DriversCheck Blog
  1. Blog
  2. Halterhaftung
  3. Gebrauchtwagen als Dienstwagen: Steuern und Abschreibungen

Gebrauchtwagen als Dienstwagen: Steuern und Abschreibungen

19. Mai 2025 6 minutes Lesezeit
Nils Heininger Freier Redakteur
Gebrauchtwagen als Dienstwagen

Neuwagen verlieren rasch an Wert – und stellen für Unternehmen beim Kauf eine erhebliche Investition dar. Solltest du deshalb lieber zum Gebrauchtwagen als Dienstfahrzeug greifen? Hier bekommst du einen Überblick über die Vorteile, steuerlichen Bestimmungen und Abschreibungen von Gebrauchtfahrzeugen als Firmenwagen.

Auf einen Blick

Lohnt sich ein Gebrauchtwagen als Firmenwagen?

Ja, sofern das Unternehmen auf Fahrzeuge im Eigentum statt auf Leasing setzen will. Bei gebrauchten Firmenwagen wurde der hohe Wertverlust in den ersten Jahren bereits vom Vorbesitzer getragen.

Welche steuerlichen Vorteile gibt es bei gebrauchten Firmenfahrzeugen?

Beim Kauf über gewerbliche Händler kann die Vorsteuer geltend gemacht werden. Zudem ist die Abschreibungsdauer bei Gebrauchtwagen oft kürzer, was die steuerliche Belastung früher senkt.

Was ist bei der Privatnutzung von gebrauchten Dienstwagen zu beachten?

Der geldwerte Vorteil wird bei der 1-Prozent-Regelung auf Basis des Bruttolistenpreises berechnet – unabhängig vom tatsächlichen Kaufpreis. Daher lohnt sich bei Gebrauchtwagen oft die Versteuerung per Fahrtenbuch.

Gebrauchtwagen als Firmenwagen: Lohnt es sich?

Es ist kein festgeschriebenes Gesetz, doch PKW verlieren nach drei Jahren etwa die Hälfte ihres Wertes. Bereits im ersten Jahr verliert ein Fahrzeug rund ein Viertel seines ursprünglichen Werts – ein echter „Verlustjahr“. Die geringeren Reparaturkosten können diesen Abschlag meist kaum kompensieren.

Lohnt es sich also, beim Firmenwagen zu einem Gebrauchtwagen zu greifen und diese Periode des hohen Wertverlusts einfach zu überspringen? Schon mit Jahres- oder Vorführwagen kannst du viel Geld sparen – ohne auf ein repräsentatives Fahrzeug mit moderner Technik verzichten zu müssen.

Möchtest du bei der Fahrzeugbeschaffung auf ein eigenes Fahrzeug setzen, anstatt es über Leasing bereitzustellen, sind Gebrauchtwagen tatsächlich eine gute Option. Hier ein Überblick über die Vor- und Nachteile eines gebrauchten Firmenwagens:

Vorteile

  • Anfänglicher Wertverlust wird umgangen: Bereits im ersten Jahr verliert ein Fahrzeug etwa 25 Prozent an Wert. Das mindert den Preis bereits beim Kauf von Jahreswagen.
  • Die Abschreibungsdauer ist kürzer: Beim Gebrauchtwagen als Firmenfahrzeug profitieren Unternehmen meist von kürzerer Abschreibungsdauer.
  • Mehrwertsteuer kann ebenfalls abgesetzt werden: Beim Kauf von gewerblichen Händlern kann die Vorsteuer geltend gemacht werden.

Nachteile

  • Hoher geldwerter Vorteil bei der 1-Prozent-Regel: Da der Bruttolistenpreis nicht den Wert des Fahrzeugs beim Kauf wiedergibt, ist die Versteuerung nach 1-Prozent-Regel oft nicht lukrativ.
  • Keine Sonderausstattung wählbar: Gebrauchtfahrzeuge übernimmst du „wie gesehen“– individuelle Ausstattungswünsche lassen sich nur nachträglich umsetzen.
  • Höhere Reparaturkosten: Je älter ein Fahrzeug, desto eher muss es repariert werden. Ein Gebrauchtwagen ist bereits zu einem gewissen Grad verschlissen.

Kostenfreier DriversCheck Download

Checkliste Leasingrückgabe

Brauchst du Hilfe bei der Vorbereitung und Durchführung der Rückgabe deines Leasingfahrzeugs? Lade jetzt unsere Checkliste herunter!

Gebrauchte Firmenwagen am besten vom Händler kaufen

Entscheidest du dich für einen Gebrauchtwagen als Firmenfahrzeug, solltest du das Fahrzeug nicht von privaten Anbietern kaufen, sondern dich an einen gewerblichen Autohändler wenden. Dies hat mehrere Vorteile: Kaufst du den Firmenwagen gebraucht beim Händler, erhältst du eine Gewährleistung und unter Umständen sogar eine Gebrauchtwagengarantie. Dies mindert dein Risiko von unerkannten Mängeln.

Obwohl der Nettopreis beim Händler dafür oft höher ist, kannst du beim Kauf des Gebrauchtwagens von umsatzsteuerpflichtigen Verkäufern zumindest die Mehrwertsteuer als Vorsteuer geltend machen – was dazu führt, dass die Betriebsausgaben entsprechend sinken.

Doch aufgepasst: Nicht immer beträgt die Mehrwertsteuer 19 Prozent des gesamten Kaufpreises. Gerade bei Autohändlern ist es üblich, dass nur die Differenzsteuer berechnet wird. Diese fällt nur auf die Differenz aus Kaufpreis und Verkaufspreis (beides aus Sicht des Händlers) an. Dadurch wird eine Doppelbesteuerung des Fahrzeugs (Steuer bei Kauf durch Erstbesitzer und Steuer durch Kauf des gebrauchten Fahrzeugs) vermieden.

Gebrauchtwagen richtig abschreiben

Unternehmen dürfen und müssen den Firmenwagen abschreiben **– das gilt auch für Gebrauchte. Hierbei orientiert sich die Buchhaltung nicht direkt an der AfA-Liste, sondern an der voraussichtlichen Restnutzungsdauer des Fahrzeugs.

Die AfA-Tabelle des Bundesfinanzministeriums schlägt für PKW eine Nutzungsdauer von sechs Jahren vor. Bei Gebrauchtwagen wird stattdessen die voraussichtliche Restnutzungsdauer individuell geschätzt – in der Regel durch Subtraktion der bisher gefahrenen Jahre. Entsprechend wird ein Jahreswagen üblicherweise nur über fünf weitere Jahre abgeschrieben. Ein drei Jahre alter Gebrauchtwagen wird demnach über weitere drei Jahre abgeschrieben.

Hier ein Vergleich, wie sich die Abschreibung auswirken kann:

Neuwagen Jahreswagen Gebrauchter (3 Jahre alt) Gebrauchter (>4 Jahre alt)
Jahr 1 16,67% 20% 33,33% 50%
Jahr 2 16,67% 20% 33,33% 50%
Jahr 3 16,67% 20% 33,33%
Jahr 4 16,67% 20%
Jahr 5 16,67% 20%
Jahr 6 16,67%

Eine wichtige Ausnahme zeigt die Tabelle: Gebrauchtwagen werden unabhängig vom Alter immer über mindestens zwei Jahre abgeschrieben. Dies betrifft einen vier Jahre alten PKW genauso wie einen neun Jahre alten Dienstwagen.

DriversCheck Blog

Halterhaftung im Fuhrpark: Das müssen Fuhrparkleiter beachten

In Ihrem Fuhrpark ist die Halterhaftung ein unvermeidbares Thema. Regelungen zu den Pflichten von Fahrzeughaltern finden sich im Gesetz an verschiedenen Stellen. Wir haben hier für Sie die wichtigsten Informationen zur Halterhaftung zusammengeführt.

Gebrauchten Dienstwagen mit Privatnutzung versteuern

Nicht jedes Firmenfahrzeug wird nur für gewerbliche Fahrten genutzt. Wer seinen gebrauchten Dienstwagen auch für den Weg zur Arbeit nutzt, zahlt dafür monatlich eine Pauschale von 0,03 Prozent des Listenpreises pro Kilometer Arbeitsweg.

Bei der erlaubten Privatnutzung des Fahrzeugs zählt der Dienstwagen außerdem in Form eines geldwerten Vorteils zum Gehalt der Angestellten. Dementsprechend ist er auch steuerpflichtig. Wie bei jedem Firmenfahrzeug gibt es hier zwei Methoden der Versteuerung: Die 1-Prozent-Regelung oder das Fahrtenbuch.

  1. Ein-Prozent-Regelung bei Gebrauchtwagen: Bei der 1-Prozent-Regelung wird monatlich ein Prozent (bei Elektroautos und einigen Hybriden 0,25 Prozent) des Bruttolistenpreises im Monat als geldwerter Vorteil berechnet. Der Bruttolistenpreis ist jedoch nicht der Kaufpreis des Fahrzeugs. Da der Kaufpreis des gebrauchten Firmenwagens den Wert des Bruttolistenpreises deutlich unterschreitet, ist die Versteuerung nach der 1-Prozent-Regel oft wenig vorteilhaft. Dies gilt besonders, wenn wenig private Fahrten unternommen werden.
  2. Versteuerung nach Fahrtenbuch bei Gebrauchtwagen: Wird der Firmenwagen per Fahrtenbuch versteuert, errechnet sich die Steuerlast genau durch den Anteil der unternommenen Privatfahrten im Verhältnis zu den tatsächlichen Kosten (inkl. Abschreibungen) die für den Dienstwagen angefallen sind. Dies lohnt sich besonders bei günstigen Fahrzeugen, die wenig privat genutzt werden.

In der Praxis ist es ratsam, regulär ein Fahrtenbuch zu führen und die beiden Versteuerungsmethoden am Ende des Jahres zu vergleichen. Der Wechsel zwischen den beiden Methoden ist in jedem Steuerjahr möglich, sofern ordnungsgemäß ein Fahrtenbuch geführt wurde.

Leasing als Alternative

Viele Unternehmen setzen heutzutage auf Leasingfahrzeuge, da diese gar nicht erst in die Bilanz des Fuhrparks aufgenommen werden, sondern als Betriebsausgaben verrechnet werden können. In der Regel beträgt die Laufzeit von Leasingverträgen für Autos drei Jahre. Übernimmst du das Fahrzeug im Anschluss zum Preis des Restwerts, handelt es sich jedoch ebenfalls um einen Kauf eines Gebrauchtfahrzeugs.

Als Alternative kannst du einen neuen Leasingvertrag über einen neuen Dienstwagen abschließen. Dies ist auch davon abhängig, welche Ansprüche an einen Dienstwagen die Mitarbeiter vertraglich zugesichert bekommen. Häufig setzen Fuhrparks jedoch auf eine moderne Flotte und bleiben beim Leasing.

Besonders Leasingverträge mit integriertem Service- und Reparaturpaket bieten Planungssicherheit bei den Kosten im Fuhrpark. Allerdings kostet die langfristige Bereitstellung von Leasingwagen unter Umständen auch mehr Geld, als einen Gebrauchtwagen bis zu seinem letzten Kilometer zu fahren.

Kontakt: Weitere Fragen zum Thema?

Wir freuen uns über Deinen Beitrag zum Thema. Egal ob Rückfrage, Ergänzung oder Kommentar – unser Marketing Team freut sich über Deine Nachricht. Du möchtest über neue Beiträge zum Thema Führerscheinkontrolle, Halterhaftung und DriversCheck informiert werden? Dann folge uns auf LinkedIn oder über unseren Newsletter.

Die neuesten Beiträge von DriversCheck

13. Januar 2026 4 minutes Lesezeit
Sonntagsfahrverbot für LKW: Regelungen und Ausnahmen Sonntags sind die Autobahnen größtenteils frei von LKW. Für die meisten gewerblichen Transporte gilt das Sonntagsfahrverbot. Allerdings gibt es in diesem Gesetz auch Ausnahmen. Welche das sind und wann du mit welchen LKW nicht fahren darfst, erfährst du hier.
22. Dezember 2025 5 minutes Lesezeit
Wartung statt Stillstand: Diese Arbeiten sollten regelmäßig durchgeführt werden Zur Fahrzeugwartung gehören alle Arbeiten, welche die Sicherheit und Funktionstüchtigkeit prüfen und wiederherstellen. Regelmäßige Wartung sollte sowohl privat als auch im Fuhrparkmanagement fest eingeplant werden. Langfristig spart die auf Herz und Nieren geprüfte Flotte dem Unternehmen Kosten. Hier betrachten wir, welche Arbeiten nötig sind.
Pendlerpauschale mit Firmenwagen
15. Dezember 2025 6 minutes Lesezeit
Pendlerpauschale mit Firmenwagen: Das kannst du dir zurückholen Drei Begriffe mit mächtiger Steuerersparnis: Als Pendlerpauschale, Entfernungspauschale und Kilometerpauschale bezeichnet man den pauschalisierten steuerlichen Abzug der Kosten des Arbeitswegs. Dieser gilt auch bei der Nutzung von Firmenwagen. Welche Regelungen zu beachten sind, wie du die Pendlerpauschale berechnen kannst und welche Sonderregelungen es gibt, erfährst du hier.
Zurück zur Übersicht