In diesen Ländern benötigst du keinen Internationalen Führerschein
Innerhalb der EU ist der Führerschein mittlerweile vereinheitlicht. Seit dem Beschluss zum Ablaufdatum für Führerscheine ist auch klar: Die alten Papierführerscheine wird es bald nicht mehr geben. Innerhalb der EU-Grenzen kannst du also sorglos ohne zusätzliche Dokumente fahren.
Auch andere europäische Länder erkennen den Führerschein an. Dazu gehören Bosnien-Herzegowina, Großbritannien, Island, Liechtenstein, Norwegen, Serbien, Schweiz, Türkei und Weißrussland. In Albanien, Moldawien, Russland und der Ukraine kannst du ebenfalls Glück haben, doch zur Sicherheit ist hier der Internationale Führerschein empfohlen.
Außerhalb Europas brauchst du den Internationalen Führerschein
Über die kontinentaleuropäischen Grenzen hinaus, solltest du jedoch immer einen internationalen Führerschein im Gepäck haben, wenn du mit Kraftfahrzeugen fahren möchtest. Auch in Nordamerika und Australien ist ein Internationaler Führerschein ratsam, obwohl einige TouristInnen dort ebenfalls mit ihrem EU-Kartenführerschein zurechtkommen.
Manchen Ländern wie China, Japan oder Sri Lanka reicht jedoch auch das nicht aus: Hier benötigst du lokale Dokumente, die von Land zu Land unterschiedlich sind.
Internationaler Führerschein: Zwei Versionen
Als wäre das nicht kompliziert genug, gibt es zusätzlich zwei Versionen des Internationalen Führerscheins. Beide Versionen erfordern das zusätzliche Mitführen deines Originalführerscheins.
- Der Internationale Führerschein nach dem Übereinkommen über den Straßenverkehr vom 8. November 1968 („Wiener Übereinkommen“) ist drei Jahre gültig, sofern die nationale Führerscheinklasse so lange gültig ist.
- Der Internationale Führerschein nach dem Internationalen Abkommen über den Kraftfahrzeugverkehr vom 24. April 1926 („Pariser Abkommen über den Kraftfahrzeugverkehr“) ist ein Jahr gültig, sofern die nationale Führerscheinklasse so lange gültig ist.
Im Einzelfall kommt es auf das Reiseziel an, welche Version des Internationalen Führerscheins nötig ist. Gängiger ist das Dokument nach dem „Wiener Übereinkommen“, doch für einige Reisen, beispielsweise nach Thailand wird das Dokument nach dem „Pariser Abkommen“ benötigt. Genaue Informationen gibt es über die Website zu Reise- und Sicherheitshinweisen des Auswärtigen Amtes.
Internationaler Führerschein: Wo beantragen?
Wenn du für dein Reiseziel einen Internationalen Führerschein benötigst, solltest du das Thema früh genug auf dem Schirm haben. Schließlich gibt es bei den Verkehrs- und Ausstellungsbehörden mittlerweile lange Wartezeiten. Allerdings kannst du den Internationalen Führerschein im Regelfall gleich mitnehmen. Die Ausstellung erfolgt vor Ort.
Der Internationale Führerschein kann ausschließlich an deinem Hauptwohnsitz ausgestellt werden. Zur Beantragung benötigst du:
- Deinen Personalausweis oder Reisepass
- Ein biometrisches Passfoto
- Deinen EU-Kartenführerschein
- Die Bearbeitungsgebühr der ausstellenden Behörde (i.d.R. 10-25 Euro)
Die Ausstellung eines Internationalen Führerscheins auf Grundlage der alten Papierführerscheine ist leider nicht zulässig. Hier musst du zunächst den Kartenführerschein beantragen und bei der Abholung gleich einen internationalen Führerschein mitnehmen. Für die Ausstellung des Kartenführerscheins ist eine zusätzliche Gebühr (etwa 25 Euro) nötig.