Führerscheinentzug im Ausland – Darf ich weiterhin in Deutschland fahren?
Was passiert, wenn der Führerschein im Urlaub eingezogen wird? Darf man trotz Fahrverbot im Ausland in Deutschland fahren? Und worauf muss man achten, wenn man ohne Führerschein zurückreist? In unserem Blog klären wir, was erlaubt ist – und was nicht!
Auf einen Blick
Dürfen ausländische Behörden den deutschen Führerschein einziehen?
Im Ausland kann der Führerschein bei Verstößen vorübergehend eingezogen werden, aber ein dauerhafter Entzug der Fahrerlaubnis ist nur den deutschen Behörden vorbehalten.
Gilt ein im Ausland verhängtes Fahrverbot in Deutschland?
Fahrverbote, die im Ausland verhängt werden, haben derzeit keine Gültigkeit in Deutschland. Man darf nur in dem jeweiligen Land nicht fahren.
Darf ich ohne Führerschein nach Deutschland zurückreisen?
Grundsätzlich ja, sollte jedoch der Führerschein im Ausland einbehalten werden, sollten FahrerInnen trotzdem nicht so einfach ohne das Dokument zurück nach Deutschland fahren. Sollte man beim Fahren ohne Führerschein erwischt werden, können möglicherweise Sanktionen wie Bußgelder drohen.
Was passiert, wenn der Führerschein im Ausland einbehalten wird?
Diese Frage beschäftigt viele AutofahrerInnen. Generell gilt: Ein ausländischer Führerscheinentzug betrifft deutsche FahrerInnen meist nicht dauerhaft. Sollte man jedoch wegen Verkehrsverstößen wie Geschwindigkeitsübertretungen oder Alkohol- und Drogenkonsum erwischt werden, kann der Führerschein im Ausland vorübergehend einbehalten werden. Allerdings haben aktuell nur deutsche Behörden die Befugnis, die Fahrerlaubnis dauerhaft zu entziehen.
Die vorübergehende Verwahrung des Führerscheins im Ausland erfolgt nur bei eindeutigen und nachgewiesenen Verstößen. Danach folgt bei Vielen die Frage: „Führerschein im Ausland verloren, was passiert dann?“ Nach der Einziehung wird das Fahren im Ausland komplizierter. Genau wie in Deutschland ist es in den meisten anderen Ländern verboten, ohne gültige Fahrerlaubnis zu fahren. Sollte man dennoch ohne Führerschein hier unterwegs sein, kann dies zu hohen Geldbußen führen. Daher muss der Verlust des Führerscheins im Ausland sehr ernst genommen werden und betroffene FahrerInnen sollten sich rechtzeitig über die spezifischen Verkehrsregelungen und Gesetzgebungen informieren, um unangenehme Überraschungen zu vermeiden.
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Welche Bußgelder drohen bei Fahren ohne Führerschein im Ausland?
Das ist von Land zu Land unterschiedlich. Hier ein paar Beispiele:
| Land | Bußgeld | Haftstrafe | Führerscheinentzug |
|---|---|---|---|
| Frankreich | bis zu 4.500 Euto | ||
| Italien | 2.257 Euro | bis zu einem Jahr, wer innerhalb von zwei Jahren mehrmals erwischt wird | |
| Österreich | ab 700 Euro | ||
| Schweiz | bis zu 360 Tagessätze zu maximal 3.123 Euro | bis zu 3 Jahre Haftstrafe | |
| Spanien | 500 Euro | bis zu 1 Jahr Haftstrafe | |
| Niederlande | 8.200 Euro | bis zu 3 Monate Haftstrafe | bis zu 5 Jahren |
Gilt ein im EU-Ausland verhängtes Fahrverbot auch in Deutschland ?
Ein verhängtes Fahrverbot im EU-Ausland wird meist nur für das betroffene Land ausgesprochen und im entsprechenden Dokument vermerkt. Dies bedeutet jedoch nicht automatisch, dass der Führerschein dauerhaft im Ausland einbehalten wird oder dass ein Fahrverbot europaweit gilt. Das Fahrverbot betrifft in der Regel nur das jeweilige Land, in dem das Vergehen stattfand. Somit können FahrerInnen trotz Fahrverbot beispielsweise in Italien oder Österreich weiterhin in Deutschland fahren, denn nur deutsche Behörden sind dazu berechtigt Führerscheine dauerhaft einzuziehen.
Wie sieht das Ganze im nicht europäischen Ausland aus?
Im nicht-europäischen Ausland ist das Fahren trotz Fahrverbots oder ohne gültige Papiere ein heikles Thema. In vielen Ländern gelten strenge Regelungen, und Unwissenheit schützt nicht vor Strafe. Deshalb ist es wichtig, sich vor Reisen genau über die lokalen Gesetze zu informieren.
Beispielsweise verlangen viele Länder wie Indonesien oder Indien in der Regel, dass ausländische FahrerInnen einen internationalen Führerschein besitzen, der nur in Kombination mit dem nationalen Führerschein gültig ist. Auch wenn du vor Ort ein Scooter oder Motorrad mietest, darfst du nur fahren, wenn deine Papiere den Anforderungen entsprechen. Ohne die korrekten Dokumente kannst du nicht nur mit hohen Geldstrafen belegt werden, sondern in einigen Fällen droht auch ein temporäres Fahrverbot. Gerade in touristischen Regionen wie Bali führen die Behörden oft gezielte Kontrollen durch, bei denen von Touristen sowohl die Fahrerlaubnis als auch die Fahrzeugpapiere überprüft werden. Um solche Probleme zu vermeiden, solltest du immer sicherstellen, dass du sowohl die richtigen Papiere mitführst als auch die örtlichen Verkehrsregeln kennst. Ein Blick in die gesetzlichen Bestimmungen vor der Reise kann viel Ärger ersparen.
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Welche Bußgelder drohen bei Fahren ohne Führerschein in Deutschland?
Bei Verkehrskontrollen wollen die Polizeibeamten normalerweise den Führerschein und die Fahrzeugpapiere kontrollieren. Laut § 4 Absatz 2 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) sind FahrerInnen dazu verpflichtet, den Führerschein stets dabei zu haben: Daher müssen alle FahrerInnen ihn beim Fahren mitführen und den zuständigen Personen auf Verlangen vorzeigen. Selbst wenn der Führerschein vergessen wurde, können Bußgelder verhängt werden.
| Delikt | Strafe |
|---|---|
| Führerschein nicht mitgeführt | 10 € |
| Fahren trotz Fahrverbot | Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr |
| Fahren ohne Fahrerlaubnis | Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr |
Nicht nur dem/der FahrerIn drohen Strafen, wenn sie ohne Fahrerlaubnis unterwegs bist. Auch der Fahrzeughalter, der sein Auto bewusst jemandem überlässt, der keinen gültigen Führerschein hat, bleibt nicht straffrei. Der/die FahrzeughalterIn kann genauso bestraft werden wie der/die FahrerIn: mit bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe oder einer Geldstrafe. HalterInnen sind ebenfalls dafür verantwortlich, wer das Auto nutzt.
Kommt bald ein neues EU-Führerscheinentzug Gesetz ?
Die VerkehrsministerInnen der EU haben 2024 in Brüssel einem neuen Gesetz zugestimmt, das vorsieht, dass ein Fahrverbot oder Führerscheinentzug, der in einem EU-Land verhängt wird, künftig auch in allen Mitgliedstaaten anerkannt wird. Die Regelung soll bei schweren Vergehen wie Alkohol am Steuer, erheblichen Geschwindigkeitsüberschreitungen oder auch bei Unfällen mit Todesfolge zur Anwendung kommen. Voraussetzung dafür ist, dass das jeweilige Land, in dem der Verstoß begangen wurde, ein Fahrverbot von mindestens drei Monaten verhängt hat und alle rechtlichen Möglichkeiten ausgeschöpft sind. Der Gesetzesentwurf wurde inzwischen auch formell angenommen. Bis zu einer Umsetzung der EU-Richtlinie dauert es aktuell aber noch.
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