Off-Balance-Leasing: So kann der Fuhrpark die Bilanz aufpolieren
Bei Anschaffungen im Unternehmen kann die Bilanz leiden, gerade wenn Kredite für die Investitionen nötig sind. Off-Balance-Leasing, also Leasingverträge, welche die Bilanz des Unternehmens nicht berühren, bilden hier eine gern gesehene Möglichkeit, die Verschuldungsquote gering zu halten. Gerade im Fuhrpark ist dies häufig möglich und üblich.
Auf einen Blick
Was ist Off-Balance-Leasing?
Off-Balance-Leasing oder auch bilanzneutrales Leasing bedeutet, dass Leasingbeträge – genau wie Mieten – nicht in der Bilanz erscheinen, sondern lediglich Teil der Gewinn- und Verlustrechnung sind.
Wann tauchen Leasinggegenstände nicht in der Bilanz auf?
Die meisten nicht-börsennotierten Unternehmen in Deutschland bilanzieren nach Regeln des Handelsgesetzbuches. Im Gegensatz zur Bilanz nach IFRS ist es hier üblich, Leasinggegenstände nicht in der Bilanz zu aktivieren.
Ist es möglich Fahrzeuge im Rahmen des Off-Balance-Leasings anzuschaffen?
Fahrzeuge im Fuhrpark sind ein gutes Beispiel, wie Leasinggegenstände beim Leasinggeber aus der Bilanz heraus gehalten werden können. Bei den Standardverträgen bleiben die Leasingobjekte bilanzneutral.
Off-Balancing zur Schonung der Bilanz
Wenn Unternehmen Kredite aufnehmen wollen, können die Eigenkapitalquote oder der Anlagendeckungsgrad entscheidende KPIs sein. Doch viele nötige Investitionen, beispielsweise im Anlagevermögen, verändern die Bilanz und haben unter Umständen einen negativen Einfluss auf die Bonität des Unternehmens.
Anschaffungen, die nicht in der Bilanz auftauchen, sind hier unter Umständen ein Ausweg. Ein Mittel hierfür ist das Off-Balance-Leasing, auch als bilanzneutrales Leasing bezeichnet. In vielen Fällen tauchen Objekte, die dem Unternehmen durch ein Leasingverhältnis zur Verfügung stehen, nämlich nicht in der Bilanz auf.
Off-Balance-Leasing ist jedoch auch aus weiteren Gründen üblich: Durch gleichbleibende Leasingraten lassen sich Ausgaben besser kalkulieren. Zinsschwankungen spielen im Gegensatz zu anderen Finanzierungsmodellen keine Rolle. Außerdem wird der Leasingbetrag in der Regel monatlich fällig und das Geld ist nicht auf einen Schlag weg. So ist die Liquidität nicht gefährdet und es bleiben finanzielle Mittel für andere Investitionen üblich.
Off-Balance-Leasing ist nur nach HGB möglich
Die meisten kleinen und mittelständischen Unternehmen führen ihre Buchhaltung nach den Regeln des Handelsgesetzbuchs (HGB). Dabei tauchen Leasinggegenstände lediglich im Anlagevermögen des Leasinggebers auf, nicht in der Bilanz des Leasingnehmers. Die Leasingraten werden dort nur in der Gewinn- und Verlustrechnung des Unternehmens verbucht.
Allerdings müssen Unternehmen zuvor die Vertragsbedingungen prüfen, denn Leasingverträge können unterschiedlich gestaltet sein. Gegenstände, die speziell auf das Unternehmen zugeschnitten und nur dort einsetzbar sind, müssen eventuell beim Leasingnehmer in der Bilanz aktiviert werden.
Genauso steht es um Leasing-Verträge, bei denen die Anschaffungskosten des Leasinggegenstands komplett durch die Leasingraten gedeckt werden und der Leasinggegenstand im Anschluss an den Leasingnehmer übergeht oder die Leasingdauer über 90 Prozent der Nutzungsdauer der Anlagen ausmacht. Allgemein spricht man hier von einer Vollamortisation des Leasinggegenstands. Eine allgemeingültige Bewertung kann hier nicht getroffen werden. Es gilt sich, die Leasing-Erlässe zu beachten und im Zweifel einen Steuerberater zurate zu ziehen.
Die meisten kleinen und mittelständischen Unternehmen führen ihre Buchhaltung nach den Regeln des Handelsgesetzbuchs (HGB). Dabei tauchen Leasinggegenstände lediglich im Anlagevermögen des Leasinggebers auf, nicht in der Bilanz des Leasingnehmers. Die Leasingraten werden dort nur in der Gewinn- und Verlustrechnung des Unternehmens verbucht.
Allerdings müssen Unternehmen zuvor die Vertragsbedingungen prüfen, denn Leasingverträge können unterschiedlich gestaltet sein. Gegenstände, die speziell auf das Unternehmen zugeschnitten und nur dort einsetzbar sind, müssen eventuell beim Leasingnehmer in der Bilanz aktiviert werden.
Genauso steht es um Leasing-Verträge, bei denen die Anschaffungskosten des Leasinggegenstands komplett durch die Leasingraten gedeckt werden und der Leasinggegenstand im Anschluss an den Leasingnehmer übergeht oder die Leasingdauer über 90 Prozent der Nutzungsdauer der Anlagen ausmacht. Allgemein spricht man hier von einer Vollamortisation des Leasinggegenstands. Eine allgemeingültige Bewertung kann hier nicht getroffen werden. Es gilt sich, die Leasing-Erlässe zu beachten und im Zweifel einen Steuerberater zurate zu ziehen.
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Leasingfahrzeuge tauchen meist nicht in der Bilanz auf
Bei Standard-Leasingverträgen, wie sie zum Beispiel bei Fahrzeugen üblich sind, werden diese üblicherweise als Anlagevermögen des Leasinggebers bewertet. Einer der großen Vorteile des Leasings von Dienstwagen ist die einfache Buchhaltung und Kalkulierbarkeit der Ausgaben.
In der Regel laufen Leasingverträge von Fahrzeugen im Unternehmen über 12, 24 oder 36 Monate. Erst wenn eine etwaige Kaufoption zum Ende der Vertragszeit von Seiten des Unternehmens in Anspruch genommen wird, muss das Fahrzeug mit seinem aktuellen Wert in der Bilanz aufgenommen und abgeschrieben werden.
Nach IFRS müssen Leasingobjekte aktiviert werden
Neben der Bilanzierung nach HGB existiert auch die Buchhaltung nach International Financial Reporting Standards (IFRS). Diese ist jedoch eher für internationale Konzerne und börsennotierte Unternehmen üblich. Nach IFRS werden geleaste Fahrzeuge in der Buchhaltung so behandelt wie finanzierte Fahrzeuge. Dies gilt auch für andere Leasingobjekte.
Ausgeschlossen sind lediglich Leasingobjekte mit einem Wert von unter 5.000 US-Dollar oder Leasingverträge mit einer Laufzeit von unter 12 Monaten – beides ist eher selten bei Fahrzeugen.
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Fahrzeugleasing ist meist ein Off-Balance-Instrument
Unternehmen, die ihre Bilanz nach HGB führen, haben keine andere Wahl, als Leasingobjekte aus dieser herauszuhalten. Es ist üblich, dass Leasingobjekte lediglich in der Bilanz der Leasinggeber auftauchen.
Genau hier liegt die Attraktivität des Leasings gegenüber einer klassischen Finanzierung. Die Planbarkeit und die Vorteile in der Bilanz können gerade für Dienstwagen erhebliche Vorteile gegenüber einem finanzierten Fahrzeug haben. Lediglich die Ausgestaltung des Leasingvertrags kann dazu führen, dass bei der Rückgabe des Fahrzeugs weitere Kosten auf das Unternehmen zukommen können. Mehr dazu fährst du in unserem Beitrag zur Leasingrückgabe.
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