften des Datenschutzes und sind somit nicht zulässig. Es droht ein Bußgeld für den Besitzer.

Können Aufnahmen einer Dashcam vor Gericht verwendet werden?

Vor Gericht konnten in vielen Fällen Aufnahmen von Dashcams als Beweismittel genutzt werden, auch wenn die Aufzeichnung selbst nicht zulässig war. Hier muss ein Gericht im Einzelfall prüfen, ob das Interesse an Aufklärung dem Interesse am Datenschutz überwiegt.

Kann die Polizei die Herausgabe von Dashcam-Aufnahmen fordern?

BesitzerInnen einer Dashcam sind nicht verpflichtet, die Aufnahmen für die Unfallaufklärung herauszugeben und sich damit gegebenenfalls selbst zu belasten.

Was ist eine Dashcam?

Als Dashcam bezeichnet man allgemein eine Kamera, die während der Autofahrt die nähere Umgebung des Fahrzeugs filmt. Meist wird eine Dashcam auf dem Armaturenbrett (Englisch: „Dashboard“) oder an der Windschutzscheibe angebracht und filmen den Verkehr vor dem Fahrzeug. Einige Personen installieren sie jedoch auch hinter dem Fahrzeug oder seitlich, um alle Bereiche abzudecken.

Der Trend der Dashcam kommt aus Ländern, in denen wenig Vertrauen in die sorgfältige Arbeit der Polizeibehörden herrscht. Da fremdverschuldete Unfälle dort häufig nicht aufgeklärt werden oder korrupte Behörden von Unfallverursachern bestochen werden, setzen FahrerInnen auf Videoaufnahmen zum Beweis des Unfallhergangs.

Doch auch in Deutschland werden die kleinen Überwachungskameras immer beliebter. Als Carcam, Auto-Cam, Car-Camcorder oder eben Dashcam werden diese auch hierzulande angeboten und eingesetzt.

Dashcam-Aufnahmen vor Gericht zulässig

Doch ist der Einsatz einer Dashcam in Deutschland sinnvoll und ist diese überhaupt für die Verwendung vor Gericht zulässig? Schließlich herrschen oftmals Bedenken bezüglich des Schutzes der Privatsphäre, wenn im öffentlichen Raum gefilmt wird. Hinsichtlich der DSGVO gilt zu bedenken, dass gefilmte FahrerInnen im fließenden Verkehr nicht darüber informiert werden, den gefilmten Bereich umgehen oder dem Filmen widersprechen können.

Spätestens seit einem Urteil des Bundesgerichtshofs in Karlsruhe am 15. Mai 2018 ist jedoch klar: Die Aufnahmen können gegebenenfalls vor Gericht verwendet werden. In dem vorliegenden Rechtsstreit beschuldigten sich zwei Beteiligte gegenseitig, die jeweilige Fahrspur beim Abbiegen verlassen zu haben. In einem Fahrzeug war eine Dashcam vorhanden, die den Unfallhergang aufzeichnete.

Nachdem die Vorinstanzen die Aufnahmen nicht als Beweismittel zugelassen hatten, entschied der Bundesgerichtshof, dass die Aufnahmen verwertbar seien. Das Interesse der Aufklärung von Unfällen rechtfertige die Aufnahmen als Beweismittel und überwiege den Datenschutz Dritter. Ohnehin ändern Dashcams nichts daran, dass Verkehrsteilnehmer sich im Straßenverkehr immer der Wahrnehmung und Beobachtung anderer aussetzen. Allerdings müssen die Gerichte immer im Einzelfall die Interessen der Beteiligten abwägen und entscheiden, ob die Aufklärung im konkreten Fall wichtiger ist als der Datenschutz.

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Viele Dashcams sind illegal

Der BGH ließ die Aufnahmen dementsprechend als Beweismittel zu, betonte jedoch, dass die Aufnahme während der Fahrt nicht zulässig sei und hierfür unter Umständen hohe Bußgelder fällig werden können.

Bereits häufiger ist es vorgekommen, dass FahrerInnen die Aufnahmen ihrer Dashcams an die Polizei weitergegeben haben und infolgedessen ein Bußgeld wegen Verstoßes gegen das Bundesdatenschutzgesetz zahlen mussten.

Dashcams sollen nur bei Bedarf Aufnahmen speichern

Vor allem die permanente Aufzeichnung über die Dashcam ist aus Sicht der Gerichte problematisch. Schließlich verstößt dies gegen die Persönlichkeitsrechte vieler Menschen in kurzer Zeit. Um den Datenschutz nicht dauerhaft auszuhebeln, sollte eine Dashcam daher nur kurz und anlassbezogen filmen. Daten dürfen entsprechend nur gespeichert werden, wenn es einen triftigen Grund dafür gibt.

Mittlerweile gibt es viele Hersteller von Dashcams, die Sensoren in die kleinen Geräte einbauen, damit Aufnahmen nur beim Erkennen von Gefahrensituationen gespeichert werden.

Die eigenen Dashcam-Aufnahmen müssen nicht herausgegeben werden

Fahrer, die eine Dashcam installiert haben und in einen Unfall verwickelt sind, müssen die eigenen Aufnahmen weder an Polizei, Gerichte, Versicherung noch an sonstige Dritte herausgeben. Daher können Dashcams nicht dazu verwendet werden, die Schuld des Besitzers zu beweisen.

Dementsprechend können Polizisten die Dashcam nach einem Unfall auch nicht beschlagnahmen, um den Unfallhergang damit aufzuklären. Anders ist dies, wenn die Aufnahmen veröffentlicht wurden, beispielsweise in sozialen Medien. In diesem Fall kann auch der Unfallgegner die Aufnahmen nutzen – und gegebenenfalls noch gegen Verletzungen seiner Persönlichkeitsrechte klagen.

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Dashcams am Firmenwagen

Auch im Fuhrpark denken immer mehr Verantwortliche über den Einsatz von Dashcams nach. Hier gelten die gleichen Bedenken wie für private Nutzer, dementsprechend ist die Installation der Kameras in der Firmenflotte mit Vorsicht zu genießen.

Mittlerweile haben sich sogar einige Hersteller auf dein Einsatz von Dashcams im Fuhrpark spezialisiert und bieten diese teilweise mit Telematik-Systemen an. Auch hier sollte der Datenschutz nicht außer Acht gelassen. Das GPS-Tracking von Firmenwagen ist ebenfalls an strenge Vorschriften gekoppelt.

Generell ist der Datenschutz im Fuhrpark ein heikles Thema. Bei Verstößen drohen mitunter hohe Bußgelder. Vom Einsatz der elektronischen Führerscheinkontrolle bis hin zur Parkraumüberwachung, sollten Fuhrparkverantwortliche die angebotenen Systeme ausgiebig auf den zweckgebundenen Einsatz prüfen und rechtliche Vorgaben nicht auf die leichte Schulter nehmen.

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