DGUV im Fuhrpark: Das bedeutet die Vorschrift 70 für dich
Mit der DGUV Vorschrift 70 stellt die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) wichtige Vorgaben für die Betriebssicherheit von Fahrzeugen im Fuhrpark bereit. Hier erfährst du, welche Themen die Vorschrift enthält und welche Vorgaben für Halter von Firmenwagen besonders wichtig sind.
Auf einen Blick
Für welche Fahrzeuge gilt die DGUV Vorschrift 70?
Die DGUV Vorschrift 70 gilt grundsätzlich für alle maschinell betriebenen Landfahrzeuge und Anhänger, die nicht auf Schienen und über 8 km/h fahren. Die Vorschrift schließt jedoch bestimmte, weitere Fahrzeuge aus.
Was sind die wichtigsten Inhalte der DGUV Vorschrift für Fahrzeuge?
Für Firmenwagen sind vor allem die Vorschriften zum Betrieb der Fahrzeuge sowie deren Prüfung relevant, da sich hieraus die Pflicht zur jährlichen Fahrerunterweisung und Fahrzeugprüfung nach UVV ergeben.
Was passiert bei Verstößen gegen die DGUV V70?
Als Teil des autonomen Rechts sind die DGUV Vorschriften rechtsverbindlich. Missachtungen oder Zuwiderhandlungen werden dementsprechend bestraft. Zuständig für die Einhaltung ist der Fahrzeughalter und damit meist die Fuhrparkleitung.
Die DGUV Vorschrift 70 behandelt die Betriebssicherheit von Fahrzeugen
Nicht nur spezielle Einsatz- und Baufahrzeuge, auch Dienstwagen und Poolfahrzeuge sind im Unternehmen besonderen Belastungen ausgesetzt. Schließlich gelten sie nicht nur als Transport-, sondern auch als Arbeitsmittel. Dementsprechend sieht der Gesetzgeber hier besondere Sicherheitsvorkehrungen vor, um Arbeitsunfällen vorzubeugen.
Früher regelte die „Unfallverhütungsvorschrift Fahrzeuge“, welche unter dem sperrigen Titel „BGV D 29“ veröffentlicht wurde, die Vorschriften zur Betriebssicherheit des Fuhrparks. Der Begriff der Unfallverhütungsvorschrift (UVV) ist im Volksmund geblieben, doch das entsprechende Dokument heißt heute „DGUV Vorschrift 70 Fahrzeuge“.
Es behandelt etliche Sicherheitsvorschriften für Fahrzeuge und hat dementsprechend für den Fuhrpark des Unternehmens eine besondere Bedeutung. Die DGUV Vorschrift 70 wird von der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung als Verband der Unfallkassen und Berufsgenossenschaften veröffentlicht.
Diese Fahrzeuge sind von der Vorschrift betroffen
Von der DGUV Vorschrift 70 sind alle Landfahrzeuge des Unternehmens betroffen, die maschinell angetrieben werden und nicht auf Schienen fahren. Darunter fallen auch Anhänger. Für Privatwagen, welche beispielsweise im Rahmen der Car Allowance von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für die Arbeit genutzt werden, gilt sie jedoch nicht.
Außerdem macht die DGUV Vorschrift 70 auch einige Ausnahmen. Sie gilt nicht für:
- maschinell angetriebene Fahrzeuge mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 8 km/h und deren Anhängefahrzeuge,
- Bagger, Lader, Planiergeräte, Schürfgeräte und Spezialmaschinen des Erdbaus (Erdbaumaschinen),
- Straßenwalzen und Bodenverdichter,
- Flurförderzeuge und deren Anhänger,
- Bodengeräte der Luft fahrt,
- land- und forstwirtschaftliche Fahrzeuge,
- Pistenraupen,
- Fahrzeuge, die ihrer Bauart nach dazu bestimmt sind, im Schaustellergewerbe dem Publikum zum Selbstfahren zur Verfügung gestellt zu werden,
- für Vorführungen verwendet zu werden,
- Versuchsfahrzeuge und deren Erprobung,
- Fahrzeuge, bevor sie erstmals in Verkehr gebracht werden,
- Fahrzeuge, die zur Verwendung außerhalb der Bundesrepublik Deutschland bestimmt sind,
- dienstlich oder geschäftlich genutzte Privatfahrzeuge,
- Krankenfahrstühle.
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Das steht in der DGUV Vorschrift 70
Die DGUV Vorschrift ist klar strukturiert und relativ verständlich formuliert. Neben der Definition von Fahrzeugen behandelt sie auch die sichere Ausstattung von Fahrzeugen, Vorgaben zum Betrieb und die Prüfung der Fahrzeuge.
Vorgaben zum Bau und Ausrüstung
Da die DGUV Vorschrift 70 vor allem die Sicherheit beim Gebrauch von Fahrzeugen behandelt, widmet sich ein großer Teil (§§ 3-31) mit Spezifikationen zur Ausstattung, zu Warnhinweisen, Einrichtungen und mehr an Fahrzeugen.
Viele dieser Vorschriften gelten lediglich für spezielle Fahrzeuge wie Müllwagen oder Lastwagen mit abgetrennter Fahrerkabine. Herkömmliche PKW des Fuhrparks dürften zum großen Teil schon von Werk aus den Ansprüchen der Vorschrift genügen. Dennoch solltest du die Vorschrift im Zweifelsfall schon einmal gelesen haben.
Betrieb des Fahrzeugs
Einen weiteren großen Anteil der DGUV Vorschrift 70 machen Vorgaben zum Betrieb von Fahrzeugen aus (§§ 32-56). Diesen Vorgaben solltest du als Fuhrparkmanager besondere Aufmerksamkeit schenken, denn im Rahmen der jährlichen UVV Unterweisung sind Fahrzeughalter dazu verpflichtet, die Fahrerinnen und Fahrer des Unternehmens im sicheren Umgang mit den Firmenfahrzeugen zu schulen. Die UVV Fahrerunterweisung muss also die relevanten Vorgaben zum Betrieb der Fahrzeuge enthalten.
Wenn du die Fahrerunterweisung jedoch an einen Drittanbieter auslagerst, sparst du dir die Arbeit zwischen den Paragrafen und kannst auf erprobte und rechtlich sichere Schulungen setzen, die zudem auch online erledigt werden können.
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Fahrzeugprüfung
Hast du dich jemals gefragt, warum du neben der zweijährlichen Hauptuntersuchung auch jedes Jahr noch eine UVV-Prüfung erledigen musst? In der DGUV Vorschrift 70 findest du die Antwort: Der wohl kürzeste Teil der DGUV Vorschrift 50 befasst sich mit der Prüfung der Fahrzeuge durch einen sachkundigen Prüfer. Diese muss laut § 57 einmal im Jahr und bei Bedarf stattfinden.
In der Praxis bedeutet dies, dass die Fahrzeuge in den meisten Unternehmen einmal pro Jahr in die Werkstatt müssen, sofern das Unternehmen keinen eigenen sachkundigen Prüfer eingestellt hat. Sachkundig sind laut BetrSichV §2 Absatz 6 Personen, die „durch ihre Berufsausbildung, ihre Berufserfahrung und ihre zeitnahe berufliche Tätigkeit über die erforderlichen Kenntnisse zur Prüfung von Arbeitsmitteln“ verfügen.
Die Fahrzeugprüfung ist ebenfalls nicht gleichzusetzen mit der Hauptuntersuchung, bei welcher die Verkehrssicherheit der Fahrzeuge geprüft wird. In der Fahrzeugprüfung werden die Fahrzeuge jedoch hinsichtlich der Betriebssicherheit untersucht – ein entscheidender Unterschied.
Übrigens müssen laut § 36 der DGUV Vorschrift 70 auch die Fahrzeugführer das Fahrzeug vor Fahrtantritt kontrollieren. Vor allem die Bedienung steht hier im Fokus. Die Anleitung zur täglichen Kontrolle findet ebenfalls im Rahmen der jährlichen Fahrerunterweisung statt.
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Die DGUV Vorschrift 70 ergänzt das Gesetz
Die DGUV Vorschrift 70 ist nicht nur irgendein Leitfaden, um die Arbeit der Fahrerinnen und Fahrer in deinem Unternehmen sicherer zu machen. Sie ist als Teil des autonomen Rechts ebenfalls rechtlich binden. Das bedeutet: Solltest du dich nicht an die Vorgaben halten, drohen dir Strafen. Dabei sind Bußgelder zwischen 2.500 und 10.000 Euro sind möglich.
Natürlich kommt es darauf an, gegen welche Vorschriften du verstoßen hast, ob dies zu Schäden und Gefährdungen geführt hat und ob es fahrlässig oder vorsätzlich geschehen ist. Doch die DGUV Vorschrift 70 solltest du nicht auf die leichte Schulter nehmen.
Obwohl die UVV nicht direkt im Gesetzbuch stehen, sind sie Teil des Gesetzes. Das hat ganz praktische Gründe: Indem der Gesetzgeber die Konkretisierung der Betriebssicherheit an die Berufsgenossenschaft auslagert, muss sich der Bundestag nicht für jede kleine Anpassung der Vorschriften versammeln. Änderungen an den Vorschriften können schnell und nach Bedarf vorgenommen werden. Gültig sind sie dennoch genau wie herkömmliche Gesetze.
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