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Unfallschaden auszahlen lassen: Das ist möglich

27. Oktober 2025 7 minutes Lesezeit
Nils Heininger Freier Redakteur

Nicht nach jedem Unfall musst du dein Fahrzeug reparieren. In einigen Fällen kannst du dir den Unfallschaden auch auszahlen lassen – ohne tatsächliche Reparatur. Wann das möglich ist, welche Unterschiede zwischen Haftpflicht- und Kaskoversicherung gelten und wann sich die Auszahlung lohnt, erfährst du hier.

Auf einen Blick

Kann ich mir einen Unfallschaden einfach auszahlen lassen?

Ja, bei einem Haftpflichtschaden darfst du nach § 249 BGB selbst entscheiden, ob du reparieren oder dir den Schaden fiktiv auszahlen lassen möchtest. Bei Kaskoschäden hängt das von deinem Versicherungsvertrag ab.

Bekomme ich die volle Reparatursumme ausgezahlt?

Nein. Die Versicherung zahlt nur die Netto-Reparaturkosten, also ohne Mehrwertsteuer und ohne Posten, die tatsächlich nicht anfallen (z. B. Überführungsfahrten). Bei Kaskoschäden gelten unterschiedliche Regelungen und ein zusätzlicher Abzug der Selbstbeteiligung.

Wann lohnt sich die Auszahlung statt der Reparatur?

Wenn du den Wagen selbst günstig reparieren kannst, ihn ohnehin bald verkaufen oder abmelden willst oder dich optische Schäden nicht stören.

Gesetzlich möglich: Unfallschaden auszahlen lassen

Du bist Opfer eines Unfalls geworden, dein Auto ist beschädigt und jetzt geht es um die Entschädigung und Instandsetzung des Fahrzeugs. Doch was ist, wenn du das Auto gar nicht reparieren lassen, sondern stattdessen Geld von der Versicherung des Unfallverursachers verlangen möchtest?

Für die Auszahlung eines Unfallschadens kann es verschiedene Gründe geben, doch deinen eigenen Wunsch zur Auszahlung musst du nicht einmal begründen. Nach §249 BGB steht es dir bei Haftpflichtschäden nämlich zu, die Schadenssumme einer fiktiven Rechnung auch in Geld zu erhalten – anstatt die konkreten Rechnungen für die Reparatur erstattet zu bekommen.

„[…] (2) Ist wegen Verletzung einer Person oder wegen Beschädigung einer Sache Schadensersatz zu leisten, so kann der Gläubiger statt der Herstellung den dazu erforderlichen Geldbetrag verlangen. Bei der Beschädigung einer Sache schließt der nach Satz 1 erforderliche Geldbetrag die Umsatzsteuer nur mit ein, wenn und soweit sie tatsächlich angefallen ist.“

Unterschiede Kasko und Haftpflichtversicherung

Die Erstattung der Kosten hängt stark von dem Versicherungsfall ab. Während es bei Haftpflichtschäden in der Regel kein Problem ist, die Kosten einer fiktiven Abrechnung ausgezahlt zu bekommen, hängt es bei Kaskofällen stark von dem jeweiligen Versicherungsvertrag ab. Ein pauschales Recht auf Erstattungen von selbstverursachten Schäden besteht nicht.

Haftpflichtversicherung: Unfallschäden, die an deinem Fahrzeug durch andere Verkehrsteilnehmer verursacht wurden, trägt die Versicherung des Unfallgegners. Die Auszahlung der Schadenssumme steht dir zu.

Kaskoversicherung: Unfallschäden, die du oder eine höhere Gewalt (Elementarereignis) an deinem Fahrzeug verursacht haben, können durch Teil- oder Vollkaskoschutz abgedeckt sein. Ob die Auszahlung der Schadenssumme möglich ist, wird in der Versicherungspolice geregelt. Viele Versicherer schließen sie inzwischen vertraglich aus oder zahlen nur auf Basis des günstigsten Werkstattangebots. In der Regel ist außerdem mit Abzügen zu rechnen, damit du keinen Profit aus dem Unfall schlägst.

Beispiel: Willst du dir einen Wild- oder Hagelschaden (Teil- und Vollkasko) auszahlen lassen, statt ihn zu reparieren, erhältst du maximal die Summe der Reparaturkosten abzüglich der anfallenden Mehrwertsteuer und deiner Selbstbeteiligung. Weitere Abzüge (z.B. Kosten von Überführungsfahrten zur Lackiererei) sind möglich. Es ist jedoch möglich, dass die Versicherung die Auszahlung der Kosten generell ausschließt und der Schaden repariert werden muss.

Nicht immer kannst du selbst über die Auszahlung der Versicherungssumme entscheiden. Beim Leasing eines Fahrzeugs entscheidet der Leasinggeber als Fahrzeugeigentümer über das Vorgehen. Beim Dienstwagen, sofern er nicht geleast ist, wird das Unternehmen, bzw. das Fuhrparkmanagement entscheiden.

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So wird die Auszahlungssumme berechnet

In der Regel gilt: wenn du dir einen Haftpflicht- oder Vollkaskoschaden auszahlen lässt, bekommst du nicht die vollen Kosten erstattet. Das liegt bereits an der Einschränkung der Nichtübernahme der anfallenden Mehrwertsteuer aus §249 BGB, aber auch an sonstigen Abzügen, welche vor allem bei der Auszahlung von Kaskoschäden anfallen.

Neben der Selbstbeteiligung werden auch gewissen Kosten wie Überführungsfahrten im Falle von Lackierungen nicht übernommen – diese fallen schließlich nicht an, wenn du den Schaden nicht reparieren lässt.

Hingegen können im Fall von Haftpflichtschäden auch der zusätzliche Nutzungsausfall und die Wertminderung deines Fahrzeugs berechnet werden, was sich positiv auf die Erstattungssumme auswirkt.

Übersteigen die voraussichtlichen Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert deines Fahrzeugs, kann das Fahrzeug unter Umständen dennoch repariert werden. Dafür dürfen die Reparaturkosten nicht über 130 Prozent des Wiederbeschaffungswertes betragen. Die Auszahlung dieses vollen Betrags ist jedoch bei einem solchen wirtschaftlichen Totalschaden nicht möglich.

Wann es sich lohnt, den Unfallschaden auszahlen zu lassen

In den meisten Fällen ist also bei der Auszahlung eines Unfallschadens mit einer geringeren Auszahlung als den tatsächlichen Reparaturkosten zu rechnen. Dennoch kann sich die Auszahlung für einige Personen lohnen.

1. Du kannst das Auto selbst kostengünstig reparieren

Bekommst du günstig gebrauchte Ersatzteile und bis handwerklich geschickt, lassen sich gerade kleinere Schäden auch selbst reparieren.

2. Das Auto sollte ohnehin bald aus dem Verkehr gezogen werden

Wolltest du dein Auto ohnehin bald abmelden und dir ein neues zulegen, kannst du die Kosten und den Aufwand für die Reparatur sparen.

3. Die Schäden stören dich nicht

Handelt es sich nur um Lack- oder rein optische Karosserieschäden, kannst du sie gegebenenfalls leicht kaschieren und den Wagen weiterfahren, statt die Reparaturkosten komplett für die Reparatur zu nutzen.

Nicht zu vergessen ist: Wenn du das Fahrzeug weiterfahren möchtest, muss es verkehrssicher sein. Viele Beschädigungen, die auf den ersten Blick nicht sichtbar sind, können zu Problemen bei der Hauptuntersuchung werden. Für Fuhrparks sind ebenfalls die Folgen für Außenwirkung relevant: Dauerhaft beschädigte Dienstwagen wecken wenig Vertrauen – bei Mitarbeitenden sowie Kunden und Partnern.

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Versicherungsschaden auszahlen lassen: So geht’s

Wer einen Unfallschaden auszahlen lassen möchte, geht dabei zunächst genauso vor wie bei einem Unfall mit Reparatur. Erst nach der Begutachtung des Schadens wird der Wunsch zur Auszahlung des Schadenbetrags genannt.

1. Unfall dokumentieren

Bei jedem Unfall sollte ein Unfallprotokoll angefertigt werden. Dazu gehören der Unfallzeitpunkt, eine Beschreibung des Hergangs sowie Fotos von der Unfallstelle und dem Schaden. Bei Unfällen mit Fremdverschulden sollte die Polizei hinzugezogen werden, um ein objektives Protokoll des Unfalls zu erhalten.

2. Schadenmeldung bei der Versicherung

Ein Schaden am Auto muss möglichst zeitnah bei der Versicherung gemeldet werden, ansonsten kann diese gegebenenfalls Leistungen streichen oder ablehnen. Die Schadenmeldung ist heute bei vielen Versicherungen online oder per Hotline möglich. Dort wird auch das weitere Vorgehen geklärt.

3. Gutachten oder Kostenvoranschlag

Um den Schaden bewerten zu können, benötigt es eine objektive Schadensbewertung. Bei geringen Schäden reicht ein Kostenvoranschlag einer Werkstatt. Bei größeren Schäden sollte ein Gutachter herangezogen werden. Dieser betrachtet nicht nur die einzelnen Reparaturposten, sondern auch die Wertminderung, welche durch die Schäden entsteht.

Gutachten lohnt sich

Gerade bei größeren, fremdverschuldeten Schäden lohnt sich der Gutachter. In der Regel muss die gegnerische Versicherung die Kosten für das Gutachten übernehmen, wenn der Schaden über der sogenannten Bagatellgrenze liegt. Diese liegt je nach Rechtsprechung bei 700 bis 1.000 Euro Schadenssumme. Die Regelung kann aber auch bei geringen Schäden greifen, wenn diese nicht auf den ersten Blick als geringfügig zu erkennen waren.

4. Auszahlung beantragen

Mit dem unabhängigen Gutachten und Kostenvoranschlag kannst du die Auszahlung der Schadenssumme bei der Versicherung beantragen. Bei der Haftpflichtversicherung ist dies kein Problem, bei der Kaskoversicherung bestimmt der Versicherungsbetrag über die Möglichkeiten.

5. Abrechnungsangebot der Versicherung prüfen

Die Versicherung kommt mit einem Abrechnungsangebot auf dich zu. Nicht selten fällt die Auszahlungssumme dort geringer aus als erwartet, denn auch die Versicherung beschäftigt Gutachter, um den Schaden zu schätzen. Sollte die Summe deutlich unter deinen Erwartungen liegen, solltest du mit deinem unabhängigen Gutachten deine Forderungen untermauern. Besser, wenn du vorgesorgt hast.

Unfälle bedeuten immer Arbeit

Insgesamt bedeutet ein Unfall immer Ärger – unabhängig davon, ob du den Schaden reparieren oder dir die Schadensumme auszahlen lassen willst. Um Verwaltungsarbeiten kommst du nicht herum. Für Unternehmen ist ein vorgefertigtes Schadensmanagement im Fuhrpark daher unerlässlich. So fällt zwar Arbeit an, doch die Arbeitsschritte sind vom Schaden bis zur Reparatur im Vorhinein geklärt.

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