Schlüsselnummer 95: Das müssen LKW- und Busfahrer wissen

17. März 2025 5 minutes Lesezeit
Nils Heininger Freier Redakteur

Früher fand sich auf dem Führerschein die Schlüsselzahl 95, um nachzuweisen,
dass Fahrer gewerblich LKW und Busse fahren durften. Mittlerweile ist
sie jedoch wieder vom Führerschein verschwunden. Wo die Schlüsselnummer heute steht, und wer LKW ohne Ausnahmen fahren darf, klären wir hier.

Auf einen Blick

Wofür steht die Schlüsselzahl 95?

Die Schlüsselzahl 95 ist die Erlaubnis zum Fahren von Bussen und LKW im gewerblichen Güter- und Personentransport. Früher wurde die Kennziffer auf dem Führerschein eingetragen, heute steht sie auf dem Fahrerqualifizierungsnachweis.

Gibt es Ausnahmen für das Fahren von LKW ohne Schlüsselnummer 95?

Die Schlüsselnummer 95 ist nur für gewerbliche Fahrten nötig. Außerdem sind Fahrzeuge unter 45 km/h Höchstgeschwindigkeit sowie Polizei, Feuerwehr, Rettungsdienste und einige weitere Ausnahmen von der Regelung ausgeschlossen.

Was ist nötig, um die Schlüsselzahl 95 zu erlangen?

Wer seinen Führerschein vor dem 10.09.2009 (LKW) oder dem 10.09.2008 (Bus) erhalten hat, muss alle fünf Jahre 35 Weiterbildungsstunden nachweisen. Wer nach diesen Stichtagen seinen Führerschein erhalten hat, benötigt zudem eine sogenannte Grundqualifikation.

Die Schlüsselzahl 95 erlaubt gewerbliche Nutzung von Bussen und LKWs

Wenn du eine Fahrerlaubnis für LKW oder Busse besitzt, also einen C1-Führerschein oder höher bzw. D1 oder höher, darf in Deutschland die entsprechenden Fahrzeuge führen. Allerdings gibt es Einschränkungen. Für gewerbliche Fahrten mit einem Zugfahrzeug mit einer zulässigen Gesamtmasse von über 3,5 Tonnen ist der Nachweis der Grundqualifizierung notwendig sowie der Nachweis von Weiterbildungseinheiten im Fünf-Jahres-Takt.

Zur gewerblichen Nutzung gehören der gewerbliche Gütertransport sowie der gewerbliche Personentransport. Dies gilt nur dann, wenn der Transport die Hauptdienstleistung ist. Zum Beispiel müssen Arbeiter, die Material zu einer Baustelle transportieren, um dieses dort zu verarbeiten, keine Grundqualifikation nachweisen, sofern der Transport nicht die Hauptleistung ist. Auch die Bundeswehr, Polizei, der Zoll und Rettungsdienste sind von der Pflicht befreit.

Generell gilt die Vorschrift nur für Fahrzeuge mit einer erlaubten Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h. Außerdem gibt es noch weitere Ausnahmen für LKW-Fahrten ohne die Schlüsselzahl 95: So darfst du neue und umgebaute Fahrzeuge, die noch nicht in Betrieb genommen worden sind, fahren. Gleiches gilt für Fahrten zum Zwecke der technischen Entwicklung und Untersuchung sowie Reparatur- oder Wartungsfahrten. Auch Sachverständige nach dem Kraftfahrsachverständigengesetz dürfen für die Wahrnehmung ihrer Aufgaben LKW ohne Schlüsselnummer 95 bewegen. Fahrschulen dürfen im Rahmen der Ausbildung ebenfalls solche Fahrzeuge ohne die zusätzlichen Vorgaben nutzen.

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Bestandschutz: Nicht jeder braucht die Grundqualifikation

Im Rahmen des gewerblichen Einsatzes bekommen einige Personen den Eintrag der Schlüsselnummer 95 auch ohne Grundqualifikation. Diese Ausnahmen gelten im Rahmen des Bestandsschutzes. Hierfür sind zwei Stichtage relevant:

  • LKW-Führerschein: 10.09.2009
  • Bus-Führerschein: 10.09.2008

Liegt das Ausstellungsdatum der entsprechenden Führerscheinklassen davor, musst du für gewerbliche Fahrten keine Grundqualifikation nachweisen. Dabei handelt es sich jedoch nicht um eine grundsätzliche Ausnahme für die Schlüsselzahl 95, denn die Pflicht zur regelmäßigen Weiterbildung besteht schließlich weiterhin.

Die Schlüsselnummer 95 steht nicht mehr auf dem Führerschein

Die 95 auf dem Führerschein ist mittlerweile selten geworden. Erst ab 2014 wurde unter den Schlüsselzahlen auf dem Führerschein eingetragen. Auf der Rückseite findet sich in Spalte 12 eine Zahlenkombination bestehend aus der 95 sowie dem Ablaufdatum der Schlüsselzahl (95.DD.MM.YYYY).

Doch seit Mai 2021 wird diese Schlüsselzahl nicht mehr auf dem Führerschein eingetragen, sondern auf einem Fahrerqualifizierungsnachweis (FQN). Der FQN ermöglicht es Besitzern von ausländischen Führerscheinen, ebenfalls die Grundqualifikation und Weiterbildungen nachzuweisen. Wenn du noch einen Führerschein mit eingetragener Schlüsselzahl 95 besitzt, ist diese bis zum Ablauf gültig und du benötigst keinen Fahrerqualifizierungsnachweis.

Auch der in Papierform ausgestellte Fahrerqualifizierungsnachweis soll in Zukunft abgeschafft werden. Seit dem 23. Mai 2021 werden die Nachweise im Berufskraftfahrerqualifikationsregister (BQR) durch das Kraftfahr-Bundesamt (KFB) registriert. Auf lange Sicht ist geplant, die Nachweise rein digital zur führen. Aktuell musst du den Nachweis jedoch weiterhin auf Papier mitführen.

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Grundqualifikation für Schlüsselnummer 95 erhalten

Die Bestimmungen zur Grundqualifikation und der regelmäßigen Weiterbildung sind im Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz (BKrFQG) festgelegt. Für die Fahrerqualifikation sind folgende Voraussetzungen nötig:

  • Staatsangehörigkeit in einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union (EU) oder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) oder eine Angestellung in einem Unternehmen mit Sitz in EU oder EWR
  • Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis der entsprechenden Klasse

Die Grundqualifikation kannst du über drei Wege erlangen:

  • Berufsausbildung zum Berufskraftfahrer oder zur Fachkraft im Fahrbetrieb. Hierfür ist keine Fahrerlaubnis im Vorhinein nötig
  • Prüfung durch Industrie und Handelskammer (IHK): Prüfungsdauer etwa 7,5 h nach eigenständiger Schulung
  • Beschleunigte Grundqualifikation bei IHK: 140-stündiger Lehrgang und Theorieprüfung über 1,5 h

Weiterbildung alle 5 Jahre nötig

Während es für einige Besitzer mit älterem Ausstellungsdatum der Fahrerlaubnisklassen keine Pflicht zur Grundqualifikation gibt, bekommst du die Schlüsselzahl 95 ohne Weiterbildung nach fünf Jahren nicht erneut eingetragen. Für alle LKW- und BusfahrerInnen im gewerblichen Betrieb ist die regelmäßige Weiterbildung außerhalb der oben genannten Ausnahmen verpflichtend.

Die Weiterbildung muss insgesamt 35 Unterrichtseinheiten (à eine Stunde) umfassen. Diese Unterrichtseinheiten dürfen aufgeteilt werden, allerdings müssen sie mindestens sieben Stunden am Stück umfassen. Geläufig sind in der Praxis fünf Fortbildungstage mit jeweils sieben Unterrichtseinheiten.

Als Inhalte sind folgende Themenbereiche vorgesehen:

  • Verbesserung des Fahrverhaltens auf Grundlage der Sicherheitsregeln
  • Anwendung der bestehenden Vorschriften
  • Gesundheit, Verkehrs- und Umweltsicherheit, Dienstleistung, Logistik

Generell sollte bei den Fortbildungen die Verkehrssicherheit und der Gesundheitsschutz im Vordergrund stehen. Aber auch Umweltauswirkungen sollen thematisiert werden. Viele Anbieter unterteilen ihre Weiterbildungen daher in fünf Module mit folgenden Themen:

  • Ursachen von Umweltbelastung und Training zu deren Reduzierung (ECO-Training)
  • Sozialvorschriften für den Güterverkehr
  • Fahrsicherheit und Sicherheitstechnik
  • Schaltstelle Fahrer: Dienstleistung, Außenwirkung, Markt
  • Ladungssicherung oder Sicherheit und Komfort für Fahrgäste

Die Kurse werden von verschiedenen Anbietern und Fahrschulen durchgeführt und strecken sich häufig über den Zeitraum von fünf Jahren.

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