Führerscheinkontrolle in Österreich: Diese Regeln gelten im Fuhrpark
Die regelmäßige Führerscheinkontrolle im Fuhrpark ist ebenfalls in Österreich ein Thema – wenn auch in etwas abgewandelter Form. Erfahre hier, welche Vorgaben es gibt.
Auf einen Blick: Führerscheinkontrolle in Österreich
Ist eine regelmäßige Führerscheinkontrolle in Österreich gesetzlich vorgeschrieben?
Nein, ein konkretes Kontrollintervall ist in Österreich nicht ausdrücklich gesetzlich geregelt. Unternehmen müssen jedoch sicherstellen, dass Fahrzeuge nur an Personen mit gültiger Lenkberechtigung überlassen werden (§ 103 KFG). Empfohlen ist die halbjährliche Prüfung.
Wer haftet, wenn ein Mitarbeiter ohne gültige Lenkberechtigung fährt?
In erster Linie der Fahrer. Ist das Unternehmen Zulassungsbesitzer, kann aber auch die Geschäftsführung bzw. eine verantwortliche Person verwaltungsstrafrechtlich belangt werden, wenn das Fahrzeug unberechtigt überlassen wurde.
Warum sind regelmäßige Führerscheinkontrollen in Österreich sinnvoll?
Sie reduzieren Haftungs- und Versicherungsrisiken und helfen, im Ernstfall nachzuweisen, dass das Unternehmen seinen Sorgfaltspflichten nachgekommen ist.
Führerscheinkontrolle im Fuhrpark auch in Österreich empfohlen
Die Halterhaftung im Fuhrpark gibt es auch in Österreich – allerdings unterscheidet sie sich von den Regelungen in Deutschland in einigen Details. Die Grundlagen der Halterpflichten ähneln sich jedoch sehr.
Wie in Deutschland, ist es auch in Österreich nicht erlaubt, ohne Lenkberechtigung (Fahrerlaubnis) ein Kraftfahrzeug auf öffentlichen Straßen zu führen. Laut §37 Abs. 4 des Führerscheingesetzes (FSG) drohen beim Fahren ohne Lenkberechtigung mindestens 726 Euro Strafe:
Eine Mindeststrafe von 726 Euro ist zu verhängen für das Lenken eines Kraftfahrzeuges, obwohl
- die Lenkberechtigung entzogen wurde oder
- gemäß § 30 Abs. 1 ein Lenkverbot ausgesprochen wurde.
37 Abs. 4 FSG
Doch nicht nur der Fahrer selbst kann haftbar gemacht werden. Nach §103 des Kraftfahrgesetzes (KFG) darf ein Zulassungsbesitzer (Fahrzeughalter) das Fahrzeug nur Personen überlassen, die eine Lenkberechtigung besitzen und gegen die kein Lenkverbot (Fahrverbot bzw. Führerscheinentzug) ausgesprochen wurde.
Der Zulassungsbesitzer […]
darf das Lenken seines Kraftfahrzeuges oder die Verwendung seines Anhängers nur Personen überlassen, die
a) die erforderliche Lenkberechtigung und das erforderliche Mindestalter oder das erforderliche Prüfungszeugnis über den erfolgreichen Abschluss der Lehrabschlussprüfung des Lehrberufes Berufskraftfahrer oder den erforderlichen Fahrerqualifizierungsnachweis (Code 95) besitzen und für die kein Lenkverbot gemäß § 99d Abs. 2 StVO gilt.
103 Abs. 1 Z 3 lit a KFG
Wie im deutschen Recht ist eine Führerscheinkontrolle im Gesetz jedoch nicht ausdrücklich vorgeschrieben. Sie lässt sich jedoch aus dem Gesetz ableiten. Entsprechend ist die Führerscheinkontrolle vom Arbeitgeber aus verschiedenen Gründen empfohlen.
Regressansprüche der Versicherung durch Obliegenheitsverletzungen
Neben der strafrechtlichen Relevanz gelten vor allem die Regressansprüche der Versicherung als Argument für die regelmäßige Führerscheinkontrolle. Laut §6 des Versicherungsvertragsgesetzes (VersVG) können bei Obliegenheitsverletzungen – sofern sie nicht unverschuldet entstanden sind – unter Umständen zu Leistungsausfällen der Versicherer führen.
Allerdings ist hier abzuwägen, ob es tatsächlich als Vorsatz oder Fahrlässigkeit angesehen werden kann, wenn ein verhängtes Lenkverbot vom Fuhrparkmanagement unerkannt geblieben ist. Im konkreten Fall hängt dies von den Vertragsbedingungen und dem Verschulden im Einzelfall ab. In jedem Falle lassen sich durch die dokumentierte, regelmäßige Führerscheinkontrolle zeitraubende und kostspielige Verhandlungen vermeiden.
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Halterpflichten im Österreich an Fuhrparkleitung übertragbar
In Österreich gilt das Unternehmen und dessen Vertreter als Zulassungsbesitzer. Entsprechend ist die Unternehmensführung für die Einhaltung der Halterpflichten verantwortlich.
Laut §9 des Verwaltungsstrafgesetzes (VstG) kann die Einhaltung der strafrechtlichen Verantwortung bestimmter Aufgaben im Unternehmen auch an bestimmte Personen übertragen werden, sofern diese der Übertragung der Aufgabe zugestimmt haben und die Einhaltung der Vorschriften dieser Person nicht unzumutbar sind.
Die Verantwortung zur Einhaltung der Halterhaftung – und damit die Durchführung der Führerscheinkontrolle – kann in die Hände der Fuhrparkleitung gegeben werden. Auch hier gilt es, die genauen Pflichten in einem Vertrag festzuhalten, um die Halterverantwortlichkeit rechtswirksam zu übertragen.
Elektronische Führerscheinkontrolle: Keine Siegel in Österreich
Trotz der Übertragung fällt die Führerscheinkontrolle nicht einfach weg: Sie verursacht Kosten und Zeitaufwand nur an einer anderen Stelle. Entsprechend lösen viele Fuhrparkbeauftragte die sonst zeitintensive Aufgabe mit smarter Software. Doch auch hier gilt besondere Aufmerksamkeit.
Einige Anbieter der elektronischen Führerscheinkontrolle in Deutschland überprüfen die bestehende Fahrerlaubnis über einen RFID-Chip oder ein Siegel. Dies ist in Österreich schon deswegen problematisch, da es sich beim Führerschein um ein öffentliches Dokument, ähnlich einem Ausweisdokument handelt. Dieses darf nicht verändert werden – sicherer ist es daher, keine Aufkleber anzubringen.
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Halterhaftung im Fuhrpark: Das müssen Fuhrparkleiter beachten
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Führerscheinkontrolle per App spart Kosten
Stattdessen bietet sich die Führerscheinkontrolle per App an, welche lediglich die Sicherheitsmerkmale des Führerscheins über die Smartphone-Kamera überprüft. Dabei sollten möglichst keine Bilddaten aufgenommen und versendet werden. DriversCheck hält sich an diese Vorgaben und setzt damit hohe Standards beim Datenschutz im Fuhrpark.
Auch in Deutschland ist diese Methode der elektronischen Führerscheinkontrolle anderen Kontrollmethoden vorzuziehen. Vor allem Lösungen, welche Bilddaten aufnehmen und abspeichern, sind im Rahmen der europäischen Vorschriften sowohl in Österreich als auch in Deutschland kritisch zu betrachten.
Führerscheinkontrolle in Österreich weniger strikt
Während die Pflicht zur Führerscheinkontrolle in Deutschland relativ klar aus dem Gesetz hervorgeht, sind die Vorschriften in Österreich etwas weicher. Dies entlastet Fuhrparks jedoch nicht, sondern sorgt für unsicheren Interpretationsspielraum.
Wer sicher gehen will, dass Versicherungen keine Regressforderungen stellen und die Fuhrparkleitung strafrechtlich auf der sicheren Seite steht, sorgt durch die regelmäßige Führerscheinkontrolle für eine nachgewiesene Einhaltung der Sorgfaltspflichten. Wer auf die Kontrollen verzichtet, begibt sich hingegen rechtlich auf dünneres Eis. Dies kann unter Umständen viel Arbeit und Kosten verursachen.
