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Führerschein umtauschen: Ab wann du eine neue Fahrerlaubnis benötigst

27. Januar 2026 5 minutes Lesezeit
Nils Heininger
Nils Heininger Freier Redakteur

Alle Führerscheine müssen umgetauscht werden – egal ob EU-Kartenführerschein oder der alte, rosafarbene „Lappen“. Bis wann du deinen Führerschein umtauschen musst und wo du ihn austauschst, erfährst du hier.

Auf einen Blick

Muss ich meinen Führerschein umtauschen?

Ja, wenn dein Führerschein vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurde. Neuere EU-Kartenführerscheine sind befristet, müssen aber erst nach Ablauf (meist nach 15 Jahren) erneuert werden.

Bis wann müssen ältere Führerscheine umgetauscht werden?

Das hängt vom Ausstellungsdatum (bei Kartenführerscheinen) oder vom Geburtsjahr (bei Papierführerscheinen) ab.

Darf ich mit einem nicht umgetauschten Führerschein noch fahren?

Ja, die Fahrerlaubnis bleibt bestehen, auch wenn der Führerschein nicht fristgerecht umgetauscht wurde. Es droht jedoch ein Verwarngeld (ca. 10 Euro) und im Ausland können Probleme entstehen.

Alle Führerscheine müssen laut Gesetz umgetauscht werden

Obwohl es keine neue Vorschrift ist, reagieren viele Menschen überrascht: Laut der EU-Richtlinie 2006/126/EG müssen in Zukunft alle Führerscheine regelmäßig erneuert werden. Das gilt nicht nur für EU-Kartenführerscheine mit Ablaufdatum, sondern auch für die Modelle, auf denen dieses nicht angegeben ist. Sogar der Vermerk „unbefristet gültig“ wird außer Kraft gesetzt.

Zu den Führerscheinen, die ursprünglich ohne Ablaufdatum versehen waren, gehören:

  • EU-Kartenführerschein mit Ausstellungsdatum vor dem 18.01.2013
  • Rosa Papierführerschein (ausgestellt zwischen 1986 und 1998)
  • Grauer Papierführerschein (ausgestellt bis 1986)

Besitzt du einen dieser Führerscheine, musst du die entsprechenden Umtauschfristen prüfen. Spätestens 2033 geht es den letzten Dokumenten an den Kragen**. Viele Jahrgänge** müssen in Deutschland jedoch schon vorher getauscht werden. Ohnehin kannst du bereits jetzt jeden alten Führerschein tauschen.

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Umtauschfristen für den Führerschein

EU-Kartenführerscheine, die nach dem 18.01.2013 ausgestellt wurden, sind bereits auf der Vorderseite unter Punkt 4b mit einem Ablaufdatum versehen. Alle neu ausgestellten Dokumente werden künftig nur für 15 Jahre gültig sein. Wann die anderen Führerscheine umgetauscht werden müssen, entnimmst du den folgenden Tabellen.

EU-Kartenführerschein umtauschen

Die Fristen für den Umtausch des EU-Kartenführerscheins orientieren sich am Ausstellungsdatum des Führerscheins. Dieses findest du unter Punkt 4a auf der Vorderseite deines Führerscheins.

Folgende Umtauschfristen gelten für den EU-Kartenführerschein:

Ausstellungsdatum Umtauschfrist
1999 – 2001 19. Januar 2026
2002 – 2004 19. Januar 2024
2005 – 2007 19. Januar 2028
2008 19. Januar 2029
2009 19. Januar 2030
2010 19. Januar 2031
2011 19. Januar 2032
2012 – 18.01.2013 19. Januar 2033

Achtung: Im EU-Ausland gelten gegebenenfalls andere Umtauschpflichten. Befindet sich dein Lebensmittelpunkt dort, bist du an die entsprechenden nationalen Vorschriften gebunden. Spätestens zum 19. Januar 2033 müssen jedoch alle Führerscheine in der EU auf den Kartenführerschein mit Ablaufdatum umgetauscht werden.

Grauen oder rosafarbenen Führerschein und DDR-Fahrerlaubnis umtauschen

Alte Papierführerscheine müssen ebenfalls umgetauscht werden. Darunter fallen die rosafarbenen und grauen Papierführerscheine der Bundesrepublik Deutschland, aber auch der Führerschein der DDR. Entsprechend den gesetzlichen Vorgaben müssten mittlerweile fast alle Papierführerscheine ausgetauscht sein.

Da an vielen Dokumenten das Ausstellungsdatum nicht mehr lesbar ist, orientiert sich die Umtauschfrist hier am Geburtsdatum der BesitzerInnen. Folgende Umtauschfristen gelten für alte Papierführerscheine.

Alte Papierführerscheine müssen ebenfalls umgetauscht werden. Darunter fallen die rosafarbenen und grauen Papierführerscheine der Bundesrepublik Deutschland, aber auch der Führerschein der DDR. Entsprechend den gesetzlichen Vorgaben müssten mittlerweile fast alle Papierführerscheine ausgetauscht sein.

Da an vielen Dokumenten das Ausstellungsdatum nicht mehr lesbar ist, orientiert sich die Umtauschfrist hier am Geburtsdatum der BesitzerInnen. Folgende Umtauschfristen gelten für alte Papierführerscheine.

Geburtsjahr Umtauschfrist
vor 1953 19. Januar 2033
1953 – 1958 19. Januar 2022
1959 – 1964 19. Januar 2023
1965 – 1970 19. Januar 2024
Ab 1971 19. Januar 2025

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Mit abgelaufenem Führerschein fahren ist keine Straftat

Der Umtausch der Führerscheine ist zwar vorgeschrieben, dennoch erlischt die Fahrerlaubnis auch mit abgelaufenem Führerschein nicht. In diesem Zusammenhang müssen zwei Begriffe getrennt werden:

  • Fahrerlaubnis: Die Fahrerlaubnis besteht nach erfolgreichem Ablegen der entsprechenden Prüfungen. Die Erlaubnis der Führerscheinklasse B besteht weiterhin. Bei anderen Führerscheinklassen, wie LKW- und Busführerscheinen, muss die Fahrerlaubnis unter Umständen erneuert werden.
  • Führerschein: Der Führerschein ist ein amtliches Dokument, um die Fahrerlaubnis zu bestätigen. Auf der Rückseite ist auch festgeschrieben, wie lange die Fahrerlaubnis für einzelne Führerscheinklassen besteht. Läuft nur der Führerschein ab, bleibt die generelle Fahrerlaubnis bestehen. Lediglich das Dokument ist von da an ungültig.

Das Fahren ohne Nachweis über die Fahrerlaubnis ist im Gegensatz zum Fahren ohne Fahrerlaubnis keine Straftat. Entsprechend sind die Bußgelder für einen abgelaufenen Führerschein recht milde. Gleiches gilt, wenn FahrerInnen ihren Führerschein vergessen. Das Bußgeld beträgt hier etwa 10 Euro.

Bei einem Fahrverbot bzw. Führerscheinentzug, z.B. aufgrund zu vieler Punkte in Flensburg oder durch das Begehen von Straftaten, werden sowohl Fahrerlaubnis als auch Führerschein entzogen – zumindest vorübergehend.

Wo du den Führerschein umtauschen kannst

Trotz der geringen Verwarnungsgelder solltest du deinen Führerschein möglichst fristgerecht umtauschen. Die Bußgelder können sich schließlich irgendwann summieren. Schon nach drei Kontrollen ist ein Umtausch günstiger.

Spätestens, wenn du nach der Umtauschfrist im Ausland unterwegs bist, könnte es außerdem kritisch werden. Dort haben Beamte unter Umständen keine Möglichkeit, kurzfristig deine Fahrerlaubnis zu prüfen und du könntest in unangenehme Situationen kommen. In einigen Ländern können auch höhere Strafen für das Fahren ohne Führerschein gelten.

Um Bußgelder und Stress zu vermeiden, lohnt sich der fristgerechte Umtausch der Fahrerlaubnis. Dies ist bei der entsprechenden Fahrerlaubnisbehörde deines Wohnsitzes möglich. Für den Führerscheinumtausch benötigst du folgende Dokumente:

  • Alter Führerschein
  • Aktuelles, biometrisches Passfoto
  • Personalausweis oder Reisepass
  • Gebühr für Ausstellung des neuen Führerscheins (ca. 25 Euro)

Die Erstellung eines Führerscheins dauert in der Regel 4 bis 8 Wochen. Entsprechend solltest du dich nicht erst einen Tag vor dem Stichtag um den Führerscheinumtausch kümmern.

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