Off-Balance-Leasing: So kann der Fuhrpark die Bilanz aufpolieren

13. Mai 2024 4 minutes Lesezeit
Nils Heininger Freier Redakteur

Bei Anschaffungen im Unternehmen kann die Bilanz leiden, gerade wenn Kredite für die Investitionen nötig sind. Off-Balance-Leasing, also Leasingverträge, welche die Bilanz des Unternehmens nicht berühren, bilden hier eine gern gesehene Möglichkeit, die Verschuldungsquote gering zu halten. Gerade im Fuhrpark ist dies häufig möglich und üblich.

Auf einen Blick

Was ist Off-Balance-Leasing?

Off-Balance-Leasing oder auch bilanzneutrales Leasing bedeutet, dass Leasingbeträge – genau wie Mieten – nicht in der Bilanz erscheinen, sondern lediglich Teil der Gewinn- und Verlustrechnung sind.

Wann tauchen Leasinggegenstände nicht in der Bilanz auf?

Die meisten nicht-börsennotierten Unternehmen in Deutschland bilanzieren nach Regeln des Handelsgesetzbuches. Im Gegensatz zur Bilanz nach IFRS ist es hier üblich, Leasinggegenstände nicht in der Bilanz zu aktivieren.

Ist es möglich Fahrzeuge im Rahmen des Off-Balance-Leasings anzuschaffen?

Fahrzeuge im Fuhrpark sind ein gutes Beispiel, wie Leasinggegenstände beim Leasinggeber aus der Bilanz heraus gehalten werden können. Bei den Standardverträgen bleiben die Leasingobjekte bilanzneutral.

Off-Balancing zur Schonung der Bilanz

Wenn Unternehmen Kredite aufnehmen wollen, können die Eigenkapitalquote oder der Anlagendeckungsgrad entscheidende KPIs sein. Doch viele nötige Investitionen, beispielsweise im Anlagevermögen, verändern die Bilanz und haben unter Umständen einen negativen Einfluss auf die Bonität des Unternehmens.

Anschaffungen, die nicht in der Bilanz auftauchen, sind hier unter Umständen ein Ausweg. Ein Mittel hierfür ist das Off-Balance-Leasing, auch als bilanzneutrales Leasing bezeichnet. In vielen Fällen tauchen Objekte, die dem Unternehmen durch ein Leasingverhältnis zur Verfügung stehen, nämlich nicht in der Bilanz auf.

Off-Balance-Leasing ist jedoch auch aus weiteren Gründen üblich: Durch gleichbleibende Leasingraten lassen sich Ausgaben besser kalkulieren. Zinsschwankungen spielen im Gegensatz zu anderen Finanzierungsmodellen keine Rolle. Außerdem wird der Leasingbetrag in der Regel monatlich fällig und das Geld ist nicht auf einen Schlag weg. So ist die Liquidität nicht gefährdet und es bleiben finanzielle Mittel für andere Investitionen üblich.

Off-Balance-Leasing ist nur nach HGB möglich

Die meisten kleinen und mittelständischen Unternehmen führen ihre Buchhaltung nach den Regeln des Handelsgesetzbuchs (HGB). Dabei taucht das Leasing in der Bilanz (Leasinggegenstände) lediglich im Anlagevermögen des Leasinggebers auf, nicht in der Bilanz des Leasingnehmers. Die Leasingraten werden dort nur in der Gewinn- und Verlustrechnung des Unternehmens verbucht.

Allerdings müssen Unternehmen zuvor die Vertragsbedingungen prüfen, denn Leasingverträge können unterschiedlich gestaltet sein. Gegenstände, die speziell auf das Unternehmen zugeschnitten und nur dort einsetzbar sind, müssen eventuell beim Leasingnehmer in der Bilanz aktiviert werden.

Genauso steht es um Leasing-Verträge, bei denen die Anschaffungskosten des Leasinggegenstands komplett durch die Leasingraten gedeckt werden und der Leasinggegenstand im Anschluss an den Leasingnehmer übergeht oder die Leasingdauer über 90 Prozent der Nutzungsdauer der Anlagen ausmacht. Allgemein spricht man hier von einer Vollamortisation des Leasinggegenstands. Eine allgemeingültige Bewertung kann hier nicht getroffen werden. Es gilt sich, die Leasing-Erlässe zu beachten und im Zweifel einen Steuerberater zurate zu ziehen.

Kostenfreier DriversCheck Download

Checkliste Leasingrückgabe

Brauchst du Hilfe bei der Vorbereitung und Durchführung der Rückgabe deines Leasingfahrzeugs? Lade jetzt unsere Checkliste herunter!

Leasingfahrzeuge tauchen meist nicht in der Bilanz auf

Bei Standard-Leasingverträgen, wie sie zum Beispiel bei Fahrzeugen üblich sind, werden diese üblicherweise als Anlagevermögen des Leasinggebers bewertet. Einer der großen Vorteile des Leasings von Dienstwagen ist die einfache Buchhaltung und Kalkulierbarkeit der Ausgaben.

In der Regel laufen Leasingverträge von Fahrzeugen im Unternehmen über 12, 24 oder 36 Monate. Erst wenn eine etwaige Kaufoption zum Ende der Vertragszeit von Seiten des Unternehmens in Anspruch genommen wird, muss das Fahrzeug mit seinem aktuellen Wert in der Bilanz aufgenommen und abgeschrieben werden.

Nach IFRS müssen Leasingobjekte aktiviert werden

Neben der Bilanzierung nach HGB existiert auch die Buchhaltung nach International Financial Reporting Standards (IFRS). Diese ist jedoch eher für internationale Konzerne und börsennotierte Unternehmen üblich. Nach IFRS werden geleaste Fahrzeuge in der Buchhaltung so behandelt wie finanzierte Fahrzeuge. Dies gilt auch für andere Leasingobjekte.

Ausgeschlossen sind lediglich Leasingobjekte mit einem Wert von unter 5.000 US-Dollar oder Leasingverträge mit einer Laufzeit von unter 12 Monaten – beides ist eher selten bei Fahrzeugen.

DriversCheck Blog

Halterhaftung im Fuhrpark: Das müssen Fuhrparkleiter beachten

In Ihrem Fuhrpark ist die Halterhaftung ein unvermeidbares Thema. Regelungen zu den Pflichten von Fahrzeughaltern finden sich im Gesetz an verschiedenen Stellen. Wir haben hier für Sie die wichtigsten Informationen zur Halterhaftung zusammengeführt.

Fahrzeugleasing ist meist ein Off-Balance-Instrument

Unternehmen, die ihre Bilanz nach HGB führen, haben keine andere Wahl, als Leasingobjekte aus dieser herauszuhalten. Es ist üblich, dass Leasingobjekte lediglich in der Bilanz der Leasinggeber auftauchen.

Genau hier liegt die Attraktivität des Leasings gegenüber einer klassischen Finanzierung. Die Planbarkeit und die Vorteile in der Bilanz können gerade für Dienstwagen erhebliche Vorteile gegenüber einem finanzierten Fahrzeug haben. Lediglich die Ausgestaltung des Leasingvertrags kann dazu führen, dass bei der Rückgabe des Fahrzeugs weitere Kosten auf das Unternehmen zukommen können. Mehr dazu fährst du in unserem Beitrag zur Leasingrückgabe.

Kontakt: Weitere Fragen zum Thema?

Wir freuen uns über Deinen Beitrag zum Thema. Egal ob Rückfrage, Ergänzung oder Kommentar – unser Marketing Team freut sich über Deine Nachricht. Du möchtest über neue Beiträge zum Thema Führerscheinkontrolle, Halterhaftung und DriversCheck informiert werden? Dann folge uns auf LinkedIn oder über unseren Newsletter.

Die neuesten Beiträge von DriversCheck

07. Juli 2025 7 minutes Lesezeit
Privatparkplatz: Ab wann darf man abschleppen? Ein fremdes Auto steht auf deinem Kundenparkplatz, blockiert den Stellplatz deines Dienstwagens oder parkt dreist vor deiner Einfahrt – was kannst du hier tun? In diesem Beitrag erfährst du, wann du Falschparker abschleppen lassen darfst, wer die Kosten trägt und wie du dich rechtlich absicherst, ohne selbst in die Pflicht genommen zu werden
30. Juni 2025 7 minutes Lesezeit
Fahrerassistenzsysteme: Elektronische Helfer am Auto Elektronische Helfer im Auto: Für die einen sind sie überflüssiger Schnickschnack, für die anderen eine echte Erleichterung – zusätzliche Sicherheit bieten sie jedoch allen AutofahrerInnen. Welche Fahrassistenzsysteme es aktuell gibt, welche elektronischen Helfer vorgeschrieben sind und was wir in Zukunft von Sicherheitssystemen im Auto erwarten können, erfährst du hier.
23. Juni 2025 4 minutes Lesezeit
Abfahrtskontrolle LKW: Diese Checks sind vor Fahrtbeginn vorgeschrieben Wenn du beruflich Fahrzeuge nutzt, musst du sie regelmäßig vor Fahrtantritt kontrollieren. Bei LKW ist die Abfahrtskontrolle für Berufskraftfahrer sogar ein besonders sensibles Thema. Welche Kontrollen täglich nötig sind, erfährst du hier. Zur Erleichterung der Abfahrtkontrolle stellen wir dir außerdem eine Checkliste zum Download bereit.
Zurück zur Übersicht