Führerscheinkontrolle durch Arbeitgeber: Das sind die gesetzlichen Grundlagen

21. April 2025 4 minutes Lesezeit
Nils Heininger Freier Redakteur

Wer seinen MitarbeiterInnen Dienstwagen bereitstellt, muss regelmäßig überprüfen, dass diese auch im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis sind – auch wenn das so nicht wörtlich im Gesetz steht. Warum diese Pflicht existiert und auf welcher gesetzlichen Grundlage sie basiert, erfährst du hier.

Auf einen Blick

Muss der Arbeitgeber Führerscheine seiner Mitarbeiter kontrollieren?

Ja – wer Dienstwagen zur Verfügung stellt, ist gesetzlich verpflichtet sicherzustellen, dass FahrerInnen eine gültige Fahrerlaubnis besitzen. Diese Pflicht ergibt sich aus dem Straßenverkehrsgesetz.

Wo ist die Führerscheinkontrolle gesetzlich geregelt?

Fahrzeughalter sind gesetzlich dazu verpflichtet, gemäß §21 des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) sicherzustellen, dass alle FahrerInnen eine gültige Fahrerlaubnis besitzen, bevor sie ein Fahrzeug führen. Die Führerscheinkontrolle ist genau der richtige Hebel zur Gewährleistung dessen.

Gibt es weitere Gründe für die betriebliche Führerscheinkontrolle?

Die regelmäßige Führerscheinkontrolle empfiehlt sich auch, um zivilrechtlich auf der sicheren Seite zu stehen. Im Streit mit Versicherungen kann die dokumentierte Führerscheinkontrolle vor Regresszahlungen schützen.

Die Führerscheinkontrolle ist indirekt im Gesetz verankert

Wer die Führerscheinkontrolle durch den Arbeitgeber im Gesetz sucht, wird nur indirekt fündig. An keiner Stelle wird die betriebliche Führerscheinkontrolle ausdrücklich vorgeschrieben, dennoch geht diese eindeutig aus dem Gesetz hervor.

Das Straßenverkehrsgesetz legt im §21 Absatz 1 StVG die Strafen für das Fahren ohne Fahrerlaubnis fest. Demnach wird allerdings nicht nur bestraft, wer selbst ohne Führerschein fährt, sondern auch, wer „als Halter eines Kraftfahrzeugs anordnet oder zulässt, dass jemand das Fahrzeug führt, der die dazu erforderliche Fahrerlaubnis nicht hat oder dem das Führen des Fahrzeugs nach § 44 des Strafgesetzbuchs oder nach § 25 dieses Gesetzes verboten ist.“

Demnach drohen Freiheits- oder Geldstrafen theoretisch auch Fuhrparkmanagern, die im Rahmen der Arbeit eine solche Fahrt anordnen. Das gilt auch, mit milderem Strafmaß, wenn die Tat fahrlässig geschieht. Eine solche Anordnung lässt sich nur vermeiden, wenn die Führerscheine tatsächlich kontrolliert werden – durch die Unternehmensführung, welche die Aufgabe häufig and die Fuhrparkleitung delegiert. Mit dieser Übertragung der Halterverantwortlichkeit drohen die entsprechenden Strafen der Fuhrparkleitung.

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Kontrolle des Führerscheins durch den Arbeitgeber sollte regelmäßig erfolgen

Neben der strafrechtlichen Perspektive ist die Führerscheinkontrolle durch den Arbeitergeber auch aus zivilrechtlicher Perspektive empfohlen. Sollte ein Unfall mit dem Firmenwagen geschehen, kann es sein, dass die Versicherung das Unternehmen in Regress nimmt, wenn sich herausstellt, dass betroffene MitarbeiterInnen ohne Führerschein gefahren sind.

Laut §28 des Versicherungsvertragsgesetz können Versicherungen ihre Leistungen einschränken, sofern vonseiten des Unternehmens die Vertragsbedingungen grob fahrlässig oder vorsätzlich verletzt wurden. Dies kann zum Beispiel dann der Fall sein, wenn dieser den Firmenwagen an eine Person gegeben hat, die nicht im Besitz einer entsprechenden Fahrerlaubnis ist.

Ein besonderer Knackpunkt ist dabei folgender Satz: „die Beweislast für das Nichtvorliegen einer groben Fahrlässigkeit trägt der Versicherungsnehmer“. Entsprechend liegt es am Unternehmen vorzuweisen, dass eine entsprechende Führerscheinkontrolle in der Firma stattgefunden hat. Wer hier durch die regelmäßige Führerscheinkontrolle und deren ordnungsgemäße Dokumentation vorgesorgt hat, vermeidet Rechtsstreitigkeiten und kostspielige Prozesse.

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Die Führerscheinkontrolle soll sicherstellen, dass nur FahrerInnen mit dem Firmenwagen fahren, denen dies auch rechtlich gestattet ist. Dies zu gewährleisten liegt im Rahmen der Halterverantwortung. Durch die elektronische Führerscheinkontrolle von DriversCheck ist die Erfüllung dieser Verantwortung keine Mammutaufgabe mehr. Die Fahrerinnen und Fahrer des Unternehmens können ihre Führerscheine per Smartphone rechts- und fälschungssicher selbst kontrollieren – überall und jederzeit.

Die Kosten für die smarte Kontroll-Software ist gering und der Arbeitsaufwand im Fuhrpark bleibt niedrig. Im Gegenzug sichert DriversCheck Unternehmen umfänglich gegen Strafen, Regresszahlungen und Unsicherheiten im Zusammenhang mit der Halterhaftung ab. Durch den modularen Aufbau ermöglicht DriversCheck ebenfalls die unkomplizierte Abwicklung anderer, gesetzlich vorgeschriebenen Halterpflichten wie der jährlichen UVV Unterweisung und der jährlichen UVV Prüfung im Fuhrpark.

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