Leasingarten im Vergleich

06. Januar 2025 6 minutes Lesezeit
Nils Heininger Freier Redakteur

Leasing ist ein sehr weit gefasster und nur ungenau abgegrenzter Begriff, der häufig auch schwer von Begriffen wie Mieten oder Finanzieren trennbar ist. Im Kern gibt es jedoch einige Leasingarten, die bestimmte Eigenschaften aufweisen, welche sich klar von anderen Modellen der Fahrzeugbeschaffung abgrenzen lassen.

Auf einen Blick

Welche Leasingarten gibt es?

Die Ausgestaltung eines Leasingvertrags erlaubt viele Freiheiten. Die beiden Hauptarten des Leasings sind das Financial Leasing und das Operational Leasing.

Um welches Leasingmodell handelt es sich beim Fahrzeugleasing?

Aufgrund der festgelegten Laufzeit handelt es sich beim Fahrzeugleasing um eine besondere Form des Financial Leasings, bei welcher kein abschließender Kauf des Fahrzeugs zu einem vorher zugesicherten Preis zulässig ist.

Welche Möglichkeiten gibt es beim Fahrzeugleasing?

Innerhalb des Fahrzeugleasings können Verträge sich nach Art der Berechnung, (Kilometerleasing vs. Restwertleasing) sowie dem enthaltenen Service (Full-Service-Leasing) und der Gestaltung der Zahlungen (Null-Leasing) unterscheiden.

Direktes vs. indirektes Leasing

Grundsätzlich lassen sich die Arten von Leasing darin unterscheiden, wer die Partner des Leasingvertrags sind. Beim direkten Leasing sind zwei Parteien beteiligt: der Lieferant bzw. Hersteller des Leasingguts und der/die LeasingnehmerIn. Im Fall vom Fahrzeugleasing würde der/die LeasingnehmerIn also direkt mit dem Autohersteller einen Vertrag abschließen. Dieses Vorgehen ist jedoch nicht üblich.

Stattdessen werden die meisten Leasingverträge über indirektes Leasing abgeschlossen, bei dem der Leasinggeber als eine weitere Partei zwischen Hersteller und LeasingnehmerIn beteiligt ist. Hierbei sucht sich der/die LeasingnehmerIn ein Fahrzeug beim Hersteller aus. Der Leasinggeber erwirbt dieses Fahrzeug, um es wiederum dem LeasingnehmerIn im Rahmen des Leasingvertrags zur Verfügung zu stellen.

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Verschiedene Leasingmodelle im Überblick

Neben den beteiligten Parteien unterscheiden sich Leasingverträge auch in ihrer Dauer sowie den Nutzungsbedingungen und der Möglichkeit des Andienungsrechts. Innerhalb der Leasingmodelle selbst gibt es viele weitere Möglichkeiten zur Vertragsgestaltung, daher sollten LeasingnehmerInnen ihre Aufmerksamkeit immer auf die Details lenken und nicht ausschließlich auf die vermeintliche Art des Leasings.

Operating Leasing

Unter Operating Leasing versteht man allgemein die kurzfristige Überlassung von Wirtschaftsgütern. Wenn eigene Investitionen für Firmen nicht lohnenswert sind, greifen sie auf Güter, Maschinen oder Fahrzeuge von externen Anbietern zurück. Die Verträge sind häufig kurzfristig kündbar und laufen auf unbestimmte Dauer. Damit ähneln sie sehr dem klassischen Mieten. Auf Seiten der Leasinggeber entstehen Gewinne häufig erst, wenn die Wirtschaftsgüter mehrfach an LeasingnehmerInnen gegeben werden.

Finanzierungsleasing

Beim Finanzierungsleasing werden Wirtschaftsgüter dem/der LeasingnehmerIn für eine entsprechende Grundmietzeit zur Verfügung gestellt. Der Vertrag läuft damit über eine feste Dauer und kann vorher nicht gekündigt werden. In der Regel decken die Leasingraten die Anschaffungs- oder Herstellungskosten sowie deren Nebenkosten komplett oder zu einem entsprechenden Anteil ab.

Sind alle Kosten des Gegenstands des Leasingvertrags am Ende der Laufzeit abbezahlt, spricht man von einer Vollamortisation. Sind sie nicht abbezahlt, spricht man von einer Teilamortisation.

Wird im Vollamortisations-Vertrag festgelegt, dass das Wirtschaftsgut anschließend zum Eigentum des Leasingnehmers wird, ähnelt das Finanzierungsleasing stark einer herkömmlichen Finanzierung im Sinne eines Ratenkaufs. Beim Flottenleasing ist dies unüblich, da die Firmenfahrzeuge dann in die Fuhrparkbilanz mit aufgenommen werden müssten. Dadurch gehen erhebliche Vorteile des Leasings verloren.

Sale-and-Lease-Back

Eine besondere Form des Leasingvertrags ist das Sale-and-Lease-Back. Dieses außergewöhnliche Leasingmodell dient Unternehmen dazu, zügig die eigene Liquidität zu erhöhen und die Eigenkapitalquote zu verringern, gleichzeitig jedoch weiter wirtschaften zu können.

Beim Sale-and-Lease-Back verkauft die Firma ihr Eigentum an einen Leasinggeber. Durch einen Leasingvertrag stellt der Leasinggeber der Firma das Wirtschaftsgut zur Verfügung und verlangt dafür Leasingraten. Am Vertragsende geht der Gegenstand des Vertrags zurück an das Unternehmen.

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Leasingarten im Vergleich

Leasing ist ein sehr weit gefasster und nur ungenau abgegrenzter Begriff, der häufig auch schwer von Begriffen wie Mieten oder Finanzieren trennbar ist. Im Kern gibt es jedoch einige Leasingarten, die bestimmte Eigenschaften aufweisen, welche sich klar von anderen Modellen der Fahrzeugbeschaffung abgrenzen lassen.

Die häufigsten Leasingarten beim Auto

Die meisten Leasingverträge im Automobil-Bereich können dem Finanzierungsleasing mit Teilamortisation und der Möglichkeit (keine Zusicherung) des Andienungsrechts zugeordnet werden.

In der weiteren Ausgestaltung der Leasingverträge gibt es dennoch viele Freiheiten. Die Arten von Leasingverträgen bei Fahrzeugen unterscheiden sich hauptsächlich in der Berechnungsgrundlage der Raten und des Restwerts.

Kilometerleasing

Beim Kilometerleasing wird eine feste Laufleistung pro Jahr bestimmt, an welcher sich die Leasingraten orientieren. Sind am Ende des Leasingvertrags mehr Kilometer gefahren worden, muss der Leasingnehmer zusätzliche Gebühren zahlen. Für Minderkilometer beim Leasing erhält der Leasingnehmer hingegen eine Erstattung, diese fällt jedoch in der Regel geringer aus als die höhere Rate, die man für mehr angekündigte Kilometer zahlt. Daher sollte beim Kilometerleasing eine möglichst realistische Kalkulation vorgenommen werden.

Restwertleasing

Im Gegensatz zum Kilometerleasing ist das Restwertleasing mit mehr Risiko verbunden. Bei Vertragsabschluss wird der mögliche Restwert des Fahrzeugs am Ende der Vertragslaufzeit geschätzt und dementsprechend die Leasingraten für die Laufzeit berechnet. Bei der Rückgabe des Fahrzeugs wird dann der tatsächliche Restwert abgeglichen. Liegt der Restwert unter den Erwartungen, muss der Leasingnehmer nachzahlen.

Hier können Marktschwankungen zum unerwarteten Kostenfaktor werden. Auch sollten Leasingnehmer bei Vertragsabschluss darauf achten, dass der Leasinggeber den Restwert nicht zu hoch schätzt, da dies zu geringen Leasingraten, aber eventuell hohen Abschlusszahlungen führen kann.

Null-Leasing

Das Null-Leasing ist eigentlich keine eigene Form des Leasings, sondern eine Vertragsgestaltung oder sogar ein reines Marketinginstrument. Leasinggeber werben gelegentlich mit Verträgen, in denen keine Anzahlung fällig wird. Dementsprechend muss jedoch mit höheren Leasingraten gerechnet werden. Im Grunde bezahlt der/die LeasingnehmerIn hier den Wertverlust des Fahrzeugs und den Gewinn des Leasinggebers mit der regelmäßigen, monatlichen Rate.

Full-Service-Leasing

Beim Full-Service-Leasing ist nicht nur die Fahrzeugnutzung Gegenstand des Leasingvertrags, sondern gleich der volle Service. Wartung, Service, Reparatur, Versicherung und sogar das Recht auf Ersatzfahrzeuge bei Ausfällen in der Flotte können im Full-Service-Vertrag zugesichert werden. Für das Unternehmen werden die Kosten des Fuhrparks dadurch besser kalkulierbar. Böse finanzielle Überraschungen sind nahezu ausgeschlossen. Die Leasingrate ist jedoch entsprechend Höhe.

Einige Leasingarten ähneln Kauf- oder Mietverträgen

Leasingverträge reichen von Formen der kurzfristigen Miete bis hin zur langfristig angelegten Finanzierung von Wirtschaftsgütern oder sogar der Auffrischung der eigenen Bilanz.

Verträge im Rahmen des Operating Leasing ähneln eher der Fahrzeugmiete und sind höchstens für den kurzfristigen Erhalt der Mobilität hilfreich. Leasingverträge mit garantiert festgelegtem Kaufpreis am Ende der Laufzeit sind hingegen als Formen der Finanzierungen zu bewerten, bei denen der Leasinggegenstand zugesichertes Eigentum des Unternehmens ist und entsprechend in die Bilanz mitaufgenommen werden muss.

Unter dem eigentlichen Fahrzeugleasing wird meist ein 24- bis 36-monatiger Leasingvertrag mit anschließender Option zum Kauf ohne einen garantiert festgeschriebenen Restwert verstanden. Die Vertragsgestaltung kann in Form von Kilometerleasing oder Restwertleasing erfolgen und außerdem Aspekte des Null-Leasings oder Full-Service-Leasings enthalten.

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