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Entfernungspauschale 2026: So berechnest du den Steuerabzug

16. Februar 2026 6 minutes Lesezeit
Nils Heininger
Nils Heininger Freier Redakteur

Die Entfernungspauschale, oft auch Pendlerpauschale genannt, ist einer der Faktoren, mit denen Arbeitnehmer viele Steuern sparen können. Für wen sie gilt und wie du sie berechnest, erklären wir hier.

Auf einen Blick

Wieviel Cent pro Kilometer gibt es bei der Pendlerpauschale?

Ab dem Steuerjahr 2026 gelten 0,38 Euro pro vollen Kilometer der einfachen Strecke zwischen Wohnort und erster Tätigkeitsstätte. Zuvor galten 0,30 Euro für Kilometer 1 bis 20 und 0,38 Euro ab Kilometer 21.

Wie wird die Entfernungspauschale bei der Steuer angegeben?

Die Pendlerpauschale mindert als Werbungskosten das zu versteuernde Einkommen, sofern sie mit anderen Werbungskosten den Betrag der Werbungskostenpauschale übersteigt.

Wie können Fahrtkosten bei Dienstreisen berechnet werden?

Fahrtkosten auf Dienstreisen werden mit 0,30 Euro pro gefahrenem Kilometer angerechnet. Entweder übernimmt der Arbeitgeber die Kosten (teilweise) oder sie werden (übriger Teil) in der Steuererklärung als Werbungskosten (Arbeitnehmer) bzw. Betriebsausgaben (Selbstständige) angegeben.

Was ist die Pendlerpauschale?

Der tägliche Weg zur Arbeit verursacht bei vielen Menschen hohe Kosten. Es handelt sich dabei um Ausgaben, die Arbeitnehmer tätigen, damit sie Geld verdienen können.  Entsprechend werden sie in der Einkommensteuererklärung als Werbungskosten berücksichtigt.

Die Entfernungspauschale, umgangssprachlich als Pendlerpauschale bezeichnet, berücksichtigt den täglichen Arbeitsweg. Sie wird unabhängig von den tatsächlichen Kosten angesetzt. Bei Nutzung der ÖPNV können ggf. statt der Pauschale die tatsächlichen Ticketkosten angesetzt werden.

Die Pauschale beinhaltet alle mit dem Arbeitsweg verbundene Kosten. Über die Pendlerpauschale sind folgende Kosten bereits abgegolten:

  • Kraftstoff
  • Reparaturen, Wartung und Pflege
  • Steuern
  • Garagen- und Stellplatzmiete
  • Leasingzahlungen
  • Ausgaben durch Diebstahl

Nur, wenn es auf dem Arbeitsweg zu einem Unfall gekommen ist und dir dadurch Kosten entstehen, kannst du diese eventuell zusätzlich als Werbungskosten geltend machen.

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Wie berechnet sich die Pendlerpauschale?

Um die Pendlerpauschale zu berechnen, ermittelst du die einfache Strecke zwischen deinem Wohnsitz und der ersten Tätigkeitsstätte. Du musst den kürzesten befahrbaren Straßenweg zur Berechnung (i.d.R. Autostrecke) nutzen.

Eine längere Strecke ist nur möglich, wenn sie als verkehrsgünstiger gilt. Dies bedeutet, dass sie dich in der Regel deutlich schneller zum Ziel bringt.

Bis 2025 betrug die Entfernungspauschale 0,30 Euro für jeden vollen Kilometer der einfachen Strecke bis zu 20 Kilometern. Bei längeren Wegen wurden ab dem 21. Kilometer 0,38 Euro für jeden vollen Kilometer berechnet. Seit dem 1. Januar 2026 gilt die Pendlerpauschale von 0,38 Euro bereits ab dem ersten Kilometer.

Rad, Auto oder ÖPNV – ganz egal!

Solltest du mit dem Rad oder den ÖPNV zur Arbeit fahren, gilt die Pendlerpauschale dennoch – sofern du tatsächlich zur Arbeitsstätte gegangen bist. Sollten die tatsächlichen Kosten (z.B. für ÖPNV-Tickets) jedoch über der errechneten Pauschale liegen, kannst du sie mit den entsprechenden Nachweisen anstelle der Entfernungspauschale angeben. Für Flüge gibt es außerdem einige Einschränkungen.

Beispielrechnung für Pendlerpauschale

Für die Pendlerpauschale darfst du nur die Arbeitstage berechnen, an denen du tatsächlich zur Arbeit gefahren bist. Tage im Homeoffice sowie Krankheits- und Urlaubstage zählen hier nicht.

Bei einem Arbeitsweg von 27,7 Kilometern und 170 Tagen an der Arbeitsstätte setzt sich die Pendlerpauschale also wie folgt zusammen:

Steuerjahr Täglich Jährlicher Abzug vom besteuerbaren Einkommen
Bis 2025 20 x 0,3 €
+ 7 x 0,38 €
=8,66 €
170 x 8,66 € = 1.472,20 €
Ab 2026 27 x 0,38 €
= 10,26 €
170 x 10,26 € = 1.744,20 €

Die Pendlerpauschale in der Steuererklärung angeben

Die Pendlerpauschale ist nicht bei allen Arbeitnehmern relevant. Generell gilt eine Werbungskostenpauschale (Arbeitnehmerpauschbetrag) von 1.230 Euro. Steuerlich wirkt sich die Pendlerpauschale daher nur aus, soweit die gesamten Werbungskosten diesen Betrag übersteigen.

In der Einkommensteuererklärung 2025 kannst du die Pendlerpauschale in der Anlage N als Werbungskosten eintragen.

Aufgepasst beim Dienstwagen

Darfst du einen Firmenwagen privat nutzen, kannst du in der Regel ebenfalls die Pendlerpauschale bei Firmenwagen angeben. Allerdings musst du für den Arbeitsweg an anderer Stelle draufzahlen. 0,03 % des Bruttolistenpreises werden pro vollen Kilometer Arbeitsweg als geldwerter Vorteil fällig – zusätzlich zur 1-Prozent-Regel.

Sonderregelungen bei der Pendlerpauschale

Nicht alle Arbeitstage sehen gleich aus. Einige Sonderregelungen berücksichtigen außergewöhnliche Arbeitssituationen wie Schichtarbeit, mehrere Anstellungen oder weit entfernte Arbeitsorte.

  • Nachtschichten: Wer an einem Tag zur Arbeit fährt und am nächsten zurückfährt, darf die Pauschale nur für einen Tag angeben. Die Nachtschicht gilt als ein einzelner Arbeitstag.
  • LehrerInnen mit Homeoffice: LehrerInnen ohne eigenen Arbeitsplatz an der Schule können unter Umständen sowohl Pendlerpauschale für die Tage mit Unterricht als auch die Homeofficepauschale für die Unterrichtsvorbereitung zu Hause angeben.
  • Familienheimfahrten: Wer einen Zweitwohnsitz nahe der Arbeitsstätte führt, kann wöchentlich eine Familienheimfahrt geltend machen.
  • Mehrere Arbeitsstätten: Wer bei mehreren Arbeitgebern angestellt ist, kann zusätzliche Fahrten am Tag angeben bzw. die Gesamtstrecke berechnen.

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Mobilitätsprämie für Geringverdiener

Das zu versteuernde Einkommen einiger Geringverdiener liegt unter dem jährlichen Grundfreibetrag. Entsprechend zahlen sie keine Steuern – und profitieren nicht von der Pendlerpauschale.

Der Grundfreibetrag wird jedes Jahr angepasst. Folgende Grenzen gelten:

  • 2024: 11.784 Euro
  • 2025: 12.096 Euro
  • 2026: 12.348 Euro

Damit Geringverdiener mit weitem Arbeitsweg dennoch die Ausgaben geltend machen können, wurde die Mobilitätsprämie eingeführt. Hierfür muss die Anlage auf Festsetzung der Mobilitätsprämie ausgefüllt werden.

Die Mobilitätsprämie richtet sich an Personen mit zu versteuerndem Einkommen unter dem Grundfreibetrag. Sie wird für Strecken ab dem 21. Entfernungskilometer gezahlt und beträgt 14 % der maßgeblichen Entfernungspauschale; die Festsetzung erfolgt nur, wenn sie mindestens 10 € beträgt.

Bei dem oben genannten Beispiel eines Arbeitswegs von 27,7 Kilometern also mit den 7 x 0,38 Euro für Kilometer 21 bis 27. Bei 90 Arbeitstagen ergibt sich damit folgende Berechnung:

Tägliche Prämie: 7 x 0,38 € = 2,66 €

Jährliche Mobilitätsprämie: 90 x 2,66 € = 239,40 €

Die Mobilitätsprämie gilt jedoch nur, wenn die hypothetisch errechnete Pendlerpauschale über dem Arbeitnehmerpauschbetrag von 1.230 Euro liegt. Dies lässt sich überprüfen:

8,66 € (tägliche Pendlerpauschale) x 90 = 779,40 Euro

In diesem Fall gäbe es keine Mobilitätsprämie. Die Ausgaben für Fahrtkosten sind bereits in den Werbungskosten enthalten, welche das zu versteuernde Einkommen senken.

Mobilitätsprämie nur für sehr lange Strecken

Nicht viele Geringverdiener werden die Mobilitätsprämie erhalten, da die Werbungskostenpauschale meist höher liegt. Nur, wenn Geringverdiener an vielen Tagen arbeiten und dafür weite Strecken zurücklegen, greift die Pendlerpauschale. Allerdings profitieren sie, gemessen am Jahreseinkommen, überproportional von der Werbungskostenpauschale.

Fahrtkosten bei Dienstreisen

Für die Steuererleichterung bei Dienstreisen kann eine Fahrtkostenpauschale anstelle der Pendlerpauschale genutzt werden. Wenn du angestellt bist und dein Arbeitgeber dir die Fahrtkosten nicht erstattet, kannst du sie als Werbungskosten mit 0,30 Euro pro tatsächlich gefahrenen Kilometer mit dem PKW geltend machen (0,20 Euro für andere Fahrzeuge).

Selbstständige können die Fahrtkosten bei Dienstreisen als Betriebsausgaben geltend machen. Um die Fahrtkosten glaubhaft zu machen, muss der Zweck und die Strecke nachgewiesen werden. Dies kann über Hotelbuchungen, Tankquittungen, ein Fahrtenbuch oder Schriftverkehr und Teilnahmebestätigungen von Fortbildungen etc. geschehen.

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