Abgasnorm Euro 7 mit schärferen Tests
Durch die Euro-7-Norm soll die Luft sauberer werden. Neben den Grenzwerten für Abgase sollen durch die neue Schadstoffklasse auch der Reifen- und Bremsabrieb reduziert und die Haltbarkeit von Fahrzeugen und Akkus verbessert werden.
Die Europäische Union hat hierfür mit der Euro-7-Norm am 18.12.2023 eine weitere Verschärfung der bestehenden Emissionsgrenzen für neue und neuzugelassene Fahrzeuge beschlossen. Die entsprechende Verordnung 2024/1257 wurde am 8.5.2024 veröffentlicht.
Zwar bleiben die Euro-6-Vorgaben der erlaubten Abgaswerte unverändert, doch sie gelten nun für alle Ottomotoren – nicht nur die Modelle mit Direkteinspritzung. Außerdem werden strengere Testbedingungen angewendet.
Ganzheitliche Betrachtung von Emissionen vorgesehen
Die bedeutendste Änderung durch die Euro-7-Norm ist jedoch die ganzheitliche Betrachtung von Emissionen anstelle des Fokus auf die Abgase.
Entsprechend gelten bei der Euro-7-Norm folgende Veränderungen:
- Feinstaubpartikel von einer Größe ab 10 nm werden berücksichtigt (zuvor 23 nm)
- Verdunstungsemissionen von 2 g auf 1,5 g pro Test reduziert
- Nachweis der Haltbarkeit der Grenzwerte auf 8 Jahre / 160.000 km
- Nachweis der Haltbarkeit der Grenzwerte nach 10 Jahren / 200.000 km um Faktor von höchstens 1,2
- Antriebsbatterien dürfen nach 5 Jahren / 100.000 km nicht weniger als 80 % der Kapazität haben und nach 8 Jahren / 160.000 km nicht weniger als 72 %
- Grenzwerte für Autoreifenabrieb werden noch definiert
- Grenzwert für Bremsabrieb 3 mg/km für reine Elektrofahrzeuge und 7 mg/km für alle weiteren, inkl. stufenweiser Verschärfung bis 2035
- Erstellung eines Umweltpasses für Pkw
- Erstellung eines Batteriepasses zur Überprüfung der Leistung und des Zustands der Batterie
- Bereitstellung von aktuellen Daten über Kraftstoff- und Stromverbrauch über Bordcomputer
- Zusätzliche Reduktionen für Busse und Lkw
- Verbesserter Manipulationsschutz
Die Euro-7-Norm betrifft nur neu zugelassene Fahrzeuge
Die Umsetzung der Euro-7-Norm betrifft keine bereits zugelassenen Fahrzeuge. Vor allem dient sie als Vorgabe für Fahrzeughersteller. Diese erhalten eine Typengenehmigung ab dem 29.11.2026 nur noch, wenn die Euro-7-Norm erfüllt ist.
Kunden können anschließend ab dem 29.11.2027 nur noch Fahrzeuge neu zulassen, welche die Euro-7-Norm erfüllen. Für Busse und Lkw gelten spätere Fristen. Ab dem 29.5.2028 ist die Euro-7-Norm Pflicht für die Typengenehmigung und ab dem 29.5.2029 für Neuzulassungen.
Keine Fahrverbote für zugelassene Fahrzeuge durch Euro 7
Oft herrscht bei Laien Verwirrung über die bestehenden Normen und implizierten Fahrverbote bzw. Beschränkungen. Die Euro-7-Norm ist keine reine Abgasnorm, sie steht allerdings bedingt im Zusammenhang mit der Umweltplakette.
Um in Deutschland in Umweltzonen einfahren zu dürfen, bedarf es meist der grünen Plakette. Diese wird für alle Fahrzeuge der Schadstoffklasse Euro 4 oder höher ausgegeben.
Auch das Dieselfahrverbot wird durch die Euro-7-Norm nicht verschärft. Weiterhin gilt kein generelles Fahrverbot für ältere Diesel, lediglich einige Städte haben spezifische Verbote veranlasst. Fahrzeuge der Schadstoffklasse Euro 6 oder höher sind hiervon aktuell nicht betroffen.
Preisliche Belastung überschaubar
Laut Europäischer Union sollen die strengeren Vorgaben zu keinen deutlich höheren Verkaufspreisen von Pkw führen, sodass auch für den Fuhrpark keine enormen Zusatzkosten zu erwarten sind.
Die EU schätzt die zusätzlichen Kosten pro Fahrzeug auf 90 bis 150 Euro, also etwa 1 Prozent des durchschnittlichen Fahrzeugpreises.
Bei Lkw und Bussen entstehen Kosten von ca. 2.600 Euro, welche etwa 3 % des Verkaufspreises eines Lke und etwa 1,6 % des Verkaufspreises eines kleinen Busses ausmachen. Die Vorteile für die Gesellschaft (Gesundheit, Lebensqualität etc.) werden hingegen auf das Fünffache dieser Kosten geschätzt.